interrodings schrieb:Spannend. Also wen in der verfassung steht das frauen kein wahlrecht haben wäre es keine diskriminierung.
Formal nicht. Allerdings gibt es verfassungswidriges Verfassungsrecht.
Ein Wahlverbot für Frauen lässt sich unter keinem einzigen Gesichtspunkt vernünftig rechtfertigen und wäre unverhältnismäßig.
Für die Wehrpflicht nur für Männer gibt es eine Reihe vernünftiger Erwägungen. Neben des starken körperlichen Belastungen des Wehrdienstes, des Testosterongehalts im Blut, tradierten Vorstellungen von Kampf und Krieg ist diese Ungleichbehandlung auch dadurch zu rechtfertigen:
Frauen haben Schwangerschaft und Geburt zu bewältigen und leisten nach überkommener Sichtweise ihren Beitrag zum Fortbestehen des Volkes. Sie haben zudem noch immer vielfache Nachteile zu dulden, von geringerem Einkommen und Rente (im Mittel) über Armutsrisiken (Alleinerziehung) bis hin zur realen Gefahr, Opfer von (sexuellen) Gewalttaten durch Männer zu werden.
jorkis schrieb:Ob es diskriminierend ist, darüber sagt das aber nichts aus - es ist lediglich im Sinne der Verfassung "in Ordnung".
Doch. Die Verfassung steht in der Normhierarchie ganz oben. Ihre Maßstäbe gelten für die gesamte Rechtsordnung.
Eine verfassungsrechtliche Diskriminierung ist nur gegeben, wenn Gleiches ungleich behandelt wird (oder Ungleiches gleich) UND es dafür keine verfassungsrechtliche bzw. sachlich gerechtfertigte Rechtfertigung gibt.
So ist es gerechtfertigt, dass Kinder und Erwachsene ungleich behandelt werden, wenn es um die Geschäftsfähigkeit geht. Dagegen nicht, wenn es um das Grundrecht auf Leben geht.
Die Ungleichbehandlung von Männer und Frauen in Sachen Wehrpflicht ist gerechtfertigt und deshalb keine Diskriminierung. Die Rechtfertigungsgründe habe ich eben genannt.