Nur ganz kurz, weil die Argumente als Argumente existieren und auch nicht in Abrede zu stellen sind.
jorkis schrieb:Also kurz: Darf ein Staat Menschen kollektiv für Durchschnittsunterschiede unterschiedlich verpflichten und führt das nicht auch zu Problemen
Prinzipielles Problem, auch für alle weiteren Argumente: Sind kollektive (geschlechtsbezogene) Pflichten noch "zeitgemäß"? Auch hier kommen wir wieder in den Bereich der rechtlichen Diskriminierung: Müsste der Staat nicht besser differenzieren, z.B. nach "Wehrfähigkeit" oder "Abkömmlichkeit" oder "familiäre Verpflichtungen" anstatt nach dem Geschlecht?
1. Das tut er ja schon immer im Wehrrecht. Aber halt nur auf das männliche Geschlecht bezogen.
2. Ist es schon Diskriminierung, zwei rechtlich relevante Gruppen zu bilden: Männer und Frauen? Und daran fundamentale Pflichten zu knüpfen. Ich würde sagen: Es ist jedenfalls nicht sachwidrig. Es besteht nicht die Pflicht, Männer und Frauen zuerst in einen Topf zu werfen und dann für beide zu differenzieren.
3. Abstrakt-generelle Erwägungen (z.B. bei strukturellen empirisch belegbaren Ungleichheiten) müssen möglich sein.
jorkis schrieb:Schwangerschaft ist keine Pflicht, auch wenn es eine Belastung darstellt. 20% der Frauen bekommen überhaupt keine Kinder mehr. Legitimiert dieser biologische Unterschied eine rechtliche Ungleichbehandlung?
Ja. Immer. Die Frage ist, wann, wo und wie weit. So dürften Mutterschutz und Elternzeit zwingend sein. Staatliche Fürsorge ebenfalls. Die Einsicht, dass sich das werdende Leben nur unter Einbeziehung der Mutter schützen lässt, ebenfalls.
Die Wehrpflicht muss das vielleicht nicht zwingend berücksichtigen (das BVerfG hat sich jedenfalls dazu nicht ausgelassen). Siehe Skandinavien. Aber der demokratisch legitimierte Gesetzgeber kann einen Kompensationsgedanken damit verbinden.
jorkis schrieb:Wehrpflicht ist nicht als Ausgleich gedacht. Es handelt sich, rein von der Idee her, als eine Bürgerpflicht.
Primär diente die Wehrpflicht immer der Abwehr von feindlichen Angriffen von Außen. Nicht der Kompensation von Nachteilen der Frauen. Entscheidend waren neben traditionellen Vorstellungen der Geschlechterrollen vorrangig die Effizienz einer Armee. Gleichschritt, Marsch, Kameradschaft, Befehlsgehorsam. Schon Schwule störten das Gefüge, Frauen waren damit unvereinbar.
Heute mag das Bild eines Soldaten anders sein ("Auftragstaktik", "innere Führung", Technisierung usw.). Und ob die Bundeswehr mit Frauen nun besser funktioniert als ohne, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber ich meine, es obliegt auch hier dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber zu entscheiden, wie seine Armee am effizientesten ist. Ich vermag das nicht zu beurteilen.
jorkis schrieb:Auch Männer sind nicht alle gleich "fit" und "geeignet" für den modernen Krieg.
Das berücksichtigt die Musterung.
jorkis schrieb:Aber sollte man die wirklich über eine Wehrpflicht lösen, die Männer und Frauen in alte Rollenbilder zwingt? Das ist in meinen Augen kein guter Weg.
Lösen sowieso nicht. Die Wehrpflicht in Art. 12a GG ist ein Modell von gestern. Gemacht für die Abschreckung im Kalten Krieg, für eine Bundeswehr mit 500.000 Mann. Die Wehrgerechtigkeit war seit 1990 ein gewaltiges Problem. Ihre Aussetzung hat auch nicht zu einer schlagkräftigen Berufsarmee geführt, sondern zu einer massiven Schwächung.
Meiner Ansicht nach sollten junge Menschen etwas für die Gesellschaft tun, aber vor allem von ihr lernen. Schlüsselqualifikationen. Anstatt nur noch in ihren digitalen Blasen, Elfenbeintürmen oder Scheinwelten zu versumpfen, sollten sie mal ein Urinal ausgeleert, einen Dekubitus gesehen, schwer erziehbare Jugendliche erlebt, eine Schaufel Sand bewegt oder einen Rasen gemäht, eine verzweifelte Krebskranke getröstet haben. Oder halt das Team in einem Panzer, die Verantwortung füreinander im Gefecht, die Anpassung an Regeln, Gemeinschaft und Disziplin oder das Vertrauen in das eigene Handeln.
Der Unterschied, ob ein junger Mensch bei der Bundeswehr war, Zivildienst gemacht hatte oder gar nichts - der war früher sehr deutlich erkennbar.