@Origines1. Was soll ich denn auch noch dazu sagen, es ist doch klar. Dass das Bundesverfassungsgericht anders entschieden hat ist einzig eine juristische Frage. Sie haben nicht gesagt, dass die Argumentation aus Düsseldorf falsch ist, sondern dass der 12a den selben Rang hat und demnach Artikel 3 nicht entgegensteht. Das letzte Mal 2010 wo es explizit nicht um Mann vs. Frau ginge. Deine Einwürfe zum Thema "Gründe" laufen also völlig ins Leere. Das ist halt sehr wichtig zu verstehen, weil es deine Argumentation untergräbt.
Ob es heute noch einen sachlichen Grund gibt, das spielte juristisch bei der Entscheidung kaum eine Rolle. Wenn du das rein juristisch betrachten willst, müssen wir nicht weiterreden. Dann war halt auch die Benachteiligung von Frauen de jure in Deutschland oder heute im Iran keine Diskriminierung, weil es halt so "Recht" war.
2.
Wir diskutieren diesen Punkt gerade, ich bestimme ihn nicht. Daher warte ich ja noch auf plausible Begründungen, wieso Männer heute was Wehrpflicht angeht anders behandelt werden
sollten, als Frauen ("weil es so im Gesetz steht" ist halt keine gute Begründung). Sich auf "das ist halt eine Mehrheitsentscheidung" zurückzuzuziehen ist aus verschiedenen Gründen heraus zu kurz gedacht. Die Politiker, die wir gewählt haben,
haben sich nicht für die Wehrpflicht entschieden.
Sie lassen es einfach so, wie es ist, weil es den einfachsten Weg darstellt. Für alles Andere braucht man eine 2/3 Mehrheit. Wenn du wissen willst, was die Leute denken, dann schau dir Umfragen an (statt mir zu unterstellen, ich sei der einzige mit dieser Meinung):
https://www.ipsos.com/de-de/wehrpflicht-umfrage. Eine Wehrpflicht nur für Männer befürworten gerade einmal
18% der Befragten und ganze
44% befürworten eine Wehrpflicht für beide Geschlechter.
Origines schrieb:Nicht ohne Grund ist mir außer Israel kein demokratischer Staat bekannt, der eine Wehrpflicht für Männer und Frauen hat. Warum wohl? Weil das schlicht nicht mehrheitsfähig ist.
Wie wäre es mit Norwegen, Schweden, Dänemark? Gemeinhin als sehr progressive Staaten bekannt.
3. Nochmal, damit das auch klar wird. Dass Bundesverfassungsgericht hat sich nicht damit befasst, weil beide Artikel den selben Verfassungsrang haben und die sachlichen Gründe keine Rolle spielen. Das ist alles.
Davon unbenommen habe ich sehr wohl erwähnt, warum Frauen in dieser Gesellschaft nach wie vor ungleich behandelt werden. Am leichtesten lässt sich das am Geld und an biologischen Unterschieden festmachen, die man nicht einfach durch Ignoranz beseitigen kann.
Die Nachteile, Wehrpflicht leisten zu müssen, gleichen sich für Männer (nicht für jeden, aber das "aber ich" hat halt nur anekdotischen Charakter) insgesamt wieder durch die Tatsache aus, dass Männer in dieser Gesellschaft an vielen anderen Ecken und Ende privilegiert sind. Das meint jedenfalls die politische Mehrheit, weit überwiegend sogar. Die kann sich ändern, der gesellschaftlichen Entwicklung wird dann - wie es sich gehört - als erstes politisch Rechnung getragen.
Und das ist nun völlig losgelöst von der juristischen Betrachtung zu diskutieren. Wir könnten also den ganzen Rest ignorieren und uns nur hierauf konzentrieren. Klassische Begründungen waren ja körperliche Vorteile, traditionelle Rollenbilder, Familie, Struktur der Armee usw. Das trägt heute nur eingeschränkt. Moderne Armeen haben Platzt für Cyberkriegsführung, Drohnen usw. Da individuelle Eignung heute auch eine Rolle spielt für die unterschiedlichen Aufgaben, verwirft man aus militärischer Sicht viele potentielle Kandidaten von Anfang an. Dazu kommt, dass Frauen heute voll im Militär integriert sind - es gibt keine generellen Beschränkungen mehr. Und im Gegenzug verfolgen immer mehr Männer nicht mehr das traditionelle Rollenbild. Mann = Beschützer, Frau = Familie ist so nicht mehr haltbar.
Eine Ungleichbehandlung muss heute viel stärker begründet werden, als damals. Und genau das passiert eben nicht. Man geht einfach den Weg des geringsten Widerstandes. Das macht es aber nicht "richtig". Wenn du die Wehrpflicht nur als Ausgleich für Schwangerschaft und Kinderbetreuung siehst, dann müsstest z.B. du konsequenterweise Frauen ohne Kinder anders behandeln, als Männer mit Kindern, die womöglich sogar Hausmann sind. Ganz wichtig nämlich. Die Wehrpflicht dient nicht dazu, Nachteile auszugleichen. Wenn du das Ziel hast, müsstest du viel komplexer selektieren. Beispielsweise der soziale Status oder die Hautfarbe spielen überhaupt keine Rolle.
azazeel schrieb:Jede Entscheidung, jedes Urteil ist eine Interpretation der Gesetze. Und die Interpretation ist natürlich durch die "gerade aktuelle Moral" geprägt. Selbstverständlich spiegeln die Entscheidungen des BVerfG die jeweiligen sozialen Werte wider. Das GG enthält nur rund 23.000 Wörter - da ist sehr, sehr viel Platz für Auslegung.
Korrekt. Genau deshalb ist es aber auch wichtig zu differenzieren. Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 nicht gesagt "12a GG ist ok, weil Männer irgendwie anders sind als Frauen". Es hat nur gesagt, dass beide Artikel (12a und 3) auf derselben Verfassungsebene stehen und sich damit nicht widersprechen. Es ging also überhaupt nicht um die Frage, ob Männer müssen und Frauen nicht sachlich gerechtfertigt ist. Das hier versucht "reinzuschmuggeln".
azazeel schrieb:Ist das offensichtlich? Der Grundsatz der Gleichbehandlung bedeutet, dass Gleiches gleich behandelt wird. Aber Männer und Frauen sind nicht real gleich. Die einen tragen z.B. Kinder aus und die anderen nicht. Die Aufgabe des Gesetzgebers ist es nun, diese realen Unterschiede so auszugleichen, dass Frauen und Männer in einer Gesamtbetrachtung nicht bevor- oder benachteiligt werden.
Eine Ungleichbehandlung ist es ja ohne Zweifel. Männer müssen, Frauen nicht. Die Frage ist aber, ob Männer und Frauen heute so "ungleich" sind, dass man diese Ungleichbehandlung vertreten kann. Und genau das darf in Zweifel gezogen werden. Siehe oben (und das wird ja auch durchaus differenziert betrachtet). Wichtig dazu: Die Wehrpflicht dient nicht dazu, Benachteiligungen auszugleichen. Das wäre inhaltlich auch kaum machbar/messbar.