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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

272 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Schwester, Sorgerecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

01.02.2019 um 15:00
Zitat von KBEEKBEE schrieb:Sind dir nach der Abmahnung überhaupt weitere Fehler passiert oder sind die Fehler quasi schon mit der Abmahnung "verbraucht"?
Leider ja . Ich sollte wöchentlich G einzahlen . Habe ich aber nicht geschafft . Und das ganze G. durfte nicht über 3 k betragen weil es sonst nicht abgesichert ist . Am Ende habe ich 23 k eingezahlt .Und das hat er als Hauptgrund am Telefon eingegeben .


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

01.02.2019 um 15:05
Zitat von geisterfreigeisterfrei schrieb:Hast du Aufzeichnungen ob du an den Tagen an denen angeblich Fehler passiert sind, im Betrieb warst? Notfalls kopiere deine Stempelkarte oder was immer genutzt wird.
Kopien der AU hast du?
Also bei zwei Gründen auf der Abmahnung war ich an den Tagen nicht da . Man meldet sich am pc an wenn man kommt und das habe ich dann natürlich nicht gekonnt. Wegen au muss ich gucken .


Kann ich denen nicht einfach sagen ich unterschreiben nichts und das sie mich normal fristgerecht aus betrieblichen Gründen kündigen sollen ?


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

01.02.2019 um 15:21
Zitat von AversesAverses schrieb:Und was wenn sie ihre Drohung dann wahr machen und mir eine fristlose Kündigung schicken ? Bekomme ich dann trotzdem keine Sperre ? Das muss ich doch angeben . Und in der wird dann stehen das es aus eigen verschulden passiert ist .
Das ist nicht relevant. Das interessiert dann keinen Menschen mehr. Manchmal wollen sie die Kündigung sehen, manchmal nicht. Dabei haben musst du sie nicht.
Beim Arbeitsamt musst du nichts weiter angeben. Du musst dich nur arbeitslos melden. Der Rest geht über den https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Arbeitsbescheinigung_ba013140.pdfArbeitnehmerfragebogen. Dort werden auch Details zur Kündigung abgefragt aber nicht der Grund sondern nur die Art.
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/kuendigung/content_03_05_01.html

Relevant ist nur

Arbeitsaufgabe >> selber kündigen, Aufhebungsvertrag
Arbeitsablehnung >> Angebote der Agentur für Arbeit ablehnen
Unzureichende Eigenbemühungen >> keine Bewerbungen schreiben
Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme >> Angebote der Agentur für Arbeit ablehnen
Abbruch bei einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme
Meldeversäumnis >> Wohnungswechsel in einer Arbeitslosenphase nicht angegeben, etc
Verspätete Arbeitssuchendmeldung
Zitat von AversesAverses schrieb:Kann ich denen nicht einfach sagen ich unterschreiben nichts und das sie mich normal fristgerecht aus betrieblichen Gründen kündigen sollen ?
Ja, etwas anderes bleibt deinem Arbeitgeber nicht übrig, es sei denn du gibts Ihm einen Grund dich fristlos zu kündigen.


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01.02.2019 um 15:24
Zitat von AversesAverses schrieb:Es hieß man wolle mir nicht noch mehr schaden wollen und würde desswegen anbieten einen Aufhebunsgsvertrag zu unterschreiben . Dann bekäme ich keine Arbeitslosengeld Sperre .
Habe nicht alles gelesen. Aber der Punkt wird gerne von Arbeitgebern gebracht, ist aber falsch. Ob Unwissenheit oder Vorsatz, dies weiss ich nun nicht

Aufhebungsvertrag, bringt immer eine Sperrzeit da du mit deiner Unterschrift auf dem Vertrag, deine Arbeitslosigkeit akzeptierst.


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01.02.2019 um 15:41
@Averses
Nein das möchte ich nicht mehr
Der Job scheint Deiner Gesundheit ja nicht bekömmlich zu sein, und wenn dann noch der psychische Terror dazu käme, dass Du ja genau weißt, dass man Dich eigentlich los werden möchte, ist diese Entscheidung die beste.


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01.02.2019 um 16:54
Zitat von geisterfreigeisterfrei schrieb:Kopien der AU hast du?
Zitat von AversesAverses schrieb:Wegen au muss ich gucken .
Der Arbeitnehmer bekommt immer einen Teil der Bescheinigung für seine Unterlagen.
Bei dem konventionellen Formular handelt sich hierbei um das Muster 1 aus der zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen geschlossenen Vordruckvereinbarung. Dieses besteht auf 4 Seiten:

Seite (gelb) – für die Krankenkasse (das Original)
Seite (gelb – deshalb die umgangssprachliche Bezeichnung: „gelber Schein“) – Durchschlag für den Arbeitgeber (er erhält nur die obere Hälfte – DIN A6 quer – ohne Krankheitsbezeichnung)
Seite (gelb) – Ausfertigung für den Versicherten
Seite (weiß) – Durchschlag für den ausstellenden Arzt oder Zahnarzt (für die Krankenakte).
Wikipedia: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

01.02.2019 um 22:19
Zitat von AversesAverses schrieb:Die wollen mir keine Abfindung geben jedenfalls habe ich das Gefühl die Drohen mir mit fristloser Kündigung .
Nicht mal eine Abfindung? Dann gibt es keinen Grund, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben (auf Basis der von Dir hier eingestellten Informationen).
Zitat von AversesAverses schrieb:Kann ich denen nicht einfach sagen ich unterschreiben nichts und das sie mich normal fristgerecht aus betrieblichen Gründen kündigen sollen ?
Damit bist Du zumindest erstmal auf der sicheren Seite. Du bekommst bei der Kündigung aus betr. Gründen keine Sperre von der BA und erhältst zudem eine Abfindung. Sollte dein ArbGeb seine Drohung allerdings wahr machen und fristlos kündigen, musst Du einen Anwalt konsultieren.


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02.02.2019 um 07:38
Aber einen AufhebungsVertrag aus betrieblichen Gründen zu unterschreiben ist trotzdem mit einer Sperre verbunden ? Auch wenn ich angebe das ich dazu gedrängt wurde und sonst die fristlose bekommen hätte ?

Ich will vermeiden zum Anwalt gehen zu müsse dafür habe ich keine Kraft momentan. Ich möchte aber Auch nicht das sie mir trotz meiner jahrelang sehr guter Arbeit wegen der einen Sache jetzt mei ne berufliche Zukunft ruiniert wird sie soll ich mich mit einem schlechten Zeugniss bewerben ?

Darf ich das alles dem Amt offen erzählen was da passiert ? Das sie mich dazu drängen wollen durch ihre Drohungen?

( vermutlich würde mir eine Abfindung zustehen oder ? Ich bin unbefristet eingestellt und bin seit 2 Jahren Je Vollzeit ca. 4 insgesamt im Betrieb .)


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

02.02.2019 um 07:41
Zitat von AversesAverses schrieb:Aber einen AufhebungsVertrag aus betrieblichen Gründen zu unterschreiben ist trotzdem mit einer Sperre verbunden ? Auch wenn ich angebe das ich dazu gedrängt wurde und sonst die fristlose bekommen hätte ?
Ja

Wenn eine "betriebliche" Kündigung erfolgen soll, dann ist diese nur vom Arbeitgeber zu machen.
Es ist und bleibt sonst ein Aufhebungsvertrag.


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02.02.2019 um 07:45
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Ja

Wenn eine "betriebliche" Kündigung erfolgen soll, dann ist diese nur vom Arbeitgeber zu machen.
Es ist und bleibt sonst ein Aufhebungsvertrag.
Ok . Dann vermute ich ist es auch egal das ich momentan krank bin und als Grund brauche ich das nicht anzugeben.

Falls ich mit dem Amt nicht rechzeitig das vorher klären kann muss ich dann wohl denen sagen das ich nicht unterschreibe. Ich hoffe nur sie machen dann ihre Drohung nicht wahr und kündigen fristlos mit einem schlechten Zeugniss.


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

02.02.2019 um 07:48
Der Grund für ihr " entgegen kommen " wie sie es behaupten wird wohl kaum Herzensgüte sein oder ? Warum versuchen sie mich dazu zu überreden ? Weil sie wissen das sie sonst Probleme bekommen können und die fristlose garnicht rechtens ist ?


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02.02.2019 um 08:54
@Averses
Genau, so ist es. Laß dich nicht einschüchtern. Sag ihnen klar, du unterschreibst nicht, wenn sie eine gerichtsfeste Begründung hätten, können sie dir ja kündigen. Damit zeigst du ihnen, dass du dich auskennst.

Und falls ein schlechtes Zeugnis kommt, machst du das auch zum Teil der Kündigungsschutzklage.

Versuch, dir nicht so viele Sorgen zu machen und sammle deine Kraft für ne neue Stelle und gib im Fall des Falles die Arbeit mit der Klage an einen Anwalt. Teil eines möglichen Vergleichs kann dann auch die Übernahme deiner Anwaltskosten sein.


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02.02.2019 um 10:06
Zitat von AversesAverses schrieb:Ich hoffe nur sie machen dann ihre Drohung nicht wahr und kündigen fristlos mit einem schlechten Zeugniss.
Fristlos dürfen sie nur bei schwerwiegenden Gründen.
Unterschlagung oder Diebstahl. Dies kann den Arbeitgeber direkt, aber auch andere Mitarbeiter betreffen.Grobe Beleidigung oder -----Tätlichkeiten, sowie sexuelle Belästigung
Geschäftsschädigendes Verhalten
Annahme von Bestechungsgeldern
Arbeitsverweigerung (grundlos und beharrlich), sowie Selbstbeurlaubung

Nachdem ein gravierender, rechtswidriger Pflichtverstoß festgestellt wurde, kann der Arbeitgeber nicht ohne weiteres eine fristlose Kündigung schreiben. Denn neben dem Pflichtverstoß müssen weitere Faktoren erfüllt sein, die einen fristlosen Kündigungsgrund rechtfertigen.

Zunächst ist zu überlegen, ob das verletzte Vertrauensverhältnis in Zukunft nicht wieder aufgebaut werden könnte. Sollte dies nicht der Fall sein (negative Prognose), ist die Rechtfertigung für eine fristlose Kündigung eher gegeben.



Gibt es ein milderes Mittel, welches Anwendung finden könnte? Dazu könnten eine Abmahnung oder ordentliche Kündigung zählen. Doch auch eine Änderungskündigung oder die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz muss in Betracht gezogen werden. So soll die Verhältnismäßigkeit auf dem Prüfstand gesetzt werden.

Bei der Interessenabwägung ist zu prüfen, ob das Interesse des Arbeitgebers (nach einer sofortigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses) gegenüber dem des Arbeitnehmers (nach einer ordentlichen Kündigung) überwiegt.

Erst, wenn alle Mittel ausgeschöpft sind und keine Aussicht auf Versöhnung besteht, ist die außerordentliche fristlose Kündigung wirksam.
https://www.arbeitsvertrag.org/fristlose-kuendigung/


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02.02.2019 um 11:18
Vielen Dank an alle ich schaue mal was Montag passiert . So wie ich das verstanden habe müssen sie mir sowieso ca eine Woche Bedenkzeit geben und nur einen Tag .


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

02.02.2019 um 11:24
Zitat von AversesAverses schrieb:Aber einen AufhebungsVertrag aus betrieblichen Gründen zu unterschreiben ist trotzdem mit einer Sperre verbunden ? Auch wenn ich angebe das ich dazu gedrängt wurde und sonst die fristlose bekommen hätte ?
um dieses Thema mal abstrakter zu behandeln und damit nicht nur diese, sondern auch mögliche nächste Fragen zu beantworten:

Es gilt der Grundsatz, dass eine Sperre erteilt wird, wenn der Arbeitslose seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbeigeführt hat!

Selbst herbeiführen tut jemand seine Arbeitslosigkeit, wenn
(a) er ein Arbeitsverhältnis nicht antritt
(b) er selbst kündigt
(c) er einen Aufhebungsvertrag vereinbart
(d) er durch sein Verhalten den AG zur Kündigung zwingt
Nicht selbst herbeiführen tut jemand seine Arbeitslosigkeit, wenn
(e) der Arbeitgeber regulär kündigt
(f) ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht verlängert wird

Soweit erstmal auf ganz abstrakter Ebene, zu jedem Fall gibt es nun natürlich Spezialfälle, die man nun betrachten muss. Allerdings will ich hier nur die Fälle betrachten, die auch theoretisch für Dich relevant sein könnten.
Da Du in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bist, fallen die Fälle (a) und (f) schon mal als irrelevant aus. Da Du ja sicher keine Eigenkündigung vornehmen wirst, fällt auch (b) weg.

Daraus folgt, dass Du sicher um eine Sperre nur herum kommst, wenn nach Fall (e) Dir Dein Arbeitgeber selbst fristgerecht kündigt. Dieser Fall ist wiederholt vor Gerichten gelandet, wo zudem festgestellt wurde, dass die Akzeptanz einer fristgerechten AG Kündigung auch dann keine Sperre auslöst, wenn der AN Chancen gehabt hätte, der Kündigung erfolgreich zu wiedersprechen (also zB. wenn der AG bei betriebsbedingten Kündigungen eine Sozialauswahl versäumt hat).

Der Fall (c) hingegen, ein Aufhebungsvetrag, führt grundsätzlich erstmal zu einer Sperre. Allerdings ist auch dieser Fall vor Gericht behandelt worden und das Bundessozialgericht hat dazu entschieden, dass eine Sperre dann nicht rechtmäßig ist, wenn der AG dem AN sowieso kündigen wollte und das vereinbarte Ende des Arbeitsverhältnisses nicht vor dem liegt, wo eine arbeitgeberseitige Kündigung frühestens wirksam geworden wäre.
Kürzer: ein Aufhebungsvertrag, der eine sofortige Aufhebung des Arbeitsverhältnis ("fristlos") beinhaltet, führt in jedem Fall, egal wie begründet, zu einer Sperre!

Für beide Fälle, (c) und (e) ist nun relevant die Frage, zu welchem Zeitpunkt Dir Dein AG frühestens fristgerecht kündigen könnte: sofern Dein Arbeitsvertrag keine abweichenden Vereinbarungen beinhaltet, gilt hierzu BGB §622. Da Dein Arbeitsverhältnis mehr als 1 Jahr, aber weniger als 5 Jahre bestand, gilt
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
Da der Monat Februar nun schon begonnen hat, ohne dass der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung formal ausgesprochen hat, kann er jetzt daher frühestens zum 31. März kündigen!

Daraus folgt: damit keine Sperre beim ALG auftritt, muss entweder der AG Dir frühestens zum 31.3 ordentlich kündigen (Fall e) oder Du vereinbarst mit dem AG einen Aufhebungsvertrag mit Ende des Arbeitsverhältnisses frühestens zum 31. März (Fall c).

Jetzt noch zu behandeln wäre die Drohung Deines AG mit einer ausserordentlichen fristlosen Kündigung:
Diese würde in der Tat auch eine Sperre gemäß (d) bewirken, aber nur, wenn sie wirksam ist. Dazu muss geprüft werden, ob Gründe vorliegen, die dem AG eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist unzumutbar machen.
Der Gesetzgeber kennt dort drei Gruppen von Gründen
(I) betriebsbedingte Gründe, hier liegen die Voraussetzungen für fristlose Kündigung allerdings extrem hoch, der Arbeitsplatz muss ohne Vorwarnung weggefallen sein und der AG kann auch durch Umorganisation den AN nicht auf einen anderen Arbeitsplatz unterbringen; mir fiele nur das Beispiel ein, dass ein selbstständiges Einzelhandelsgeschäft einem Feuer vollständig zum Opfer fällt, dann könnte der Chef wohl die Mitarbeiter fristlos betriebsbedingt kündigen
(II) personenbedingte Gründe: hier muss einerseits der AG nachweisen, dass dadurch eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses entsteht und dass auch eine Umorganisation dem nicht abhelfen kann. Beispiel wäre, dass ein Arbeitnehmer eine Haftstrafe absitzen muss (Störung des Arbeitsverhältnisses, er kann in der Zeit ja nicht im Betrieb arbeiten) und diese länger andauert als der Urlaubsanspruch des AN beträgt (der AG müsste hier umorganisieren, wenn es möglich wäre, den Urlaub so umzulegen, dass der AN die Haft im Urlaub absitzen kann). Ein anderes Beispiel wäre der Taxifahrer, der wegen Trunkenheit seinen Führerschein verliert, wenn er nicht mehr fahren darf und es in einem Taxibetrieb ja normalerweise keine Tätigkeiten gibt, die nicht mit autofahren zu tun haben, dann ist das Arbeitsverhätnis konkret gestört und kann nicht durch Umorganisation geheilt werden.
(III) Verhaltensbedingte Gründe erfordern ein vertragswidriges Verhalten des Gekündigten. Der AN muss dabei objektiv, rechtswidrig und schuldhaft seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt haben!

Offenbar versucht der AG hier im konkreten Fall eine ausserordentliche Kündigung mit (III) zu begründen. Ob dies schlussendlich zulässig ist und damit eine fristlose Kündigung möglich ist, kann hier keiner beurteilen, das müsste jemand prüfen, der sich mit Arbeitsrecht und mit der ganz konkreten Situation dort auskennt.
Der Gesetzgeber hat für eine solche Kündigung allerdings sehr hohe Hürden aufgebaut, die der AG allesamt überwinden muss:
- allem voran muss natürlich ein ensprechender Grund vorliegen, der zu einer solchen Kündigung berechtigt. Beispiele für solche Gründe sind insbesondere Straftaten am Arbeitsplatz, sowohl Vorsatztaten wie zB. Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Hassbotschaften gegen Vorgesetzte, Kollegen oder Kunden, Vandalismus und grobe Fahrlässigkeit, wie zB. das Gefährden des Lebens von Kollegen durch fortgesetztes Ignorieren von Sicherheitsvorschriften, das Bedienen von Maschinen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Gründe können aber auch strafbares Verhalten ausserhalb des Arbeitsplatzes sein, wenn dadurch der Betriebsfrieden nachhaltig gestört wird, zB. Kollege A vergewaltigt am Wochenende Kollegin B, dann ist es B nicht zumutbar, dass Kollege A weiter in dem Betrieb anwesend ist. Und auch nicht strafbares Verhalten kann Grund sein, zB. Arbeitsverweigerung.
- Das Vorliegen eines solchen Grundes reicht allein meist jedoch noch nicht: nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung im Allgemeinen eine Abmahnung notwendig. Liegt z.B. eine fristlose Kündigung wegen häufigem Zuspätkommen vor, so ist eine vorherige Abmahnung erforderlich. Handelt es sich jedoch um eine Störung im Vertrauensbereich, so kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden, da das zerstörte Vertrauen durch die Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann (z.B. Diebstahl von Firmeneigentum, grobe Beleidigung des Vorgesetzten usw.).
- Darüber hinaus muss sich infolge einer umfassenden Interessenabwägung ergeben, dass das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers im Verhältnis zu dem Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers überwiegt. Berücksichtigt werden dabei die bisherige Dauer des Arbeitsverhältnisses, vor allem aber das Gewicht und die Auswirkungen der Pflichtverletzung, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie der Grad des Verschuldens. Maßgeblich ist auch, ob die weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist.
- Sofern ein Betriebsrat im Unternehmen existiert ist dieser gem. § 102 BetrVG vor jeder Kündigung anzuhören. Hierbei hat der Arbeitgeber den Betriebsratsvorsitzenden schriftlich oder mündlich von der vorgesehenen Kündigung zu unterrichten. Außerdem sind die Gründe der Kündigung sowie die Personalien des betroffenen Arbeitgebers mitzuteilen. Wird der Betriebsrat nicht vollständig über die geplante Kündigung informiert ist eine bereits erteilte Kündigung unwirksam


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02.02.2019 um 11:25
Ich schreibe hier jetzt mal meine Meinung als Arbeitgeber:
Zitat von otternaseotternase schrieb:die Schranken für eine fristlose Kündigung sind extrem hoch. Solltest Du vorsätzlich gehandelt haben, also mit der vollen Absicht dem AG geschadet haben, dann würde eine solche Kündigung wohl durchgehen, aber normalen aus Fahrlässigkeit resultierenden Fehlern ganz sicher nicht!

-> aus 1,2,3 folgt meine dringende Empfehlung: Aufhebungsvertrag ablehnen, der AG soll gefälligst eine Kündigung aussprechen.
Richtig! Ohne eine vorhergehende Abmahnung ( deren Zustellung der Arbeitgeber auch noch belegen können sollte) ist eine fristlose Kündigung nur sehr schwer durchzusetzen.
Zitat von geisterfreigeisterfrei schrieb:Diesen Aufhebungsvertrag bieten sie nur an, weil sie wissen, dass sie eine Kündigung nicht bei Gericht durchbringen. Dazu lügen sie sogar.
Ein Aufhebungsvertrag ist die einfachste Lösung für einen Arbeitgeber, den Arbeitnehmer loszuwerden.
Zitat von AversesAverses schrieb:Aber einen AufhebungsVertrag aus betrieblichen Gründen zu unterschreiben ist trotzdem mit einer Sperre verbunden ? Auch wenn ich angebe das ich dazu gedrängt wurde und sonst die fristlose bekommen hätte ?
Ein Aufhebungsvertrag führt so gut wie immer zu Leistungssperrungen durch das Arbeitsamt, da der Arbeitnehmer ja quasi mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses einverstanden ist.
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Wie hoch ist denn die Abfindung?
ACHTUNG! Eine Abfindung wird vom Arbeitsamt gerne auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Bringt nur dann was, wenn man sofort eine neue Arbeitsstelle antreten kann.
Im Übrigen: in Deutschland gibt es keinen Rechtsanspruch uf eine Abfindung im Zusammenhang mit einer Kündigung.
Zitat von AversesAverses schrieb:Kann ich denen nicht einfach sagen ich unterschreiben nichts und das sie mich normal fristgerecht aus betrieblichen Gründen kündigen sollen ?
Der einzig richtige Weg!!

Du solltest aber versuchen, möglichst wenig Angriffspunkte für eine fristlose Kündigung zu bieten, also rechtzeitig krankmelden und die AU abgeben oder auch am Arbeitsplatz dich möglichst "gut" zu verhalten.
Zitat von AversesAverses schrieb:Vielen Dank an alle ich schaue mal was Montag passiert . So wie ich das verstanden habe müssen sie mir sowieso ca eine Woche Bedenkzeit geben und nur einen Tag .
Wieso Bedenkzeit? Du willst den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben, ob mit einen Tag Bedenkzeit oder einem Monat, das bringt dir nur Nachteile.
Wenn sie dich loshaben wollen, sollen sie dir ordentlich kündigen, eine fristlose werden sie nicht riskieren, da bin ich mir sicher.


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Kündigung durch Arbeitgeber - Zeitdruck was tun?

02.02.2019 um 11:35
Zitat von AversesAverses schrieb:So wie ich das verstanden habe müssen sie mir sowieso ca eine Woche Bedenkzeit geben und nur einen Tag .
eine Regelung zu einer Bedenkzeit gibt es nicht bei Aufhebungsverträgen!

Ein Aufhebungsvertrag ist eine beidseitig einvernehmliche Erklärung. Darüber darf jeder solange nachdenken, wie er will und braucht, um sich zu entscheiden. Aber jeder darf auch jederzeit sagen, jetzt will ich nicht mehr!

Der AG kann natürlich sagen, wenn bis Tag X keine Unterschrift auf dem Aufhebungsvertrag vorliegt, dann kündige ich meinerseits. Aber eine fristlose Kündigung wird der AG hier aller Wahrscheinlichkeit nach nicht riskieren, denn wenn er sich der Sache sicher wäre, eine solche durchbringen zu können, hätte er es schon längst getan...

Dass Dein AG Dich unter Zeitdruck zu setzen versucht und Dich eiskalt belügt (zB. fälschlich behauptet, dass Du keine Sperre bei einem Aufhebungsvertrag bekommst), ist meiner Ansicht nach Beweis dafür, dass er selbst keine Chance für eine ausserordentliche Kündigung sieht!


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02.02.2019 um 14:35
@Averses
Weil sie wissen das sie sonst Probleme bekommen können und die fristlose garnicht rechtens ist ?
Das darfst Du ruhigen Gewissens als realitische Möglichkeit in Betracht ziehen.

Wenn sie Dir kündigen, kannst Du dagegen worgehen. Wenn Du freiwillig gehst, nicht. So einfach ist das.


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04.02.2019 um 20:51
Zitat von otternaseotternase schrieb am 01.02.2019:Nur bei einer Kündigung durch den AG gibt es keine Sperre!
Das ist nur bedingt richtig. Wenn gravierendes Fehlverhalten der Grund ist, dann gibt es sehr wohl eine Sperre.

@Averses
Das mit dem Aufhebungsvertrag ist jedenfalls Quatsch. Unterschreibst Du den, wirst Du definitiv gesperrt. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann nicht ohne weiteres gekündigt werden und wenn, dann mit entsprechender Begründung, die grundsätzlich immer angefochten werden kann. Dazu kannst Du Kündigungsschutzklage erheben. Dein Arbeitgeber will wohl nur pokern und Dich dazu bringen, etwas zu unterschreiben, was Du nicht unterschreiben musst, weil er sicher auch weiß, dass er Dich nicht so ohne weiteres kündigen kann und womöglich will er mit dem Aufhebungsvertrag weitere rechtliche Ansprüche umgehen.


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04.02.2019 um 20:53
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Das ist nur bedingt richtig. Wenn gravierendes Fehlverhalten der Grund ist, dann gibt es sehr wohl eine Sperre.
Das hatte ich ja als Fall (e) angesprochen.


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