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Coronavirus (Sars-CoV-2)

60.166 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: China, Virus, Krank ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Coronavirus (Sars-CoV-2)

Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.07.2025 um 09:14
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Dann haben wir viele Flüchtlinge. Wenn du es als Hiesiger nicht verstehst - wie soll das ein Flüchtling verstehen und gar einhalten?
Lustigerweise gab es in meiner Region mit den Flüchtlingen null Probleme und die haben echt extrem darauf geachtet möglichst alles richtig zu machen. Konnte ich von meinen Landsleuten nicht behaupten.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.07.2025 um 10:37
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Die Corona Verordnungen der jeweiligen Bundesländer waren teilweise schwer zu verstehen. Wie willst du eine Regel einhalten die du nicht verstehst?
Was konkret war dir denn zu kompliziert? Welche Regel hast du damals nicht verstanden?
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Weihnachtsregelungen („Personen aus zwei Haushalten, plus maximal vier über 14-Jährige, plus Kinder unter 14 zählen nicht“
Du hast ja selbst dieses Beispiel gebracht. Was ist daran denn kompliziert? Soll man Minderjährige aus der Familie ausschließen?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.07.2025 um 13:58
Zitat von AnfimiaAnfimia schrieb:Lustigerweise gab es in meiner Region mit den Flüchtlingen null Probleme und die haben echt extrem darauf geachtet möglichst alles richtig zu machen. Konnte ich von meinen Landsleuten nicht behaupten.
Das ist wirklich lustig bei dir. Und was, wenn jemand der Sprache nicht mächtig ist oder nicht lesen kann ? Nachdenken!


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.07.2025 um 14:01
Zitat von AniaraAniara schrieb:Was konkret war dir denn zu kompliziert? Welche Regel hast du damals nicht verstanden?
Beispielsweise:

„§ 4 Abs. 1 Satz 1 15. BayIfSMV:

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstands gestattet, wobei zu den Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden.
Für vollständig geimpfte oder genesene Personen gilt § 2 Abs. 1 Satz 1 mit der Maßgabe, dass bei ausschließlich geimpften oder genesenen Teilnehmern keine Beschränkung der Personenzahl besteht.“


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.07.2025 um 14:06
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstands gestattet, wobei zu den Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden.
Für vollständig geimpfte oder genesene Personen gilt § 2 Abs. 1 Satz 1 mit der Maßgabe, dass bei ausschließlich geimpften oder genesenen Teilnehmern keine Beschränkung der Personenzahl besteht.“
Das betraf die eingeschränkten Personenzahlen, die seinerzeit zusammen kommen durften. Die Vorgaben änderten sich ja auch mehrmals, abhängig von Inzidenzen und anderen Faktoren.
Hier wird im Grunde ausgesagt, dass die Mitglieder eines Hausstandes (Familie, Lebensgemeinschaft) mit einer weiteren Familie/Hausstand zusammen kommen durften.
Waren die Betreffenden durchgeimpft, gab es diese Einschränkung nicht.
So interpretiere ich das. Oder?
Aber das ist doch jetzt eigentlich auch unwichtig geworden. Mit so etwas würde ich mich gar nicht weiter beschäftigen, da ich darin jetzt keinen Sinn mehr sehe.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.07.2025 um 14:14
@nairobi
Lass das mal einen nicht Muttersprachler lesen, der versteht das nicht. Oder hier:


§ 4 Abs. 1 15. BayIfSMV:
„Der Zugang zu … öffentlichen und privaten Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zu Sportstätten … Freizeiteinrichtungen … Fitnessstudios … Spielhallen … Indoorspielplätzen … darf nur durch … Personen erfolgen, soweit diese
1. im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen oder noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind und
2. zusätzlich über einen Testnachweis nach Abs. 6 verfügen oder Abs. 7 unterfallen.“


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.07.2025 um 14:16
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Lass das mal einen nicht Muttersprachler lesen, der versteht das nicht. Oder hier:
Diese Sachen wurden aber immer auch erklärt, z.B. mit Piktogrammen.
Zudem kann man ja jemanden fragen, wenn man es nicht richtig versteht.
Wir leben in Deutschland, daher ist Deutsch die maßgebliche Sprache.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.07.2025 um 14:19
@Heribert
Es sind noch Belege zu erringen. Hol das doch bitte umgehend nach.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.07.2025 um 14:19
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstands gestattet, wobei zu den Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden.
Für vollständig geimpfte oder genesene Personen gilt § 2 Abs. 1 Satz 1 mit der Maßgabe, dass bei ausschließlich geimpften oder genesenen Teilnehmern keine Beschränkung der Personenzahl besteht.“
Und was daran hast du jetzt konkret nicht verstanden? Und wie bereits @nairobi schrieb, wurde dies auch in den Nachrichten, auf allen Sendern, fast jeden Abend, mit bunten Bildchen, vorgetanzt. Hier kann ich deine Kritik also nicht nachvollziehen.
Zitat von emanonemanon schrieb:Es sind noch Belege zu erringen. Hol das doch bitte umgehend nach.
Dem stimme ich zu. @Heribert
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Oder hier:
Auch hier verstehe ich deine Probleme nicht. Was hast du daran konkret nicht verstanden?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.07.2025 um 14:41
Zitat von AniaraAniara schrieb:Es sind noch Belege zu erringen. Hol das doch bitte umgehend nach.
Dem stimme ich zu.
Reicht eine Erwähnung der Verordnung SchAusnahmV und
BayIfSMV
Mit Erwähnung des Paragrafen nicht aus
als Quelle?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.07.2025 um 14:45
Zitat von nairobinairobi schrieb:Wir leben in Deutschland, daher ist Deutsch die maßgebliche Sprache.
Türkisch und Arabisch wäre sinnvoll als Ergänzung gewesen, oder denkst du der Syrer schaut ARD?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.07.2025 um 15:12
NRW durften Pommes und Getränke an Imbissen nur im Gehen konsumiert werden. Stehenbleiben zum Essen oder Trinken war ausdrücklich verboten.
Quelle: CoronaSchVO NRW § 14 (mehrfach, z. B. in Fassung vom 15.05.2020) → „Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 m um die Verkaufsstelle verboten.“

Da hat sich das MAGS Dinge einfallen lassen….


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.07.2025 um 17:20
@Heribert
Und was hast du daran nicht verstanden oder was genau ist dein Antrieb, hier alte Corona-Regelungen zu posten?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.07.2025 um 17:21
Zitat von HeribertHeribert schrieb:NRW durften Pommes und Getränke an Imbissen nur im Gehen konsumiert werden. Stehenbleiben zum Essen oder Trinken war ausdrücklich verboten.
Quelle: CoronaSchVO NRW § 14 (mehrfach, z. B. in Fassung vom 15.05.2020) → „Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 m um die Verkaufsstelle verboten.“
Finde ich nicht.
Ich finde nur folgendes
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=41904&anw_nr=2&aufgehoben=J&det_id=454677

Und da steht was von 25 und nicht 50 Metern und erst recht nichts davon, dass man im gehen essen musste.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.07.2025 um 17:43
@Anfimia
https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/210327_coronaschvo_ab_29.03.2021_lesefassung.pdf, Seite 16. Aber ist ja auch wurscht. Die Regel gab es mal und hatte ihren Sinn. Aber für @Heribert war es zu kompliziert. Man kann es nicht allen Leuten recht machen.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.07.2025 um 19:15
Zitat von emanonemanon schrieb:Es sind noch Belege zu erringen. Hol das doch bitte umgehend nach.
Was soll ich genau erringen?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.07.2025 um 19:17
Zitat von AnfimiaAnfimia schrieb:Und da steht was von 25 und nicht 50 Metern und erst recht nichts davon, dass man im gehen essen musste.
https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/210327_coronaschvo_ab_29.03.2021_lesefassung.pdf

Hier die Quelle. Bitte schön. Seite 16.oder Paragraf 11, (6)


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.07.2025 um 19:22
Zitat von AniaraAniara schrieb:@Anfimia
https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/210327_coronaschvo_ab_29.03.2021_lesefassung.pdf, Seite 16. Aber ist ja auch wurscht. Die Regel gab es mal und hatte ihren Sinn. Aber für @Heribert war es zu kompliziert. Man kann es nicht allen Leuten recht machen.
Ah. Erst fragt jemand nach. Dann sucht man. Dann stellt man die Quelle zur Verfügung. Die Hand und Fuß hat. Vom Gesetzgeber.
Und dann ist es „auch wurscht.“ Das ist keine Diskussionsgrundlage. Und „Wurscht“ ist kein Argument.

Sucht euch eine andere Wurscht


Es wird nach Belegen gefragt. Dann bringt man sie. Und dann sind sie wurscht. Okay. Mit euch ist das wirklich zwecklos sachlich zu diskutieren.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.07.2025 um 19:48
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Okay. Mit euch ist das wirklich zwecklos sachlich zu diskutieren.
Geh doch nochmal deine Beiträge hier durch auf den letzten zwei Seiten. Du hast zum einen viele Behauptungen aufgestellt, ohne diese mit Belege zu untermauern. Darauf wurdest du entsprechend hingewiesen.
Zum anderen behauptest du, viele Regeln seien unverständlich gewesen und viel zu kompliziert und würden über 15-20 Seiten gehen. Auch das stimmt nicht, du hast hier viele Maßnahmen zitiert, die aus gerade mal 2-3 Sätzen bestanden. Und du konntest noch immer nicht genauer erklären, was an den von dir zitierten Maßnahmen kompliziert gewesen sein soll.
Reflektier doch bitte nochmal deine Beiträge und schaue, ob du hier nicht derjenige bist, der nicht für eine Diskussion geeignet ist.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

01.07.2025 um 20:11
Zitat von AniaraAniara schrieb:Zum anderen behauptest du, viele Regeln seien unverständlich gewesen und viel zu kompliziert und würden über 15-20 Seiten gehen. Auch das stimmt nicht, du hast hier viele Maßnahmen zitiert, die aus gerade mal 2-3 Sätzen bestanden. Und du konntest noch immer nicht genauer erklären, was an den von dir zitierten Maßnahmen kompliziert gewesen sein soll.
Ich versuche es noch mal. Letztmalig. Wenn wir anderer Meinung sind. Und du das nicht kompliziert findest. Dann ist das in Ordnung. Ich finde es unnötig kompliziert gestaltet.
Als Beispiel:
§ 4 Abs. 1 15. BayIfSMV:
„Der Zugang zu … öffentlichen und privaten Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zu Sportstätten … Freizeiteinrichtungen … Fitnessstudios … Spielhallen … Indoorspielplätzen … darf nur durch … Personen erfolgen, soweit diese
1. im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen oder noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind und
2. zusätzlich über einen Testnachweis nach Abs. 6 verfügen oder Abs. 7 unterfallen.“
Ist dieser COVID Maßnahme kompliziert zu verstehen oder einfach zu verstehen?

In der BayIfSMV wird Bezug zugenommen auf die SchAusnahmV.
Des Weiteren gibt es in Bezug auf weitere Verweise, Testnachweis nach Abs6. Wenn man dem ernstlich nachgehen will, muss man sich den Abs. 6 zusätzlich durchlesen. Da steht.
§ 4 Abs. 6 15. BayIfSMV
„Ein Testnachweis im Sinne dieser Verordnung ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, das von einer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung beauftragten Teststelle ausgestellt wurde.“
Wenn man diesen Absatz wirklich ernst nimmt, muss man sich die Coronavirus Testverordnung durchlesen, um herauszufinden, wer eine beauftragte Teststelle ist.

Also sind wir schon bei der dritten Verordnung, die auf dem Tisch liegen muss, welche man punktuell sich anschauen muss.

dann juristische Fachsprache (unterfallen, im Sinne von,…).

Wenn du das für den Durchschnitt der Bevölkerung als einfach verständlich empfindest. Dann habe ich da eine andere Meinung.


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