Justsaying schrieb:Stillschweigend wäre das nicht, ein Verstoß gg. die Unterlassungserklärung wuerde doch vor Gericht verhandelt werden.
Wenn sich die beiden Vertragspartner einig sind, muss man auch nicht klagen. Dann erfährt auch niemand davon, wenn es keiner ausplaudert.
100 000€ ist doch die Gewinnpraemie, dazu kommt doch die Teilnahmegage, die ein Vielfaches davon sein dürfte.
Das schon, ich dachte jetzt aber nur an die Gewinnprämie, weil er die ja nun noch zusätzlich erhält. Der Mitarbeiter bisher aber nichts zusätzlich erhält, und sich auf die 20.000 statt der 40.000 ja wohl auch nur geeignet wurden, weil GO kein Geld hatte. Aber das hätte er ja jetzt - also auch noch zusätzlich.
behind_eyes schrieb:Das suche ich schon ewig, also genau das Wording. Hast du eine Quelle?
"Richtig ist, dass in einer Videosequenz zwei Sekunden fehlen. Der Sachverständige Prof. Dr. Dirk Labudde ging von einem Kopierfehler aus, wollte eine Manipulation aber nicht vollständig ausschließen. Der IT-Mitarbeiter des Hotels erklärte im Prozess hingegen, eine Manipulation sei ausgeschlossen."
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ich-bin-freigsprochen-das-video-ist-nicht-ofarim-dschungelcamp-das-originalIst zwar auch nur wiedergegeben, abr zumindest ein Zitat.