Zitat von Nyx_07Nyx_07 schrieb:Ich bin keine Juristin aber ist es nicht normalerweise so, dass der Schädiger die Kosten für den Opferanwalt übernehmen muss, wenn dieser gezwungen war sich antwaltlich vertreten zu lassen um seine Rechte zu wahren?
Das ist anscheinend eine Einzelfallentscheidung. Die entstandenen Kosten der Nebenklage können dem Angeklagten auferlegt werden, das regelt die Strafprozessordnung. Dagegen können aber natürlich auch Rechtsmittel eingelegt werden.