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Ramadan am Arbeitsplatz

310 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Toleranz, Ramadan, Erhik ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ramadan am Arbeitsplatz

um 14:08
Zitat von BumfuzzleBumfuzzle schrieb:https://noe.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/fuersieerreicht/Pflegebonus-fuer-Pflegekraefte-und-Unterstuetzung.html
Ahh daher weht der Wind. Das verstehst du aber falsch. Denn Pflegebonus bekommen wir schon seit Corona. Sie haben überlegt ihn uns wegzunehmen aber wir dürfen ihn uns behalten. Wir bekommen nicht mehr. Wir bekommen nur nicht ,,weniger,, so wie eigentlich geplant :)
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Fängt mit den Arbeitszeiten an.......
Wie meinst du das? Wäre interessant.


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Ramadan am Arbeitsplatz

um 14:13
Zitat von BumfuzzleBumfuzzle schrieb:Um eine einheitliche Lösung zu finden wird sich halt allen möglichen angepasst.
Okay um das mal zu entwirren mal anders gefragt. Wärst du dafür das die Arbeitgeber sich anpassen und die Arbeitsprozesse und Regeln so umgestalten, dass die Religionsausübung insbesondere zum Ramadan uneingeschränkt für Betroffene möglich ist?


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Ramadan am Arbeitsplatz

um 14:13
@sevenheartseas
1) Die wöchentliche Normalarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte beträgt 37 Stunden. Die tägliche Normalarbeitszeit beträgt 8 Stunden.
Die Änderungen treten mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
2) Die Arbeitszeit wird auf sieben Tage in der Woche so
aufgeteilt, dass jede Arbeitnehmerin zwei zusammenhängende Kalendertage pro Woche, diese in der Regel an zwei Wochenenden pro Monat, arbeitsfrei hat.
Ausnahmen bei Durchrechnung der Wochenarbeitszeit siehe § 14, Seite 14.
3) Die tägliche Normalarbeitszeit darf bei regelmäßiger Verteilung der gesamten Wochenarbeitszeit auf
maximal vier Tage auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden.
Quelle: https://www.behindertenarbeit.at/wp-content/uploads/SWOE-KV-2025.pdf


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Ramadan am Arbeitsplatz

um 14:17
1) Die wöchentliche Normalarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte beträgt 37 Stunden. Die tägliche Normalarbeitszeit beträgt 8 Stunden.
Die Änderungen treten mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
2) Die Arbeitszeit wird auf sieben Tage in der Woche so
aufgeteilt, dass jede Arbeitnehmerin zwei zusammenhängende Kalendertage pro Woche, diese in der Regel an zwei Wochenenden pro Monat, arbeitsfrei hat.
Ausnahmen bei Durchrechnung der Wochenarbeitszeit siehe § 14, Seite 14.
3) Die tägliche Normalarbeitszeit darf bei regelmäßiger Verteilung der gesamten Wochenarbeitszeit auf
maximal vier Tage auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden.
Quelle: https://www.behindertenarbeit.at/wp-content/uploads/SWOE-KV-2025.pdf

Ok sehr interessant.
Ich bin aber nicht in der Behindertenarbeit. Keine Ahnung ob es da Unterschiede gibt.
Hauptdienst dauert bisweil 12 Stunden. B3 auch 12. Und B2 11 Stunden und B1 dauerte 6 Stunden


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Ramadan am Arbeitsplatz

um 14:17
@sevenheartseas
Und das finde ich richtig gut, denn der job ist schwerstarbeit. 👍🏻

https://www.pv.at/web/ueber-uns-und-karriere/presse/newsmeldungen/2025/pflegeberufe-schwerarbeit
Zitat von VoussoirVoussoir schrieb:Okay um das mal zu entwirren mal anders gefragt. Wärst du dafür das die Arbeitgeber sich anpassen und die Arbeitsprozesse und Regeln so umgestalten, dass die Religionsausübung insbesondere zum Ramadan uneingeschränkt für Betroffene möglich sind?
Natürlich! Und gleichzeitig sollen alle die keinen Ramadan oder irgendwelche Religion ausüben, genauso gleich behandelt werden.

Funktioniert doch überall anders anscheinend auch? Nur hier wird die sau durchs dorf getrieben.

In den verlinkten Leitfaden sind nur Tipps enthalten, wie man die Fastenzeit mit den fastenden MA eine Lösung für die Arbeitszeit treffen kann. Und in dieses Lösung ist halt der nichtfastende MA auch einzubeziehen. Dieser Leitfaden ist kein Zwang nur eine Empfehlung. Und wenn daraus nichts umzusetzen ist, dann muss man halt weiterschauen. 🤷🏻


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Ramadan am Arbeitsplatz

um 14:20
Zitat von BumfuzzleBumfuzzle schrieb:Und das finde ich richtig gut, denn der job ist schwerstarbeit. 👍🏻

https://www.pv.at/web/ueber-uns-und-karriere/presse/newsmeldungen/2025/pflegeberufe-schwerarbeit
Natürlich ist er Schwerstarbeit. Auf der Intensivstation wurde es auch schon vorher so verrechnet.
Ist aber für mich persönlich nur ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein. Wenn ich so alt bin wird aufgrund des demografischen Wechsel sowieso keiner mehr eine Pension erhalten. Also glaube ich zumindest. Wissen kann das keiner.


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Ramadan am Arbeitsplatz

um 14:22
Zitat von sevenheartseassevenheartseas schrieb:Natürlich ist er Schwerstarbeit. Auf der Intensivstation wurde es auch schon vorher so verrechnet.
Ist aber für mich persönlich nur ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein. Wenn ich so alt bin wird aufgrund des demografischen Wechsel sowieso keiner mehr eine Pension erhalten. Also glaube ich zumindest. Wissen kann das keiner.
Du machst aber schon den Anfang von Veränderungen mit, da wird noch mehr passieren. Weil immer mehr Pflege gebraucht wird.


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Ramadan am Arbeitsplatz

um 14:22
Zitat von sevenheartseassevenheartseas schrieb:Ich bin aber nicht in der Behindertenarbeit.
hast Du den link überhaupt angeklickt?
Dann hättest Du dies gelesen:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Kollektivverträge werden nicht von Seiten des Gesetzgebers beschlossen, sondern zumeist in schwierigen Verhandlungen vereinbart und sind daher auch keine Selbstverständlichkeit.
Nach langer Verhandlungszeit trat mit dem Kollektivvertrag der SWÖ (früher BAGS – Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- & Sozialberufe) am 1. Juli 2004 der bedeutendste Kollektivvertrag in Österreich für den privaten Gesundheits- und Sozialbereich in Kraft. Ein Kollektivvertrag,
um den uns viele Länder beneiden. Denn mit ihm wurde ein bundesweiter Kollektivvertrag für die derzeit mehr als 90.000 Arbeitnehmerinnen in den rund 620 Mitgliedsorganisationen, die im Gesundheits- und Sozialbereich, in der Behindertenarbeit, in der Psychosozialen Arbeit, der Kinderbetreuung, der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Arbeitsmarktpolitischen Bereich tätig sind, geschaffen. Eine Vielzahl weiterer Einrichtungen wendet den Kollektivvertrag für ihre Arbeitnehmerinnen aufgrund
der Satzung an. Insgesamt regelt der SWÖ-Kollektivvertrag damit mehr als 100.000 Arbeitsverhältnisse.
Quelle: s.o.
also nix nur Behindertenarbeit

außerdem hast Du den Vertrag ja hier eingebracht, da solltest Du den doch auch kennen :ask:


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Ramadan am Arbeitsplatz

um 14:24
Schwierig.

Aber besonders in der Pflege hat man große Verantwortung für andere Menschen. Wenn man dann nicht mehr voll konzentriert ist und ggf. Fehler macht, fände ich es angemessen, das zumindest mal anzusprechen.


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Ramadan am Arbeitsplatz

um 14:25
Zitat von BumfuzzleBumfuzzle schrieb:Natürlich! Und gleichzeitig sollen alle die keinen Ramadan oder irgendwelche Religion ausüben, genauso gleich behandelt werden.
Okay ich denke ich verstehe nun deine Position, korrigiere mich gerne, also weil es unter den Muslimen welche gibt, die zum Ramadan das Fastenritual einhalten und damit u.U. nicht so belastbar sind und dadurch Prozesse im Arbeitsalltag umgestaltet werden müssen, sollen andere "gleich behandelt werden". Aber wie genau soll diese Gleichbehandlung aussehen und wie will man das messen?

Ich denke man kann das schlicht nicht sauber messen, und deswegen bevorzuge ich die einfache Lösung sich an die Verpflichtung im Arbeitsvertrag zu halten und entsprechend je nach eigener Belastbarkeit individuell Maßnahmen für sich treffen (Arbeitszeitreduzierung o.ä.).


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Ramadan am Arbeitsplatz

um 14:28
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:hast Du den link überhaupt angeklickt?
Dann hättest Du dies gelesen:
Ja hab ich.
Aber vielleicht gibt es für Pflege eine Ausnahme. Ich kenne kein Heim welches unter dem SWÖ arbeitet welcher 8 Stunden Arbeitszeit bietet. Und ich kenne einige.


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Ramadan am Arbeitsplatz

um 14:29
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:außerdem hast Du den Vertrag ja hier eingebracht, da solltest Du den doch auch kennen
Ich kenn den Vertrag weil die meisten ihn hier haben. Ich habe einen anderen Vertrag :) Deshalb nagel mich nicht genau fest.
Ich bin in einer Überlassung


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Ramadan am Arbeitsplatz

um 14:34
@Tussinelda
Aber aufjedenfall interessant wegen den Stunden!! Muss ich den Betriebsrat darauf ansprechen


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Ramadan am Arbeitsplatz

um 14:34
Zitat von sevenheartseassevenheartseas schrieb:Aber vielleicht gibt es für Pflege eine Ausnahme.
äh, nö.
Die Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) umfasst rund 100 Berufsgruppen – von mobiler und stationärer Pflege über Kinderbetreuung bis hin zur Behindertenarbeit und zum Rettungsdienst. Diese Beschäftigten sind eine unverzichtbare Säule der Gesellschaft.
Quelle: https://www.vida.at/de/artikel/soziale-dienste/2025/swoe-kollektivvertrag-2026


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Ramadan am Arbeitsplatz

um 14:35
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:äh, nö.
Wie gesagt. Ich kenne kein Heim mit 8 Stunden Dienste für das Diplompersonal.


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Ramadan am Arbeitsplatz

um 14:36
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Wie gesagt, auch muslimische Länder machen den Laden nicht 4 Wochen im Jahr komplett zu. Auch da gibt es KH, Pflegeeinrichtungen usw.
haben die denn die gleichen Bedingungen wie hier - also mit 10-12h Schichten oder haben die vielleicht keinen Personalmangel und man arbeitet nur seine 8h?

wenn ich mit der Suchmaschine danach suche da wird mir zum einen mitgeteilt, dass Pflege im Islam hauptsächlich von Familienangehörigen erledigt wird, wenn auch in den letzten Jahren Angebote wie bei uns als Pflegeheime entstehen mehr und mehr..
außerdem finde ich, dass in einigen muslimischen Ländern die Arbeitszeit während des Ramadans generell auf 6h begrenzt wird..


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Ramadan am Arbeitsplatz

um 14:39
Zitat von VoussoirVoussoir schrieb:Okay ich denke ich verstehe nun deine Position, korrigiere mich gerne, also weil es unter den Muslimen welche gibt, die zum Ramadan das Fastenritual einhalten und damit u.U. nicht so belastbar sind und dadurch Prozesse im Arbeitsalltag umgestaltet werden müssen, sollen andere "gleich behandelt werden". Aber wie genau soll diese Gleichbehandlung aussehen und wie will man das messen?
Keine Ahnung warum ich irgendwas korrigieren soll, deine Meinung ist deine Meinung. Das da MA das fasten nicht so gut packen kann man nie ausschliessen und wird vorkommen! Vlt hilft ja eine Rufbereitschaft zum MA Wechsel.

Dienste die getauscht werden, kann man nach dem Fasten wieder zurücktauschen. Wäre schon so eine Option. Es hat sich hier keiner wirklich geäussert der Fasten praktiziert oder mit jemanden der das macht zusammenarbeitet. Deswegen glaube ich, dass das nichtmal ein Problem ist und darum eventuell Szenarien wie alles gerecht eingeteilt und aufgeteilt werden muss, gar nicht gesponnen werden muss.
Zitat von VoussoirVoussoir schrieb:Ich denke man kann das schlicht nicht sauber messen, und deswegen bevorzuge ich die einfache Lösung sich an die Verpflichtung im Arbeitsvertrag zu halten und entsprechend je nach eigener Belastbarkeit individuell Maßnahmen für sich treffen (Arbeitszeitreduzierung o.ä.).
So ist es bestimmt leichter und sauber abgewickelt bestimmt auch. Nur wird es halt für den AG doof wenn jemand auf seine Grundrechte besteht. 🤷🏻


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Ramadan am Arbeitsplatz

um 14:42
@Tussinelda

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Arbeitszeit-_Arbeitsruhe/Arbeitszeit_/Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz_-_KA-AZG.html#

Nach dem hier wird zumindest gearbeitet. Vielleicht steht es nicht im SWÖ explizit drinnen weil der so umfassend ist. Nicht Alles wo mit Kranken gearbeitet wird ist eine Krankenanstalt. Wird sind jedoch eine.
Die 8 Stunden Regelung gilt wahrscheinlich hauptsächlich für Tagesheime etc


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Ramadan am Arbeitsplatz

um 14:54
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:die gleichen Bedingungen
@Photographer73

gerade mal gegoogelt. scheint zumindest in der Türkei kommen dort die gleichen Probleme auf wie bei uns. Überalterung der Gesellschaft und Pflegemangel..


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Ramadan am Arbeitsplatz

um 14:54
Zitat von sevenheartseassevenheartseas schrieb:Nach dem hier wird zumindest gearbeitet. Vielleicht steht es nicht im SWÖ explizit drinnen weil der so umfassend ist. Nicht Alles wo mit Kranken gearbeitet wird ist eine Krankenanstalt. Wird sind jedoch eine.
Die 8 Stunden Regelung gilt wahrscheinlich hauptsächlich für Tagesheime etc
Du hast doch gesagt, bei euch wird der SWÖ angewendet. Dann brauche ich doch nicht das Arbeitszeitgesetz.....denn es gilt ja dann der SWÖ, deshalb wurde der ja abgeschlossen


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