Teegarden schrieb:Da geht die Welt unter, es wird nichts gemeldet, stattdessen lässt man es lieber zusammenbrechen und zum Schluß begeht der Arbeitgeber noch Dinge die arbeitsrechtlich unter aller Sau sind.
Mit so einer Scheißegal-Einstellung und Handhabe seitens des Arbeitgebers und Vorgesetzten, können sie sich auch nochmal was ganz anderes einfangen. Lass nur mal dadurch was mit Patienten oder auch den überlasteten Mitarbeitern selbst passieren. Dann brennt die Hütte.
Arbeitgeber und Vorgesetzte haben nun mal Fürsorgepflicht und gilt selbstverständlich präventiv und nicht erst dann, wenn schon das Kind in den Brunnen gefallen ist/wäre.
Und das hier, sorry, könnte man ja sogar schon als Nötigung auslegen, da völlig unverhältnismäßig wegen sowas mit Kündigung zu drohen, fällt es ja auch zusammen mit den betroffenen Mitarbeitern in den Aufgabenbereich eines Betriebsrates.
sevenheartseas schrieb:Dem letzte Betriebsrat wurde mit rechtlichen Schritten gedroht nach dem er eine Überlastungsanzeige geschrieben hat.
Unmöglich.
Würde auch versuchen so schnell es geht die Leine zu ziehen.