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Sterbehilfe - ja oder nein?

1.107 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mensch, Seele, Sterbehilfe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sterbehilfe - ja oder nein?

03.05.2026 um 11:08
@AlteTante
Ich bin absolut Deiner Meinung.
Bei solchen höchstpersönlichen Entscheidungen haben Außenstehende aber absolut nichts zu melden.
Man darf jedem Betroffenen durchaus zugestehen, dass man den Unterschied zwischen einer „depressiven Verstimmung“ und einer wirklichen Depression kennt. Deshalb sei jedem angeraten, sich beizeiten um eine Vorsorgevollmacht zu kümmern, damit im Ernstfall nicht jemand, der meint, sich wegen der „Moral und Sitte“ über den Willen der Betroffenen hinwegsetzen zu müssen.


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Sterbehilfe - ja oder nein?

06.05.2026 um 12:48
Ich durfte mir gestern einen Vortrag zum Thema "Assistierter Suizid" anhören und wir haben das dazu geltende Gesetz durchgesprochen.

Also ehrlich, abgesehen von den zwei (in manchen Fällen drei) Ärzten (einer davon muss ein Palliativmediziner sein), die man vor der Errichtung der Sterbeverfügung konsultieren muss, hat der Gesetzgeber schon einige "Legerln" in das Gesetz hineingepackt:

1. Nachdem kein Arzt verpflichtet ist, ein Beratungsgespräch mit einem Sterbewilligen zu führen, gibt es nur eine begrenzte Anzahl davon, die überhaupt willens sind, dies zu tun. Die allerdings findet man nicht so einfach, da muss man schon danach suchen. Einige Bundesländer haben sie so gut versteckt, dass man schon Insider sein muss, um zu wissen, wo man nach einem geeigneten Arzt suchen muss - und das, obwohl ein Beratungsgespräch zu führen, keine Hilfeleistung iSd Gesetzes ist. Das gilt ebenso für die Apotheker, die die Präparate für Sterbewillige ausgeben und auch für die Notare/Rechtsanwälte, die die Verfügung aufsetzen.

2. Es kostet und oftmals gar nicht so wenig. Denn manche Ärzte sind offensichtlich so geschäftstüchtig, obwohl das Gesetz ausdrücklich ein Verbot von wirtschaftlichen Vorteilen vorsieht, dass sie die Sterbewilligen gleich sieben- oder acht Mal zu einem Beratungsgespräch antanzen lassen, obwohl eins genügt. Es kann ohnehin ein Psychiater hinzugezogen werden, wenn ein Arzt den Verdacht hat, der Sterbewunsch entspringt einer psychischen Krankheit, den muss man ohnehin extra bezahlen. Also Kosten für das/die Beratungsgespräch*e, Kosten für die Errichtung der Verfügung, Kosten für die Präparate.

3. Es braucht zwei Präparate (das eine ist das Letale, das andere verhindert, dass man sich während des Sterbevorganges übergeben muss), wovon eines davon eine relativ kurze Haltbarkeitsdauer hat. Heißt, als Sterbewilliger setzt man sich quasi dem Druck aus, dass man, wenn man die Präparate aus der Apotheke holt bzw es von einer "Hilfe leistenden Person" abholen lässt, den Sterbeprozess relativ zügig einleiten muss, weil sonst das Präparat nicht mehr brauchbar und die Sterbeverfügung ungültig ist.

Man fragt sich, ob es aufgrund all dieser Hürden nicht besser ist, es gleich sein zu lassen und populär gesprochen, Hand an sich selbst zu legen. Das ist billiger und dieser ganze seelisch belastende Popanz bleibt einem erspart. Zudem erspart man es sich, dass man andere Menschen in die Sache mit hineinziehen muss.

Das Gesetz besagt zwar, dass die sterbewillige Person den Entschluss, seinem Leben selbst ein Ende zu setzen, frei und selbstbestimmt fassen muss, aber diese vorgelagerten Schritte müssen doch für diese Menschen eine einzige Qual sein. Ich denke, kein Mensch fasst einen solchen Entschluss aus Jux und Tollerei, es handelt sich um Schwerstkranke, die oftmals unter fürchterlichen Schmerzen leiden, die ihnen jede Lebenslust vergällen. Muss man die dann auch noch mit diesem Bürokratismus quälen?


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Sterbehilfe - ja oder nein?

06.05.2026 um 17:44
Zitat von kf1801kf1801 schrieb:Man fragt sich, ob es aufgrund all dieser Hürden nicht besser ist, es gleich sein zu lassen und populär gesprochen, Hand an sich selbst zu legen. Das ist billiger und dieser ganze seelisch belastende Popanz bleibt einem erspart. Zudem erspart man es sich, dass man andere Menschen in die Sache mit hineinziehen muss.
und wie legt man Hand an, ohne Umstände zu machen für sich selbst und andere?

war nur ne rethorische Frage - wir sollten hier nicht über Arten von Suizid diskutieren.
wollte nur darauf hinweisen, dass man ja deswegen assistierten Suizid wählt, weil es negative Aspekte gibt oder Unmöglichkeiten es selbst zu tun..


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Sterbehilfe - ja oder nein?

06.05.2026 um 18:02
Zitat von kf1801kf1801 schrieb:Man fragt sich, ob es aufgrund all dieser Hürden nicht besser ist, es gleich sein zu lassen und populär gesprochen, Hand an sich selbst zu legen. Das ist billiger und dieser ganze seelisch belastende Popanz bleibt einem erspart. Zudem erspart man es sich, dass man andere Menschen in die Sache mit hineinziehen muss.
Wer so schwer erkrankt ist, kann die meisten Methoden "Hand an sich selbst zu legen" oft nicht mehr durchführen. Das nötige "Werkzeug" hat auch nicht jeder. Dann ggf. doch zu überleben und noch schwerer beeinträchtigt zu sein...
Andere Menschen muss man dabei ferner in die Sache hineinziehen - diejenigen die hinterher "aufräumen" müssen, und auch das würdevolle Abschiednehmen unterbleibt wegen "unterlassener Hilfeleistung".
Ein Bekannter von mir entschied sich so, mangels Sterbehilfe. War jung schwer erkrankt (nicht heilbar, kaum linderbar, Erkrankung mit Abnahme erst der körperlichen Fähigkeiten (sehen, hören, bewegen), dann der geistigen). Seine Frau wusste von allgemeinen Plänen aber nicht wann, um sie nicht mit hineinzuziehen, und rechtzeitig früh, damit die körperlichen Fähigkeiten nicht zu gering zur Durchführung waren. Sie hat ihn dann morgens gefunden, nachdem sie ihn wie immer normal für eine gute Nacht in sein Pflegezimmer verabschiedete. Es hätte vielleicht auch anders laufen können.
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:wollte nur darauf hinweisen, dass man ja deswegen assistierten Suizid wählt, weil es negative Aspekte gibt oder Unmöglichkeiten es selbst zu tun..
Und ggf. auch ein würdevolles Abschiednehmen für seine Angehörigen wünscht.
Zitat von kf1801kf1801 schrieb:Das Gesetz besagt zwar, dass die sterbewillige Person den Entschluss, seinem Leben selbst ein Ende zu setzen, frei und selbstbestimmt fassen muss, aber diese vorgelagerten Schritte müssen doch für diese Menschen eine einzige Qual sein. Ich denke, kein Mensch fasst einen solchen Entschluss aus Jux und Tollerei, es handelt sich um Schwerstkranke, die oftmals unter fürchterlichen Schmerzen leiden, die ihnen jede Lebenslust vergällen. Muss man die dann auch noch mit diesem Bürokratismus quälen?
Dem stimme ich zu. Es sollte zwar m.E. nicht so einfach gehen, dass man schlichtweg in der Hausarztsprechstunde den Wunsch äußert und tags darauf die Medikamente in der Apotheke abholt. Der Prozess sollte aber m.e. vereinfacht werden.
Zitat von kf1801kf1801 schrieb:Heißt, als Sterbewilliger setzt man sich quasi dem Druck aus, dass man, wenn man die Präparate aus der Apotheke holt bzw es von einer "Hilfe leistenden Person" abholen lässt, den Sterbeprozess relativ zügig einleiten muss, weil sonst das Präparat nicht mehr brauchbar und die Sterbeverfügung ungültig ist.
Den Part sehe ich allerdings anders. Warum ist das Druck? Die Person wünscht doch zu sterben. Ist es dann nicht möglich, das Medikament dann abzuholen, wenn man fest geplant hat wann man die Sterbehilfe durchführen möchte? Und Nichtdurchführung wäre stets möglich.


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Sterbehilfe - ja oder nein?

07.05.2026 um 13:47
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:und wie legt man Hand an, ohne Umstände zu machen für sich selbst und andere?
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:wollte nur darauf hinweisen, dass man ja deswegen assistierten Suizid wählt, weil es negative Aspekte gibt oder Unmöglichkeiten es selbst zu tun..
Man wählt den assistierten Suizid, um selbstbestimmt den Zeitpunkt für sich selbst festzulegen, wann man sterben möchte und dies mit der größtmöglichen Würde. Darin sehe ich keinen negativen Aspekt.

Die Möglichkeit, es nicht selbst tun zu können, besteht natürlich und darin liegt ja auch die Crux. Denn: Der Sterbewillige kann zwar eine Person zur Hilfeleistung heranziehen (dabei wird es sich gewöhnlich um eine ihm nahe stehende Person handeln), diese darf aber "nur unterstützen", aber nicht ausführen, dh sie darf die Präparate aus der Apotheke holen, oder eine Kanüle legen, aber die Kanüle aufdrehen darf sie nicht. Das muss der Sterbewillige selbst machen, denn dies wäre dann ex lege keine Hilfeleistung, sondern "aktive Sterbehilfe" und kann eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.


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Sterbehilfe - ja oder nein?

07.05.2026 um 13:59
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb:Wer so schwer erkrankt ist, kann die meisten Methoden "Hand an sich selbst zu legen" oft nicht mehr durchführen. Das nötige "Werkzeug" hat auch nicht jeder. Dann ggf. doch zu überleben und noch schwerer beeinträchtigt zu sein...
Andere Menschen muss man dabei ferner in die Sache hineinziehen - diejenigen die hinterher "aufräumen" müssen, und auch das würdevolle Abschiednehmen unterbleibt wegen "unterlassener Hilfeleistung".
Das ist "ghupft wie gsprungen", heißt, egal, ob man eine Sterbeverfügung aufgesetzt hat, oder sich selbst töten möchte, muss dies tunlichst zu "dem" geeigneten Zeitpunkt machen, also wenn noch die körperlichen Kräfte vorhanden sind, um sich auch beim assistierten Suizid die Kanüle noch selbst aufdrehen zu können.

"Werkzeug" in diesem Sinn ist für eine Selbsttötung nicht nötig, da gibt es genügend Optionen, die derlei nicht erforderlich machen.

Andere Menschen "hineinziehen" ist kein Argument, das muss man beim assistierten Suizid gegebenenfalls auch machen, nur heißt es dort "Hilfe leistende Person". Ob die ob dieser Funktion so glücklich darüber sind, mag ab und zu doch bezweifelt werden. Ich würde mir das schwer überlegen, ob ich einem Sterbewilligen "Hilfe" leisten möchte, und wenn der mir noch so nahe steht.

Was heißt schon würdevolles Abschiednehmen? Auch das ist möglich, es liegt ja immer beim einzelnen Individuum, was das unter "Würde" versteht.
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb:Den Part sehe ich allerdings anders. Warum ist das Druck? Die Person wünscht doch zu sterben. Ist es dann nicht möglich, das Medikament dann abzuholen, wenn man fest geplant hat wann man die Sterbehilfe durchführen möchte? Und Nichtdurchführung wäre stets möglich.
Eben das ist umstritten. Laut einer Studie, wo auch mit Sterbewilligen gesprochen wurde, ging es vielen nicht vorrangig um die selbstbestimmte Einleitung des Sterbens, sondern darum, dass sie die Möglichkeit haben, es überhaupt zu machen. Es ist natürlich jederzeit möglich, die Präparate abzuholen, aber manche Sterbewillige holen bzw lassen sich es holen, weil sie gerade wieder eine extrem schlimme Phase durchmachen, aber einige Zeit darauf geht es ihnen wieder besser. Dann ist aber das eine Präparat von der Verwendungsdauer so kurz bemessen, dass sich da sehr wohl Druck aufbaut.


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Sterbehilfe - ja oder nein?

07.05.2026 um 14:30
Zitat von kf1801kf1801 schrieb:Das ist "ghupft wie gsprungen", heißt, egal, ob man eine Sterbeverfügung aufgesetzt hat, oder sich selbst töten möchte, muss dies tunlichst zu "dem" geeigneten Zeitpunkt machen, also wenn noch die körperlichen Kräfte vorhanden sind, um sich auch beim assistierten Suizid die Kanüle noch selbst aufdrehen zu können.
Ist es m.E. nicht. Ja, dass man es selbst durchführen muss ist mir bewusst. Nur düfte eine Kanüle aufzudrehen (es gibt dafür etliche Methoden die nur minimale körperliche Fähigkeiten verlangen) wesentlich einfacher sein als viele gängige Suizidmethoden (die ich hier nicht listen werde, die aber bestimmt den meisten Menschen bekannt sind) durchzuführen.
Zitat von kf1801kf1801 schrieb:"Werkzeug" in diesem Sinn ist für eine Selbsttötung nicht nötig, da gibt es genügend Optionen, die derlei nicht erforderlich machen.
Alle mir bekannten Methoden beinhalten zumindest bestimmte Gegenstände, die man benutzen und einigermaßen sicher halten muss (und ggf. erst besorgen muss was z.T. nicht einfach ist), oder das Verlassen der Wohnung, oder eine Überdosierung von Medikamenten welche ohne Anwesenheit von medizinischem Personal passieren wird. Nur Verweigern der Nahrungsaufnahme ("Sterbefasten") stellt da eine Ausnahme dar.
Nicht jeder Sterbewillige ist bettlägrig, hat eine weitestgehende Lähmung - aber jene die auf das zutrifft können viele Methoden, außer Sterbehilfe, schlichweg nicht mehr durchführen.
Zitat von kf1801kf1801 schrieb:Andere Menschen "hineinziehen" ist kein Argument, das muss man beim assistierten Suizid gegebenenfalls auch machen, nur heißt es dort "Hilfe leistende Person".
Es mag für dich, ggf. für mich, keinen Unterschied machen, für betroffene Menschen kann es das aber. Es gibt Menschen die davor zurückschrecken dass Angehörige oder unbeteiligte Personen einen entstellten Leichnam finden. Man möchte evl. nicht, dass Angehörige Probleme bekommen, einem etwas illegal besorgt zu haben (das man, mangels Bewegungsfähigkeit, nicht selbst besorgen konnte).
Zitat von kf1801kf1801 schrieb:Was heißt schon würdevolles Abschiednehmen? Auch das ist möglich, es liegt ja immer beim einzelnen Individuum, was das unter "Würde" versteht.
Was würdevolles Abschiednehmen heißt? So, wie sich die entsprechende Person ein würdevolles Abschiednehmen vorstellt, und das ist individuell. Für die meisten dürfte es u.a. umfassen dass z.B. Angehörige keine stark entstellte Leiche vorfinden. Manch anderer wünscht ein religiöses Ritual, manch jemand wünscht dass noch jemand dabei ist. Bei Sterbehilfe ist das möglich.


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07.05.2026 um 17:04
@Raspelbeere
Wie Du meinst, wie Du meinst. Ich werde sicher nicht mit Dir herumdiskutieren, dafür sind unsere Zugänge zu diesem Thema wohl viel zu unterschiedlich.


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Sterbehilfe - ja oder nein?

07.05.2026 um 19:05
Ich arbeite als diplomierter Krankenpfleger. Begleite Stationsübergreifend ca 185 Personen.

Meiner Meinung nach ist die Erlaubnis zum Freitod bei gewissen Vorrausetzungen längst überfällig.

Und ich stelle hier mal ne ganz wilde These auf.

In einem Sozialstaat wird sich sowas nie durchsetzen weil ein kleiner Teil sehr reicher Leute Millionen/Milliarden verdienen an belegte Pflegebetten.

Change my mind


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Sterbehilfe - ja oder nein?

07.05.2026 um 20:02
Das mag schon sein, dennoch wird dem Einzelindividuum heutzutage einiges an Rechten eingeräumt, um selbstbestimmt über sein Leben zu entscheiden, das betrifft auch das Lebensende.

Wichtig ist die eigene Entscheidungsfähigkeit und wenn die nicht mehr gegeben, vorab dafür zu sorgen, dass dann dennoch in Sinne der Betroffenen vorgegangen wwird,


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Sterbehilfe - ja oder nein?

08.05.2026 um 10:41
Zitat von kf1801kf1801 schrieb am 30.04.2026:Nachdem es sich um mein Leben handelt, entscheide ich alleine, wann es keinen Wert mehr für mich hat.
Das ist ein höchstpersönliches und sehr intimes Thema, bei dem keinerlei Einmischung toleriert wird.
Deswegen ist ein Suizid(versuch) inzwischen auch nicht mehr strafbar. Aber auch hier gilt das Fürsorgeprinzip der Gemeinschaft, das manchmal auch gegen den unmittelbaren Willen eines Individuums funktionieren muss - z.B. wenn die Willensbildung eingeschränkt ist.
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb am 02.05.2026:Der Wille des Betroffenen sollte die oberste Richtschnur haben.
Und wie erkennt man, ob der Wille "fehlerfrei" gebildet werden konnte? Genau das ist ja der ganze Knackpunkt der Diskussion um die Sterbehilfe. Von außen ist das in Grenzfällen kaum zu unterscheiden. Die Extremfälle sind recht leicht zu bewerten - aber dazwischen (und das sind einfach die meisten Fälle) ist es eben unklar, ob es ein "Bilanzsuizid" ist oder nicht.


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Sterbehilfe - ja oder nein?

08.05.2026 um 11:56
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Deswegen ist ein Suizid(versuch) inzwischen auch nicht mehr strafbar. Aber auch hier gilt das Fürsorgeprinzip der Gemeinschaft, das manchmal auch gegen den unmittelbaren Willen eines Individuums funktionieren muss - z.B. wenn die Willensbildung eingeschränkt ist.
Ich musste jetzt direkt mal im Netz nachschauen, was mit dem "Fürsorgeprinzip der Gemeinschaft" gemeint ist. Ja, das gilt auch in Österreich, allerdings bezieht es sich lediglich auf die Bereitstellung von verschiedenen Leistungen.

Was ist mit einer "eingeschränkten Willensbildung" gemeint? Das klingt so, als würde man einem Menschen nicht zutrauen, dass er etwas aus seinem freien Willen heraus und im Besitz seiner geistigen Fähigkeit für sich für den Zeitpunkt bestimmt, wenn dies in Zukunft einmal nicht mehr der Fall ist.

Wohlgemerkt, hier geht es nicht einen Suizid oder einen versuchten Suizid, sondern um Sterbehilfe. Also um ein Konstrukt, das durch gesetzliche Bestimmungen vom Staat unterstützt wird und als freie Willensentscheidung in schwersten Krankheitsfällen zu verstehen ist.

Ich habe ein paar Beiträge zuvor nur darüber räsoniert, ob diese Entscheidung - weil kostspielig und mit vielen Hürden verbunden - tatsächlich so frei ist, wie sie klingt. Dass ICH mir vielleicht andere Wege suchen WÜRDE, ist MEIN Gedanke und darf von mir durchaus durchgedacht und ggf verfolgt werden. Ob das andere Personen in Erwägung ziehen würden, oder nicht, ist mir vollkommen egal.


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Sterbehilfe - ja oder nein?

08.05.2026 um 12:16
Zitat von kf1801kf1801 schrieb:Ich musste jetzt direkt mal im Netz nachschauen, was mit dem "Fürsorgeprinzip der Gemeinschaft" gemeint ist.
Ein Staat muss für seine Mitglieder sorgen.
Zitat von kf1801kf1801 schrieb:Was ist mit einer "eingeschränkten Willensbildung" gemeint?
Die Frage, ob eine Entscheidung frei und wissentlich getroffen wurde oder nicht. Z.B. kann jemand in einer starken depressiven Phase wahrscheinlich keine freie Entscheidung hinsichtlich seines Weiterlebens treffen. Erkennbar ist das z.B. daran, dass dieser Mensch außerhalb einer solchen Phase sehr gerne leben möchte.
Zitat von kf1801kf1801 schrieb:Wohlgemerkt, hier geht es nicht einen Suizid oder einen versuchten Suizid, sondern um Sterbehilfe.
Aber Sterbehilfe setzt voraus, dass der unterstützte Suizid auf Basis einer freien und wissentlichen Entscheidung basiert. Und zwar auch erkennbar für den Helfenden.


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Sterbehilfe - ja oder nein?

08.05.2026 um 12:35
Sehr schweres Thema!

Grundlegend hat jeder, ausnahmslos jeder Mensch, das Recht über sein Leben und dessen Ende selbetbestimmend zu entscheiden.

Was ist aber mit psychisch kranken? Egal ob therapierbar oder nicht, darf man es ihnen zugestehen? Muss man es ihnen verweigern?

Und was ist mit Kindern? Dürften die erst mit 14,16,18, oder 21? Wenn ja, warum? Wer macht es?

Und der Blickpunkt "wer keinen Selbstmord begehen will...": jeder der diese Entscheidung trifft begeht Selbstmord! Auch wenn er von anderen herbeigeführt wird.

Leben ist kostbar, etwas das nicht sinnlos beendet werden sollte. Deswegen: dagegen! Gleiches Recht für alle oder für niemanden!


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Sterbehilfe - ja oder nein?

08.05.2026 um 13:18
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Die Frage, ob eine Entscheidung frei und wissentlich getroffen wurde oder nicht. Z.B. kann jemand in einer starken depressiven Phase wahrscheinlich keine freie Entscheidung hinsichtlich seines Weiterlebens treffen. Erkennbar ist das z.B. daran, dass dieser Mensch außerhalb einer solchen Phase sehr gerne leben möchte.
Das ist zunächst einmal eine rein subjektive Unterstellung. Solange die Entscheidungsfähigkeit vorhanden ist, gilt der Wille des Betroffenen auch bei einer psychischen Beeinträchtigung. Ein Mensch, der unter einer psychischen Krankheit leidet, ist nicht automatisch entscheidungsunfähig.
Möglichst hohe Erhaltung der Selbstbestimmung von volljährigen Personen mit psychischer
Erkrankung/vergleichbarer Beeinträchtigung (§§ 239 ff ABGB)

Quelle: univie.ac.at

Jedenfalls gilt, dass dem Willen des Betroffenen Folge zu leisten ist.
Dem Betroffenen steht sein Recht auf Unvernunft zu, dh er hat ein Vetorecht, kann eine Heilbehandlung jederzeit ablehnen.
Natürlich muss jeder Mediziner durch gewissenhafte Aufklärung den Betroffenen auf die Folgen der Ablehnung hinweisen, aber wenn der Betroffene Nein sagt, dann heißt das Nein. Wir sind nicht mehr in Zeiten, wo der Arzt über den Kopf der Patienten hinweg entscheidet, wegen "Eid des Hippokrates".
Es ist auch nicht verboten, seinen freien Willen jederzeit zu ändern bzw seine Entscheidung zu widerrufen, wenn es einem "wieder besser geht".
Zitat von superuschisuperuschi schrieb:Was ist aber mit psychisch kranken? Egal ob therapierbar oder nicht, darf man es ihnen zugestehen? Muss man es ihnen verweigern?
Siehe oben
Zitat von superuschisuperuschi schrieb:Leben ist kostbar, etwas das nicht sinnlos beendet werden sollte.
Davon ist auch nicht die Rede, sondern hier in diesem Forums-Thread geht es um Sterbehilfe und nicht um Selbstmord. Und ob der immer sinnlos ist, das ist eine gänzlich andere Frage, die soll aber hier nicht diskutiert werden.



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Sterbehilfe - ja oder nein?

08.05.2026 um 13:22
Zitat von superuschisuperuschi schrieb:Deswegen: dagegen!
Das respektiere ich absolut. Es ist eine intime und höchstpersönliche Angelegenheit, bei der sich niemand beeinflussen oder von Außenstehenden irre oder unsicher machen lassen muss.


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Sterbehilfe - ja oder nein?

08.05.2026 um 13:23
Zitat von kf1801kf1801 schrieb:Solange die Entscheidungsfähigkeit vorhanden ist
Und woran erkennst Du, ob sie vorhanden ist?


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Sterbehilfe - ja oder nein?

08.05.2026 um 13:24
Zitat von kf1801kf1801 schrieb:Ein Mensch, der unter einer psychischen Krankheit leidet, ist nicht automatisch entscheidungsunfähig.
Das behauptet auch keiner, das ist ein reines Strohmannargument. Es geht um die Frage, ob eine spezifische Entscheidung frei getroffen werden kann oder nicht.


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Sterbehilfe - ja oder nein?

08.05.2026 um 13:35
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Strohmannargument
Wie bitte? Du sagst, dass keiner (also wahrscheinlich meinst Du Dich hier konkret) behauptet hat, dass ein Mensch, der an einer psychischen Krankheit leidet, nicht entscheidungsfähig ist. Umgekehrt aber stellst Du wiederum die Frage, ob eine "spezifische" Entscheidung frei getroffen werden kann, oder nicht.

Also was jetzt? Ist ein psychisch kranker Mensch, der entscheidungsfähig ist, nun auch in der Lage eine "spezifische" Entscheidung frei zu treffen, oder doch nicht? Und wenn Nein, weshalb nicht?

Wird das jetzt ein Dialog um des Kaisers Bart? Ich bin nicht hier, um jemanden von einem Für oder Wider zu überzeugen, dazu bin ich weder befugt noch bin ich daran interessiert.


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Sterbehilfe - ja oder nein?

08.05.2026 um 13:42
Zitat von kf1801kf1801 schrieb:Also was jetzt? Ist ein psychisch kranker Mensch, der entscheidungsfähig ist, nun auch in der Lage eine "spezifische" Entscheidung frei zu treffen, oder doch nicht? Und wenn Nein, weshalb nicht?
Du vermischst zwei unterschiedliche Dinge. Die Frage ob eine psychische Beeinträchtigung generell zu einer Entscheidungsunfähigkeit führt (was nicht der Fall ist). Und die Frage, ob z.B. eine psychische Beeinträchtigung in einer konkreten Situation zu einer Beeinträchtigung der Willensbildung führen kann.

Betrachte einen Menschen mit einer depressiven Phase: Generell möchte dieser Mensch leben. Zum Zeitpunkt dieser Phase möchte er das nicht. Was ist dann? Anders als der Kauf eines Autos kann die Entscheidung über das Weiterleben nicht rückabgewickelt werden. Was zählt hier in diesem Fall: Der Wille während der depressiven Phase oder der Wille, außerhalb davon?


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