@AlteTante
Ich bin absolut Deiner Meinung.
Bei solchen höchstpersönlichen Entscheidungen haben Außenstehende aber absolut nichts zu melden.
Man darf jedem Betroffenen durchaus zugestehen, dass man den Unterschied zwischen einer „depressiven Verstimmung“ und einer wirklichen Depression kennt. Deshalb sei jedem angeraten, sich beizeiten um eine Vorsorgevollmacht zu kümmern, damit im Ernstfall nicht jemand, der meint, sich wegen der „Moral und Sitte“ über den Willen der Betroffenen hinwegsetzen zu müssen.