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Selbstjustiz im folgenden Fall?

2.468 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Mord, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 09:21
@Tussinelda
... Du bist mir mal wieder zuvorgekommen ... exakt dasselbe wollte ich auch gerade schreiben! :)

Meistens wird sexueller Missbrauch von Kindern aber ganz anders beurteilt, weil er ein absolutes Tabu darstellt. Da will man Täter kastrieren, auch wenn es nur (soll jetzt nicht zynisch sein) zu Berührungen kam, die nicht unbedingt traumatisiernd wirken.
Dass es Gericht die Folgen der Tat abwägen muss, die Hintergründe berücksichtigen, u.s.w., das wird gerne vom Tisch gewischt: Das perverse Schwein soll an den Eiern aufgehängt werden, und fertig.

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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 09:28
Heute morgen im Radio wurde von dem Vorfall mit dem 18jährigen Kindervergewaltiger von den USA berichtet der von dem Vater bewusstlos geschlagen wurde.

Große Diskussionen auf Facebook und Twitter und ich bin jemand der Selbstjustiz bis zu einem bestimmten Grad befürwortet aber das was ich da teilweise gelesen habe...

- schneidet ihm sein bestes Stück ab und lasst ihn ihn essen
- kocht seine Eier während sie noch dranhängen
- vergewaltigt ihn zu Tode

sind da noch die eher netteren Dinge.

Aber da merkt man zu was Menschen im 21Jhdt eigentlich noch fähig wären. Und wie verlogen teilweise unsere Gesellschaft ist.
Ich habe mit meinem alten Acc hier auch mal geschrieben das man bei Tiertests anstatt Tiere Verbrecher nehmen sollte. War undurchdacht von mir und ich habe gelernt. Nur wenn ich mir Kommentare von den älteren Generationen durchlese frage ich mich ob die die letzten Jahre in Höhlen verbracht haben.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 09:42
Zitat von GeisonikGeisonik schrieb:Es ist doch ein Hohn das nach der Mindeststrafe ein Missbrauch an Kindern bei 2 Jahren steht und eine schwere Körperverletzung bei 3 Jahren.
Der Missbrauch ist doch auch eine schwere Körperverletzung.
Krass, fällt mir gerade auch auf. Absolut unverständlich..


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 09:43
@Tussinelda
Ich sehe da keinen Widerspruch.
Ich habe lediglich geschrieben das es unter Umständen passieren kann, ohne da näher drauf einzugehen.
Ihr windet euch aber lieber in solchen Formulierungen als mal selbst den Kopf für einen Konstruierten Fall anszustrengen.

Kann das auch konkretisieren:

Mein 7 jähriger Bruder erzählt mir das ein Kumpel ab und zu mal wenn ich grad nicht dabei bin sein Ding rausholt und vor ihm rumschwingt.
Ich will ihn zur rede stellen und habe schon verständlicher Weise eine Menge Wut im Bauch.
Es eskaliert, ich schlage ihn KO.

Ich gehe mit ganz großer Sicherheit mit einer höheren Strafe raus als er.

Und das ist doch das Paradoxe.

Das Mindestmaß im Bezug auf manch andere Delikte.


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24.07.2014 um 09:47
@Geisonik
Du meinst ganz bestimmt deinen Kumpel, also einen älteren Mann und nicht den Kumpel deines 7-jährigen Bruders, also ein Kind? Hatte mich gerade irritiert..^^


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 09:52
@Geisonik
erkläre doch bitte erst einmal, woher Du hast, das schwere Körperverletzung härter bestraft wird als schwerer Kindesmissbrauch.........wäre nett, wenn Du auf den post, wo ich die Gesetze zum Vergleich postete, eingehen würdest. Und konstruierte Fälle nützen gar nichts, denn es kommt auf vieles an, wenn man einen Fall beurteilen soll, wenn man ein Urteil finden muss, da kann man sich nicht mal was zusammenbasteln und dann einfach behaupten, dass es dann ein ungerechtes, paradoxes Strafmaß gäbe, tut mir leid.


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24.07.2014 um 10:09
@vincent
Zitat von vincentvincent schrieb:Du meinst ganz bestimmt deinen Kumpel, also einen älteren Mann und nicht den Kumpel deines 7-jährigen Bruders, also ein Kind? Hatte mich gerade irritiert..^^
Ja^^

@Tussinelda
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html


Von schwerem Missbrauch hat niemand geredet.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 10:15
Überhaupt, ich kann nicht verstehen, wieso man folgenden Teil von § 176a Absatz 5 gesondert erwähnt.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:(5) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3 bei der Tat körperlich schwer misshandelt
Es ist jeder Tat einfach zugrunde zu legen, dass das Kind in "geistige Krankheit" verfällt, wie es bei der schweren Körperverletzung formuliert wird.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 10:28
@Geisonik
:ask:
Kindesmissbrauch ist gestaffelt, genauso ist es Körperverletzung. Also davon abgesehen, dass Du unterschiedliche Delikte miteinander vergleichen willst, machst Du es Dir dann bei den Abstufungen irgendwie passend, oder wie? Also wie schon die ganze Zeit, Du machst es Dir passend, um Deine Thesen zu untermauern, sonst nix. Das Strafmaß für Kindesmissbrauch ist nicht niedriger als das Strafmaß für Körperverletzung. Hinzu kommt, dass es kein festes Strafmaß, sondern ein Mindeststrafmaß gibt, dass sich das Strafmaß (wie in meinen anderen links, die Du offensichtlich ignorierst, erklärt wurde) nach allen möglichen Umständen richtet, das gilt für jede Straftat, denn Straftaten, Täter, Opfer, Umstände etc sind NIEMALS exakt gleich.


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24.07.2014 um 10:39
@Tussinelda
Ja natürlich vergleiche ich unterschiedliche Delikte.
Es geht ja prinzipiell auch in der Fragestellung um Unterschiedliche Delikte.

Und nein ich mache es mir nicht passend sondern ich schildere einfach mal wie es tatsächlich passieren KÖNNTE.

In dem Fall wie von mir geschildert sprechen wir von einem leichten Missbrauch.
Da für wird wohl niemand Jahrzehnte weggesperrt. Da würde man wohl das Mindestmaß ansetzen oder nahe dran sein, sprich 2 Jahre.
In der folgenden Körperverletzung allerdings geht es dann um Vorsatz, absichtliches Verletzen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.



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24.07.2014 um 10:40
Zitat von vincentvincent schrieb:Überhaupt, ich kann nicht verstehen, wieso man folgenden Teil von § 176a Absatz 5 gesondert erwähnt.
Was genau verstehst Du daran nicht?

@Geisonik
Worauf willst Du eigentlich hinaus? Ich verstehe nicht, was Du ausdrücken möchtest (auch wenn es an Tussinelda gerichtet ist).


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24.07.2014 um 10:44
@kleinundgrün
Der Gesetzgeber meint, es könne eine Vergewaltigung von einem Kind geben, ohne dass es in geistige Krankheit verfällt. Ich nehme mal an mit "geistiger Krankheit" ist ein Trauma oder eine generelle psychische Störung gemeint.
Das verstehe ich nicht.


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24.07.2014 um 10:44
@kleinundgrün
Da in so eine Fall die Körperverletzung schwerer bestraft wird.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 10:47
@Geisonik
also Du hast ein Problem mit unseren Gesetzen und dem Strafmaß, weil es bei einem konstruierten Fall passiert, passieren könnte, dass die Strafe für die Körperverletzung höher wäre, als die Strafe für den Missbrauch. Nur stimmt das so nur bedingt. Weil nicht alle Umstände bekannt sind. Weil wir nicht alles bedenken können, vielleicht hat Dich der Täter ja noch provoziert, vielleicht warst Du vorübergehend unzurechnungsfähig, vielleicht wird irgendetwas als strafmildernd gewertet. Genauso kann es sein, dass der Täter härter bestraft wird, als Du denkst. Selbstjustiz ist unangebracht, engagiere Dich politisch, um Gesetze/Strafmaße zu ändern, engagiere Dich, um Kinder zu schützen, habe Zivilcourage, kümmere Dich um Mitmenschen, damit tust Du der Gesellschaft sicherlich einen größeren Gefallen, als wegen Körperverletzung (hypothetisch) im Knast zu landen


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 10:47
Zitat von vincentvincent schrieb:Der Gesetzgeber meint, es könne eine Vergewaltigung von einem Kind geben, ohne dass es in geistige Krankheit verfällt.
Wie kommst Du darauf? Wenn der Gesetzgeber davon ausgehen würde, dass ein Kindesmissbrauch für das Kind keine seelischen Folgen hätte, wäre der gesamte Tatbestand nicht unter Strafe gestellt.
Die Straferhöhung kommt dann zum tragen, wenn zusätzlich der Täter auch noch besonders brutal vor geht.
Zitat von GeisonikGeisonik schrieb:Da in so eine Fall die Körperverletzung schwerer bestraft wird.
Da wird nicht die KV an sich bestraft, sondern die schweren (dauerhaften) Folgen der KV.


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24.07.2014 um 10:56
@kleinundgrün
Ähm, nichts anderes behaupte ich; fast. Die seelische Folge wird aber erst dann berücksichtigt, wenn der Täter eben besonders brutal vorgeht.

Oder verstehe ich jetzt tatsächlich etwas nicht.. :ask:

Also, wir haben den Tatbestand aus:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn

1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.
Hier ist die seelische Folge noch nicht berücksichtigt, denn erst in Absatz 5 wird die schwere körperliche Misshandlung, zu der die seelische Folge zuzurechnen ist, gesondert erwähnt. Es mag sein, dass auch vorher eine allgemeine seelische Belastung postuliert wird. Aber meine Behauptung ist, dass die Tat an sich ausreicht um von einer schweren seelischen Belastung auszugehen.
Das heißt nicht, dass der Täter dennoch noch brutaler vorgehen kann und der Absatz keine Berechtigung hätte. Das wäre dann bei anderen körperlichen Misshandlungen, wie Schlagen etc. der Fall.
Die schwere seelische Folge aber kann man bei jeder Vergewaltigung annehmen.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 11:02
Zitat von vincentvincent schrieb:Oder verstehe ich jetzt tatsächlich etwas nicht.. :ask:
Ich fürchte, dass dem so ist.

Noch mal:

Weil ein sexueller Missbrauch in aller Regel das seelische Wohl des Opfers beeinträchtigt, ist ein solcher Missbrauch überhaupt strafbar. Wäre dem nicht so, würde man einen solchen Missbrauch höchstens wie eine einfache Körperverletzung bestrafen (Geldstrafe), falls das Opfer tatsächlich verletzt werden würde. Bzw. es wäre eine einfache Nötigung (auch Geldstrafe).
Aber weil es eben diese schweren seelischen Folgen hat, ist die Mindeststrafe so hoch angesetzt. Das bedeutet, das Opfer muss noch nicht mal körperlich verletzt werden und "nur ein bisschen festgehalten werden (Nötigung)" und dennoch ist die Mindeststrafe eine Gefängnisstrafe.

Und wenn der Täter zusätzlich auch noch brutal vor geht, wird die Strafe weiter erhöht.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 11:02
@Tussinelda
Leider hat man bei Fällen in dem ein Familienmitglied / Kumpel einer Gefahr ausgesetzt ist oder droht in eine solche Lage zu kommen nicht immer die Möglichkeit den Gesetzgeber zur Hilfe zu holen.

Leider schon oft genug erlebt.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 11:04
@vincent
@kleinundgrün

also "seele" bzw. "seeliscghe folgen" tauchen als tatbestandsmerkmal nicht ansatzweise auf ... und auch die anderen tatbestandsmerkmale werden hierunter nicht subsumiert. im gegenteil, ich zitiere: "Seelische Qualen genügen nicht, wenn sie sich nicht körperlich auswirken. Eine Herabwürdigung des Opfers ist weder erforderlich noch ausreichend (BGH NJW 2000, 3655)." BeckOK StGB/Ziegler StGB § 176a Rn. 20


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

24.07.2014 um 11:06
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:also "seele" bzw. "seeliscghe folgen" tauchen als tatbestandsmerkmal nicht ansatzweise auf ... und auch die anderen tatbestandsmerkmale werden hierunter nicht subsumiert.
Wer redet denn von Tatbestandsmerkmalen?

Es geht um die Motivation des Gesetzgebers, warum eine sexuelle Nötigung so viel härter bestraft wird als eine "einfache" Nötigung.


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