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Todesstrafe

23.011 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

um 11:07
@behind_eyes
In DE gibt es ja die Todesstrafe nicht.
Wäre der Fall in den USA (fiktiv gesehen); würde ich die Todesstrafe befürworten.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Auch wenn Kinder morden?
Nein.
Kinder die gemordet haben sollten auch kein Lebenslänglich erhalten.

Sie sollten 20 Jahre absitzen und dann intensiv psychologisch begutachtet werden und dann ggf. entlassen werden.


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Todesstrafe

um 11:08
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Nein
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Kinder die gemordet haben sollten auch kein Lebenslänglich erhalten.
Warum?


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Todesstrafe

um 11:10
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ja und alle die es anders sehen, haben unrecht.
Hab ich mittlerweile verstanden.
nee, Du hast offenbar nicht verstanden, dass es nicht um Recht haben oder Unrecht haben geht, sondern darum, dass es Menschenrechte gibt, dass Töten nicht legitim sein kann. Dass den Staat dann nichts unterscheidet von dem Menschen, den der Staat wegen seiner Taten umbringen will.


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Todesstrafe

um 11:13
Es sind Kinder.
Es gibt einen Grund, warum man erst ab 18 Volljährig ist.

Kein Kind, egal was es getan hat sollte für eine Tat bis zu seinem Lebensende weggesperrt oder getötet werden.
Erwachsene müssen es besser Wissen und deswegen ist da die volle härte des Gesetzes anzuwenden.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Dass den Staat dann nichts unterscheidet von dem Menschen, den der Staat wegen seiner Taten umbringen will.
Und du hast nicht verstanden, dass der Staat auf die schreckliche und brutale Tat des Täters reagiert.
Ein Täter der ein Kind vergewaltigt und ermordet, hat keinen Grund das Kind so zu quälen.

Jetzt sagst du wieder dein Strohmann Argument "Der Staat hat auch keinen legitimen Grund".
Doch .. Die Tat des Täters als solche ist Grund genug.

Ohne dass es um Rache geht, Zahn um Zahn oder sonstigem.

Wenn der Staat den Täter tötet kann er sagen "Weil der Täter das Kind vergewaltigt und ermordet hat".
Der Täter kann nicht sagen "Ich hab das Kind getötet weil" .. Dafür gibt es nämlich keinen Grund.


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Todesstrafe

um 11:16
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Die Jury entscheidet anhand der Zeugenaussagen und Beweise, ob ein Mord brutal war oder nicht.
Was ist ein brutaler oder nichtbrutaler Mord? Mord ist Mord. Das Endergbnis ist das selbe: Vorsätzliche Tötung! Egal, ob du ihm vergifteten Tee gibst oder mit der Kalaschnikov zersiebst.

Es gibt einzig noch die "Niederen Beweggründe". Ob du jemanden vorsätzlich umbringst wegen 3,00 € oder weil der Ehemann zu Hause ein jahrzehntelanger Tyrann war, macht auch den Unterschied.


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um 11:17
Zitat von SomertonManSomertonMan schrieb:Was ist ein brutaler oder nichtbrutaler Mord? Mord ist Mord.
Zeugenaussagen, Beweise und subjektives Empfinden der Jury.


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um 11:23
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Es sind Kinder.
Es gibt einen Grund, warum man erst ab 18 Volljährig ist
Jetzt beziehst du dich auf das Gesetz während deine vorherige Argumentation die geltenden Gesetze infrage stellt.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Kein Kind, egal was es getan hat sollte für eine Tat bis zu seinem Lebensende weggesperrt oder getötet werden.
Erwachsene müssen es besser Wissen und deswegen ist da die volle härte des Gesetzes anzuwenden.
Aber ist das tatsächlich immer so, daß Erwachsene es besser wissen müssen?
Du sagst "Mord Kind = Todesstrafe" und setzt hier voraus das einen entsprechende Schuldhaftigkeit immer gegeben ist.
Weiteres gibt es Erwachsene Menschen die geistig auf dem Stand von Kindern sind, werden diese jetzt zu Opfern eines Mordes würdest du hier die TS nicht ansetzen. Das ist ein Widerspruch.

Mal ganz generell: ich sehe natürlich deinen Punkt in der Argumentation der besonderen Verwerflichkeit bei Morden an Kindern.. Allerdings lässt deine Argumentation viele Widersprüche zu.

Wäre ich selber betroffen, mein Kind würde brutal ermordet, würde ich sogar an Selbstjustiz denken aber am Ende würde ich meine Emotionen hier über meine Überzeugung setzen. Das heißt, man kann situativ Entscheidungen treffen hinter denen man nicht wirklich steht. Die emotionale Argumentation bringt hier also auch nicht viel denke ich.


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um 11:27
Zitat von SomertonManSomertonMan schrieb:Es gibt einzig noch die "Niederen Beweggründe". Ob du jemanden vorsätzlich umbringst wegen 3,00 € oder weil der Ehemann zu Hause ein jahrzehntelanger Tyrann war, macht auch den Unterschied.
Haustyrannenmord
Der Haustyrannen-Fall[1] des BGH zählt in der Rechtswissenschaft zu einem der bekanntesten Fallbeispiele.

Nach den Feststellungen des Tatgerichts wurde die Angeklagte über einen langen Zeitraum immer wieder Opfer schwerer körperlicher Misshandlungen und Demütigungen durch ihren Ehemann. Mit der Zeit richtete sich die Gewalt auch zunehmend gegen die gemeinsamen Töchter. Der Ehemann der Angeklagten, das spätere Tatopfer, hatte ihr zudem gedroht, dass er sie finden werde, auch wenn sie vor ihm in ein Frauenhaus o. Ä. flüchte. Daher kam für die Angeklagte auch nicht die Trennung vom Ehemann als Lösung in Betracht. In der Angeklagten reifte daher der Entschluss heran, dass der einzige Ausweg die Tötung des Ehemannes sei.

Als sie eines Morgens beim Aufräumen zufällig den Revolver des Ehemannes fand, setzte sie den Entschluss sodann in die Tat um und erschoss den schlafenden Ehemann.

Rechtliche Bewertung
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Nach deutschem Recht ist die Tat selbst bei jahrelangen Misshandlungen nicht durch Notwehr im Sinne des § 32 Strafgesetzbuch (StGB) gerechtfertigt. Es mangelt an der Gegenwärtigkeit eines Angriffs. Auch scheitert nach herrschender Meinung ein rechtfertigender Notstand nach § 34 StGB daran, dass das Rechtsgut Leben einer Abwägung nicht zugänglich ist. Eine Entschuldigung nach § 35 StGB wird häufig mit der Begründung versagt, dass die Tat im Sinne dieser Vorschrift anders abwendbar war, beispielsweise durch die Inanspruchnahme staatlicher Hilfe.[1]

Problematisch ist in Haustyrannenfällen die Vereinbarkeit der an sich obligatorischen lebenslangen Freiheitsstrafe nach § 211 I StGB mit dem Schuldgrundsatz.[2] Daher versucht die Rechtsprechung, auf der Ebene der Strafzumessung eine angemessene, den oft jahrelang vorausgehenden Misshandlungen gerecht werdende mildere Strafe gemäß § 49 I Nr. 1 StGB auszusprechen.[1] Juristen nennen dies die Rechtsfolgenlösung.
Quelle: Wikipedia: Haustyrannenmord

Hervorhebung durch mich.


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um 11:49
@Kangaroo
Mal abgesehen von Mord an Kindern, was ist mit Vergewaltigung von Kindern? Soggn Child Rapist im Zusammenhang mit der Todesstrafe?
Ich habe das eine zeitlang in den USA mitverfolgt. Herr De Santis / Florida hatte ja bereits 2023 ein Gesetz erlassen, wonach die Forderung nach der Todesstrafe auch auf Kinder Vergewaltiger zulässig angebracht wäre. Der surpreme Court allerdings hatte festgestellt, dass das verhängen der Todesstrafe in solchen Fällen, nicht verhältnismäßig wäre. Auf deutsch, ein Kind ( oder mehrere) zu vergewaltigen, ist noch kein Grund die Todesstrafe zu fordern.
Ich frage mich da natürlich auch warum, was ist mit den Opfern/ Kindern?
Nun hat der General Staatsanwalt von Florida 2025 nochmal einen Versuch gestartet und seinen Fall dem sourpreme Court vorgetragen. Es geht um den Fall einer / eines Nanny / ( Übersetzung warscheinlich Betreuer/ Pfleger Babysitter ?
Der nachweislich 5 Kinder vergewaltigt hat, das jüngste 3 Jahre und alles piekfein dokumentiert hat noch obendrauf.
Für den wollen sie die Todesstrafe. Da kommt man schon ins grübeln, oder?
Wenn ich dann den jüngsten Fall hier in Deutschland denke, der öffentlich wurde… der Kölner Lehrer. Sein eigenes 11 Monate altes Baby vergewaltigt und zusätzlich noch eine seiner Schülerinnen im Unterricht missbraucht. Was hat der Knabe bekommen ?
5 Jahre u drei Monate Haft. Vorher war es noch weniger, ist nur nachträglich gerade um etwas Haftzeit verlängert worden. Was bitte hält man davon?

Das ist für mich als Privatperson absolut nicht mehr nachvollziehbar. Solch ein Strafmaß? Ein Baby, sein eigenes vergewaltigt plus Schülerin perfide missbraucht und spaziert nach 5,3 Jahren wieder draußen rum?


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Todesstrafe

um 11:58
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Weiteres gibt es Erwachsene Menschen die geistig auf dem Stand von Kindern sind, werden diese jetzt zu Opfern eines Mordes würdest du hier die TS nicht ansetzen. Das ist ein Widerspruch.
Sehe den Widerspruch da nicht.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Das ist für mich als Privatperson absolut nicht mehr nachvollziehbar. Solch ein Strafmaß? Ein Baby, sein eigenes vergewaltigt plus Schülerin perfide missbraucht und spaziert nach 5,3 Jahren wieder draußen rum?
Habe auch von dem Fall mitbekommen und war auch schockiert.
Auch, dass Jemand überhaupt so krank sein kann, ein 11 Monate altes Baby zu vergewaltigen.

Bzgl. Vergewaltiger, egal ob Kinder oder Erwachsene habe ich eine klare Meinung: Lebenslang wegsperren ohne Chance auf Bewährung.
Generell ist selbst das in Deutschland aber keine adäquate Strafe, weil die Gefängnisse in Deutschland im Vergleich zu den USA eine bessere Jugendherberge darstellen.

Da würde ich mir Wünschen, dass man sich dem Amerikanischen System anpassen würde.

@Tussinelda
Nur zum Verständnis: Der Mann der sein 11 monate altes Baby vergewaltigt hat, sollte trotzdem vollumfänglich unter dem Schnutz der Menschenrechte stehen. Richtig?


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um 12:07
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Weiteres gibt es Erwachsene Menschen die geistig auf dem Stand von Kindern sind, werden diese jetzt zu Opfern eines Mordes würdest du hier die TS nicht ansetzen. Das ist ein Widerspruch.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Sehe den Widerspruch da nicht.
Du machst die TS am Alter der Opfer und Täter fest in dem Glauben das dies ne allgemeingültige "Schallmauer" ist weil es unser Gesetz so bestimmt während deine restlichen Argumentationen sich außerhalb des Gesetzes befinden.
Beispiele habe ich angeführt, ein nicht minderjähriges Opfer auf dem Stand eines Minderjährigen wird von deiner Forderung zur TS für einen Täter exkludiert obwohl die emotionalen und subjektiven Argumente die du bei einem minderjährigem Menschen ansetzt hier genauso gelten.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Habe auch von dem Fall mitbekommen und war auch schockiert.
Auch, dass Jemand überhaupt so krank sein kann, ein 11 Monate altes Baby zu vergewaltigen.
Würdest du erkrankte Täter genauso behandeln wie voll schuldhafte Täter?


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um 12:08
@behind_eyes
Willst du mir jetzt erzählen eine Erkrankung verleitet dazu ein 11 Monate altes Baby zu vergewaltigen?


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um 12:10
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Willst du mir jetzt erzählen eine Erkrankung verleitet dazu ein 11 Monate altes Baby zu vergewaltigen?
Ich bezog mich nicht auf eine mir als Erzählung zuzuordnende Schilderung einer Krankheit, sondern auf dein eigenes Argument:
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Auch, dass Jemand überhaupt so krank sein kann, ein 11 Monate altes Baby zu vergewaltigen.



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um 12:11
Nimm nicht jedes Wort auf die Goldwaage .. Ich meinte damit nicht Krank wie medizinisch Krank .. Ich meinte das umgangssprachlich ..


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um 12:15
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Nimm nicht jedes Wort auf die Goldwaage .. Ich meinte damit nicht Krank wie medizinisch Krank .. Ich meinte das umgangssprachlich ..
Ok, das hatte ich tatsächlich nicht auf dem Schirm.

Natürlich ist das ein oberkrasser Fall welcher an die Grenzen der Rechtssprechung geht, hierbei aber völlig egal ob mit TS oder ohne. In solchen Fällen gibt es mMn kein Urteil was echte Gerechtigkeit herstellt in den Köpfen der Gesellschaft.


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um 14:56
@Kangaroo
Es sind Menschenrechte, was genau verstehst Du daran jetzt nicht?


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um 15:58
@Tussinelda
Und das findest du moralisch vertretbar?


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um 17:18
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Und das findest du moralisch vertretbar?
Ja, ich finde Menschenrechte moralisch vertretbar, sogar verpflichtend


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um 17:49
Findest du nicht, wenn man unter den Schirm des Menschenrecht ist, sollte man sich auch Menschlich verhalten? @Tussinelda


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um 17:59
@Kangaroo
jeder Mensch verhält sich menschlich. Jedes Verhalten ist menschlich, auch widerliches, grausames.
Die Menschenrechte stehen jedem Menschen aufgrund des Menschseins zu, ohne Bedingungen.


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