@Tussinelda Und die Todesstrafe ist per Gesetz bspw. in den USA gestattet.
"Das ist schlicht das Gesetz."
Auf das Gesetz in den USA verweise ich dich gerne.
Bei der Todesstrafe sagst du, das verstößt gegen das Menschenrecht.
Freiheit ist auch ein Menschenrecht und diese Freiheit wird durch den Maßregelvollzug massiv eingeschränkt.
Du unterschlägst auch scheinbar gerne den Artikel 3 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Der besagt:
Artikel 3: "Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person."
Eine Haftstrafe oder Maßregelvollzug widerspricht dem Recht auf Freiheit. Das heißt da greift der Staat zur Sicherheit der Person/en ein.
Die Todesstrafe von gefährlichen Insassen kann ebenso als Wahrung von Artikel 3 gewertet werden die Sicherheit der Person eines Individum sicherstellen soll.
Da pickt man als Gegner der Todesstrafe das Argument "Jeder hat das Recht auf Leben" heraus.
Dass das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person außer acht gelassen wird bei Haftstrafen ist aber unwichtig .. Hauptsache das Leben wird gewahrt.
Jetzt kann man argumentieren der Artikel 5 widerspricht die Todesstrafe .. Artikel 5 definiert aber:
"Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden."
Eine Unterbringung im SuperMax / Maßregelvollzug ist aber unmenschlich (gefangen sein entspricht nicht unserer menschlichen Natur) und es finden erniedrigende Behandlungen statt.
Werden Haftstrafen / Maßregelvollzug dadurch abgeschafft? Nein?
Du versteckst dich gerade hinter der Nebelkerze "Maßregelvollzug ist ja gar keine Strafe".
Wenn dir Ethik und Moral sehr wichtig ist, wüsstest du, dass das unsinn ist und von den betroffenen sehr wohl als Strafe empfunden wird.
Und das widerspricht "Der Bestrafte muss verstehen können was er falsch gemacht hat".