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Todesstrafe

24.298 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

10.08.2026 um 11:05
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Warum so assi provokant? Was soll diese Art der Provokation schon wieder?

Wenn ich eine Kind vergewaltige oder jemand töte aus Habgier dann verstoße ich gegen die Menschlichkeit, denn die Menschen haben sich moralisch und gesetzlich ja eine Werte und Sozialcodex auferlegt und erarbeitet.

Mir hier unterjubeln zu wollen, ich akzeptiere keine Definitionen, ist pure Provokation.

Du solltest ggf mal auf meine Argumentationen eingehen, nur so kann eine Debatte einhergehen.
äh, es gibt eine Definition von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Keine Ahnung was Du das aufzählst, aber es gibt eben eine allgemeingültige Definition. Das festzustellen ist nicht provokant, sondern schlicht ein Fakt.
Hier, bitte nachlesen:
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__7.html
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind schwere Verstöße gegen das internationale Völkerrecht, die durch eine systematische Angriffe gegen die Zivilbevölkerung gekennzeichnet sind. Sie zählen zu den Kernverbrechen des Völkerstrafrechts und unterliegen dem Weltrechtsprinzip. Zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zählen z.B. Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung und Deportation.
Quelle: https://www.ecchr.eu/glossar/verbrechen-gegen-die-menschlichkeit/


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Todesstrafe

10.08.2026 um 11:09
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Was so ja bereits Studien wiederlegen.
Da wäre mir eine Studie gern mal verlinkt. Aus interesse.
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Das ein Mörder irgendwann erneut mordet liegt im sehr niedrigen 1 stelligen % Satz.
Also bei KI-Anfrage haben wir aktuell so zwischen 1700 un 1800 Mörder in deutsche Gefängnissen.

Somit wäre wir als bei 1% Rückfall bei pozentiellen 17-18 Morden
Bei 2% dann 34-36 Morden usw usf

Wollen wir dieses Risiko eingehen oder lassen wir wir es eben nicht so weiter laufen?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es gibt eine Definition von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Keine Ahnung was Du das aufzählst, aber es gibt eben eine allgemeingültige Definition. Das festzustellen ist nicht provokant, sondern schlicht ein Fakt.
Du hast trotz dem du meinen Test verlinkst, wieder darauf verzichtet darauf einzugehen oder diese irgendwie zu berücksichtigen. Ich meinte keine Völkerrechtsdefinition sondern Menschlichkeit die jedem selbst innewohnen sollte. Also wenn du das jetzt wieder ignorierst, weiß ich auch nicht mehr.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das festzustellen ist nicht provokant, sondern schlicht ein Fakt.
Es gibt auch andere Fakten, aber es bringt ja nichts dir diese zu verlinken, wenn es nicht darum geht.


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Todesstrafe

10.08.2026 um 11:14
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich habe dein "gegeben falls" vernommen.
Lieber spät als nie. :)
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Wo es funktioniert sollte man es nutzen. Es wird aber eine Frage der Risikobewertung sein.
Natürlich ist es das, dass gehört schließlich auch mit dazu.

Und es geht auch nicht in jedem Fall um eine vorzeitige Haftentlassung oder ähnliches.

Da hier der Name Breivik fiel, nehmen wir ihn doch einmal in einem hypothetischen Szenario:

Natürlich wird diese Mann niemals wieder frei kommen und das ist bei der Schwere seiner Tat auch völlig richtig so. Weiterhin steht er weiter hinter seinen Ideen und seiner Weltsicht, hat weiterhin Anhänger & Fans.

Aber...

Nehmen wir einmal, rein hypothetisch natürlich, an, durch den positiven Umgang mit seinen Wärtern etc. kommen ihm irgendwann Zweifel, er beginnt zu überlegen, wird vielleicht sogar aktiv mit Nachfragen und Diskussionen. Egal ob das Wachpersonal oder Psychologen. Gehen wir hypothetisch weiter, dass es nun irgendwann bei ihm Klick macht und er erkennt, wie falsch er gehandelt hat. Sein Weltbild ändert sich völlig, er begreift die Schwere seiner Tat und bereut aufrichtig.

Mit dieser neuen Weltsicht kommt er natürlich nicht frei, aber vielleicht möchte er sich nun der Welt mitteilen, sich erklären. Vielleicht schreibt er ein Buch, vielleicht auch zwei oder drei. In diesen Büchern arbeitet er alles auf und legt das Falsch sein seines Handelns auf, will vielleicht auch seine Anhänger zum Nachdenken bringen, zur Abkehr von ihren Ideen und Ansichten.

Vielleicht werden die Bücher Bestseller. Vielleicht wird er durch die Tantiemen tatsächlich reich. Vielleicht lässt er damit eine Stiftung ins Leben rufen, die bei den Opfern und Angehörigen zu mindestens einen kleinen Teil gutmachen oder er investiert es in Aufklärungsprojekte.

Natürlich wird er nie wieder frei kommen, aber etwas hat sich geändert bei ihm. Zum positiven. Wäre es das nicht auch wert?


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10.08.2026 um 11:14
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Besagt trotzdem nicht, dass laut IPBPR Hauptvertrag die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt. Auch wenn das zweite Protokoll die weltweite Abschaffung forciert.
bitte nochmal lesen:
und stellt in Artikel 6 Absatz 6 klar, dass er die Todesstrafe nur deshalb nicht verbietet, weil sie in einer Reihe von Staaten noch angewandt wird.
Quelle: https://www.zivilpakt.de/todesstrafe-3222/

ich hatte es Dir alles schon aufgezeigt, es ging nicht darum, dass die Todesstrafe NICHT gegen Menschenrecht verstoßen würde, sondern darum, dass auch die unterzeichnen, die noch die Todesstrafe anwenden. Da wurden dann enge Grenzen gesetzt, das Ziel ist und war, die Todesstrafe komplett abzuschaffen, weil sie gegen das höchste Menschenrecht, das Recht auf Leben, verstößt. Da kannste Dich jetzt noch 1000mal wiederholen, ich habe das alles hier belegt, mehrfach.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ist im übrigen auch lustig, dass du darauf nicht eingehst:
:ask:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja genau, wer den ganzen Pakt nicht gelesen hat könnte auf diesen Gedanken kommen, der kommt nämlich auch auf den Gedanken, dass die Aussage des UN Menschenrechtsausschuss Blödsinn ist.



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10.08.2026 um 11:26
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:bitte nochmal lesen:
und stellt in Artikel 6 Absatz 6 klar, dass er die Todesstrafe nur deshalb nicht verbietet, weil sie in einer Reihe von Staaten noch angewandt wird.
Quelle: https://www.zivilpakt.de/todesstrafe-3222/

Stimmt nicht ..

Artikel 6 Absatz 6 besagt:
(6) Keine Bestimmung dieses Artikels darf herangezogen werden, um die Abschaffung der Todesstrafe durch einen Vertragsstaat zu verzögern oder zu verhindern.
Wo liest man da bitte heraus, dass die Todesstrafe nur deswegen nicht verboten wird? Das ist die freie Interpretation des Seitenbetrieiber. Im IPBPR Hauptvertrag steht das jedenfalls nicht ..

Und wo steht, dass die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt? Diese Frage hast du immer noch nicht beantwortet ..

Wie ich schon MEHRFACH gesagt habe, ist die Ratifizierung des zweiten Protokoll NICHT verpflichtend.
Ich glaube du weißt selber nicht was du mit Artikel 6 Absatz 6 ausdrücken willst denn der besagt nicht, dass Artikel 6 Abs 2 ungültig ist oder der Staat sich verpflichtet die Todesstrafe abzuschaffen oder diese nicht weiter hinauszuzögern.
Das alles steht in dem IPBPR nicht ..

Die USA hat nicht auf der Agenda, das 2 Protokoll zu ratifizieren. Und sie sind dazu wie gesagt nicht verpflichtet. Und die USA hat jedes Recht dazu.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich hatte es Dir alles schon aufgezeigt, es ging nicht darum, dass die Todesstrafe NICHT gegen Menschenrecht verstoßen würde, sondern darum, dass auch die unterzeichnen, die noch die Todesstrafe anwenden. Da wurden dann enge Grenzen gesetzt, das Ziel ist und war, die Todesstrafe komplett abzuschaffen, weil sie gegen das höchste Menschenrecht, das Recht auf Leben, verstößt.
Heilige Kuh auf Mutter Erden .. WO steht das? Wo steht dass die Unterzeichner des Hauptvertrag dieses Ziel unterstützen bzw. woher nimmst du eine Verpflichtung der Staaten dies irgendwann zu tun?

Ich habe dich schon MEHRFACH darum gebeten zu Belegen, dass die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt.
Der IPBPR erlaubt Todesstrafen unter Bedingungen und dazu hat sich die USA und andere Staaten verpflichtet, welche das Zusatzprotokoll nicht gezeichnet haben.

Was Deutschland oder andere Länder für Ziele hatten mit irgendwelchen Zusatzprotokollen ist unerheblich denn dieses Zusatzprotokoll löst den Hauptvertrag nicht auf sondern ergänzt ihn für diejenigen, welche das Zusatzprotokoll ratifizieren.

Deine Aussage "weil sie gegen das höchste Menschenrecht, das Recht auf Leben, verstößt" ist deswegen falsch und das beweist der Artikel 6 Absatz 1 und 2 ..


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Todesstrafe

10.08.2026 um 12:00
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Nehmen wir einmal, rein hypothetisch natürlich, an, durch den positiven Umgang mit seinen Wärtern etc. kommen ihm irgendwann Zweifel, er beginnt zu überlegen, wird vielleicht sogar aktiv mit Nachfragen und Diskussionen. Egal ob das Wachpersonal oder Psychologen. Gehen wir hypothetisch weiter, dass es nun irgendwann bei ihm Klick macht und er erkennt, wie falsch er gehandelt hat. Sein Weltbild ändert sich völlig, er begreift die Schwere seiner Tat und bereut aufrichtig.

Mit dieser neuen Weltsicht kommt er natürlich nicht frei, aber vielleicht möchte er sich nun der Welt mitteilen, sich erklären. Vielleicht schreibt er ein Buch, vielleicht auch zwei oder drei. In diesen Büchern arbeitet er alles auf und legt das Falsch sein seines Handelns auf, will vielleicht auch seine Anhänger zum Nachdenken bringen, zur Abkehr von ihren Ideen und Ansichten.

Vielleicht werden die Bücher Bestseller. Vielleicht wird er durch die Tantiemen tatsächlich reich. Vielleicht lässt er damit eine Stiftung ins Leben rufen, die bei den Opfern und Angehörigen zu mindestens einen kleinen Teil gutmachen oder er investiert es in Aufklärungsprojekte.
Deine Gedankenausflug will ich gern aufgreifen.

Ich finde ihn optimistisch, ggf zu optimistisch, aber nun gut.
Aber seins drum er bleibt immer im Knast. Was nützt es den Opfern wenn er einsieht und bereut? Was nützt es den Familien? Was nützt es der Gesellschaft?
Was nützt es seinen Anhängern/Gefolgsleute im Geiste oder seinen Hatern?
Jedes Buch wäre kein Blick auf seinen Hass, sondern nur des neuen Blickwinkels, also ein verfälschter Blick. Deswegen ist Mein Kampf ggf exemplarisch, weil roh und ungeschminkt, ehrlich auf eine grausame Art. Ein Täter der hinterher bereut wird sich nur entschuldigen und im Verzeihung bitten aber nicht ehrlich seinen Hass und sein Weltbild darlegen. Denn er denkt ja nciht mehr so.
Und egal was man von dem Buch hält, was nützt Reichtum, wenn er nicht sofort für alle Unterbringungskosten genutzt wird? Ist es realistisch das ein Fanatiker oder ex-Fanatiker in Spe eine Stiftung aus dem Knast heraus gründet? Was ist wenn seine Bücher kein Entschuldigung sondern ein Rechtfertigung sind? Ist er dennoch befugt damit sein Gefolge zu erreichen und sich zu bereichern? Oder wie finden die Familienangehörigen es, wenn die dann 17,23€ oder ggf 189,11€ aus der Stiftung des Mörders derer Kinder erhalten? Ich stelle mir das nicht als Glück oder eine Art Ruhe finden vor.
Das wäre dann tatsächlich ein aufwerte Geld gegen Leben, was keiner will oder gar braucht.

Deine positive Sicht ist nicht genug wertzuschätzen, das schätze ich sehr, ganz ehrlich, aber Sie vergisst ein Stück weit den Faktor Mensch.


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Todesstrafe

10.08.2026 um 12:19
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich finde ihn optimistisch, ggf zu optimistisch, aber nun gut.
Ich sagte ja, er wäre hypothetisch. Nur zur Erinnerung. :)
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Aber seins drum er bleibt immer im Knast.
Definitiv ja, das habe ich ja auch befürwortet.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Was nützt es den Opfern wenn er einsieht und bereut? Was nützt es den Familien? Was nützt es der Gesellschaft?
Für die Opfer und deren Familien wird es sicherlich wie eine Entschuldigung sein. Ein Symbol zwar nur, aber immerhin. Für die Gesellschaft bedeutet der "geistige" Rücktritt von seinen Taten sicher mehr, entzieht er seinen Anhängern doch den Boden und Handlungsraum.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Jedes Buch wäre kein Blick auf seinen Hass, sondern nur des neuen Blickwinkels
Das muss nicht so sein und das weißt du auch. :)
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ein Täter der hinterher bereut wird sich nur entschuldigen und im Verzeihung bitten aber nicht ehrlich seinen Hass und sein Weltbild darlegen. Denn er denkt ja nciht mehr so.
Und das weißt du so genau weil?
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:was nützt Reichtum, wenn er nicht sofort für alle Unterbringungskosten genutzt wird
Eine interessante Idee.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ist es realistisch das ein Fanatiker oder ex-Fanatiker in Spe eine Stiftung aus dem Knast heraus gründet?
Warum sollte das nicht möglich sein, natürlich nach Prüfung etc.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ist er dennoch befugt damit sein Gefolge zu erreichen und sich zu bereichern?
Das Beispiel geht ja vom Gegenteil aus. Also belasse es bitte auch dabei. Auch wenn es nur hypothetisch ist. :)
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Oder wie finden die Familienangehörigen es, wenn die dann 17,23€ oder ggf 189,11€ aus der Stiftung des Mörders derer Kinder erhalten?
Wenn dadurch zum Beispiel die Begräbniskosten, wenn auch posthum übernommen werden, sollte doch zu mindestens eine Geste in die richtige Richtung sein.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das wäre dann tatsächlich ein aufwerte Geld gegen Leben, was keiner will oder gar braucht.
Nein, so etwas habe ich ich ebenfalls nicht gesagt.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Deine positive Sicht ist nicht genug wertzuschätzen, das schätze ich sehr, ganz ehrlich, aber Sie vergisst ein Stück weit den Faktor Mensch.
Weißt du, man hat schon Schweine fliegen und Pferde kotzen sehen. Und manchmal gibt es solche Ausnahmen auch bei Menschen. :) Und wenn es von 10en nur einer ist, der den besseren Pfad einschlägt, ist es allemal das ganze für diesen einen auch wert.


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Todesstrafe

10.08.2026 um 12:36
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Das macht die Tat an dem Kind die er begangen hat nicht ungeschehen.
Keine Tat wird durch irgendwelche Strafen ungeschehen gemacht, dass ist leider nicht möglich. Darum geht es auch nicht.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2021_Rueckfallstatistik.html
Hier das war die meine ich jedenfalls.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Da wäre mir eine Studie gern mal verlinkt. Aus interesse.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2021_Rueckfallstatistik.html
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Wollen wir dieses Risiko eingehen oder lassen wir wir es eben nicht so weiter laufen?
Wie wäre es mal nach dem vorhandenen Wissen zu handeln und das strafsystem zu ändern. Mehr Präsentation usw.


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Todesstrafe

10.08.2026 um 12:40
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Hab ich aber scheinbar verstehst du den Text nicht ..
Tja. @Tussinelda war mal wieder schneller.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das kann ich ja nachvollziehen. Ich halte in der Debatte gern dagegen, dass der Mörder seine Rechte verwirkt hat durch den Mord!
Das Recht auf Freiheit
Die Menschenrechte gelten uneingeschränkt. Impliziert schon die Bezeichnung.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich denke, das man sich nicht mehr auf Menschenrechte für sich selbst beziehen kann, wenn man auf die gekackt hat, wenn man vorher jemand ermordet hat. Das ist Doppelmoral und selbstsüchtig.
Was er, der Mörder, für sich selbst bezieht ist irrelevant.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Hättest du denn überhaupt eine einzige Rechtfertigung oder sind dir ggf die vorstellbaren Taten egal? Mord ist ja nicht schlimm genug, so wie es verstanden habe?
Nein. Für mich gibt es keine Rechtfertigung für Todesstrafe, Folter und Ähnliches.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich habe je bei Abschreckung nicht davon geredet, das ohne die TS die Mordrate steigen wird. Das ist dein falscher Umkehrschluss, nicht meiner.
Dein Argument war, Todesstrafe schreckt ab. Das tut sie nicht. Darauf bezog sich meine Argumentation.
Wenn du nach wie vor behauptest, Todesstrafe hat eine Abschreckende Wirkung, als her mit den Untersuchungen.


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Todesstrafe

10.08.2026 um 12:41
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Tja. @Tussinelda war mal wieder schneller.
Wie mein letzter Beitrag suggeriert habt ihr beide keine Ahnung vom IPBPR ..
Aber passt.


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Todesstrafe

10.08.2026 um 12:43
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:suggeriert
Passt
jmdm. etw. einreden, jmdn. psychisch so stark beeinflussen, dass dieser sich die Vorstellungen, Wünsche des anderen, anderer zu eigen macht
Quelle: https://www.dwds.de/wb/suggerieren


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10.08.2026 um 12:44
@Cachalot
Kannst ja argumentieren aber da sah es ja in der Vergangenheit auch schwierig mit aus.
Und @Tussinelda lässt mit ihrer Antwort leider noch auf sich warten :/


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10.08.2026 um 12:51
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Kannst ja argumentieren aber da sah es ja in der Vergangenheit auch schwierig mit aus.
Naja. Es wurde ja alles mehrfach aufgezeigt.
Das du das nicht wahrhaben willst ist ne andere Baustelle.


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10.08.2026 um 12:52
@Cachalot
Du kannst ja mit einem einfachen Zitat aus dem IPBPR Hauptvertrag beweisen dass ich unrecht habe und dass dort steht, dass die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt.

Sollte doch kein Problem sein?


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Todesstrafe

10.08.2026 um 12:57
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Du kannst ja mit einem einfachen Zitat aus dem IPBPR Hauptvertrag beweisen dass ich unrecht habe und dass dort steht, dass die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt.

Sollte doch kein Problem sein?
Isses ja auch nicht. Man muss halt das Hirn einschalten. Meine Posts und die von Tussinelda haben es aufgezeigt. Nur wirst Du es auch bei einem weiteren Copy Paste auch wieder nicht verstehen.


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10.08.2026 um 12:59
@Cachalot
Deswegen kannst du es ja auch mit einem Zitat aus dem IPBPR Hauptvertrag beweisen, hm?
Weil ihr es ja auch schon aufgezeigt habt, sollte ja eigentlich Problem sein, es sei denn man interpretiert Dinge, welche nicht im Hauptvertrag drin stehen.

Keine weiteren Fragen


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10.08.2026 um 14:59
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Was nützt es den Opfern wenn er einsieht und bereut? Was nützt es den Familien? Was nützt es der Gesellschaft?
Die Frage ist eben, was wir in einer Gesellschaft als wünschenswert und lebenswert definieren. In manchen Gesellschaften hat man das mit öffentlichen Foltertoden erreicht und in manchen respektiert man mehr die Natur des Menschen und die Frage, warum Menschen schlimme Dinge tun. Und ob sie ein solches Verhalten entmenschlicht oder eben nicht.
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Wie wäre es mal nach dem vorhandenen Wissen zu handeln und das strafsystem zu ändern. Mehr Präsentation usw.
Das muss halt faktenbasiert erfolgen und nicht nach Gefühlslage. Wir empfinden oft Dinge als ungerecht, die wir nicht gänzlich verstehen. Straftheorien sind eben komplex.
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Die Menschenrechte gelten uneingeschränkt. Impliziert schon die Bezeichnung.
Das stimmt so nicht. Menschenrechte werden schon auch eingeschränkt - z.B. im Fall einer Kollision.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Und wo steht, dass die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt? Diese Frage hast du immer noch nicht beantwortet ..
Na ja, das Recht auf Leben ist ein Menschenrecht. Wie die meisten Menschenrechte gilt es nicht absolut, sondern ist der Möglichkeit einer Abwägung unterzogen. Man kann also als Gesellschaft sagen: "Die Tötung eines Menschen durch den Staat ist ein Eingriff in das Recht auf Leben, aber es ist gerechtfertigt wegen ..."
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Das Ziel des Artikel 6 Absatz 1 wird durch eine gesetzlich gestützte Todesstrafe nicht tangiert.
Wieso nicht? DAs Recht auf Leben gilt auch (und vor allem) gegenüber dem Staat. Tangiert ist es immer - die Frage ist, was am Ende überwiegt.


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10.08.2026 um 15:06
@azazeel
Ja das ist mir bewusst, dass das Recht auf Leben ein Menschenrecht ist und genau so steht es ja auch im IPBPR Pakt.
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Wieso nicht? DAs Recht auf Leben gilt auch (und vor allem) gegenüber dem Staat.
Weil in Artikel 6 Absatz 2 steht, dass die Todesstrafe in den Staaten mit Todesstrafe für schwerwiegende Verbrechen aufgrund Gesetze verhängt werden kann.

Beides, sowohl das Recht auf Leben (Artikel 6, Absatz 1) als auch die Legitimation der Todesstrafe (Artikel 6, Absatz 2) stehen im Hauptvertrag des Pakt.
Von daher wird es nicht tangiert.

Wie bereits erwähnt, ich mache Abstufungen und sage nicht jeder Mörder soll hingerichtet werden.
Ich verfahre da in meiner Ansicht genau wie es im Pakt beschrieben wird. Es muss das schwerste Verbrechen vorliegen.


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10.08.2026 um 15:14
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Das muss halt faktenbasiert erfolgen und nicht nach Gefühlslage. Wir empfinden oft Dinge als ungerecht, die wir nicht gänzlich verstehen. Straftheorien sind eben komplex.
Definitiv, Emotionen sind bei dem Thema hinderlich.


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10.08.2026 um 15:32
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Weil in Artikel 6 Absatz 2 steht, dass die Todesstrafe in den Staaten mit Todesstrafe für schwerwiegende Verbrechen aufgrund Gesetze verhängt werden kann.
Das widerspricht aber nicht dem Umstand, eine staatliche Tötung tangiere das Recht auf Leben. Dieser Abschnitt stellt lediglich klar, das Art 6 für sich betrachtet, kein Ausschlusskriterium für eine Todesstrafe sein soll. Ich kann ja Grund-(Menschen-)rechte gegeneinander abwägen und definieren, welche Norm im Zweifel überwiegt.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Wie bereits erwähnt, ich mache Abstufungen und sage nicht jeder Mörder soll hingerichtet werden.
Das kannst Du persönlich halten, wie Du willst. In der hiesigen Sozialisierung tötet der Staat nicht zur Strafe. Sondern akzeptiert das erhöhte Risiko, das durch Menschen ausgeht, die schon mal schwerste Verbrechen begangen haben. Der "Lohn" dafür ist, dass das Risiko sinkt, zu Unrecht vom Staat getötet zu werden. Und natürlich ist es auch eine Ansage für sich. Eine staatliche Tötung ist immer der ultimative und irreversible Eingriff in ein Recht des Bürgers.
Es gibt Gesellschaften, die das anders gewichten. Aber hierzulande ist es völlig zu Recht eine Entwicklung der Rechtstaatlichkeit weg von einer Todesstrafe. Das ist eine gute Entwicklung.


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