Tussinelda
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Todesstrafe
um 11:05äh, es gibt eine Definition von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Keine Ahnung was Du das aufzählst, aber es gibt eben eine allgemeingültige Definition. Das festzustellen ist nicht provokant, sondern schlicht ein Fakt.gagitsch schrieb:Warum so assi provokant? Was soll diese Art der Provokation schon wieder?
Wenn ich eine Kind vergewaltige oder jemand töte aus Habgier dann verstoße ich gegen die Menschlichkeit, denn die Menschen haben sich moralisch und gesetzlich ja eine Werte und Sozialcodex auferlegt und erarbeitet.
Mir hier unterjubeln zu wollen, ich akzeptiere keine Definitionen, ist pure Provokation.
Du solltest ggf mal auf meine Argumentationen eingehen, nur so kann eine Debatte einhergehen.
Hier, bitte nachlesen:
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__7.html
§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
Verbrechen gegen die MenschlichkeitQuelle: https://www.ecchr.eu/glossar/verbrechen-gegen-die-menschlichkeit/
Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind schwere Verstöße gegen das internationale Völkerrecht, die durch eine systematische Angriffe gegen die Zivilbevölkerung gekennzeichnet sind. Sie zählen zu den Kernverbrechen des Völkerstrafrechts und unterliegen dem Weltrechtsprinzip. Zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zählen z.B. Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung und Deportation.


