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Todesstrafe

23.460 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

um 15:54
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Doch es ist legitim weil der Anteil der unschuld hingerichtete verschwindend gering ist und die Verantwortung dafür nicht beim Staat liegt, da er von der Schuld ausgegangen ist durch einen rechtstaatlichen Prozess.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Hinrichtungen finden eben nicht "besseren Wissens" statt. Niemand will unschuldige hinrichten und dieses Argument lasse ich nicht gelten.
Da empfehle ich drigend, mal aus der Dokuserie Death Row Stories den Fall von John Thompson anzusehen. Einer der haarsträubendsten Fälle aus der Serie.

Wikipedia: John Thompson (Justizopfer)

Youtube: How Prosecutors Failed John Thompson | Death Row Stories
How Prosecutors Failed John Thompson | Death Row Stories
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Da hat die Staatsanwalt aktiv mitgearbeitet, Thompson in die Todeszelle zu bringen: bestochene Zeugen, unterschlagene entlastende Beweise, Blockade von Wiederaufnahme, im Verbund mit extrem konservativen Richtern, ... Nur zwei extrem engagierten pro bono Anwälten ist zu verdanken, dass er nicht hingerichtet wurde und dann auch nicht lebenslang im Gefängnis war. Entschädigung hat er trotz nachgewiesenen "Fehlern" der Staatsanwaltschaft vom Supreme Court nicht zugesprochen worden, weil dem Staatsanwalt kein "konsistentes Muster von Fehlverhalten" nachgewiesen wurde; also: es war ein Einzelfall. (Hmm. Tolle Begründung. Vielleicht können sich Mörder auch so eausreden' "War ein Einzelfall. Kein konsistentes Fehlverhalten.")

Thompson war 18 Jahre unschuldig im Gefängnis, davon 14 Jahre in der Todeszelle.


Wie gehen eigentlich Juroren damit um, wenn sie jemanden zum Tode verurteilen und sie hinterher erfahren, wie sie im Prozess betrogen wurden? Nicht alle Verurteilten haben soviel "Glück" wie Thompson, der nur Dank zweier Anwälte, die das nicht hätten tun müssen, überlebte.


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Todesstrafe

um 16:02
@Stirnsänger
Es ist keine Erbsenzählerei ..
Du kennst dich nur mit dem Rechtssystem nicht aus. Aber ich helfe gerne nach:

§212 Stgb Totschlag:
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/212.html

Totschlag sieht nicht die "unbeabsichtigte Tötung" eines Menschen vor ..
Da steht "Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein".

Nun kannst du mir also gerne erklären, warum Vorsatz also deiner Meinung ein Mordmerkmal ist

Im Paragraph §211 StGB steht:
(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Wenn ein Täter also in einen plötzlichen Streit mit seiner Ehefrau in der Küche gerät, er dann impulsiv ein Messer nimmt und seine Frau verletzt um diese zu töten dann ist dies Totschlag und kein Mord obwohl der Täter in dem Moment den Vorsatz hatte seine Frau zu töten.
Warum? Weil kein Mordmerkmal erfüllt ist ..


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Todesstrafe

um 16:04
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Verantwortlich ist der Täter,
Genau. Und da der unschuldig Hingerichtete keine Tat begangen hat, liegt die Verantwortung bei dem der ihn verurteilt und hinrichten lassen hat. In dem Fall der Justiz die im Auftrag des Staates handelt.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:welche die Tat in Wahrheit begangen hat und gg
Der ist für den Mord verantwortlich. Nicht für den Mord an dem unschuldig Verurteilten.


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Todesstrafe

um 16:05
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Der ist für den Mord verantwortlich. Nicht für den Mord an dem unschuldig Verurteilten.
Doch weil er ja den Mord an den unschuldigen verhindern könnte wenn er die Verantwortung für seine Tat übernommen hätte.
Da er es nicht tut, ist er schuldig und nicht der Staat der durch rechtstaatliche Ermittlungen und Prozesse davon ausgeht, den tatsächlich schuldigen hinzurichten.

Man kann diese Schuld nicht einfach dem Staat geben.


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um 16:10
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Doch weil er ja den Mord an den unschuldigen verhindern könnte wenn er die Verantwortung für seine Tat übernommen hätte.
Niemand ist für die Tat eines Anderen verantwortlich. Mal von der Aufsichtspflicht der Eltern abgesehen.
Der Mörder ist für den Mord verantwortlich.
Nicht für daraus entstehende weitere Fehlurteile.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Man kann diese Schuld nicht einfach dem Staat geben
Ich geb sie ihm nicht. Er hat Sie.
Gilt schon heute. Wirst du unschuldig zu Gefängnis verurteilt und später wird deine Unschuld bewiesen geht die Entschädigungsforderung an den Staat. Und der zahlt sie auch.
Der eigentliche Täter wird da nicht belangt.
Das ist gängige Rechtsprechung


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Todesstrafe

um 16:12
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Wirst du unschuldig zu Gefängnis verurteilt und später wird deine Unschuld bewiesen geht die Entschädigungsforderung an den Staat. Und der zahlt sie auch.
Das stimmt so generell nicht. Siehe den eben von mir genannten Film über John Thompson.


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Todesstrafe

um 16:13
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:obwohl der Täter in dem Moment den Vorsatz hatte seine Frau zu töten.
Hatte er nicht, er hat impulsiv gehandelt.

Aber lass stecken. Da ist eine Diskussion mit einer Dose Hundefutter sinnvoller.


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Todesstrafe

um 16:15
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Das stimmt so generell nicht. Siehe den eben von mir genannten Film über John Thompson.
Ich spreche von D.


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um 16:20
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Hinrichtungen finden eben nicht "besseren Wissens" statt. Niemand will unschuldige hinrichten und dieses Argument lasse ich nicht gelten.
Ja es werden leider (und ich finde es bedauerlich) auch unschuldige hingerichtet.
Ja und wenn man das weiß, dann lässt man es bleiben.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Aber und das verstehen manche Leute nicht: Es werden auch genug unschuldige lebenslänglich inhaftiert.
Die können aber wenigstens noch zu lebzeiten rehabilitiert und entschädigt werden. Was auch schlimm genug ist, aber deren Strafe war mitunter nicht entgültig.


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Todesstrafe

um 16:31
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Hatte er nicht, er hat impulsiv gehandelt.
Du kannst dich winden wie du möchtest, habe dargelegt dass deine Argumentation unsinn ist und Vorsatz kein Mordmerkmal ist.
Totschlag setzt auch einen Vorsatz voraus. Diskussion beendet.

Und muss ich dir jetzt den Unterschied zu Impulsiv und Vorsätzlich erklären?

Ein Täter kann in einem Streit impulsiv ein Messer greifen. Nur weil der Täter dies im Impuls tut, bedeutet dies nicht, dass er zum Totschläger oder Mörder wird.
Wenn er daraufhin mit dem Gedanken zusticht um seine Ehefrau umzubringen dann ist das Totschlag.
Wenn er zusticht ohne seine Frau umbringen zu wollen und diese verstirbt dann ist dies Körperverletzung mit Todesfolge.

So schwer zu verstehen ist das eigentlich nicht und woher dein Gedanke kommt dass Vorsatz und Impulsiv sich wiedersprechen weiß ich nicht ..

Um dir auf die Sprünge zu helfen die Definition des Wort "impulsiv":
aus einem plötzlichen, augenblicklichen Impuls heraus handelnd, einer Eingebung sogleich folgend
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/impulsiv


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Todesstrafe

um 16:32
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Ich spreche von D.
Ich dachte, wir sprechen über die Todesstrafe. Die gibt es in D nicht.


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Todesstrafe

um 16:33
@Kangaroo
Is scho recht.


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Todesstrafe

um 16:33
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Die können aber wenigstens noch zu lebzeiten rehabilitiert und entschädigt werden. Was auch schlimm genug ist, aber deren Strafe war mitunter nicht entgültig.
Können heißt nicht werden.
Der Fall von @redsherlock zeigt dass trotz Entlassung aus der Haft keine entschädigung erfolgt ist.

@Stirnsänger
Ja finde ich auch ;) Hast dich halt verrannt, passiert jedem mal.


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Todesstrafe

um 16:35
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Der Fall von @redsherlock zeigt dass trotz Entlassung aus der Haft keine entschädigung erfolgt ist.
Ja, aber die Begründung dafür ist hanebüchen, und verstößt gegen jedes vernünftige Rechtsverständnis.


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Todesstrafe

um 16:36
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Ich dachte, wir sprechen über die Todesstrafe. Die gibt es in D nicht.
Genau. Todesstrafe. Für und Wider.
Weder bezogen auf ein Land noch auf die Umsetzung der Rechtsprechung.

Und bei dem Topic eben ging es um die Verantwortlichen bei Fehlurteilen und damit einhergehend dem hinrichten Unschuldiger.


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um 16:36
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Wenn er daraufhin mit dem Gedanken zusticht um seine Ehefrau umzubringen dann ist das Totschlag.
Wenn er zusticht ohne seine Frau umbringen zu wollen und diese verstirbt dann ist dies Körperverletzung mit Todesfolge.
Soso, dann können Staatsanwälte, Richter und Geschworene also Gedanken lesen, laut deiner Logik?
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Du kannst dich winden wie du möchtest,
Es ist ziemlich offensichtlich, wer sich hier windet.


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Todesstrafe

um 16:45
@Stirnsänger
Und weiter beweist du deine Ahnungslosigkeit ..

Staatsanwälte / Richter müssen keine Gedanken lesen können.

Stichwort Indizienkette.

In der Gesamtschau:
- Physik der Tat (Verletzungsmuster, Bereiche der Verletzungen, Intensität)
- Täterverhalten direkt nach der Tatbegehung
- Spurenlage inklusive Rechtsmedizinischer Obduktion

Diese klärt die jeweilige Anklage ..
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Es ist ziemlich offensichtlich, wer sich hier windet.
Definitiv.


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Todesstrafe

um 16:46
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Können heißt nicht werden.
Der Fall von @redsherlock zeigt dass trotz Entlassung aus der Haft keine entschädigung erfolgt ist.
Darüber aber lässt sich ja streiten, ggf. auch gerichtlich.

Ich empfinde es auch als extrem unverschämt, von der Haftentschädigung noch "Kost und Logie" abzuziehen, wie es in Deutschland noch(?) üblich ist.
Bei der eh schon geringen Entschädigung, ist das ein Schlag ins Gesicht, aber es soll wohl geändert werden.


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um 16:58
@Kangaroo
Ich glaube, du schreibst ziemlichen Unfug.


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um 17:03
@Bone02943
Ich will auch gar nicht suggerieren dass meine Ansicht zur Todesstrafe perfekt ist und dass das System adäquat funktioniert.
Worauf ich hinweisen möchte ist nur, dass das Argument "man kann ja entlassen und entschädigt werden" leider zu oft als Totschlagargument genutzt wird denn in der Realität ist es nicht immer gegeben, dass es ein Happy End gibt.

Mir ist auch bewusst dass ich in meiner Einstellung sehr radikal bin. Das ist aber keine blinde Wut sondern es bezieht sich auf die Taten, welche diese Menschen begangen haben.

Ich sag ja nicht jeder Mörder soll hingerichtet werden.

Ich bin nicht perfekt .. Ich habe auch deutlich Empathie gegenüber den unschuldig hingerichteten Menschen. Aber für mich wiegt das Leid der Opfer welche sie in den letzten Zügen ihres Lebens erlebt haben schwerer.
Deswegen sage ich auch nicht das System ist perfekt und volle Kraft vorraus.

Ich fände es gut wenn die NGOs vom Staat subventioniert werden und Gelder erhalten, um die Bemühungen zu unterstützen die zu unrecht verurteilten Menschen rauszuholen.
Aber selbst wenn diese Bemühungen auf ein Maximum hochgefahren werden und die Quote der zu unrecht hingerichteten Menschen bei 0 ist, wäre die Debatte ja trotzdem nicht beendet denn Menschen wie @Tussinelda lehnen die Todesstrafe ja prinzipiell ab.
Egal ob Schuldig oder nicht.


@Stirnsänger
Lass es einfach stehen, du kannst dich da nicht rausreden .. Du hast gut dargestellt dass du das Rechtssystem nicht verstanden hast und dich selbst vorgeführt hast.
Insbesondere durch deinen Einstieg bzgl. der Bildung.


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