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Todesstrafe

23.380 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

um 08:54
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:1. wie korrigiert man es, wenn ein Unschuldiger hingerichtet wurde?
Entschädigung für die Angehörigen.
Selbe Problem hat man auch wenn ein Unschuldiger lange Zeit in Haft sitzt, schäden erleidet oder halt in Haft verstirbt.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:2. wie viele Hinrichtungen Unschuldiger sind akzeptabel?
In der Theorie keiner aber da Todesstrafen sinnvoll sind muss die Quote unschuldig hingerichteter signifikant verringert werden. Dbzgl. sollte man NGOs subventionieren um das Risiko zu minimieren.
Wie bereits mehrfach erwähnt haben wir auch dass Problem dass unschuldig Leute in LWOP Vollzug sitzen. Das ist bedauerlich aber das macht das Haftsystem nicht perse schlecht.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:3. wie kann man das Töten verbieten und mit dem Tod sanktionieren, auch wenn es Unschuldige trifft?
Aus dem selben Grund warum man dies auch bei Haftstrafen tut.
Du tust beinahe so als gäbe es ein Haufen unschuldig hingerichteter DeathRow Inmates .. Das sind bedauerliche Einzelfälle. Die Zahl der unschuldig inhaftierten Personen dessen Unschuld nie bewiesen wurde, ist nach rationalen Gesichtspunkten wahrscheinlich inflationär im Vergleich.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:4. wie stellt man sicher, dass die Todesstrafe nicht hauptsächlich marginalisierte Gruppen trifft?
Wie stellt man es bei Haftstrafen sicher? Das ist ein Prozess. Im Gegensatz zu 1960 hat sich schon viel getan und ich denke in 30-40 Jahren wird es keine signifikante Rolle mehr spielen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:5. wie sorgt man dafür, dass Geld und Macht keinen Einfluss haben auf die Verteidigung?
Dafür gibt es NGOs und christliche Organisationen, welche in solchen Fällen mit Anwälte und Geld zur Seite stehen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:6. sollte so viel Geld für Hinrichtungen ausgegeben werden, anstatt in die Opferhilfe zu fliessen?
Ja, das eine schließt das andere nicht aus.
Abseits der Opferhilfe gilt es den Straftäter zu bestrafen. Wenn die Tat ihn für die Todesstrafe qualifiziert hat dann ist diese die legitime Bestrafung.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:7. die Todesstrafe schreckt nicht ab, was ist also ihr Zweck?
Wie oft erwähnt um sicherzustellen dass der Täter keinen Schaden mehr anrichten kann. Egal ob Zivilisten, Angehörige, Briefkontakte, Wärter und andere Häftlinge.

Anhand des Videobeitrag, welchen ich vor kurzen hier gepostet habe (Die deutsche Frau welche einen DeathRow Inmate geheiratet hat) sieht man, dass diese Leute selbst aus dem Todestrakt noch Schaden anrichten können.
Dies kann man nur durch die Todesstrafe unterbinden.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:8. Mindert staatlich angeordnetes Töten den Wert des menschlichen Lebens in der Gesellschaft?
Verstehe die Frage nicht.


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Todesstrafe

um 09:09
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Entschädigung für die Angehörigen.
okay, man könnte ja auch die Angehörigen von Opfern entschädigen, wenn das die Lösung sein soll
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Selbe Problem hat man auch wenn ein Unschuldiger lange Zeit in Haft sitzt, schäden erleidet oder halt in Haft verstirbt.
es geht hier schlicht und sachlich um die Todesstrafe. Sonst nix.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:In der Theorie keiner aber da Todesstrafen sinnvoll sind muss die Quote unschuldig hingerichteter signifikant verringert werden. Dbzgl. sollte man NGOs subventionieren um das Risiko zu minimieren.
das ist keine Antwort auf meine Frage. Wie viele?
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Wie bereits mehrfach erwähnt haben wir auch dass Problem dass unschuldig Leute in LWOP Vollzug sitzen. Das ist bedauerlich aber das macht das Haftsystem nicht perse schlecht.
es geht hier nur um die Todesstrafe
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Aus dem selben Grund warum man dies auch bei Haftstrafen tut.
keine Antwort auf meine Frage.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Du tust beinahe so als gäbe es ein Haufen unschuldig hingerichteter DeathRow Inmates .. Das sind bedauerliche Einzelfälle.
da wiederhole ich doch gleich mal diese Frage:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:2. wie viele Hinrichtungen Unschuldiger sind akzeptabel?
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Wie stellt man es bei Haftstrafen sicher? Das ist ein Prozess. Im Gegensatz zu 1960 hat sich schon viel getan und ich denke in 30-40 Jahren wird es keine signifikante Rolle mehr spielen.
das ist keine Antwort auf meine Frage. Schaffst Du es, auf direkte, sachliche Fragen ebenso zu antworten?
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Dafür gibt es NGOs und christliche Organisationen, welche in solchen Fällen mit Anwälte und Geld zur Seite stehen.
der Staat hat da also keine Verantwortung? So verstehe ich die Antwort. Außerdem stehen die nicht immer zur Seite, das ist ein Irrglaube.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ja, das eine schließt das andere nicht aus.
Abseits der Opferhilfe gilt es den Straftäter zu bestrafen. Wenn die Tat ihn für die Todesstrafe qualifiziert hat dann ist diese die legitime Bestrafung.
wieder keine Antwort auf meine Frage.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Wie oft erwähnt um sicherzustellen dass der Täter keinen Schaden mehr anrichten kann. Egal ob Zivilisten, Angehörige, Briefkontakte, Wärter und andere Häftlinge.
auch wenn man gar nicht weiß, ob das passieren würde? Also vorsorglich hinrichten, wegen möglichen zukünftigen Taten? Ist dies irgendeines Rechtsstaates würdig?
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Verstehe die Frage nicht.
wenn der Staat das Töten verbietet, weil ein Menschenleben einen unermesslichen Wert hat und niemand das Recht hat, jemanden zu töten, was bedeutet es denn dann für den Wert des menschlichen Lebens, wenn der Staat tötet und es sogar Unschuldige trifft?


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Todesstrafe

um 09:31
Mein Eindruck hier ist eher, dass zwei verschiedene Ebenen vermischt werden:

Praktische Ebene: Schützt die Todesstrafe die Gesellschaft?
Ethische Ebene: Darf der Staat überhaupt töten?

Die Antwort mit den unschuldig Hingerichteten gehört eher zur zweiten Ebene.

Die Diskussion wird mehrfach von einer praktischen Nutzenabwägung zu einer moralischen Grundsatzfrage verschoben. Dadurch entsteht der Eindruck, dass direkte Fragen oft nicht direkt beantwortet werden.


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Todesstrafe

um 09:49
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Entschädigung für die Angehörigen.
@Kangaroo

Das hilft dem vom Stat Getöteten, in diesem Fall sogar staatlich ermordeten Menschen, auf welche Weise ganz persönlich?
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:In der Theorie keiner aber da Todesstrafen sinnvoll sind muss die Quote unschuldig hingerichteter signifikant verringert werden. Dbzgl. sollte man NGOs subventionieren um das Risiko zu minimieren.
Wie bereits mehrfach erwähnt haben wir auch dass Problem dass unschuldig Leute in LWOP Vollzug sitzen. Das ist bedauerlich aber das macht das Haftsystem nicht perse schlecht.
Aus der Haft kann man entlassen werden, aus dem Grab gelingt das eher weniger.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Das sind bedauerliche Einzelfälle.
Das Narrativ der Einzelfälle ist auch in diesem Fall Blödsinn. Wenn man sich die Geschichte der Hinrichtungen in den USA anschaut reden wir wenigstens über einigen 1000 Menschen mit zweifelhaftem, rassistischem oder grob falschen Urteil. Na gut, auch 1000e Einzelfälle kann man singularisieren, ist aber Unsinn.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Dafür gibt es NGOs und christliche Organisationen, welche in solchen Fällen mit Anwälte und Geld zur Seite stehen.
Gerade in Deutschland ist es unglaublich schwer, ein Wiederaufnahmeverfahren zu erreichen, sogar dann wenn ein Urteil offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausging. Da hilft dann auch die Caritas nicht, wenn es gar kein neues Verfahren gibt.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Wie oft erwähnt um sicherzustellen dass der Täter keinen Schaden mehr anrichten kann. Egal ob Zivilisten, Angehörige, Briefkontakte, Wärter und andere Häftlinge.
Das kann man auch ohne Todesstrafe erreichen. Natürlich haben wir hier oft eine unvorstellbare Kuscheljustiz, aber um das zu ändern, braucht es keine Todesstrafe.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Verstehe die Frage nicht.
Die Frage von @Tussinelda ist absolut relevant. Welchen Stellenwert hat menschliches Leben in einem Staat mit Todesstrafe, also einem Staat, der sehendes Auges die Tötung von Menschen hinnimmt, von denen irgendwann immer einige unschuldig sind. Ich möchte nicht in einem Staat leben, in dem der Staat Menschen tötet, auch Unschuldige, auch wenn es Einzelfälle sind.


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Todesstrafe

um 09:50
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:Mein Eindruck hier ist eher, dass zwei verschiedene Ebenen vermischt werden:
die gehören zusammen, da wird nix vermischt, sondern es werden alle möglichen Seiten betrachtet.
Unschuld und Fehler
Fairness und Geld
Kosten
Kriminalität und Sicherheit
Regierungsmacht usw

alles aus faktischer und auch ethischer, moralischer Sicht.


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Todesstrafe

um 09:54
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:alles aus faktischer und auch ethischer, moralischer Sicht.
Ich habe nicht gesagt, dass praktische und ethische Aspekte nichts miteinander zu tun haben. Natürlich spielen bei der Frage der Todesstrafe Sicherheit, Kosten, Fehlurteile, Fairness und moralische Fragen gleichzeitig eine Rolle.
Mein Punkt war lediglich, dass im Verlauf der Diskussion häufig zwischen diesen Ebenen gewechselt wird. Eine Frage nach dem praktischen Nutzen der Todesstrafe wird dann mit einem moralischen Argument beantwortet und umgekehrt.
Deshalb entsteht bei mir teilweise der Eindruck, dass sich die Diskussionsteilnehmer nicht immer auf dieselbe Fragestellung beziehen. Das heißt nicht, dass die Aspekte getrennt betrachtet werden müssen, sondern dass man klar benennen sollte, ob man gerade über Wirksamkeit oder über ethische Grundsätze spricht.


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Todesstrafe

um 09:59
@Mauzi666
ich finde, wenn man über die Wirksamkeit spricht kann man die ethischen Punkte nicht weglassen, ganz davon abgesehen, dass ich keine Wirksamkeit erkennen kann. Grundsätzlich die Todesstrafe zu erlauben, zu wollen ist immer auch eine Frage der Moral und Ethik, die Frage, welche Werte die Gesellschaft/man selbst vertritt, vertreten will.


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Todesstrafe

um 10:09
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich finde, wenn man über die Wirksamkeit spricht kann man die ethischen Punkte nicht weglassen, ganz davon abgesehen, dass ich keine Wirksamkeit erkennen kann. Grundsätzlich die Todesstrafe zu erlauben, zu wollen ist immer auch eine Frage der Moral und Ethik, die Frage, welche Werte die Gesellschaft/man selbst vertritt, vertreten will.
Ich würde die ethischen Aspekte nicht ausblenden wollen. Mir erscheint es aber manchmal sinnvoll, Fragen zunächst getrennt zu betrachten. Man kann beispielsweise hypothetisch fragen, ob die Todesstrafe überhaupt wirksam wäre, bevor man bewertet, ob sie moralisch akzeptabel ist. Sonst wird es schwierig herauszufinden, ob die eigene Position hauptsächlich auf praktischen Erwägungen oder auf ethischen Grundsätzen beruht.

Es gibt Menschen, die die Todesstrafe selbst bei einer hypothetischen Fehlerquote von 0 ablehnen würden. Dann kann die Ablehnung nicht auf der praktischen Wirksamkeit beruhen, sondern auf einer ethischen Grundposition. Umgekehrt gibt es Befürworter, die einen praktischen Nutzen höher gewichten. Daher finde ich es hilfreich, beide Fragen zumindest analytisch voneinander zu unterscheiden.


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Todesstrafe

um 10:11
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es geht hier schlicht und sachlich um die Todesstrafe. Sonst nix.
Für dich vielleicht, wie ich bereits erwähnte kann man das nicht diskutieren ohne Bezug auf relevante Themen zu nehmen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das ist keine Antwort auf meine Frage. Wie viele?
Das ist eine Antwort auf deine Frage, ob sie für dich befriedigend ist steht auf einem anderen Blatt Papier.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:der Staat hat da also keine Verantwortung? So verstehe ich die Antwort. Außerdem stehen die nicht immer zur Seite, das ist ein Irrglaube.
Der Staat stellt jedem Straftäter einen Anwalt zur Verfügung. Niemand muss ohne Verteidigung in ein Strafverfahren.

Der Staat kommt seiner Sorgfaltspflicht nach.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:auch wenn man gar nicht weiß, ob das passieren würde? Also vorsorglich hinrichten, wegen möglichen zukünftigen Taten? Ist dies irgendeines Rechtsstaates würdig?
Ist es.
Der Straftäter hat aufgrund seiner Tat welche ihn für die Todesstrafe qualifiziert gezeigt, dass die Gesellschaft in diesen Menschen keinen Vertrauen haben kann.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wenn der Staat das Töten verbietet, weil ein Menschenleben einen unermesslichen Wert hat und niemand das Recht hat, jemanden zu töten, was bedeutet es denn dann für den Wert des menschlichen Lebens, wenn der Staat tötet und es sogar Unschuldige trifft?
Dass der Staat es nicht toleriert, dass ein Mensch einen anderen Menschen tötet und dies hart sanktioniert.
Der Staat wird, wie ich wiederholt angemerkt habe, nicht zum Täter weil er hinrichtet.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das hilft dem vom Stat Getöteten, in diesem Fall sogar staatlich ermordeten Menschen, auf welche Weise ganz persönlich?
Wie hilft es den unschuldig inhaftierten menschen wenn ihre Unschuld nicht bewiesen wird und sie im Knast sterben?
Das will man als TS Gegner nicht hören. Ist aber das selbe Dilemma ..
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Aus der Haft kann man entlassen werden, aus dem Grab gelingt das eher weniger.
Kann bedeutet nicht müssen ..
Es wird auch genug unschuldige LWOP Häftlinge gegeben haben welche unschuldig waren und in Knast sterben..

Bis zum letzten Moment der Hinrichtung kann ein DeathRow Inmate auch noch begnadigt oder entlassen werden ..
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das Narrativ der Einzelfälle ist auch in diesem Fall Blödsinn. Wenn man sich die Geschichte der Hinrichtungen in den USA anschaut reden wir wenigstens über einigen 1000 Menschen mit zweifelhaftem, rassistischem oder grob falschen Urteil. Na gut, auch 1000e Einzelfälle kann man singularisieren, ist aber Unsinn.
Wir reden nicht von der Vergangenheit sondern von dem Stand jetzt und da wird die Anzahl an unschuldig hingerichteten Menschen in einem sehr sehr niedrigen Bereich sein, wenn nicht gar 0.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Gerade in Deutschland ist es unglaublich schwer, ein Wiederaufnahmeverfahren zu erreichen, sogar dann wenn ein Urteil offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausging. Da hilft dann auch die Caritas nicht, wenn es gar kein neues Verfahren gibt.
Deutschland interessiert mich in dieser Diskussion nicht weil es hier keine Todesstrafe gibt.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das kann man auch ohne Todesstrafe erreichen. Natürlich haben wir hier oft eine unvorstellbare Kuscheljustiz, aber um das zu ändern, braucht es keine Todesstrafe.
Kann man eben nicht denn ich habe ein Video gepostet von einer Frau die einen DeathRow Inmate geheiratet hat, finanziell ausgebeutet und bedroht wurde ..

Zeig mir mal einen Gegenbeweis, dass es für LWOP Häftlinge unmöglich ist Menschen auszunutzen bzw. sie zu bedrohen.

Die Todesstrafen Gegner argumentieren immer mit Menschenrechte hier und da .. Alles wird versucht zu erklären ..
Der Großteil der Leute welche in LWOP oder DeathRow sitzen sind schuldig.
Wären diese Leute, wie ein Großteil der Bevölkerung nicht Straffällig geworden, hätten sie keine Einschränkungen bzgl. ihrer Menschenrechte.

Die Strafen, die Haftbedingungen sind jeden erwachsenen Menschen bekannt und bewusst.

Ich hatte auch eine schwierige Jugend, trotzdem wurde ich nicht zum Mörder oder Vergewaltiger.


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Todesstrafe

um 10:11
Zitat von Gucky87Gucky87 schrieb:Man wird fast überall in diese Schublade gestopft, weil es offenbar soooo einfach ist.
Meiner Erfahrung nach stecken sich fast alle Menschen, die über "Schubladisierung" jammern, selbst in die betreffende Schublade.

Gerne richten sie sich dort häuslich ein, mit Möblierung und Klingelschild.

Nur um danach rumzuheulen, wie sehr sie Schubladen verabscheuen.


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Todesstrafe

um 10:26
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Für dich vielleicht, wie ich bereits erwähnte kann man das nicht diskutieren ohne Bezug auf relevante Themen zu nehmen.
doch, kann man, Du willst es nur nicht.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Das ist eine Antwort auf deine Frage, ob sie für dich befriedigend ist steht auf einem anderen Blatt Papier.
nein, ist es nicht, denn Du lieferst keine Zahl, sondern sprichst von "theoretisch keine", was soll das heißen? Entweder oder. Dass keine Unschuldigen hingerichtet werden ist schlicht unmöglich. Also nimmst Du es hin, wie viele sind hinnehmbar? DAS war die Frage.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Der Staat stellt jedem Straftäter einen Anwalt zur Verfügung. Niemand muss ohne Verteidigung in ein Strafverfahren.

Der Staat kommt seiner Sorgfaltspflicht nach.
da gibt es aber eben gravierende Unterschiede und das weißt Du auch, ist ja belegt das Ganze. Also ist es Dir egal, weil es ausreicht, dass der Staat irgendeine Verteidigung zur Verfügung stellt. Richtig?
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ist es.
Der Straftäter hat aufgrund seiner Tat welche ihn für die Todesstrafe qualifiziert gezeigt, dass die Gesellschaft in diesen Menschen keinen Vertrauen haben kann.
es geht um das Vertrauen des Staates in seine Bürger? Wie sollen denn die Bürger dem Staat vertrauen, wenn dieser Menschen tötet nur weil er davon ausgeht, dass diese zukünftig ggf. Taten begehen könnten? Oder gar unschuldig sind?
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Dass der Staat es nicht toleriert, dass ein Mensch einen anderen Menschen tötet und dies hart sanktioniert.
Der Staat wird, wie ich wiederholt angemerkt habe, nicht zum Täter weil er hinrichtet.
doch, er wird zum Täter, weil "Du sollst nicht töten" nur für Bürger aber nicht den Staat gilt. Von den unschuldig Getöteten mal ganz zu schweigen, da ist der Staat erst recht Täter.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Bis zum letzten Moment der Hinrichtung kann ein DeathRow Inmate auch noch begnadigt oder entlassen werden ..
genau, EINE Person entscheidet dann, ob man Gnade walten lässt oder eben nicht. Genau wie der Täter, oder nicht?
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Die Todesstrafen Gegner argumentieren immer mit Menschenrechte hier und da ..
was soll das heißen, Menschenrechte gelten nun einmal für alle Menschen. Natürlich ist das dann ein Argument, wenn aus Menschenrechten plötzlich "Menschenrechte nicht für alle Menschen" gemacht wird.


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Todesstrafe

um 10:27
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Kann man eben nicht denn ich habe ein Video gepostet von einer Frau die einen DeathRow Inmate geheiratet hat, finanziell ausgebeutet und bedroht wurde ..

Zeig mir mal einen Gegenbeweis, dass es für LWOP Häftlinge unmöglich ist Menschen auszunutzen bzw. sie zu bedrohen.
@Kangaroo

Wenn man bedenkt, wie lange es bis zu einer Hinrichtung dauert, schon aufgrund der Ausschöpfung der Rechtskette, wäre so etwas auch bei Todeskandidaten möglich. Also kein Gegenbeweis.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Bis zum letzten Moment der Hinrichtung kann ein DeathRow Inmate auch noch begnadigt oder entlassen werden ..
Danach aber nicht mehr, das ist der springende Puntk, den niemand wegdiskutieren kann.
Ann Arbor - Mehr als vier Prozent der zum Tode verurteilten Häftlinge in den USA sind einer Studie zufolge unschuldig. Dies sei noch eine sehr konservative Berechnung, berichtet ein Team von amerikanischen Juristen und Mathematikern im Fachblatt "Proceedings of the National Academy of Sciences" . Demnach haben nur jene zum Tode verurteilten Häftlinge, die in der Todeszelle sitzen, eine Aussicht, dass ihre Unschuld überprüft wird. Meist aber werde das Todesurteil irgendwann in lebenslange Haft gemildert. Diese Menschen würden dann - auch wenn sie unschuldig seien - von der Öffentlichkeit vergessen.
Quelle: https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/todesstrafe-in-den-usa-vier-prozent-der-verurteilten-sind-unschuldig-a-966621.html

4% sind einfach keine Einzelfälle.


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Todesstrafe

um 10:48
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nein, ist es nicht, denn Du lieferst keine Zahl, sondern sprichst von "theoretisch keine", was soll das heißen?
Es heißt theoretisch 0.
Ist aber nicht Möglich, wo Menschen ihre Finger im Spiel haben, treten Fehler auf. Das ist bedauerlich, ist in vielen Bereichen aber auch so der Fall.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:da gibt es aber eben gravierende Unterschiede und das weißt Du auch, ist ja belegt das Ganze. Also ist es Dir egal, weil es ausreicht, dass der Staat irgendeine Verteidigung zur Verfügung stellt. Richtig?
Auch dies ist bekannt.
Der Staat kann nicht jedem Straftäter einen Top qualitativen Anwalt zur Verfügung stellen, das muss er auch nicht.

Der Straftäter kann, sofern er es sich Leisten kann, ja einen adäquaten Anwalt beauftragen.
Wenn er dies aufgrund nicht ausreichender Finanzmittel nicht kann ist dies schade, dann kann er sich an Organisationen wenden.
Wenn die keine Kapazitäten haben ist es tragisch aber es ist halt auf der Welt so, dass man ohne finanzielle Reserven oft Nachteile hat.

Wichtig ist für mich dass kein Straftäter ohne Verteidigung in den Prozess geht. Dieser Sorgfalt kommt der Staat nach.
Und das sind keine Fake Anwälte sondern studierte Juristen welche im Rahmen ihrer Möglichkeiten arbeiten.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es geht um das Vertrauen des Staates in seine Bürger? Wie sollen denn die Bürger dem Staat vertrauen, wenn dieser Menschen tötet nur weil er davon ausgeht, dass diese zukünftig ggf. Taten begehen könnten? Oder gar unschuldig sind?
Der Staat tötet Menschen nicht "nur" weil er davon ausgeht, dass er ggf. zukünftig Taten begeht.

Der Staat tötet aufgrund seiner Tat. Und das hat nichts mit Abschreckung oder mit Rache zu tun sondern man beendet das Leben des Straftäters damit er keinen Schaden mehr anrichten kann. Egal wer das Opfer ist, ob Wächter, Häftling oder Zivilist.

Und nochmal: Die begangene Tat hat ihn für die Todesstrafe qualifiziert.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:doch, er wird zum Täter, weil "Du sollst nicht töten" nur für Bürger aber nicht den Staat gilt. Von den unschuldig Getöteten mal ganz zu schweigen, da ist der Staat erst recht Täter.
Der Unterschied ist immernoch der, dass die Straftäter sich mit ihren Taten für die Todesstrafe qualifiziert haben.
Der Staat tötet im gegensatz zum Straftäter nicht grundlegend.

Wenn du diese philosophische Schiene fahren willst, kannst du auch sagen nicht der Staat tötet sie sondern sie haben Selbstmord begangen denn sie führen eine tat aus von der sie wussten, dass darauf die Todesstrafe steht.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:genau, EINE Person entscheidet dann, ob man Gnade walten lässt oder eben nicht. Genau wie der Täter, oder nicht?
Es kann nicht nur eine Person entscheiden .. Der Gouvaneur kann dies, zuvor kann aber bspw. Project Innocent die Unschuld oder mildernde Umstände beweisen so dass die Strafe ausgesetzt oder zu LWOP umgewandelt wird.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wenn aus Menschenrechten plötzlich "Menschenrechte nicht für alle Menschen" gemacht wird.
Machst du doch auch?
Der Täter hat dem Opfer die Menschenrechte genommen .. Das beachtest du aber nicht sondern versteckst dich hinter dem Argument "Trotzdem hat der Täter seine Menschenrechte".
Ich habe halt eine andere Ansicht.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn man bedenkt, wie lange es bis zu einer Hinrichtung dauert, schon aufgrund der Ausschöpfung der Rechtskette, wäre so etwas auch bei Todeskandidaten möglich. Also kein Gegenbeweis.
Aber nach der Hinrichtung hört dies auf .. Ist das so schwer zu verstehen?
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Danach aber nicht mehr, das ist der springende Puntk, den niemand wegdiskutieren kann.
Bei LWOP auch nicht wenn der Häftling seine Haft Altersbedingt oder durch Suizid oder durch Gewalttaten nicht überlebt.
Das kann man ebenso nicht wegdiskutieren .. Da nützt es dem verstorbenen auch nen Scheiß ob er hätte freikommen "können" ..
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:4% sind einfach keine Einzelfälle.
Veraltete Zahlen .. 1973 bis Ende 2004.

Und den Abschnitt aus der Quelle find ich auch Interessant:
Meist aber werde das Todesurteil irgendwann in lebenslange Haft gemildert. Diese Menschen würden dann - auch wenn sie unschuldig seien - von der Öffentlichkeit vergessen.

Ursprünglich wollten die Forscher um Samuel Gross von der University of Michigan in Ann Arbor berechnen, wie häufig es in der US-Justiz zu irrtümlichen Verurteilungen kommt. Diese Rate sei nicht nur unbekannt, sondern gelte sogar als nicht ermittelbar, schreiben sie. "Allerdings fehlt es nicht an Anwälten und Richtern, die mit Gewissheit versichern, dass die Zahl fälschlicher Verurteilungen unerheblich ist."
Wie wir sehen: Auch abseits der Todesstrafen gibt es Probleme und Fehlerquoten aber deswegen setzen wir das Justizsystem ja nicht außer Kraft
Und wenn meistens Todesurteile aufgehoben und zu LWOP geändert werden und von der Öffentlichkeit vergessen werden, dann ist dies auch eine Form der Todesstrafe wenn auch eine langsame ..


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Todesstrafe

um 11:30
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Bei LWOP auch nicht wenn der Häftling seine Haft Altersbedingt oder durch Suizid oder durch Gewalttaten nicht überlebt.
Das kann man ebenso nicht wegdiskutieren .. Da nützt es dem verstorbenen auch nen Scheiß ob er hätte freikommen "können" ..
@Kangaroo

Dir ist schon klar, dass ein alterbedingter Tod oder ein Suizid mit einer staatlichen Tötung gar nicht vergleichbar sein können?
Dann isses ja gut.


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Todesstrafe

um 11:37
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Es heißt theoretisch 0.
Ist aber nicht Möglich, wo Menschen ihre Finger im Spiel haben, treten Fehler auf. Das ist bedauerlich, ist in vielen Bereichen aber auch so der Fall.
die Frage war:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:2. wie viele Hinrichtungen Unschuldiger sind akzeptabel?
wenn Null die Antwort wäre, dann ist die Todesstrafe nicht akzeptabel. Theoretische Null gibt es nicht, Du windest Dich. Ich hätte gerne eine Antwort.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Der Staat kann nicht jedem Straftäter einen Top qualitativen Anwalt zur Verfügung stellen, das muss er auch nicht.
dadurch entstehen aber unfaire Verhältnisse, die nimmst Du hin?
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Der Unterschied ist immernoch der, dass die Straftäter sich mit ihren Taten für die Todesstrafe qualifiziert haben.
Der Staat tötet im gegensatz zum Straftäter nicht grundlegend.
wenn der Staat Unschuldige hinrichtet, dann hat sich der Hingerichtete nicht "qualifiziert", also tötet der Staat genau wie Täter.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Machst du doch auch?
nein, mache ich nicht. Der Staat hat die Menschenrechte zu schützen, das ist seine Aufgabe


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Todesstrafe

um 12:14
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Dir ist schon klar, dass ein alterbedingter Tod oder ein Suizid mit einer staatlichen Tötung gar nicht vergleichbar sein können?
Nicht?

Das heißt wenn ein Häftling im LWOP sitzt und sich aus Verzweiflung erhängt weil er Gewalt oder Missbrauch ausgesetzt ist, welche ein Resultat aus staatlich geduldeten Zuständen in US Gefängnissen sind, dann ist das nicht vergleichbar?

Gut zu wissen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wenn Null die Antwort wäre, dann ist die Todesstrafe nicht akzeptabel. Theoretische Null gibt es nicht, Du windest Dich. Ich hätte gerne eine Antwort.
Für dich gibt es Theoretisch 0 nicht. Für mich schon.
Niemand forciert die Hinrichtung unschuldiger.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:dadurch entstehen aber unfaire Verhältnisse, die nimmst Du hin?
Ein Junge der in einem Slum aufwächst bekommt auch nicht die besten Schulbildung und wird es auch meistens nicht auf die Uni schaffen.
Er wird vermutlich nie gutes Geld verdienen sondern in Armut bleiben. Es sei denn er bekommt ein Stipendium.

Unfaire Verhältnisse gibt es im Leben. Das ist leider so.
Während du dir 3 Mahlzeiten pro Tag reinziehst, gibt es Menschen die mit Mühe und Not nur eine Mahlzeit essen können. Ist das Fair? Nein ..
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wenn der Staat Unschuldige hinrichtet, dann hat sich der Hingerichtete nicht "qualifiziert", also tötet der Staat genau wie Täter.
Nein, der Staat führt die Hinrichtung nur durch wenn bis zum Moment der Hinrichtung die Unschuld nicht bewiesen wurde.
Der Staat handelt anhand der Beweise und Entscheidung welche im Prozess getroffen wurden.

Der Staat tötet nicht wohlwissend dass die Person unschuldig ist. Und genau dort liegt der Unterschied.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nein, mache ich nicht. Der Staat hat die Menschenrechte zu schützen, das ist seine Aufgabe
Ich erinnere dich mal an Artikel 1:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen."
Mit "sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen" wird der Mensch explizit angesprochen wie wir uns einander behandeln sollen.

Ein Täter der ein Kind vergewaltigt und umbringt, begegnet andere nicht im Geist der Brüderlichkeit.


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