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Todesstrafe

23.460 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

um 12:57
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ok also gehen wir jeden jetzt nen Freifahrtschein weil ja Fehler passieren können?
@Kangaroo

Zwischen Freifahrtschein und Hinrichtung gibt es ja noch ein paar Abstufungen. Aber zumindest weil Fehler passieren, soltle wir froh sein keine Todesstrafe zu haben.


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Todesstrafe

um 13:02
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ähm, nein, die Verpflichtung steht da nicht und die kommt auch nicht von "den Bürgern". Der Staat hat dafür zu sorgen, dass Menschenrechte eingehalten werden, ich habe es belegt.
Doch denn die Regierungen werden nicht nach Pimmellänge ausgelost sondern sie werden vom Volk gewählt, welche dann im Volksauftrag Politiker für verschiedene Zwecke einsetzen.

Wenn sich ein Staat der UN Resolultion bekennt, dann tut der Staat dies im Auftrag des Volkes und somit verpflichten wir Bürger uns auch dazu ..

Da kannst du noch so viel relativieren ..
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:eben und genau deshalb ist es in keinster Weise vertretbar, dass der Staat das Töten legitimiert.
Doch es ist legitim weil der Anteil der unschuld hingerichtete verschwindend gering ist und die Verantwortung dafür nicht beim Staat liegt, da er von der Schuld ausgegangen ist durch einen rechtstaatlichen Prozess.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja genau, "nach bestem Gewissen".......wie kann man so naiv sein?
Ich bin nicht naiv aber süß, wie du die anderen Argumente ignorierst aber mir eben so vorwirfst Dinge zu ignorieren.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Zwischen Freifahrtschein und Hinrichtung gibt es ja noch ein paar Abstufungen.
Die Abstufungen sind aber nicht wesentlich humaner oder erstrebenswerter und das ist das heuchlerische.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du hast keine Quelle gepostet
Du hast die Quelle doch selbst benannt ..

Aber zur deiner Erinnerung: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/datenbanken/datenbank-fuer-menschenrechte-und-behinderung/detail/allgemeine-erklaerung-der-menschenrechte


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um 13:12
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Doch es ist legitim weil der Anteil der unschuld hingerichtete verschwindend gering ist und die Verantwortung dafür nicht beim Staat liegt, da er von der Schuld ausgegangen ist durch einen rechtstaatlichen Prozess.
Da Fehlurteile nicht ausgeschlossen werden können nimmt der Staat die Ermordung unschuldiger billigend in Kauf und ist damit dafür Verantwortlich.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Die Abstufungen sind aber nicht wesentlich humaner oder erstrebenswerter und das ist das heuchlerische.
Lebenslang mit Sicherheitsverwahrung ist definitiv humaner.
Was die Amis machen eher nicht. Allerdings reden wir nach wie vor über die TS. Nicht über das US Rechtssystem. Das wäre ein eigener Thread


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um 13:16
Zitat von CachalotCachalot schrieb:nimmt der Staat die Ermordung unschuldiger billigend in Kauf und ist damit dafür Verantwortlich.
Nö ..

Verantwortlich ist der Täter, welche die Tat in Wahrheit begangen hat und ggf. Personen welche nicht als Zeugen aufgetreten sind bzw. wissentlich gelogen oder Informationen vorenthalten haben.

Der Staat forciert keine Ermordung von Unschuldigen.
Zusätzlich kann man bei einer Hinrichtung nicht von Ermordung sprechen denn es wird kein Mordmerkmal erfüllt.


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um 14:18
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Zusätzlich kann man bei einer Hinrichtung nicht von Ermordung sprechen denn es wird kein Mordmerkmal erfüllt.
Kein Mordmerkmal? Also kein Vorsatz?


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um 14:19
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Kein Mordmerkmal? Also kein Vorsatz?
Und natürlich auch kein Motiv und keine Planung.
Muss man wissen!


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um 14:21
Seitwann ist Vorsatz ein Mordmerkmal? @sacredheart


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um 14:31
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Seitwann ist Vorsatz ein Mordmerkmal?
Schon immer, du Genie. Weil es sonst kein Mord ist, sondern Totschlag.


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um 14:38
Leider ist die Zeit abgelaufen, daher:

@Kangaroo

Ich bin sehr froh, daß du in dieser Hinsicht nichts zu sagen hast - wenn man dir Unterschiede erklären muss, die jeder Grundschüler, der mal einen "Tatort" gesehen hat, kennt.


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um 14:43
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Schon immer, du Genie. Weil es sonst kein Mord ist, sondern Totschlag.
Würde mir jetzt peinlich sein wenn ich du wäre.

Vorsatz ist kein Mordmerkmal ..
Mordmerkmale sind nach 3 Gruppen klassifiziert .. Vorsatz ist nicht darunter.

Gerne kannst du ja mal dein Grundschulwissen auffrischen und recherchieren ..

Mord / Totschlag ist eine rechtliche Abstufung. Vorsatz ist kein Mordmerkmal ..


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um 15:04
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Doch es ist legitim weil der Anteil der unschuld hingerichtete verschwindend gering ist und die Verantwortung dafür nicht beim Staat liegt, da er von der Schuld ausgegangen ist durch einen rechtstaatlichen Prozess.
Ob das die unschuldig zum tode Verurteilten und deren Hinterbliebene auch so sehen?

"Verschwindend gering" ist nicht gleich Null. Allein zu denken, man könne besseren Wissens einfach mal so ein paar Unschuldige hinrichten ist .. da fehlen mir ehrlich gesagt die Worte für. Ich hätte es fast als "krank" bezeichnet, aber das trifft es nicht. Es ist etwas sehr bösartiges. Vorallem wenn dem Staat die Verantwortung dann auch noch gänzlich entzogen und den "eigentlichen Tätern" + Zeugen aufgebrummt wird.

Wow, erschreckend was manche Menschen so für Gedankengänge haben.


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um 15:15
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:da fehlen mir ehrlich gesagt die Worte für.
@Bone02943

Es ist ja vor Allem nicht alternativlos.

Der einzig denkbare Vorteil, so als advocatus diaboli ist die sehr geringe Rückfallquote nach der Vollstreckung.

Das kann man aber auch mit dauerhafter Unterbringung in einem Hochsicherheitsgefängnis erreichen.

Und wenn jemand unschuldig einsitzt, kann man ihn freilassen und entschädigen, so schlimm auch das für den Betroffenen als Gesamtverlauf ist.


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um 15:20
@Bone02943
Jaja wir beginnen wieder zu framen ..

Hinrichtungen finden eben nicht "besseren Wissens" statt. Niemand will unschuldige hinrichten und dieses Argument lasse ich nicht gelten.
Ja es werden leider (und ich finde es bedauerlich) auch unschuldige hingerichtet.
Aber und das verstehen manche Leute nicht: Es werden auch genug unschuldige lebenslänglich inhaftiert.

Für EUCH macht es nen Unterschied weil ihr der Illussion nachgeht "Er könnte ja freikommen". Die Realität sieht aber nicht so rosig aus.

Ich verweise dazu auch gerne auf dieses Zitat:
Meist aber werde das Todesurteil irgendwann in lebenslange Haft gemildert. Diese Menschen würden dann - auch wenn sie unschuldig seien - von der Öffentlichkeit vergessen.

Ursprünglich wollten die Forscher um Samuel Gross von der University of Michigan in Ann Arbor berechnen, wie häufig es in der US-Justiz zu irrtümlichen Verurteilungen kommt. Diese Rate sei nicht nur unbekannt, sondern gelte sogar als nicht ermittelbar, schreiben sie. "Allerdings fehlt es nicht an Anwälten und Richtern, die mit Gewissheit versichern, dass die Zahl fälschlicher Verurteilungen unerheblich ist."
Quelle:
https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/todesstrafe-in-den-usa-vier-prozent-der-verurteilten-sind-unschuldig-a-966621.html


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um 15:20
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Mord / Totschlag ist eine rechtliche Abstufung. Vorsatz ist kein Mordmerkmal ..
Vorsatz ist laut Paragraph 211 StGB ein entscheidendes Mordmerkmal.

Es ist nur kein Merkmal, um Mord von Totschlag zu unterscheiden. Dennoch ist er als Mordmerkmal unverzichtbar.

Deshalb wurde bei der Verurteilung von Rasern wegen Mordes genau das und eigentlich nur das Mordmerkmal Vorsatz diskutiert.


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um 15:27
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Vorsatz ist laut Paragraph 211 StGB ein entscheidendes Mordmerkmal.
Merkwürdig, bei Dejure lese ich im Paragraph 211 StGB:
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html

Wo steht also, dass Vorsatz ein entscheidenes Mordmerkmal ist? Hast du eine andere Ausgabe des StGB?


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um 15:32
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Wo steht also, dass Vorsatz ein entscheidenes Mordmerkmal ist? Hast du eine andere Ausgabe des StGB?
Vorsatz ist nun mal der grundsätzliche Punkt, der einen Mord von einem Totschlag unterscheidet.
Ohne Vorsatz kein Mord.


Zitat:
§ 211
Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Quelle: StGB


Alle diese Dinge sind Vorsatz.
Eigentlich logisch.


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um 15:38
@Stirnsänger
Ist trotzdem kein Mordmerkmal ..

Damit ich etwas zur eurer Bildung beitrage:

Es gibt 3 Gruppen der Mordmerkmale.

Gruppe 1 (Täterbezogen)
Mordlust
Befriedigung des Geschlechtstrieb
Habgier
Sonstige niedrigere Beweggründe

Gruppe 2 (Tatbezogen)
Heimtücke
Grausamkeit
Gemeingefährliche Mittel

Gruppe 3 (Täterbezogen)
Ermöglichungs und Verdeckungsabsichten.

DAS sind Mordmerkmale ..
Nachdem du so "motiviert" in die Debatte eingestiegen bist und mit begriffe wie "Grundschüler" geworfen hast:

Scheinbar kannst du den Unterschied von einem Mordmerkmal (wie aus den 3 o.g Gruppen) und einer Grundvoraussetzung (Vorsätzlich oder Unbeabsichtigt) nicht so wirklich erfassen.


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um 15:39
@Kangaroo
Siehe oben.
Deine offensichtlich absichtliche Ignoranz zeugt davon, daß du eigentlich nur trollen willst.


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um 15:40
@Stirnsänger
Ich frage mich wer ignorant ist, wenn du den selben Auszug aus dem StGB zitierst wie ich 1 Beitrag vor dir.
Und wie gesagt du verstehst nicht den Unterschied zwischen Mordmerkmal und Grundvoraussetzung .. Das macht eine Diskussion mit dir obsolet.


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um 15:42
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Und wie gesagt du verstehst nicht den Unterschied zwischen Mordmerkmal und Grundvoraussetzung .. Das macht eine Diskussion mit dir obsolet.
Erbsenzählerei deinerseits.
Wenn ein Mordmerkmal (garantiert Vorsatz) eine Grundvoraussetzung für Mord ist ...merkste selber, was?


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