PrivateEye schrieb:Aber das tust du dort. In dem du verallgemeinerst das Staaten ihre Soldaten zum Morden anhalten, da du implizierst das eine Ausbildung zum Töten dort mit dem Gebot des nicht mordens kollidiert.
Tue ich nicht und ich habe nirgendwo verallgemeinert, das Staaten ihre Soldaten zum Morden anhalten weil ich explizit vom töten spreche ..
PrivateEye schrieb:Also wir diskutieren doch sehr zivilisiert, wie ich finde.
Das du euch als korrekt empfindest und mich als Problem verwundert nicht wirklich.
Allein dich schon mit Stirnsänger abzuklatschen zeigt schon, den Kern eurer Diskussionskultur.
Aber ich möchte den Dialog mit dir an dieser Stelle beenden. Ich sehe da keinen Mehrwert.
Tussinelda schrieb:Um die Menschenrechte völkerrechtlich verbindlich zu stärken? Und warum fragst Du eigentlich nicht, warum Deutschland dem zweiten Fakultativprotokoll zum IPBPR beigetreten ist?
Dann erklär mal, warum man man diesem zweiten Protokoll beigetreten ist obwohl Artikel 6 des IPBPR besagt dass die Todesstrafe nur zulässig ist wenn es von den Gesetzen gedeckt ist.
Laut Grundgesetz der BRD ist die Todesstrafe abgeschafft.
Ist vielleicht politisches Greenwashing, hm?
Und der IPBPR ist ein völkerrechtlicher Kompromiss auf ein Mindeststandard bzgl. Todesstrafen (nämlich keine Wilkür und es muss eine schwere Straftat vorliegen).
Solch ein Kompromiss einzugehen ist politisch notwendig gewesen, da die USA und andere Staaten sich nicht auf die komplette Abschaffung eingelassen hätten, es ist trotzdem ein wenig heuchlerisch.