Mauzi666 schrieb:Meine Frage ist, warum "Du sollst nicht töten" absolut gelten soll. Da sind wir wieder beim Ausgangspunkt. Du sagst, Töten sei grundsätzlich unmoralisch. Ich frage die ganze Zeit, warum das so sein soll, nicht ob du dieser Ansicht bist. Verstehst du das?
Töten ist falsch, weil Töten falsch ist. Wow.
Wow.
Töten ist richtig, weil Töten falsch ist? Es gibt "gutes", "richtiges", "gerechtfertigtes" Töten - und es gibt "falsches", "böses", "strafbares" Töten? Warum sollte das so sein?
Es bleibt immer ein eklatanter Wertungswiderspruch, das Töten zu differenzieren, moralisch "gutes" und "böses" Töten zu unterscheiden. Noch mehr, wenn das der Willkür dessen obliegt, der "gut" und "böse" definiert.
Das Töten aus Notwehr ist beispielsweise zwar erlaubt, es wird also nicht bestraft, weil es die Zwangslage akzeptiert, in das ein Individuum kommen kann, das sich selbst verteidigen muss. Wo also "Leben gegen Leben" steht. Als ultima ratio, aber nie als erstrebenswertes Ziel. Anders als bei der Todesstrafe, bei der sich der Staat bzw. die Gesellschaft in keine ethischen Zwangslage befinden. Die Tötung in Notwehr ist jedenfalls keine moralisches Gut, das erstrebenswert ist.
Das Leben ist untrennbar mit der Menschenwürde verknüpft. Das Leben ist Träger der Menschenwürde. Zwar ist nicht jede Tötung eine Menschenwürdeverletzung, aber ohne Leben fehlt es an einer grundlegenden Voraussetzung der Menschenwürde: Einem subjektiven Grundrechtsträger.
Im Weiteren sind "praktische Probleme" bei einer Tötung und deren ethische Bewertung kohärent und nicht isoliert zu betrachten. Jede Tötung enthält das Element der absoluten Unumkehrbarkeit, der Nichtwiedergutmachung, der Vernichtung eines einzigartigen Subjekts. Und jede staatliche Tötung, die dem Betroffenen angekündigt wird, ist Machtausübung, ist die Vernichtung des Individuums, ist Folter. Tangiert die Menschenwürde.
Die Verbindung von Leben und Menschenwürde, die Implementierung deren Unantastbarkeit in Art. 1 Grundgesetz führt unabweisbar zur Abschaffung der Todesstrafe. Angesichts einer verbrecherischen NS-Justiz, die zigtausende Menschen aufs Schafott gebracht hat, ist das Grundgesetz der Gegenentwurf zur Vernichtungsideologie der Nazis. Die physische Vernichtung eines Menschen durch den Staat, nicht weil es ultima ratio ist oder Leben gegen Leben abgewogen werden muss, sondern kalkuliert, geplant, zur Abschreckung, ist damit nicht vereinbar.