redsherlock schrieb:Wo genau verläuft denn hier bei dir die rote Linie?
An dem Leid.
Bist du nicht in der Lage zu unterscheiden, wo ich die Grenze ziehe obwohl ich es quasi aufgemalt habe?
Ich predige seit Tag 1, dass ich primär die Todesstrafe für Menschen sehe die Kinder vergewaltigen und töten.
Das würde ich ausweiten auf wer Frauen und Kinder vergewaltigt und tötet ..
Es gibt nichts primitiveres und grausames und schlimmeres als diese Taten. Wer das macht ist in meinen Augen eine Bestie, wer das macht ist in meinen Augen kein Mensch weil dies kein Menschliches Verhalten ist.
DU und andere können von mir aus in solchen Subjekten noch Menschen sehen, ich tue dies nicht denn ein Mensch vergewaltigt keine anderen Menschen und tötet sie danach.
Diese liberale Sicht dazu provoziert mich tierisch wie man in so einem Verhalten noch Menschlichkeit sieht obwohl Milliarden von Menschen keine Kinder und Frauen vergewaltigen.
Wie kann man so wenig empathie mit WIRKLICHEN Opfern haben die nachdem sie vergewaltigt wurden LEBENSLÄNGLICH diese Tat niemals vergessen werden.
Wie kann man so wenig empathie mit WIRKLICHEN Opfern haben, welche nur deshalb vergewaltigt wurden weil die liberalen die Resozialisierung von solchen primitiven Menschen indizieren wodurch die Täter die Möglichkeit hatten weitere Opfer zu vergewaltigen.
Ich habe eine Quelle gepostet die besagt, dass 50% der Pädophilen Straftäter Rückfällig wird.
Aber das reicht den Liberalen ja nicht als Indikator um Opfer zu schützen.
Tussinelda schrieb:"warum ist man denn diesem zweiten Protokoll beigetreten", wenn man ja vorher schon den IPBPR ratifiziert hatte, ohne das zweite Protokoll, das macht nämlich null Sinn, denn im zweiten Protokoll ist ja dann genau das verbindlich, was von vorne herein das Ziel war.
Und deswegen nervt es mich, wenn Du hier Dinge einwirfst
Du weißt ebenso gut wie ich dass die Zeichnung des zweiten Zusatzprotokoll Augenwischerei und mehr Symbolisch war.
Für Deutschland war der Schritt das zweite Protokoll zu schaffen überflüßig denn Deutschland hatte zu dem Zeitpunkt bereits die Todesstrafe per Grundgesetz abgeschafft und durch die Ewigkeitsklausel ist dies auch indirekt für immer bindend.
Und ich erwähne nochmals: Im IPBPR steht klar und deutlich dass die Todesstrafe nur anzuwenden ist wenn eine schwerwiegende Tat vorliegt und das Gesetz die Todesstrafe vorsieht.
Und du weißt ferner auch das nicht alle IPBPR Unterzeichner das zweite Zusatzprotokoll gezeichnet hat.