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Todesstrafe

24.298 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

07.08.2026 um 15:05
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Du willst mir also sagen ein Wohnraum auf 2 Ebenen mit Fitnessraum, Spielekonsole und Wellensittiche ist für einen Häftling kein Luxus?
Wenn für dich Luxus ausschließlich auf den Wohnraum beschränkt ist - Ok
Luxus bedeutet für mich dann doch etwas mehr.
Freiheit das zu tun auf das ich Lust habe (im Rahmen der Gesetze). Mein Leben selbstbestimmt gestalten zu können. Einfach mal so mit Freunden ein Bier oder Wein trinken. Im Sommer an den Badesee gehen. Etc pp
Ok. Du scheinst einfach nur 3 Zimmer und Wellensittiche zu benötigen.

Edit: davon abgesehen. Deine Argumentation besteht immer - dem gehts es im Gefängnis zu gut (Breivik) oder denen geht es im Gefängnis zu schlecht (LWOP)

Und damit plus Rache argumentierst du für die Todesstrafe?


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Todesstrafe

07.08.2026 um 15:10
@Cachalot
Schön wie du ignorierst, dass ich eben geschrieben habe, dass Breivik an Wettbewerbe teilnehmen darf und das Personal sogar Schach und unihockey mit ihm spielen würde.
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Luxus bedeutet für mich dann doch etwas mehr.
Wir reden hier von einer Haftstrafe .. Das kannst du nicht mit deinen Luxusansprüchen in Freiheit vergleichen ..
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Ok. Du scheinst einfach nur 3 Zimmer und Wellensittiche zu benötigen.
Also wenn ich inhaftiert wäre dann würde ich es als Luxus empfinden wenn ich 3 zimmer, Wellensittiche, Fitnessraum, 3 Mahlzeiten, eine Spielekonsole mit Fernseher und Personal hätte, welches mit mir Schach / Unihockey spielt, ja ..

Dass ich als Häftling nicht erwarten kann den Sonnenuntergang am Strand bei einem Cuba Libre zu erleben dürfte klar sein.

Den Kontakt zu anderen Häftlingen sehe ich persönlich nicht als Luxus wenn ich bedenke, was für eine "besondere" Auslese diese Menschen wohl darstellen dürfte.
Zitat von CachalotCachalot schrieb:oder denen geht es im Gefängnis zu schlecht (LWOP)
Richtig, ich habe dies angemerkt weil ich es heuchlerisch finde, dass manche Leute lieber den Häftling ein Leben lang unter schlechten Haftbedingungen lassen möchten statt ihn hinzurichten.


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07.08.2026 um 16:19
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Wir reden hier von einer Haftstrafe .. Das kannst du nicht mit deinen Luxusansprüchen in Freiheit vergleichen ..
Du sprachst von Luxushaftstrafe. Ich bin darauf eingegangen.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Dass ich als Häftling nicht erwarten kann den Sonnenuntergang am Strand bei einem Cuba Libre zu erleben dürfte klar sein.
Ist es dann doch Strafe und nicht Luxus? Wad nu?
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Den Kontakt zu anderen Häftlingen sehe ich persönlich nicht als Luxus wenn ich bedenke, was für eine "besondere" Auslese diese Menschen wohl darstellen dürfte.
Du entscheidest über die Freunde,Bekannte, Famile anderer. Wie die so sind. Alles klar.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Richtig, ich habe dies angemerkt weil ich es heuchlerisch finde, dass manche Leute lieber den Häftling ein Leben lang unter schlechten Haftbedingungen lassen möchten statt ihn hinzurichten.
Warum umbringen und nicht die Haftbedingungen anpassen?


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07.08.2026 um 16:21
@Cachalot
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Du entscheidest über die Freunde,Bekannte, Famile anderer. Wie die so sind. Alles klar.
Verstehe deine Antwort nicht ..
Breivik darf Besuch empfangen, allerdings nur unter strenger Überwachung ..
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Warum umbringen und nicht die Haftbedingungen anpassen?
Weil es reine Utopie ist ..


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Todesstrafe

07.08.2026 um 16:40
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Verstehe deine Antwort nicht ..
Vielleicht habe ich das unten falsch verstanden. Dann mea culpa.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Den Kontakt zu anderen Häftlingen sehe ich persönlich nicht als Luxus wenn ich bedenke, was für eine "besondere" Auslese diese Menschen wohl darstellen dürfte.
Aber für mich liest sich das nach einer Wertung der Besucher mit dem - „besondere“ Auslese
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Weil es reine Utopie ist ..
Und das ist die Begründung für die Tötung?


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07.08.2026 um 17:33
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Aber für mich liest sich das nach einer Wertung der Besucher mit dem - „besondere“ Auslese
Nein, so war das nicht gemeint.
Ich beziehe mich dabei auf die Mithäftlinge, welche wahrscheinlich ebenso wie Breivik schlimme Dinge getan haben.
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Und das ist die Begründung für die Tötung?
Für mich stellt sich die Frage nicht, weil ich für besonders schwere Verbrechen generell die Todesstrafe sehe und nicht LWOP.
Dass ich mich auf LWOP bezogen habe liegt nicht daran, dass ich diese Täter für LWOP sehe sondern, dass ich die Sichtweise der TS Gegner bzgl. LWOP ist humaner und zu forcieren, heuchlerisch finde. Aufgrund der Haftzustände.

Ohne Jemanden damit angreifen zu wollen.

Für mich persönlich ist die Hinrichtung eines Täters, welcher ein besonders schweres Verbrechen begangen hat, alternativlos.


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Todesstrafe

07.08.2026 um 17:44
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Für mich stellt sich die Frage nicht, weil ich für besonders schwere Verbrechen generell die Todesstrafe sehe und nicht LWOP.
Dann sag das doch auch so und lass die Haftbedingungen von Brevik und LWOP weg.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Dass ich mich auf LWOP bezogen habe liegt nicht daran, dass ich diese Täter für LWOP sehe sondern, dass ich die Sichtweise der TS Gegner bzgl. LWOP ist humaner und zu forcieren, heuchlerisch finde. Aufgrund der Haftzustände.
Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe habe wurde LWOP von den Befürwortern aufgebracht.
Egal. Lassen wir das einfach mal weg.

Damit haben wir einfach zwei unterschiedliche Auffassungen.
Ich bin gegen die TS - Menschenrechte, Artikel 2 etc
Als Nebenpunkt noch Fehlurteile

Du bist für Todesstrafe - der Mörder hat sein Recht auf Leben verwirkt. (Hoffe das ist korrekt so)


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07.08.2026 um 17:49
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Du bist für Todesstrafe - der Mörder hat sein Recht auf Leben verwirkt. (Hoffe das ist korrekt so)
Nicht bei jedem Mord.
Es kommt auf die Tat als solche an.

Als Beispiel:
Wenn ein Mörder sein Opfer in die Wohnung lockt, die Pistole zieht und ihn von hinten in den Kopf schießt und das Opfer ohne Leid verstirbt, dann sehe ich trotz des Mordmerkmal "Heimtücke" nicht, dass der Täter dafür hingerichtet wird.

Die Todesstrafe sehe ich (wie ich schon mehrfach sagte) für schwerwiegende, bestialische Taten.
Wie z.b (auch wenn es nicht gern gelesen wird) bei einem Täter der ein Kind / eine Frau entführt, vergewaltigt und anschließend getötet hat.

Für solche Taten, sehe ich die Todesstrafe.


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07.08.2026 um 17:57
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Für solche Taten, sehe ich die Todesstrafe
Jup. Hatte ich auch so verstanden. Hatte es nur in, zugegebenermaßen unpräziser, Kurzfassung ausgedrückt.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Nicht bei jedem Mord.
Es kommt auf die Tat als solche an.
Und da scheiden wir uns. Selbst so ein Mensch, selbst ein Hitler, Stalin und wie sie alle heißen. Alle haben das gleiche Recht auf Leben.
Wegsperren, ja. Für immer? Kommt auf den Fall an, Ja.
LWOP Bedingungen? Nein
Es sind noch immer Menschen.


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07.08.2026 um 19:15
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:"Du sollst nicht töten" ist dagegen ein moralischer Grundsatz. Ich frage die ganze Zeit nach der Begründung dieses Grundsatzes
Die zehn Gebote stammen ursprünglich aus dem Judentum, und wurden von den Christen übernommen. Gott gilt als Schöpfer des Lebens, und der Mensch als sein Spiegelbild. Man glaubt, dass Gott dem Menschen das Leben geschenkt hat. Nach meinem Verständnis wird theologisch ausgesagt, dass der Mensch Gott gehört, und nur Gott über Leben und Tod entscheiden darf. Demnach ist den Gläubigen untersagt, jemanden zu töten.

Im atheistischen Bereich ist diese Regel durchaus sinnvoll, weil es die Gemeinschaft vor Ausübung von z.B. Selbstjustiz schützt. Wenn wir Menschen keine Regeln für das Miteinander hätten, wäre vermutlich Mord & Totschlag an der Tagesordnung.

Sind das für Dich Begründungen, oder meinst Du noch etwas anderes?


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07.08.2026 um 19:21
@Cachalot
Ich respektiere deine Ansicht, auch wenn ich sie nicht teile.
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Wenn wir Menschen keine Regeln für das Miteinander hätten, wäre vermutlich tatsächlich Mord & Totschlag an der Tagesordnung.
:D Und da fällt die nur die Religion an?
Religionen sind für verdammt viel Leid auf der Welt verantwortlich ..


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07.08.2026 um 19:23
Zitat von KangarooKangaroo schrieb::D Und da fällt die nur die Religion an?
Religionen sind für verdammt viel Leid auf der Welt verantwortlich ..
Ich hab' nicht Dir auf Deine Frage geantwortet. Zudem sind wir beim Topic "Todesstrafe", und nicht bei den Glaubenskriegen.


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07.08.2026 um 19:27
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Ich hab' nicht Dir auf Deine Frage geantwortet.
Und? Ist eine öffentliche Diskussion und ich kann darauf Bezug nehmen. Wenn du dich nur mit einem ausgewählten Kreis austauschen willst dann wäre eine Private Unterhaltung vielleicht angebrachter.
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Zudem sind wir beim Topic "Todesstrafe", und nicht bei den Glaubenskriegen.
Und was hat deine Antwort mit der Todesstrafe zu tun?

"Demnach ist den Gläubigen untersagt, jemand zu töten".
Der Täter hat sich bei einem Morddelikt auch nicht daran gehalten.


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07.08.2026 um 19:32
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ist eine öffentliche Diskussion und ich kann darauf Bezug nehmen.
Du hast das Thema verlagert. Meine Antwort galt konkret Userin @Mauzi666 Frage, und diente nicht der Erweiterung des Themas.
Zitat von Mauzi666Mauzi666 schrieb:"Du sollst nicht töten" ist dagegen ein moralischer Grundsatz. Ich frage die ganze Zeit nach der Begründung dieses Grundsatzes



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07.08.2026 um 20:39
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Nicht bei jedem Mord.
Es kommt auf die Tat als solche an.

Als Beispiel:
Wenn ein Mörder sein Opfer in die Wohnung lockt, die Pistole zieht und ihn von hinten in den Kopf schießt und das Opfer ohne Leid verstirbt, dann sehe ich trotz des Mordmerkmal "Heimtücke" nicht, dass der Täter dafür hingerichtet wird.

Die Todesstrafe sehe ich (wie ich schon mehrfach sagte) für schwerwiegende, bestialische Taten.
Wie z.b (auch wenn es nicht gern gelesen wird) bei einem Täter der ein Kind / eine Frau entführt, vergewaltigt und anschließend getötet hat.

Für solche Taten, sehe ich die Todesstrafe.
Daran wird schon die ganze Absurdität dieser Argumentation deutlich. Ist ein Mord, ein Opfer in seine Wohnung zu locken und von hinten in den Kopf zu schießen, nicht "bestialisch"? Da habe ich eine andere Wertungsskala. Auch wenn ich solche Begriffe wie Monster, Bestie u.s.w. generell ablehne. Wo genau verläuft denn hier bei dir die rote Linie? Wenn das Opfer die vergehaltene Waffe noch zu sehen bekommen hätte, wäre das "bestialischer" gewesen? Oder sind 50 Messerstiche bestialischer als "nur" 30? Du schaffst hier Deine ganz subjektive Bewertungsskala.


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Todesstrafe

07.08.2026 um 20:43
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Dann erklär mal, warum man man diesem zweiten Protokoll beigetreten ist obwohl Artikel 6 des IPBPR besagt dass die Todesstrafe nur zulässig ist wenn es von den Gesetzen gedeckt ist.
Laut Grundgesetz der BRD ist die Todesstrafe abgeschafft.
so, damit Du Deine Erklärung bekommst.
grundsätzlich ging es beim IPBPR ja darum, Menschenrechte verbindlich zu machen. Da war der erste Schritt quasi ein Kompromiss, es wurden der Todesstrafe Grenzen gesetzt, sie wurde noch nicht gänzlich abgeschafft, weil dann die Länder, die die Todesstrafe noch hatten, nicht unterschrieben hätten und somit kein Fortschritt bezüglich der Umsetzung der Menschenrechte erzielt worden wäre. Sie wollten die Todesstrafe noch nicht aufgeben und hätten deswegen dann auch allem anderen nicht zugestimmt, bzw. es ratifiziert hätten. Das kam dann später, durch das Zusatzprotokoll, das Ziel ist die völlige Abschaffung. Was Du missverstanden hast ist, dass das zweite Protokoll zur völligen Abschaffung verpflichtet, Deutschland aber schon von Anfang an den Pakt ratifizierte und dann das zweite Protokoll ja praktisch initiierte, ich schrieb es schon:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und warum fragst Du eigentlich nicht, warum Deutschland dem zweiten Fakultativprotokoll zum IPBPR beigetreten ist? Vergessen? Naja, warum auch nicht vergessen, ging ja nur auf eine Initiative von Deutschland aus, gelle.....
deshalb kannst Du auch nicht schreiben:
"warum ist man denn diesem zweiten Protokoll beigetreten", wenn man ja vorher schon den IPBPR ratifiziert hatte, ohne das zweite Protokoll, das macht nämlich null Sinn, denn im zweiten Protokoll ist ja dann genau das verbindlich, was von vorne herein das Ziel war.
Und deswegen nervt es mich, wenn Du hier Dinge einwirfst
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Aber das besagt IPBPR Artikel 6 Absatz 2 doch.
Es bestehen Grundrechte (Artikel 6, Absatz 1) dass jeder Mensch das angeborene Recht auf Leben hat welches nicht wilkürlich beendet werden darf.

Absatz 2 besagt, ein Todesurteil kann nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden.

Deutschland ist dem IPBPR ja auch beigetreten aber da es die Todesstrafe nicht gibt, haben die Artikel bzgl. der Todesstrafe keine relevanz für Deutschland.
Die USA ist auch beigetreten, dort gibt es die Todesstrafe und diese wird auf Grund von Gesetzen verhängt und wiederspricht den IPBPR nicht.
ohne offenbar überhaupt zu wissen, was die Sachlage ist.

Die Todesstrafe ist archaisch, grausam und brutal, basiert auf Blutrache, ist Vergeltung, sonst nix.


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Todesstrafe

07.08.2026 um 21:01
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:Wo genau verläuft denn hier bei dir die rote Linie?
An dem Leid.
Bist du nicht in der Lage zu unterscheiden, wo ich die Grenze ziehe obwohl ich es quasi aufgemalt habe?

Ich predige seit Tag 1, dass ich primär die Todesstrafe für Menschen sehe die Kinder vergewaltigen und töten.
Das würde ich ausweiten auf wer Frauen und Kinder vergewaltigt und tötet ..

Es gibt nichts primitiveres und grausames und schlimmeres als diese Taten. Wer das macht ist in meinen Augen eine Bestie, wer das macht ist in meinen Augen kein Mensch weil dies kein Menschliches Verhalten ist.

DU und andere können von mir aus in solchen Subjekten noch Menschen sehen, ich tue dies nicht denn ein Mensch vergewaltigt keine anderen Menschen und tötet sie danach.
Diese liberale Sicht dazu provoziert mich tierisch wie man in so einem Verhalten noch Menschlichkeit sieht obwohl Milliarden von Menschen keine Kinder und Frauen vergewaltigen.

Wie kann man so wenig empathie mit WIRKLICHEN Opfern haben die nachdem sie vergewaltigt wurden LEBENSLÄNGLICH diese Tat niemals vergessen werden.
Wie kann man so wenig empathie mit WIRKLICHEN Opfern haben, welche nur deshalb vergewaltigt wurden weil die liberalen die Resozialisierung von solchen primitiven Menschen indizieren wodurch die Täter die Möglichkeit hatten weitere Opfer zu vergewaltigen.

Ich habe eine Quelle gepostet die besagt, dass 50% der Pädophilen Straftäter Rückfällig wird.
Aber das reicht den Liberalen ja nicht als Indikator um Opfer zu schützen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:"warum ist man denn diesem zweiten Protokoll beigetreten", wenn man ja vorher schon den IPBPR ratifiziert hatte, ohne das zweite Protokoll, das macht nämlich null Sinn, denn im zweiten Protokoll ist ja dann genau das verbindlich, was von vorne herein das Ziel war.
Und deswegen nervt es mich, wenn Du hier Dinge einwirfst
Du weißt ebenso gut wie ich dass die Zeichnung des zweiten Zusatzprotokoll Augenwischerei und mehr Symbolisch war.
Für Deutschland war der Schritt das zweite Protokoll zu schaffen überflüßig denn Deutschland hatte zu dem Zeitpunkt bereits die Todesstrafe per Grundgesetz abgeschafft und durch die Ewigkeitsklausel ist dies auch indirekt für immer bindend.

Und ich erwähne nochmals: Im IPBPR steht klar und deutlich dass die Todesstrafe nur anzuwenden ist wenn eine schwerwiegende Tat vorliegt und das Gesetz die Todesstrafe vorsieht.

Und du weißt ferner auch das nicht alle IPBPR Unterzeichner das zweite Zusatzprotokoll gezeichnet hat.


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Todesstrafe

07.08.2026 um 21:28
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Du weißt ebenso gut wie ich dass die Zeichnung des zweiten Zusatzprotokoll Augenwischerei und mehr Symbolisch war.
nein, weiß ich nicht, ist nur eine Behauptung von Dir.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Für Deutschland war der Schritt das zweite Protokoll zu schaffen überflüßig denn Deutschland hatte zu dem Zeitpunkt bereits die Todesstrafe per Grundgesetz abgeschafft und durch die Ewigkeitsklausel ist dies auch indirekt für immer bindend.
es ging doch nicht nur um Deutschland, Herrgottnochmal.....kapierst Du das echt nicht, aber hier IPBPR einwerfen? Es geht um Völkerrecht, einen internationalen Pakt. Es geht um - ich zitiere mich noch einmal, vielleicht wird es gelesen:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ernsthaft? Das ist eine merkwürdige Frage. Um die Menschenrechte völkerrechtlich verbindlich zu stärken? Und warum fragst Du eigentlich nicht, warum Deutschland dem zweiten Fakultativprotokoll zum IPBPR beigetreten ist? Vergessen? Naja, warum auch nicht vergessen, ging ja nur auf eine Initiative von Deutschland aus, gelle.....



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07.08.2026 um 21:46
@Tussinelda
Und kappierst du nicht dass die Staaten, welche die Todesstrafe anwenden den IPBPR gezeichnet haben und sich bereit erklärten nur noch bei schwerwiegenden Taten hinzurichten und nur auf Grundlage von Gesetzen?

Und es ist doch Jacke wie Hose ob Deutschland das zweite Zusatzprotokoll initiiert hat, denn es ist einfach faktisch gesehen Augenwischerei gewesen.

Warum?
- Deutschland hatte die Todesstrafe bereits durch das GG abgeschafft.
Du sagst "Es geht nicht nur um Deutschland".

Länder, welche das zweite Zusatz Protokoll gezeichnet haben, hatten zwar die Todesstrafe, haben meines Wissens aber schon lange vor der Ratifizierung nicht mehr aktiv hingerichtet.
Von daher hat sich auf dem Papier etwas geändert, an der Realität dass man sowieso nicht mehr aktiv hingerichtet hat aber nichts.

Du verstehst also, warum ich weniger euphorisch bin als du.
Unterstelle anderen Leuten nicht etwas nicht verstanden zu haben, nur weil sie eine andere Sicht darauf haben ..


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Todesstrafe

08.08.2026 um 06:54
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Du verstehst also, warum ich weniger euphorisch bin als du.
a) ich bin nicht euphorisch
b) Du hast das hier überhaupt eingebracht, warum auch immer
c)
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Deutschland hatte die Todesstrafe bereits durch das GG abgeschafft.
spielt immer noch bezüglich des IPBPR keine Rolle
d)
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Und kappierst du nicht dass die Staaten, welche die Todesstrafe anwenden den IPBPR gezeichnet haben und sich bereit erklärten nur noch bei schwerwiegenden Taten hinzurichten und nur auf Grundlage von Gesetzen?
natürlich verstehe ich das, denn ich weiß warum und wie er entstanden ist und vor allem, habe ihn gelesen. Deshalb das zweite Protokoll, verstehste?

e)
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Und es ist doch Jacke wie Hose ob Deutschland das zweite Zusatzprotokoll initiiert hat, denn es ist einfach faktisch gesehen Augenwischerei gewesen.
ganz und gar nicht und weil Du das behauptest gehe ich davon aus, dass Du das alles gar nicht verstanden hast. Weder den Sinn und Zweck, noch die Absicht, noch das Ziel oder den Grund für den IPBPR.
Ansonsten kannste das ja mal hier erklären, dann wird man auch sehen, warum Deine Behauptung, alles Augenwischerei etc. falsch ist.


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