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Todesstrafe

23.820 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

um 09:21
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Also laut IPBPR sind gemäß Artikel 6 Absatz 2 Todesstrafen keine Verletzung gegen die Menschenrechte, wenn sie aufgrund von Gesetzen verhängt werden.
ach Gottchen, da hat aber jemand etwas falsch verstanden.
Todesstrafe und Anforderungen an
gerichtliche Verfahren
Die Beibehaltung oder Ausweitung der Todesstrafe
ist nicht vereinbar mit Ziel und Zweck von Artikel 6; entsprechend fordert der UN-Menschenrechtsausschuss alle Staaten, welche die
Todesstrafe weiterhin vorsehen, dazu auf, sie
abzuschaffen (50). Er stellt klar, dass die Todesstrafe gemäß Artikel 6 Absatz 2 nur in engen
Grenzen zulässig ist und nur für schwerste
Verbrechen verhängt werden darf, bei denen es
sich um vorsätzliche Tötungsdelikte handeln muss.
Die Vertragsstaaten müssen sicherstellen, dass in
ihren Strafgesetzen keine Todesstrafe für anderweitige Delikte vorgesehen ist und dass Todesstrafen, die bereits für solche Delikte verhängt
wurden, zurückgenommen werden. Insbesondere
dürfen sie nicht als Sanktion gegen Verhaltensweisen verhängt werden, deren Kriminalisierung nach
dem UN-Zivilpakt verboten ist. Beispielhaft nennt
der UN-Menschenrechts ausschuss hier Homosexualität, Apostasie sowie die Gründung politischoppositioneller Gruppierungen (33, 35–36).
Quelle: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Information/Information_GC36_barrierefrei.pdf
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Die Todesstrafe ist durch eine implizierte Erlaubnis von den Menschenrechte gedeckt.
äh, nein, siehe oben.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ne, der Grund warum ich weiterhin aktiv in dem Thread bin, war deine provokative Antwort.
:lolcry:


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Todesstrafe

um 09:26
erstmal sorry, ich war am WE nicht online.
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Der Ermordete ist Tot. Endgültig. Egal was mit dem Mörder geschieht.
Richtig! das hatte ja auch keiner bestritten.
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Über das was als Strafe „gerecht“ ist wird hier ja Diskutiert. Ich sehe eine Tötung des Mörders nicht als gerecht an.
Das kann ich ja nachvollziehen. Ich halte in der Debatte gern dagegen, dass der Mörder seine Rechte verwirkt hat durch den Mord!

Das unsere Einstellung rein individuell ist, ist ja klar.

Ich denke, das man sich nicht mehr auf Menschenrechte für sich selbst beziehen kann, wenn man auf die gekackt hat, wenn man vorher jemand ermordet hat. Das ist Doppelmoral und selbstsüchtig.
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Eine entsprechende Haft schon. Besser wäre es natürlich wenn es den Mord nie gegeben hätte.
Den Mord gab es aber und von daher halte ich es nicht gerecht, das jemand der ein Leben nahm, danach als Strafe sein leben lang umsorgt wird, auch wenn er nicht frei ist, ist es eine all inklusive Umsorgung, halt ohne Cocktails. Die Art der Strafe ist massiv milder, als die Auswirkung der Tat. Menschenrechte hin oder her.
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Ist für mich keine Rechtfertigung der Todesstrafe.
Hättest du denn überhaupt eine einzige Rechtfertigung oder sind dir ggf die vorstellbaren Taten egal? Mord ist ja nicht schlimm genug, so wie es verstanden habe?
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Schau mal auf die Länder die die Todesstrafe abgeschafft haben. Ist dort die Anzahl an Morden gestiegen? Das wäre ja die Konsequenz deiner Aussage - Todesstrafe schreckt ab.
Ich habe je bei Abschreckung nicht davon geredet, das ohne die TS die Mordrate steigen wird. Das ist dein falscher Umkehrschluss, nicht meiner.
Ich halte die TS nicht nur als richtige Strafe ist seltenen aber sehr ersten Fällen. Die Abschreckung ist ein Nebeneffekt den man sich erwünscht, der aber nicht garantiert ist.

Die Frage ist ja nicht, ob man Morde durch die TS verhindert, das ist wohl unrealistisch, die Frage ist, ob man die Täter eben ein Leben lang versorgen muss, obwohl diese sich gegen die Gesellschaftsregeln gestellt haben und somit selbst den Weg raus aus den moralischen und rechtlichen Menschenrechtsvorgaben bewegt haben.

Und Therapienansätze halte ich ebenso für massiv fragwürdig. Wer einmal getötet hat, hat ein Schwelle überschritten. Vergleichbar mit Jagd- oder Schlachtung von Tieren. Das erste mal ist es schwer das Tier zu töten, danach ist es einfacher.

Der therapierte Mörder, der dann Jahre Später Stress mit dem Nachbarn hat, hat einfach eine andere, niedrigere Hemmschwelle. Gefahrpotenzierung!
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:grundsätzlich ging es beim IPBPR ja darum, Menschenrechte verbindlich zu machen.
Menschenrechte sind ja in unseren Gesellschaften richtig und wichtig. Ich meine das ein Täter der heimtückisch oder gar aus Gier oder Spaß tötet, die wertenormen entweder nicht akzeptiert oder darauf schei....st. Die Frage ist dann also, auch bei aller Kritik an der TS, warum diesen Menschen als Teil der Gesellschaft behalten?

Ich kann es vollkommen nachvollziehen, das man gegen die Todesstrafe ist, weil vor allen wegen dem Argument Rechtsfehler/Entscheidungsfehler ggf auf falsche Urteile geben kann, aber der Filter bei eindeutigen Taten funktioniert oder manchmal ist es so eindeutig, das nichts gefiltert werden muss.

Ich stelle mir es immer so vor. Egal wer, Hilter, Stalin oder Ed Gaven, G. Dahmer wird/werden erwischt, verurteilt und trotz allen, dürfen die dann Tomaten im Gefängnisgarten züchten oder sich per Knaststudium zum Professor bilden. DR phil. Josef Wissarionowitsch Stalin. Was ist das für ein Strafe gegen Mord und Folter?

Ich sehe es so im Vergleich, als wenn ein Kind zB eine Katze quält und tötet und die Eltern sagen nur, "das macht man aber nicht". Wow.


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Todesstrafe

um 09:28
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:dass der Mörder seine Rechte verwirkt hat durch den Mord!
das Recht auf Leben kann man nicht verwirken, es ist das höchste Recht. Schon gar nicht legitimiert durch den Staat.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Menschenrechte sind ja in unseren Gesellschaften richtig und wichtig. Ich meine das ein Täter der heimtückisch oder gar aus Gier oder Spaß tötet, die wertenormen entweder nicht akzeptiert oder darauf schei....st. Die Frage ist dann also, auch bei aller Kritik an der TS, warum diesen Menschen als Teil der Gesellschaft behalten?
äh, weil es Menschen sind?
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich sehe es so im Vergleich, als wenn ein Kind zB eine Katze quält und tötet und die Eltern sagen nur, "das macht man aber nicht". Wow.
kein Vergleich.


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Todesstrafe

um 09:34
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ach Gottchen, da hat aber jemand etwas falsch verstanden.
Habe ich nicht.

Der IPBPR verpflichtet die Staaten nicht dazu, die Todesstrafe abzuschaffen und es steht auch nirgendwo, dass die Todesstrafe gegen die menschenwürde verstoßt.

Ich hab bereits eine Quelle gepostet, welche besagt:
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Der UN-Zivilpakt garantiert die Menschenrechte mit weltweitem Geltungsanspruch und bot sich als Ansatzpunkt für die von der Bundesregierung ergriffene Initiative vor allem deswegen an, weil Artikel 6 Abs. 2 des UN-Zivilpakts zwar die Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen unter eine Reihe von einschränkenden Voraussetzungen stellt, damit implizit zugleich aber auch sagt, daß die Todesstrafe mit dem Schutz der Menschenrechte, insbesondere mit dem Recht auf Leben, nicht notwendig unvereinbar ist.
Quelle: https://www.zivilpakt.de/das-2-fakultativprotokoll-zur-abschaffung-der-todesstrafe-3446/
Die Beibehaltung oder Ausweitung der Todesstrafe
ist nicht vereinbar mit Ziel und Zweck von Artikel 6; entsprechend fordert der UN-Menschenrechtsausschuss alle Staaten, welche die
Todesstrafe weiterhin vorsehen
Quelle: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Information/Information_GC36_barrierefrei.pdf

Die Aussage allein aus deiner Quelle ist schon blödsinn, weil Artikel 6 u.a die Todesstrafe behandelt, von daher ist es unlogisch zu sagen, die Todesstrafe (welche im Absatz 2 des 6 Artikel behandelt wird) ist nicht vereinbar mit ziel und Zweck von Artikel 6 ..

Artikel 6 Absatz 1 besagt:
(1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.
Das Ziel des Artikel 6 Absatz 1 wird durch eine gesetzlich gestützte Todesstrafe nicht tangiert.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:äh, nein, siehe oben.
Nein .. Siehe oben ..
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das Recht auf Leben kann man nicht verwirken, es ist das höchste Recht. Schon gar nicht legitimiert durch den Staat.
Laut IPBPR schon, wenn es nicht wilkürlich ist.

Siehe Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 2 ..
Könnte man durch eine schwerwiegende Tat sein Recht auf Leben nicht verwirken, wäre der Absatz 2 obsolet ..


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Todesstrafe

um 09:37
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Der IPBPR verpflichtet die Staaten nicht dazu, die Todesstrafe abzuschaffen und es steht auch nirgendwo, dass die Todesstrafe gegen die menschenwürde verstoßt.
Das stimmt, allerdings.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das Recht auf Leben kann man nicht verwirken, es ist das höchste Recht. Schon gar nicht legitimiert durch den Staat.
Das ist eine Position bzw. eine Behauptung, keine Begründung.


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Todesstrafe

um 09:38
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das Recht auf Leben kann man nicht verwirken, es ist das höchste Recht. Schon gar nicht legitimiert durch den Staat.
Das die Menschenrechte rein rechtlich nicht vergehen, ist mir klar. ich halte diese mMn für verwirkt wenn jemand selbst pro-aktiv diese aufs massivste missachtet.

Es geht mir ja nicht darum die Menschenrecht zu diskutieren, sondern um eine Debatte unter welchen Umständen ein Mörder darauf für sich selbst ggf keine Anspruch hat.

Daraus folgend können wir gern unterschiedlicher Meinung sein.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:äh, weil es Menschen sind?
Tu bitte nicht andauernd so als seinen Andere dumm, die nicht deine Meinung vertreten.

Die Frage ist, wieso es den rechtlichen Begriff der "Menschlichkeit" und auch die Satzschöpfung "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gibt, wenn man sich nicht ausdrücklich damit schon sehr lange beschäftigt, gerade weil es Taten gibt die sind unmenschlich. Und wer unmenschlich Taten begeht ist ggf nicht mehr zu 100% ein normaler Mensch. Sei es geistig oder gedanklich....
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:kein Vergleich.
Für dich nie. Danke für deine Antwort also :)
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Laut IPBPR schon, wenn es nicht wilkürlich ist.

Siehe Artikel 6 Absatz 1 ..
Das besagt dann aber auch, wer Willkür ansetzt, also was bei einem Mord durchaus öfters vorkommen kann, der verweigert sich die Rechtsgrundlage zu akzeptieren und somit kann er sich dann nciht auf sein Recht des Lebens mehr berufen.

Ergo wie ich schon vorher sagte, wer Mordet verwirkt seinen Rechtsanspruch auf Leben, moralisch hat er den eh schon verloren.


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Todesstrafe

um 09:49
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb am 20.07.2026:doch, denn es hat ein Mensch getan.
Nochmal auf diese Aussage zurück:
Du sagst wenn Jemand etwas tut, was Milliarden von anderen Menschen nicht tun, ist es trotzdem Menschlich.

Menschliches Verhalten zeichnet sich durch Empathie und Respekt vor der Würde anderer aus.
Was uns Menschen von Tiere unterscheidet ist unser komplexes Verhaltensmuster, welches aus Selbstbeherrschung, Empathie und dem Einhalten von sozialen Regeln und Gesetzen besticht.

Die Aussage "das Verhalten ist Menschlich weil es ein Mensch getan hat" ist biologisch richtig, evolutionär und moralisch keinesfalls.
Und das ist sehr wiedersprüchlich dazu, dass du so mit der moralischen Keule schwingst "Der Staat darf keine Tötungen legitimieren".


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Todesstrafe

um 10:02
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ich hab bereits eine Quelle gepostet, welche besagt:
eben und in dieser Quelle steht nicht, was Du behauptest, sondern was ich aufzeige.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Die Aussage allein aus deiner Quelle ist schon blödsinn, weil Artikel 6 u.a die Todesstrafe behandelt, von daher ist es unlogisch zu sagen, die Todesstrafe (welche im Absatz 2 des 6 Artikel behandelt wird) ist nicht vereinbar mit ziel und Zweck von Artikel 6 ..
ja genau, wer den ganzen Pakt nicht gelesen hat könnte auf diesen Gedanken kommen, der kommt nämlich auch auf den Gedanken, dass die Aussage des UN Menschenrechtsausschuss Blödsinn ist.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Siehe Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 2 ..
Könnte man durch eine schwerwiegende Tat sein Recht auf Leben nicht verwirken, wäre der Absatz 2 obsolet ..
ich hatte es Dir schon erklärt, ich habe Dir auch das zweite Protokoll erklärt, alle Herleitungen runtergebetet. Es geht schlicht darum, dass die Todesstrafe abgeschafft wird. Das ist das ultimative Ziel und zwar weltweit.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Die Frage ist, wieso es den rechtlichen Begriff der "Menschlichkeit" und auch die Satzschöpfung "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gibt, wenn man sich nicht ausdrücklich damit schon sehr lange beschäftigt, gerade weil es Taten gibt die sind unmenschlich. Und wer unmenschlich Taten begeht ist ggf nicht mehr zu 100% ein normaler Mensch. Sei es geistig oder gedanklich....
wtf? Bitte google mal, was Verbrechen gegen die Menschlichkeit bedeutet, das sind gezielte Angriffe gegen die Zivilbevölkerung. Und auch da ist keine Todesstrafe vorgesehen, Stichwort Römisches Statut.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ergo wie ich schon vorher sagte, wer Mordet verwirkt seinen Rechtsanspruch auf Leben, moralisch hat er den eh schon verloren.
moralisch kann man das nicht nennen, wenn man meint, jemand könne sein Leben verwirken. Im Gegenteil.


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Todesstrafe

um 10:03
Der Sinn einer Strafe, im weiteren Sinne, ist ja nicht einfach nur einen Täter auf das maximalste bestrafen zu können, neben dem Resozialierungsgedanken und der Rehabilitationsabsicht steht auch noch die Maßnahme, den Täter selbst die Tat reflektieren zu lassen um gegeben falls ihn noch Sühne und Reue erleben zu lassen. Ideal wäre natürlich wenn ihm diese Einsicht von selbst kommen würde.

Auf diesem Weg muss ihn unzweifelhaft die Gemeinschaft als auch das Justizsystem begleiten können, was aber nur möglich ist, wenn ihm die grundsätzlichsten Menschenrechte wie Leben, körperliche Unversehrtheit und auch die Würde gelassen werden, welche ohnehin unveräußerlich sind.


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Todesstrafe

um 10:05
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:eben und in dieser Quelle steht nicht, was Du behauptest, sondern was ich aufzeige.
Nein steht es eben nicht. Auch wenn du es auf Teufel komm raus anders darstellen willst.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich hatte es Dir schon erklärt, ich habe Dir auch das zweite Protokoll erklärt, alle Herleitungen runtergebetet. Es geht schlicht darum, dass die Todesstrafe abgeschafft wird. Das ist das ultimative Ziel und zwar weltweit.
Das zweite Protokoll ist kein verpflichtender Teil von dem IPBPR!!!!

Die USA hat das zweite Protokoll nicht gezeichnet.
Die USA sowie andere Länder mit Todesstrafe haben sich für den Hauptvertrag gebunden, nicht dem zweiten Protokoll, weil sie ihn nicht ratizifiert haben.
Ist das so schwer zu verstehen?


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Todesstrafe

um 10:19
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Stichwort Römisches Statut
Was hat das denn mit der Todesstrafe zu tun? Es geht ja nur darum Kriegsverbrecher zu einer Strafe zu bringen, mehr nicht. Hier ist vor allem das Politische Amt inbegriffen um Neutralität durch Ämter nicht geltend zu lassen wenn man Kriegsverbrechen ausübt.

Ich meine man kann auch gegen Menschlichkeit verstoßen ohne Kriegsverbrechen zu begehen, aber wenn du das anders siehst, ist dir das gern so.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:moralisch kann man das nicht nennen, wenn man meint, jemand könne sein Leben verwirken. Im Gegenteil.
na dann.

Wie nennst du es?

Wie nennst du es denn wenn eine Strafe weniger schlimm ist als die Tat? Ich nenne das Milde. Milde ist dann keine Strafe mehr, sondern eine Verschonung.

Warum sollte Kindermörder, Frauenmörder oder Mörder die wegen einer Uhr oder einem Erbe Menschen oder gar Familien oder Familienangehörige töten diese Milde erfahren? Konkrete Frage ohne Worklauberei.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Der Sinn einer Strafe, im weiteren Sinne, ist ja nicht einfach nur einen Täter auf das maximalste bestrafen zu können, neben dem Resozialierungsgedanken und der Rehabilitationsabsicht steht auch noch die Maßnahme, den Täter selbst die Tat reflektieren zu lassen um gegeben falls ihn noch Sühne und Reue erleben zu lassen. Ideal wäre natürlich wenn ihm diese Einsicht von selbst kommen würde.
Das mag ich gern mal aufgreifen. Wir haben ja vermehrt Täter die Nach Ihrer "Strafe" dann rückfällig wurden. Das betrifft Mord und Pädophilie.

Ist es dann eine gerechte Strafe, wenn der Täter diese dann nochmal bei einem anderen begehen darf?

Ich stell mir wenn ich davon höre immer wieder die Frage, wieso haben "wir" als Gesellschaft es zugelassen, dass ein Mörder oder Kinderficker das nicht nur einmal machen konnte, sondern wir das nochmal zugelassen haben.

Gebe mir eine Antwort die du den Familien sagen könntest, aus deinem Herzen heraus. Mir fällt keine ein.

Ich kann es nachvollziehen, wenn ein Pädophiler, der krank ist, nicht der ersten Tat vorher Ding fest zu machen ist, aber wenn man die Neigung kennt und er eine Tat begangen bat, dann ist auch hier die Hemmschwelle weg. Zumal ich mir vorstellen kann, das wenn jemand im Knast wegen der selben Tat war, dann rauskommt, weil ein Psychologe sagte, der Typ ist fein, oder nimmt jetzt immer Pillen, dann steigt die Gefahr nicht nur der Tat an sich, sondern auch der Verschleierungsgedanke und somit wird ggf aus Ausübung der Neigung dann noh Mord? Keiner will ja nochmal in den Knast?!
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Auf diesem Weg muss ihn unzweifelhaft die Gemeinschaft als auch das Justizsystem begleiten können, was aber nur möglich ist, wenn ihm die grundsätzlichsten Menschenrechte wie Leben, körperliche Unversehrtheit und auch die Würde gelassen werden, welche ohnehin unveräußerlich sind.
Also lassen wir alle mit der Hoffnung auf Selbsteinsicht büßen und dann frei, mit der Hoffnung alles wird gut?

Hast du die Hoffnung das die eintritt? Bei Kleinkriminellen mag ich diese haben, bei schwerste Taten habe ich keine Hoffnung.


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Todesstrafe

um 10:20
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Nein steht es eben nicht. Auch wenn du es auf Teufel komm raus anders darstellen willst.
Im Verhältnis zum UN-Zivilpakt liegt die Bedeutung des 2. Fakultativprotokolls darin, daß es für diejenigen Paktstaaten, die es ratifiziert haben, die sich für sie aus Artikel 6 Abs. 2 des UN-Zivilpakts ergebenden Bindung modifiziert, insbesondere indem es sie, sofern sie die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, zu deren Abschaffung verpflichtet. Artikel 6 des Zweiten Fakultativprotokolls bestimmt, daß die Protokollbestimmungen als Zusatzbestimmungen zum UN-Zivilpakt angewendet werden. UN-Zivilpakt und Zweites Fakultativprotokoll sind überdies nach Maßgabe der Artikel 3 bis 5 des Zweiten Fakultativprotokolls miteinander verklammert.
Quelle: https://www.zivilpakt.de/das-2-fakultativprotokoll-zur-abschaffung-der-todesstrafe-3446/
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Das zweite Protokoll ist kein verpflichtender Teil von dem IPBPR!!!!
s.o. außerdem habe ich das auch nicht behauptet, wieso willst Du das implizieren?

und
Der UN-Zivilpakt selbst verbietet die Todesstrafe ausdrücklich nur für Jugendliche und Schwangere, und erlaubt sie im Übrigen nur für schwerste Straftaten und stellt in Artikel 6 Absatz 6 klar, dass er die Todesstrafe nur deshalb nicht verbietet, weil sie in einer Reihe von Staaten noch angewandt wird.
Quelle: https://www.zivilpakt.de/todesstrafe-3222/
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich meine man kann auch gegen Menschlichkeit verstoßen ohne Kriegsverbrechen zu begehen, aber wenn du das anders siehst, ist dir das gern so.
es gibt doch eine Definition. Gilt die für Dich nicht?


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Todesstrafe

um 10:23
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:s.o. außerdem habe ich das auch nicht behauptet, wieso willst Du das implizieren?
Ich warte immernoch auf eine Quelle die besagt dass die Todesstrafe gemäß IPBPR (Hauptvertrag) gegen das Menschenrecht verstößt.

Die USA hat das zweite Protokoll nicht ratizifiert ..
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und
Der UN-Zivilpakt selbst verbietet die Todesstrafe ausdrücklich nur für Jugendliche und Schwangere, und erlaubt sie im Übrigen nur für schwerste Straftaten und stellt in Artikel 6 Absatz 6 klar, dass er die Todesstrafe nur deshalb nicht verbietet, weil sie in einer Reihe von Staaten noch angewandt wird.
Quelle: https://www.zivilpakt.de/todesstrafe-3222/
Und?

Besagt trotzdem nicht, dass laut IPBPR Hauptvertrag die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt. Auch wenn das zweite Protokoll die weltweite Abschaffung forciert.

Also bitte Quelle posten ..

Ist im übrigen auch lustig, dass du darauf nicht eingehst:
Die Aussage allein aus deiner Quelle ist schon blödsinn, weil Artikel 6 u.a die Todesstrafe behandelt, von daher ist es unlogisch zu sagen, die Todesstrafe (welche im Absatz 2 des 6 Artikel behandelt wird) ist nicht vereinbar mit ziel und Zweck von Artikel 6 ..



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Todesstrafe

um 10:36
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es gibt doch eine Definition. Gilt die für Dich nicht?
Warum so assi provokant? Was soll diese Art der Provokation schon wieder?

Wenn ich eine Kind vergewaltige oder jemand töte aus Habgier dann verstoße ich gegen die Menschlichkeit, denn die Menschen haben sich moralisch und gesetzlich ja eine Werte und Sozialcodex auferlegt und erarbeitet.

Mir hier unterjubeln zu wollen, ich akzeptiere keine Definitionen, ist pure Provokation.

Du solltest ggf mal auf meine Argumentationen eingehen, nur so kann eine Debatte einhergehen.


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Todesstrafe

um 10:39
@gagitsch

Ich habe nie behauptet, das es bei allen Straftätern funktioniert, aber da wo es eben funktioniert, sollte es da nicht das ganze wert sein?

Verdient ein Mensch den nicht eine zweite Chance, besonders wenn er sich entsprechend bemüht?

Und sicherlich wird es auch Straftaten geben, die so schwer sind und wo der Täter sich nie ändern wird. Dafür gibt es dann eben lebenslang und anschließende Sicherheitsverwahrung.

Wenn man natürlich nur ein düsteres Weltbild hat und immer nur das negative im Menschen sehen kann und will, ist eine solche Option sicherlich unannehmbar.


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Todesstrafe

um 10:54
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Der therapierte Mörder, der dann Jahre Später Stress mit dem Nachbarn hat, hat einfach eine andere, niedrigere Hemmschwelle. Gefahrpotenzierung!
Was so ja bereits Studien wiederlegen. Das ein Mörder irgendwann erneut mordet liegt im sehr niedrigen 1 stelligen % Satz.


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Todesstrafe

um 10:56
@Ray.
Also die Gefahr einfach ignorieren, weil sie sehr niedrig ist, sagste?


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Todesstrafe

um 10:57
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Ich habe nie behauptet, das es bei allen Straftätern funktioniert, aber da wo es eben funktioniert, sollte es da nicht das ganze wert sein?
Ich habe dein "gegeben falls" vernommen.

Wo es funktioniert sollte man es nutzen. Es wird aber eine Frage der Risikobewertung sein.

Ist es es wert bei einem Kleinkriminelllen auf schlechtem Haus der klaut und schlägt per Sozialprogramm auf richtige Wege zu führen. Auf alle Fälle!
Ist es es wert, bei einem Notwehrdelikt soweit psychologische Hilfe zu leisten, dass man nicht auf eine falsche Bah gelangt? auf alle Fälle!
Ist es es wert einem Tierquäler soweit über eine Therapie weg von seinem Drang zu bewegen, da Nachbars Katze und Omis Hund sicher sein kann. Auf Alle Fälle!

Ist es das Risiko wert, trotz massig Erfahrung mit Rückfällen eine Pedo nach ein paar Sitzungen als geheilt einzustufen und dann ist das nächste _Opfer auf dem Spielplatz kommende Woche dran? Auf keinen Fall! Schutz steht da höher als Hoffnung.
Ist es das Risiko wert Armin, den Mörder seiner Oma wegen Geld zu rezusozialisieren? er wollte ja nur bisl Kohle, so böse kann der ja nicht sein, war ja auch nur seine Oma und keine fremder? Auf keinen Fall.

Psychologen betreiben bei solch komplett kaputten Menschen ja keine Wunder, sondern raten professionell, somit sind die Kaputten ein wahrhaft exzellentes Beispiel, zumindest potenziell, wie man andere täuschen kann. Und somit unterliegen die professionellen Ratebeauftragten oftmals und bewiesener Maßen den Trugschluss die Kaputen korrekt einzuschätzen. Eine Hybris, wohl Einiger Profis, die denken den Menschen entschlüsseln zu können.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Verdient ein Mensch den nicht eine zweite Chance, besonders wenn er sich entsprechend bemüht?
Bei sehr vielen Sache JA!
Ich bin tatsächlich ein Verfechter 2ter Chancen im normalen Alltag. Sonst gebe es wohl keine Sozialleben unter den Menschen.

Bei sehr wenigen NEIN!

Und die Zweite Chance und die Diskussion darüber fängt bereits bei kleineren Sachen an! Wer ein Tier quält oder tötet darf keine zweite Chance dazu bekommen, nicht durch die TS aber allgemein.
Wer Kinder misshandelt, darf nie wieder in dessen Nähe, keine Chance.
Wer Tötet oder Vergewaltigt, darf nicht wieder die Chance dazu haben.

Solange es für schwerste Taten einen Gedanken an Resozialisierung gibt, gibt es eine Bedrohung durch die ehem. Täter.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Und sicherlich wird es auch Straftaten geben, die so schwer sind und wo der Täter sich nie ändern wird.
Ganz sicher.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Dafür gibt es dann eben lebenslang und anschließende Sicherheitsverwahrung.
Aber warum ist ja dann die Frage. Warum die Versorgung als Gesellschaft tragen, wenn derjenige sich offensichtlich und willentlich der Gesellschaft durch sein handeln entsagt hat.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Wenn man natürlich nur ein düsteres Weltbild hat und immer nur das negative im Menschen sehen kann und will, ist eine solche Option sicherlich unannehmbar.
Naja da kennst du mich zu wenig und das nehmen ich mir auch nciht persönlich an.
Das Thema ist ja wohl wie viel düsteres passiert tatsächlich? Zu viel wohlgemerkt. Wenn man das ich eine Liste setzen würde, würde wohl eine Threadseite nicht ausreichen. vermutlich.


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Todesstrafe

um 10:57
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:@Ray.
Also die Gefahr einfach ignorieren, weil sie sehr niedrig ist, sagste?
Wie wäre es damit anzufangen die Gefahr zumindest nicht wahllos zu übertreiben.


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Todesstrafe

um 11:00
@Ray.
Also für mich ist ein vorausgegangener Mord schon eine Indikation, lieber präventiv zu vorsichtig zu sein als zu nachsichtig.
Der Resozialisierungsgedanke wird dem Opfer bei schwerwiegenden Taten nicht gerecht.

Ein anderer User schreibt was von "düsteren Weltbild immer nur das negative im Menschen zu sehen".
Ein Täter der z.b ein Kind vergewaltigt hat, da kann ich nur das negative in dem Menschen sehen.

Von mir aus kann er dann frommer sein als der Papst, jeder Oma über die Straße helfen und 40 Mio an ein Kinderhilfsfond spenden.
Das macht die Tat an dem Kind die er begangen hat nicht ungeschehen.

Es gibt Taten, die sollte man nicht verzeihen. Darunter gehört Kindesmissbrauch ohne wenn und aber.


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