Ray. schrieb:Wie wäre es mal nach dem vorhandenen Wissen zu handeln und das strafsystem zu ändern. Mehr Präsentation usw.
Wenn dies zu Verbesserungen in den jeweiligen Bereichen führt immer gern!
Ray. schrieb:https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2021_Rueckfallstatistik.html
Also um mich mal auf dienen Link und dessen Statistischer Auswertung zu beziehen, fällt mir folgendes auf.
Jeder Dritte wird nochmal kriminell tätig(34%)
Tötungsdelikte mit 16 % Rückfälligkeit
Maßnahmen die Freiheitsentzug bestraft werden weisen höhere Fälle von Rückfälligkeit auf als solche ohne. Freiheitsentzug scheint also zukünftige Wirkung auf erneute Taten zu haben?! (Seite 17
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2021_Rueckfallstatistik.pdf?__blob=publicationFile&v=3)
Jetzt muss mir nochmal einer um die Ecke kommen und sagen 16% sind nicht viel oder gar, dann lasst uns Mörder draußen lassen, Geldstrafen sind ja wirksamer, dann haben die noch weniger Wiederholwahrscheinlichkeit
;)All das mal sarkastisch zusammengefasst ohne auf alle Kleinstdelikte einzugehen und die eigentlich nicht erfasste da nicht angewandte Todesstrafe.
Ich halte es für durchaus möglich, das bei Tötungsdelikte die 16 % mit Todesstrafe weit unterschritten werden können, schon allein weil die Intensivtäter die eine wohl höhere Quote als der Schnitt haben werden dann eben nicht mehr da wären.
Vergewaltigung und sexueller Missbrauch hat ein Rückfallquote von 28 bzw 22%, jeder vierte so im Schnitt. Das irre Statistikdaten, alle sprechen gegen eine Aufweichung der Strafhärte mMn, eher, für mich nach einer Verschärfung.
Im Übrigen werden diese %-Zahlen als sehr gering benannt. Naja.
Cachalot schrieb:Die Menschenrechte gelten uneingeschränkt.
Ja gern, gilt für alle die sich wie Menschen benehmen, weltweit, ohne Einschränkung wegen Herkunft und/oder Religion.
Cachalot schrieb:Was er, der Mörder, für sich selbst bezieht ist irrelevant.
Ist das so einfach? Obliegt der Gesellschaft also die Obhutspflicht für Diejenigen die sich weit über die Grenzen der menschlichen und gesellschaftlichen Regeln und Werte hinweggesetzt haben?
Cachalot schrieb:Nein. Für mich gibt es keine Rechtfertigung für Todesstrafe, Folter und Ähnliches.
Das verstehe ich, was ist dann die Rechtfertigung für das Versorgen des Täters auf Lebenszeit? Wahrscheinlich die Menschenwürde des Menschenwürdeverachtenden...
Cachalot schrieb:Dein Argument war, Todesstrafe schreckt ab. Das tut sie nicht. Darauf bezog sich meine Argumentation.
Wenn du nach wie vor behauptest, Todesstrafe hat eine Abschreckende Wirkung, als her mit den Untersuchungen.
Ich bleibe bei meiner Argumentation auch dank der verlinkten Statistischen Untersuchung, die zeigt, das Freiheitsentzug höhere Rückfallquoten aufweist, als Geldstrafen.... Wenn es die Intensiv und Schwerstdelikt-Täter nicht interessiert, ob die eingesperrt werden, dann muss das Schwert ggf geschärft werden.
Oder willst du für die Rehabilitation anstatt des scharfen Schwertes ein Buttermesser in die Hand nehmen?
azazeel schrieb:Die Frage ist eben, was wir in einer Gesellschaft als wünschenswert und lebenswert definieren. In manchen Gesellschaften hat man das mit öffentlichen Foltertoden erreicht und in manchen respektiert man mehr die Natur des Menschen und die Frage, warum Menschen schlimme Dinge tun. Und ob sie ein solches Verhalten entmenschlicht oder eben nicht.
Da hast du wohl Recht. Will eine Gesellschaft die Täter umsorgen oder die Täter nicht bei sich haben? Warum man ein Kind vergewaltigt, oder eine Frau vergewaltigt oder auch eine Mann, da ist mr die Frage nach einer schweren Jugend die Frage nicht wert. Hier muss der Opferschutz Vorrang haben im Vergleich zu Aufarbeiten und Suche warum der Mörder ggf doch ganz okay ist und nur schlechter Umgang oder der böse Stiefvater ist schuld...
Wo ich dir Recht gebe, ist das öffentliche Hinrichtungen dies erreichen können, aber da ist Europa drüber hinweg, und das finde ich auch gut.
Ich würde wenn ich so die oftmals gleichen Argumente höre nur von der Todesstrafe abkommen, wenn die Strafen wesentlich härter wären für Schwerstdelikte. Und auch die Rechtsthematik gute Führung, Entlassung nach psychologischen Gutachten usw stark überarbeitet würden.