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Todesstrafe

23.836 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

um 15:33
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Laut IPBPR ist die Todesstrafe gemäß Artikel 6 Absatz 2 kein verstoß gegen die Menschenrechte.
Die Todesstrafe ist durch eine implizierte Erlaubnis von den Menschenrechte gedeckt.
immer noch nicht, sie wurde aus bereits ausgiebigst ausgeführten Gründen nicht ausdrücklich verboten. Erlaubt wurde sie nicht, denn das geht ja nicht, wenn etwas sowieso schon gemacht wird. Ziel war und ist die Abschaffung.


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Todesstrafe

um 15:39
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:immer noch nicht, sie wurde aus bereits ausgiebigst ausgeführten Gründen nicht ausdrücklich verboten. Erlaubt wurde sie nicht, denn das geht ja nicht, wenn etwas sowieso schon gemacht wird. Ziel war und ist die Abschaffung.
doch ..
Wüsstest du wenn du dich mit dem Pakt auseinandergesetzt hättest.
Da steht:
darf ein Todesurteil nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden, die zur Zeit der Begehung der Tat in Kraft waren und die den Bestimmungen dieses Paktes und der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht widersprechen. Diese Strafe darf nur auf Grund eines von einem zuständigen Gericht erlassenen rechtskräftigen Urteils vollstreckt werden.
Definition des Wort "darf" aus dem Duden:
das Einverständnis haben, die Einwilligung/Erlaubnis/Zustimmung haben, erlaubt/gestattet sein, befugt/berechtigt sein
Bedeutet, Artikel 6 Absatz 1 wird davon nicht tangiert und das Todesurteil darf laut Artikel 6 Absatz 1 verhängt werden, wenn das Gesetz es vorsieht.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ziel war und ist die Abschaffung.
Ist unerheblich.
Gemäß des Hauptvertrag besteht kein wiederspruch. Und somit hast du faktisch unrecht wenn du sagst, Hinrichtungen verstoßen gegen die Menschenrechte.

In deiner Ansicht nach nicht, das ist aber deine persönliche Meinung welche objektiv gesehen nicht die Wahrheit ist, siehe IPBPR ..


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Todesstrafe

um 15:41
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Ich sagte ja, er wäre hypothetisch. Nur zur Erinnerung. :)
Und ich sagte optimistisch, was eine optimistische Hypothese nicht ausschließt. Eine negative aber auch nicht. Der Mittelweg ist wohl eine realistische Hypothese
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Ein Symbol zwar nur, aber immerhin.
Wie wertvoll mag dieses Symbol denn sein? Ich wage zu behaupten, es ist von geringem Wert, wenn überhaupt.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Für die Gesellschaft bedeutet der "geistige" Rücktritt von seinen Taten sicher mehr, entzieht er seinen Anhängern doch den Boden und Handlungsraum.
hypothetisch ja. Wie weit es in der Praxis diese Auswirkungen hat, ist mMn unklar. Aber der Grundgedanke ist schon richtig. Es besteht ein Chance darauf, das andere ggf sich abwenden von Hass und Ideologie, wenn ein Vorbild das macht. Sicher ist das nicht.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Das muss nicht so sein und das weißt du auch. :)
Naja weiß ich das? Ich denke, ein selbst verfasstes Buch ist immer nur fußend auf das aktuelle, die aktuelle Erkenntnis, der Blickwinkel mag sich ändern, aber man würde das Buch nie wirklich so schreiben wie man es hätte aus anderem Blickwinkel getan, von daher ist wäre ein Manifest zur Änderung seiner Ideologie oder Abänderung seiner Ideologie nur aus der heutigen Sicht zu sehen und ob das dann überzeugend ist, kann man zumindest bezweifeln.

Ich halte da Biografien die von 3ten recherchiert und verfasst werden für deutlich effizienter.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Und das weißt du so genau weil?
Einfach weil der Blickwinkel anders ist. Man bereuen, keine Frage, aber bereut nicht aus seiner alten Sicht heraus, sondern nur aus der neuen, also irgendwie einseitig. Ich habe in meinem Leben ja auch schon mal Standpunkte gewechselt. Es wechseln dann auch die Argumente, also bleibt dann meist nicht mehr das warum/wieso, sondern nur noch ich habe mich geirrt. Was nützt allein diese Erkenntnis ohne Ursachendarlegung? Aber das ist sehr OT...
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Warum sollte das nicht möglich sein, natürlich nach Prüfung etc.
Mir ging es ehr um die Akzeptanz und den Nutzen.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Wenn dadurch zum Beispiel die Begräbniskosten, wenn auch posthum übernommen werden, sollte doch zu mindestens eine Geste in die richtige Richtung sein.
Du bist ein positiv denkender Mensch, in deinen Ehren daher alles gut. Ob ich mich hypothetisch freuen würde, wenn die Beerdigung meines 16-jährigens Kindes die vor 4 oder 8 Jahren stattfand dann von dem Täter postum bezahlt würde, ich weiß ja nicht. Mir fehlt da echt die Positive Fantasie, und sonst bin ich fantasievoll wie man ab und an an meinen Vergleichsbeispielen sieht ;)
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Nein, so etwas habe ich ich ebenfalls nicht gesagt.
Es wirkte so auch ohne es zu sagen. So nach dem Motto, lasset ihn am Leben und er möge uns später noch von Nutzen sein....
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Und wenn es von 10en nur einer ist, der den besseren Pfad einschlägt, ist es allemal das ganze für diesen einen auch wert.
Da kann ich mitgehen. Man sollte nur den Plan haben was man mit den anderen 9 macht. Der der die Kurve kriegt, für immer, für den ist die Mühe wohl wert(mit welchem Risiko auch immer).


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Todesstrafe

um 16:01
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Bedeutet, Artikel 6 Absatz 1 wird davon nicht tangiert und das Todesurteil darf laut Artikel 6 Absatz 1 verhängt werden, wenn das Gesetz es vorsieht.
ja, dort, wo sie angewendet wird. Es gab Einschränkungen, sehr deutliche, einmal abgeschafft durfte sie nicht wieder eingeführt werden und das Ziel war ganz klar die generelle Abschaffung:
(b) Prohibition of Reintroduction
24 The ACHR explicitly states in Art. 4 (3) that the reintroduction of the death penalty is prohibited. Although the ICCPR does not contain an explicit statement in this respect, it can be argued that, in substance, the legal situation is the same as in the ACHR. In General Comment No 6 on the Right to Life, the HRC considered the abolition of capital punishment as progress in the enjoyment of the right to life (General Comments/Recommendations). Furthermore, in Judge v Canada, the HRC implicitly took the view that once countries have legally abolished the death penalty they are not allowed to reintroduce it.

25 This conclusion can be drawn from Art. 6 (6) ICCPR according to which the restrictions on the right to life ‘shall not be invoked to delay or to prevent the abolition of capital punishment’. This provision clearly expresses the aim to extinguish the death penalty. It presupposes that the abolition of the death penalty is a principle of optimization. Capital punishment is therefore only justified in order to meet concurring aims. As a correlation between the death penalty and the deterrence of criminals cannot empirically be proven, the only conceivable concurring principle is the integrity of a historical legal order. However, this principle is not in danger if the death penalty has already been abolished.
Quelle: https://opil.ouplaw.com/display/10.1093/law:epil/9780199231690/law-9780199231690-e841?d=%2F10.1093%2Flaw%3Aepil%2F9780199231690%2Flaw-9780199231690-e841&p=emailASNGstfgtCfyo&print


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Todesstrafe

um 16:08
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja, dort, wo sie angewendet wird. Es gab Einschränkungen, sehr deutliche, einmal abgeschafft durfte sie nicht wieder eingeführt werden und das Ziel war ganz klar die generelle Abschaffung:
Niemand redet von andere Staaten, welche das zweite Protokoll ratifiziert haben ..
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es gab Einschränkungen, sehr deutliche, einmal abgeschafft durfte sie nicht wieder eingeführt werden
Habe ich etwas anderes behauptet?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und das Ziel war ganz klar die generelle Abschaffung:
Und?

Es ändert nichts daran, dass die Todesstrafe gemäß IPBPR nicht gegen die Menschenrechte verstößt und das Todesurteil gemäß Artikel 6 Absatz 2 verhängt werden darf und eben nicht gegen die Menschenrechte verstößt.

Das Ziel kann ja sein, die Todesstrafe abzuschaffen.
Es ist aber für jene Staaten die nur den Hauptvertrag gezeichnet und das zweite Protokoll nicht ratifiziert haben, nicht verpflichtend.

Und so habe ich mit meiner Aussage recht, dass die Todesstrafe gemäß IPBPR nicht gegen die Menschenrechte verstößt.


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Todesstrafe

um 16:08
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Das stimmt so nicht. Menschenrechte werden schon auch eingeschränkt - z.B. im Fall einer Kollision.
Stimmt. Da gilt dann die Verhältnismäßigkeit.


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um 16:13
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Und so habe ich mit meiner Aussage recht, dass die Todesstrafe gemäß IPBPR nicht gegen die Menschenrechte verstößt.
Dauerschleife ones more. Falsch
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Das Ziel kann ja sein, die Todesstrafe abzuschaffen.
Es ist aber für jene Staaten die nur den Hauptvertrag gezeichnet und das zweite Protokoll nicht ratifiziert haben, nicht verpflichtend.
Ändert nichts daran.


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Todesstrafe

um 16:14
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Dauerschleife ones more. Falsch
Beleg es ..


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Todesstrafe

um 16:16
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Beleg es ..
Wie oft noch? Du wirst es eh nicht verstehen.
Alternativ, lese die letzten 2-20 Seiten. Es steht x Fach geschrieben.


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Todesstrafe

um 16:18
@Cachalot
Zeig den Inhalt aus dem IPBPR (Hauptvertrag), welchen deine Aussage belegt ..
Keine Interpretation von irgendeinem Verlag .. Es muss ja im IPBPR stehen wenn es so ist wie du behauptest ..


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Todesstrafe

um 16:19
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Zeig den Inhalt aus dem IPBPR (Hauptvertrag), welchen deine Aussage belegt ..
Keine Interpretation von irgendeinem Verlag .. Es muss ja im IPBPR stehen wenn es so ist wie du behauptest ..
Beitrag von Cachalot (Seite 1.190)


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um 16:20
@Cachalot
Steht da nirgendwo, ansonsten verlinke den Beitrag ..

Es wird kindisch. Scheinst es wohl nicht belegen zu können.


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