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Todesstrafe

24.298 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

10.08.2026 um 15:33
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Laut IPBPR ist die Todesstrafe gemäß Artikel 6 Absatz 2 kein verstoß gegen die Menschenrechte.
Die Todesstrafe ist durch eine implizierte Erlaubnis von den Menschenrechte gedeckt.
immer noch nicht, sie wurde aus bereits ausgiebigst ausgeführten Gründen nicht ausdrücklich verboten. Erlaubt wurde sie nicht, denn das geht ja nicht, wenn etwas sowieso schon gemacht wird. Ziel war und ist die Abschaffung.


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10.08.2026 um 15:39
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:immer noch nicht, sie wurde aus bereits ausgiebigst ausgeführten Gründen nicht ausdrücklich verboten. Erlaubt wurde sie nicht, denn das geht ja nicht, wenn etwas sowieso schon gemacht wird. Ziel war und ist die Abschaffung.
doch ..
Wüsstest du wenn du dich mit dem Pakt auseinandergesetzt hättest.
Da steht:
darf ein Todesurteil nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden, die zur Zeit der Begehung der Tat in Kraft waren und die den Bestimmungen dieses Paktes und der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht widersprechen. Diese Strafe darf nur auf Grund eines von einem zuständigen Gericht erlassenen rechtskräftigen Urteils vollstreckt werden.
Definition des Wort "darf" aus dem Duden:
das Einverständnis haben, die Einwilligung/Erlaubnis/Zustimmung haben, erlaubt/gestattet sein, befugt/berechtigt sein
Bedeutet, Artikel 6 Absatz 1 wird davon nicht tangiert und das Todesurteil darf laut Artikel 6 Absatz 1 verhängt werden, wenn das Gesetz es vorsieht.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ziel war und ist die Abschaffung.
Ist unerheblich.
Gemäß des Hauptvertrag besteht kein wiederspruch. Und somit hast du faktisch unrecht wenn du sagst, Hinrichtungen verstoßen gegen die Menschenrechte.

In deiner Ansicht nach nicht, das ist aber deine persönliche Meinung welche objektiv gesehen nicht die Wahrheit ist, siehe IPBPR ..


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10.08.2026 um 15:41
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Ich sagte ja, er wäre hypothetisch. Nur zur Erinnerung. :)
Und ich sagte optimistisch, was eine optimistische Hypothese nicht ausschließt. Eine negative aber auch nicht. Der Mittelweg ist wohl eine realistische Hypothese
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Ein Symbol zwar nur, aber immerhin.
Wie wertvoll mag dieses Symbol denn sein? Ich wage zu behaupten, es ist von geringem Wert, wenn überhaupt.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Für die Gesellschaft bedeutet der "geistige" Rücktritt von seinen Taten sicher mehr, entzieht er seinen Anhängern doch den Boden und Handlungsraum.
hypothetisch ja. Wie weit es in der Praxis diese Auswirkungen hat, ist mMn unklar. Aber der Grundgedanke ist schon richtig. Es besteht ein Chance darauf, das andere ggf sich abwenden von Hass und Ideologie, wenn ein Vorbild das macht. Sicher ist das nicht.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Das muss nicht so sein und das weißt du auch. :)
Naja weiß ich das? Ich denke, ein selbst verfasstes Buch ist immer nur fußend auf das aktuelle, die aktuelle Erkenntnis, der Blickwinkel mag sich ändern, aber man würde das Buch nie wirklich so schreiben wie man es hätte aus anderem Blickwinkel getan, von daher ist wäre ein Manifest zur Änderung seiner Ideologie oder Abänderung seiner Ideologie nur aus der heutigen Sicht zu sehen und ob das dann überzeugend ist, kann man zumindest bezweifeln.

Ich halte da Biografien die von 3ten recherchiert und verfasst werden für deutlich effizienter.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Und das weißt du so genau weil?
Einfach weil der Blickwinkel anders ist. Man bereuen, keine Frage, aber bereut nicht aus seiner alten Sicht heraus, sondern nur aus der neuen, also irgendwie einseitig. Ich habe in meinem Leben ja auch schon mal Standpunkte gewechselt. Es wechseln dann auch die Argumente, also bleibt dann meist nicht mehr das warum/wieso, sondern nur noch ich habe mich geirrt. Was nützt allein diese Erkenntnis ohne Ursachendarlegung? Aber das ist sehr OT...
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Warum sollte das nicht möglich sein, natürlich nach Prüfung etc.
Mir ging es ehr um die Akzeptanz und den Nutzen.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Wenn dadurch zum Beispiel die Begräbniskosten, wenn auch posthum übernommen werden, sollte doch zu mindestens eine Geste in die richtige Richtung sein.
Du bist ein positiv denkender Mensch, in deinen Ehren daher alles gut. Ob ich mich hypothetisch freuen würde, wenn die Beerdigung meines 16-jährigens Kindes die vor 4 oder 8 Jahren stattfand dann von dem Täter postum bezahlt würde, ich weiß ja nicht. Mir fehlt da echt die Positive Fantasie, und sonst bin ich fantasievoll wie man ab und an an meinen Vergleichsbeispielen sieht ;)
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Nein, so etwas habe ich ich ebenfalls nicht gesagt.
Es wirkte so auch ohne es zu sagen. So nach dem Motto, lasset ihn am Leben und er möge uns später noch von Nutzen sein....
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Und wenn es von 10en nur einer ist, der den besseren Pfad einschlägt, ist es allemal das ganze für diesen einen auch wert.
Da kann ich mitgehen. Man sollte nur den Plan haben was man mit den anderen 9 macht. Der der die Kurve kriegt, für immer, für den ist die Mühe wohl wert(mit welchem Risiko auch immer).


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10.08.2026 um 16:01
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Bedeutet, Artikel 6 Absatz 1 wird davon nicht tangiert und das Todesurteil darf laut Artikel 6 Absatz 1 verhängt werden, wenn das Gesetz es vorsieht.
ja, dort, wo sie angewendet wird. Es gab Einschränkungen, sehr deutliche, einmal abgeschafft durfte sie nicht wieder eingeführt werden und das Ziel war ganz klar die generelle Abschaffung:
(b) Prohibition of Reintroduction
24 The ACHR explicitly states in Art. 4 (3) that the reintroduction of the death penalty is prohibited. Although the ICCPR does not contain an explicit statement in this respect, it can be argued that, in substance, the legal situation is the same as in the ACHR. In General Comment No 6 on the Right to Life, the HRC considered the abolition of capital punishment as progress in the enjoyment of the right to life (General Comments/Recommendations). Furthermore, in Judge v Canada, the HRC implicitly took the view that once countries have legally abolished the death penalty they are not allowed to reintroduce it.

25 This conclusion can be drawn from Art. 6 (6) ICCPR according to which the restrictions on the right to life ‘shall not be invoked to delay or to prevent the abolition of capital punishment’. This provision clearly expresses the aim to extinguish the death penalty. It presupposes that the abolition of the death penalty is a principle of optimization. Capital punishment is therefore only justified in order to meet concurring aims. As a correlation between the death penalty and the deterrence of criminals cannot empirically be proven, the only conceivable concurring principle is the integrity of a historical legal order. However, this principle is not in danger if the death penalty has already been abolished.
Quelle: https://opil.ouplaw.com/display/10.1093/law:epil/9780199231690/law-9780199231690-e841?d=%2F10.1093%2Flaw%3Aepil%2F9780199231690%2Flaw-9780199231690-e841&p=emailASNGstfgtCfyo&print


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10.08.2026 um 16:08
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja, dort, wo sie angewendet wird. Es gab Einschränkungen, sehr deutliche, einmal abgeschafft durfte sie nicht wieder eingeführt werden und das Ziel war ganz klar die generelle Abschaffung:
Niemand redet von andere Staaten, welche das zweite Protokoll ratifiziert haben ..
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es gab Einschränkungen, sehr deutliche, einmal abgeschafft durfte sie nicht wieder eingeführt werden
Habe ich etwas anderes behauptet?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und das Ziel war ganz klar die generelle Abschaffung:
Und?

Es ändert nichts daran, dass die Todesstrafe gemäß IPBPR nicht gegen die Menschenrechte verstößt und das Todesurteil gemäß Artikel 6 Absatz 2 verhängt werden darf und eben nicht gegen die Menschenrechte verstößt.

Das Ziel kann ja sein, die Todesstrafe abzuschaffen.
Es ist aber für jene Staaten die nur den Hauptvertrag gezeichnet und das zweite Protokoll nicht ratifiziert haben, nicht verpflichtend.

Und so habe ich mit meiner Aussage recht, dass die Todesstrafe gemäß IPBPR nicht gegen die Menschenrechte verstößt.


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10.08.2026 um 16:08
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Das stimmt so nicht. Menschenrechte werden schon auch eingeschränkt - z.B. im Fall einer Kollision.
Stimmt. Da gilt dann die Verhältnismäßigkeit.


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10.08.2026 um 16:13
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Und so habe ich mit meiner Aussage recht, dass die Todesstrafe gemäß IPBPR nicht gegen die Menschenrechte verstößt.
Dauerschleife ones more. Falsch
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Das Ziel kann ja sein, die Todesstrafe abzuschaffen.
Es ist aber für jene Staaten die nur den Hauptvertrag gezeichnet und das zweite Protokoll nicht ratifiziert haben, nicht verpflichtend.
Ändert nichts daran.


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10.08.2026 um 16:14
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Dauerschleife ones more. Falsch
Beleg es ..


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10.08.2026 um 16:16
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Beleg es ..
Wie oft noch? Du wirst es eh nicht verstehen.
Alternativ, lese die letzten 2-20 Seiten. Es steht x Fach geschrieben.


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10.08.2026 um 16:18
@Cachalot
Zeig den Inhalt aus dem IPBPR (Hauptvertrag), welchen deine Aussage belegt ..
Keine Interpretation von irgendeinem Verlag .. Es muss ja im IPBPR stehen wenn es so ist wie du behauptest ..


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10.08.2026 um 16:19
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Zeig den Inhalt aus dem IPBPR (Hauptvertrag), welchen deine Aussage belegt ..
Keine Interpretation von irgendeinem Verlag .. Es muss ja im IPBPR stehen wenn es so ist wie du behauptest ..
Beitrag von Cachalot (Seite 1.190)


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10.08.2026 um 16:20
@Cachalot
Steht da nirgendwo, ansonsten verlinke den Beitrag ..

Es wird kindisch. Scheinst es wohl nicht belegen zu können.


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10.08.2026 um 17:41
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Wie wäre es mal nach dem vorhandenen Wissen zu handeln und das strafsystem zu ändern. Mehr Präsentation usw.
Wenn dies zu Verbesserungen in den jeweiligen Bereichen führt immer gern!
Zitat von Ray.Ray. schrieb:https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2021_Rueckfallstatistik.html
Also um mich mal auf dienen Link und dessen Statistischer Auswertung zu beziehen, fällt mir folgendes auf.

Jeder Dritte wird nochmal kriminell tätig(34%)

Tötungsdelikte mit 16 % Rückfälligkeit
Maßnahmen die Freiheitsentzug bestraft werden weisen höhere Fälle von Rückfälligkeit auf als solche ohne. Freiheitsentzug scheint also zukünftige Wirkung auf erneute Taten zu haben?! (Seite 17 https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2021_Rueckfallstatistik.pdf?__blob=publicationFile&v=3)

Jetzt muss mir nochmal einer um die Ecke kommen und sagen 16% sind nicht viel oder gar, dann lasst uns Mörder draußen lassen, Geldstrafen sind ja wirksamer, dann haben die noch weniger Wiederholwahrscheinlichkeit ;)

All das mal sarkastisch zusammengefasst ohne auf alle Kleinstdelikte einzugehen und die eigentlich nicht erfasste da nicht angewandte Todesstrafe.

Ich halte es für durchaus möglich, das bei Tötungsdelikte die 16 % mit Todesstrafe weit unterschritten werden können, schon allein weil die Intensivtäter die eine wohl höhere Quote als der Schnitt haben werden dann eben nicht mehr da wären.

Vergewaltigung und sexueller Missbrauch hat ein Rückfallquote von 28 bzw 22%, jeder vierte so im Schnitt. Das irre Statistikdaten, alle sprechen gegen eine Aufweichung der Strafhärte mMn, eher, für mich nach einer Verschärfung.

Im Übrigen werden diese %-Zahlen als sehr gering benannt. Naja.
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Die Menschenrechte gelten uneingeschränkt.
Ja gern, gilt für alle die sich wie Menschen benehmen, weltweit, ohne Einschränkung wegen Herkunft und/oder Religion.
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Was er, der Mörder, für sich selbst bezieht ist irrelevant.
Ist das so einfach? Obliegt der Gesellschaft also die Obhutspflicht für Diejenigen die sich weit über die Grenzen der menschlichen und gesellschaftlichen Regeln und Werte hinweggesetzt haben?
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Nein. Für mich gibt es keine Rechtfertigung für Todesstrafe, Folter und Ähnliches.
Das verstehe ich, was ist dann die Rechtfertigung für das Versorgen des Täters auf Lebenszeit? Wahrscheinlich die Menschenwürde des Menschenwürdeverachtenden...
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Dein Argument war, Todesstrafe schreckt ab. Das tut sie nicht. Darauf bezog sich meine Argumentation.
Wenn du nach wie vor behauptest, Todesstrafe hat eine Abschreckende Wirkung, als her mit den Untersuchungen.
Ich bleibe bei meiner Argumentation auch dank der verlinkten Statistischen Untersuchung, die zeigt, das Freiheitsentzug höhere Rückfallquoten aufweist, als Geldstrafen.... Wenn es die Intensiv und Schwerstdelikt-Täter nicht interessiert, ob die eingesperrt werden, dann muss das Schwert ggf geschärft werden.
Oder willst du für die Rehabilitation anstatt des scharfen Schwertes ein Buttermesser in die Hand nehmen?
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Die Frage ist eben, was wir in einer Gesellschaft als wünschenswert und lebenswert definieren. In manchen Gesellschaften hat man das mit öffentlichen Foltertoden erreicht und in manchen respektiert man mehr die Natur des Menschen und die Frage, warum Menschen schlimme Dinge tun. Und ob sie ein solches Verhalten entmenschlicht oder eben nicht.
Da hast du wohl Recht. Will eine Gesellschaft die Täter umsorgen oder die Täter nicht bei sich haben? Warum man ein Kind vergewaltigt, oder eine Frau vergewaltigt oder auch eine Mann, da ist mr die Frage nach einer schweren Jugend die Frage nicht wert. Hier muss der Opferschutz Vorrang haben im Vergleich zu Aufarbeiten und Suche warum der Mörder ggf doch ganz okay ist und nur schlechter Umgang oder der böse Stiefvater ist schuld...

Wo ich dir Recht gebe, ist das öffentliche Hinrichtungen dies erreichen können, aber da ist Europa drüber hinweg, und das finde ich auch gut.

Ich würde wenn ich so die oftmals gleichen Argumente höre nur von der Todesstrafe abkommen, wenn die Strafen wesentlich härter wären für Schwerstdelikte. Und auch die Rechtsthematik gute Führung, Entlassung nach psychologischen Gutachten usw stark überarbeitet würden.


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Todesstrafe

10.08.2026 um 18:02
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ist das so einfach? Obliegt der Gesellschaft also die Obhutspflicht für Diejenigen die sich weit über die Grenzen der menschlichen und gesellschaftlichen Regeln und Werte hinweggesetzt haben?
Ja. Solange wir niemanden sein Bewusstsein zwangsweise ändern können, was ich hoffentlich nicht mehr erleben werde, können zwar Therapien etc. angeboten werden, wenn sich der Betroffene aber weigert oder die Therapien nicht greifen, obliegt der Gesellschaft die Obhutspflicht wie du es ausdrückst. Dann muss die Gesellschaft vor demjenigen geschützt werden. Allerdings nicht dadurch das derjenige umgebracht wird.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das verstehe ich, was ist dann die Rechtfertigung für das Versorgen des Täters auf Lebenszeit? Wahrscheinlich die Menschenwürde des Menschenwürdeverachtenden...
Jup. Da unterscheiden sich dann die Moralischen Werte des Täters und des Staates.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich bleibe bei meiner Argumentation auch dank der verlinkten Statistischen Untersuchung, die zeigt, das Freiheitsentzug höhere Rückfallquoten aufweist, als Geldstrafen.... Wenn es die Intensiv und Schwerstdelikt-Täter nicht interessiert, ob die eingesperrt werden, dann muss das Schwert ggf geschärft werden.
Oder willst du für die Rehabilitation anstatt des scharfen Schwertes ein Buttermesser in die Hand nehmen?
Deine Untersuchung hat genau Null mit deiner Behauptung zu tun.
Du sagst, Todesstrafe schreckt ab. Verlinkst eine Untersuchung über Rückfallquoten aus D. In D gibt es keine Todesstrafe, da greift das schonmal gar nicht.
Wenn, dann müsstest du Rückfallquoten in Systemen vergleichen die TS hab bzw. nicht haben. Zwischen Ländern zu vergleichen ist allerdings schwierig da die Rahmenbedingungen unterscheiden. Zum Beispiel wäre ein statistischer Vergleich der Morde zwischen D (keine TS) und USA (mit TS) zwar nett aus Sicht der Gegner der TS, ist aber nicht wirklich realistisch wenn es um die Abwägung der Abschreckung geht.
Daher mein Hinweis auf Länder die entweder die TS neu eingeführt oder abgeschafft haben. Da müssten kurz nach der Änderung sich die Mordquoten ändern. Ich kenne kein Land bei dem das so war.


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Todesstrafe

10.08.2026 um 18:39
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Es ändert nichts daran, dass die Todesstrafe gemäß IPBPR nicht gegen die Menschenrechte verstößt und das Todesurteil gemäß Artikel 6 Absatz 2 verhängt werden darf und eben nicht gegen die Menschenrechte verstößt.
natürlich verstößt es dagegen. Deshalb will man sie ja auch gänzlich abschaffen. Nur weil nicht verlangt wurde, dass jeder sofort die Todesstrafe abschafft, bedeutet dies NICHT, dass sie nicht gegen Menschenrechte verstoßen würde, was soll das für eine Ableitung sein?
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Niemand redet von andere Staaten, welche das zweite Protokoll ratifiziert haben ..
ich rede vom Ziel des IPBPR....
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Und?

Es ändert nichts daran, dass die Todesstrafe gemäß IPBPR nicht gegen die Menschenrechte verstößt und das Todesurteil gemäß Artikel 6 Absatz 2 verhängt werden darf und eben nicht gegen die Menschenrechte verstößt.
This provision clearly expresses the aim to extinguish the death penalty.
Quelle: https://opil.ouplaw.com/display/10.1093/law:epil/9780199231690/law-9780199231690-e841?d=%2F10.1093%2Flaw%3Aepil%2F9780199231690%2Flaw-9780199231690-e841&p=emailASNGstfgtCfyo&print

Du solltest vielleicht auch mal beachten, in welchem Jahr wir uns befinden......und nicht 1966 stehen bleiben.....
The Importance of Recognizing the Death
Penalty as a Human Rights Violation
Examining the death penalty from a human rights
perspective not only highlights the impact of denying the most basic right on all other rights but also
demonstrates why the only “solution” to the death
penalty is to permanently end its use. If the injustices
and practicalities associated with capital punishment could somehow be erased—the costs cut, the
racial and class biases removed, and all possibilities
for “error” eliminated–the government still cannot
do it because it violates fundamental human rights.
A human rights based approach does not take issue
with the accuracy, technique, or timeliness of an
execution. It provides a strict standard with which to
say simply and unequivocally—the death penalty is
wrong.
Quelle: https://www.ohchr.org/en/topic/death-penalty/international-framework
The essence of death penalty is really a legalised vengeance: ‘you killed, so we're going to punish you by killing you’. That's against the dignity of human beings.
Quelle: https://www.ohchr.org/en/stories/2024/10/death-penalty-does-not-lead-justice


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10.08.2026 um 18:51
@Tussinelda
Es nervt langsam echt nur noch ..

Niemand bestreitet, dass IPBPR das Ziel verfolgt die Todesstrafe abzuschaffen.
Deine Behauptung, dass die Todesstrafe per IPBPR gegen die Menschenrechte verstößt ist schlicht weg falsch.

Wo steht das im IPBPR?
Du postest hier irgendwelche Links ..

Du kappierst einfach das gesamte Konzept nicht und wirfst immer das zweite Protokoll ein.
Das zweite Protokoll verfolgt das Ziel der Staaten, die dieses Protokoll ratizifiert haben, zum Schutz der Menschenwürde und zur fortschreitenden Entwicklung der Menschenrechte beizutragen.
Das zweite Protokoll ist weder ein Bekenntnis, dass die Todesstrafe gegen Menschenrechte verstößt oder dass die zuvor begangenen Hinrichtungen gegen jene verstoßen haben.

Natürlich trägt es einen Beitrag zu den Menschenrechte, wenn mehr Staaten die Todesstrafe verbieten.
Woher du ein Verstoß gegen die Menschenrechte siehst ist mir schleierhaft.

Da kannst du auch noch Monatelang schwadronieren .. Artikel 6 Absatz 1 und Absatz 2 erlauben die Todesstrafe und das habe ich dir mit DIREKTEN Auszügen aus dem IPBPR dargelegt.

DU kannst deine Argumentation nicht anhand des IPBPR belegen sondern nur durch andere Quellen.


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Todesstrafe

10.08.2026 um 19:09
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Tötungsdelikte mit 16 % Rückfälligkeit
Maßnahmen die Freiheitsentzug bestraft werden weisen höhere Fälle von Rückfälligkeit auf als solche ohne. Freiheitsentzug scheint also zukünftige Wirkung auf erneute Taten zu haben?! (Seite 17 https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2021_Rueckfallstatistik.pdf?__blob=publicationFile&v=3)

Jetzt muss mir nochmal einer um die Ecke kommen und sagen 16% sind nicht viel oder gar, dann lasst uns Mörder draußen lassen, Geldstrafen sind ja wirksamer, dann haben die noch weniger Wiederholwahrscheinlichkeit ;)
Oder kurz gesagt... nur 1% von Straftätern die wegen eines Tötungsdeliktes gesessen haben werden wieder rückfällig mit einem Tötungsdelikt. Und das ist wirklich nicht viel. Von draußen lassen hat nie jemand gesprochen.


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10.08.2026 um 19:23
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Deine Behauptung, dass die Todesstrafe per IPBPR gegen die Menschenrechte verstößt ist schlicht weg falsch.
die Todesstrafe an sich verstößt gegen Menschenrecht. Das ist der Punkt, den Du nicht "kapierst". Und nicht gleich zu verlangen, dass sie abgeschafft werden muss ist nicht gleichzusetzen damit, dass sie nicht gegen Menschenrechte verstoßen würde. Das war der Kompromiss, um überhaupt Menschenrechte abzusichern und durchzusetzen und zu garantieren. ich habe es Dir aufgezeigt. Was Du daraus machst, ist bullshit schlicht und einfach.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:DU kannst deine Argumentation nicht anhand des IPBPR belegen sondern nur durch andere Quellen.
das stimmt nicht, daran erkennt man nur, wie Du meine Quellen liest.
This provision clearly expresses the aim to extinguish the death penalty. It presupposes that the abolition of the death penalty is a principle of optimization. Capital punishment is therefore only justified in order to meet concurring aims. As a correlation between the death penalty and the deterrence of criminals cannot empirically be proven, the only conceivable concurring principle is the integrity of a historical legal order. However, this principle is not in danger if the death penalty has already been abolished.
Quelle: https://opil.ouplaw.com/display/10.1093/law:epil/9780199231690/law-9780199231690-e841?d=%2F10.1093%2Flaw%3Aepil%2F9780199231690%2Flaw-9780199231690-e841&p=emailASNGstfgtCfyo&print
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Es nervt langsam echt nur noch ..
:D


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10.08.2026 um 19:27
@Kangaroo

Jetzt muss ich doch noch einmal nachfragen, obwohl ich hier gar nix mehr schreiben wollte: Nach deiner Ansicht soll es nicht für jede Mordtat die Todesstrafe geben, sondern nur für schwerste Verbrechen, z.B. Kindesmissbrauch mit anschließender Tötung des betreffenden Kindes. Ist das richtig so oder hab ich dich falsch zitiert? Für welche "schwerste Verbrechen" noch? Wo soll denn da die Grenze gezogen werden?


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10.08.2026 um 19:34
@Tussinelda
Du checkst nicht dass der Auszug den du zitierst nicht der IPBPR Pakt ist sondern aus der Max Planck Encyclopedia of Public International Law ?

Und wo steht in dem von dir zitierten Text, dass die Todesstrafe gegen Menschenrecht verstoßt?


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