Todesstrafe
um 13:42Die Zweifel nicht auf die Tat, sondern ggf Motivation und Vorgehen um unterscheiden zu können, ob ggf eine besondere Schwere vorliegt oder gar mildernde Umstände.sacredheart schrieb:Bei begründeten Restzweifeln ist ja gar keine Verurteilung vorgesehen und das zurecht. Restzweifel sind im Rahmen der Ermittlung auszuräumen. Wenn das nicht gelingt, bestehen sie zurecht. Die Idee: Todesstrafe bei 100% Sicherheit (die es eigentlich nie gibt) und lebenslänglich bei 50%+ Wahrscheinlichkeit gibt unser Rechtssystem nicht her und das anderer Rechtsstaaten auch nicht.
Selbstverständlich darf niemand in den Knast der nicht der Tat überführt wurde, da hätte ich mich präziser ausdrücken müssen.
Sry, ich kenne keine, aber es sind die statistischen 1% also rund 18 Mörder. Alles andere ist unerfüllbar durch mich.SomertonMan schrieb:Dann zähl doch mal die Mörder und Vergewaltiger auf, die nach der Entlassung rückfällig geworden sind.
Spielt es eine rolle ob 1 Fall oder 100? Für mich wäre selbst 1 Fall zuviel und diesen gibt es! Sogar recht aktuell!Stirnsänger schrieb:Wieviele Fälle?
Und wieviele sind "viele" im Verhältnis?
Dazu hast du bestimmt Zahlen?
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/prozess-frau-vergewaltigt-hamam-massage-100.html
guck mal, noch einer:
https://www1.wdr.de/nrw/sauerland-siegerland/kreis-soest/urteil-vergewaltigung-rentner-soest-100.html beide nur aus dem Juli 2026 veröffentlicht.
Wo ist denn belegt, das eine TS in Deutschland weniger abschreckt als Freiheitsentzug? Bitte den Beleg für deine mehrfache Behauptung. Dankeschön.Tussinelda schrieb:wenn doch hier schon längst mehrfach belegt ist, dass die Todesstrafe nicht effizienter ist.
Es ist völlig unnötig sich in einem Thread darüber aufzuregen, das Menschen sich Gedanken machen und sich sich in diesem Thread auf wie gewünscht äußern. Der Thread hat nämlich genau den Sinn sich darüber auszutauschen, demnach ist es sinnbefreit die Debatten als sinnbefreit darzustellen.Tussinelda schrieb:Das ist doch vollkommen sinnbefreit.
Völlig unnachvollziehbar. Ein Blanker Hohn wenn das Opfer nach ggf 2 -3 Jahren Therapie um sich von der Tat zu erholen Ihren Peiniger dann munter rumlaufen sieht. Da bekommt das Wort Rechtsstaat eine leicht saure Nebennote.sacredheart schrieb:Wenn 45% aller vollendeten Vergewaltigungen zu einer Bewährungsstrafe führen, finde ich das nicht nachvollziehbar.






