Kangaroo schrieb:Diese relativierung zeigt doch, gerade im Bezug auf Absatz 2, dass es kein absolutes Recht ist.
Die Relativierung findet meiner Meinung nach durch das Gesetz der Todesstrafe selbst statt, indem es die Menschen in Kriminell und nicht Kriminell einstuft.
Für mich ein No Go.
Kangaroo schrieb:Wo sind die Menschen denn ungleich?
Absatz 1 besagt nicht "Du verwirkst dein Recht auf Leben wenn du im Gegensatz zu deinen Artgenossen Blond oder Braun bist".
Nein, es besagt du verwirkst dein Leben wenn du kriminell bist und jemanden tötest. Das ist auch eine Art von Ungleichmachung.
Kangaroo schrieb:Klar, dann kannst du auch gleich prüfen ob Freiheitsstrafen nicht ein Verstoß gegen Diskriminierung darstellt, da die Freiheit eines kriminellen ja nicht so schützenswert erscheint ..
Du polarisierst so wunderbar... Gibt es dafür eigentlich extra Seminare?
:ask: Eine zeitweiliger Freiheitsentzug ist ganz anders zu werten als ein Lebensentzug, sollte auch dir klar sein. Das Zauberwort in solchen Fällen nennt sich "Verhältnismäßigkeit".
Eine Freiheitsstrafe würde nur diskriminieren, wenn sie verschiedene Menschen anders bewerten würde bei gleicher Tat.
Kangaroo schrieb:Wenn du dein Leben verteidigst und den Angreifer dabei tötest dann ist die Tötung nicht wilkürlich und durch die Gesetze wirst du dafür auch nicht verurteilt sofern keine unverhältnismäßige Gewalt angewandt wurde.
Nicht so ganz. Selbst wenn ich die Grenzen der Notwehr überschreite oder es zu einem Notwehrexzess kommt, was bei mir durch Furcht und Verwirrung ausgelöst werden könnte, gehe ich straffrei aus. Nur mal so nebenbei.
Alles andere wäre ja keine Notwehr sondern eine andere Straftat.
Kangaroo schrieb:Absatz 2 besagt doch auch, dass wenn ein Leben durch die Todesstrafe beendet wird, es aufgrund eines schweren Verbrechen geschehen muss und von den Gesetzen gedeckt sein muss.
Noch einmal wie ganz oben. In diesem Fall wird das Leben eines einzelnen Menschen als weniger schützenswert erklärt um das Recht auf eine Todesstrafe ausüben zu können. Da er in diesem Fall weniger vom Gesetz geschützt wird wie seine Mitbürger, aufgrund seiner kriminellen Tat, könnte man prüfen ob damit nicht letztendlich ein Fall von Diskriminierung vorliegen könnte.