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Todesstrafe

24.299 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

11.08.2026 um 12:42
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Oder siehst du dort, dass das Recht auf Leben absolut ist?
Schauen wir mal den Schriftlaut an:

(1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.

Ich finde das dort schon richtig und absolut. Das aufgrund eines Gesetzes in einigen Staaten eine Hinrichtung nach dortigem Rechtsempfinden legal und legitim ist, bedeutet aber nicht dass das Recht auf Leben nicht absolut wäre. Viel mehr zeigt es auf, das in diesen Rechtssystemen das Recht auf eine Hinrichtung höher als das allgemeine Recht auf Leben erachtet wird und somit darüber gestellt wird. Sicherlich (oder hoffentlich) nur Einzelfälle, aber trotzdem sehr tragisch.

Auch wird damit der Grundsatz, das alle Menschen gleich sind ausgehebelt.

Ebenso müsste man weiterführend prüfen, ob es nicht einen Verstoß gegen die Diskriminierung darstellen könnte, da das Leben der kriminellen Verurteilten ja nicht so schützenswert erscheint wie die Ausführung der Todesstrafe.


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Todesstrafe

11.08.2026 um 12:46
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Den Vergleich zu den Kriminalitätsstatistiken kannst du direkt in den Müll werfen weil du Deutschland nicht mit den USA vergleichen kannst in Bezug auf die Kriminalität ..
Das habe ich übrigens selbst schon gesagt, ist also keine Neuerfindung von dir jetzt.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ich verstehe nicht was dein Notwehr Argument bitte mit der Diskussion um die Menschenrechte in Bezug auf Artikel 6, Absatz 1 und 2 zu tun haben soll ..
Dass das Recht mein Leben zu verteidigen, was durchaus mit dem Tod des Angreifers einhergehen kann, eben eine entschuldigte Tötung des Straftäters darstellt und keine willkürliche.

Ob du es glaubst oder nicht, das war nämlich nicht immer so. Ist aber eine andere Baustelle.


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Todesstrafe

11.08.2026 um 12:51
@PrivateEye
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:(1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.
Diese relativierung zeigt doch, gerade im Bezug auf Absatz 2, dass es kein absolutes Recht ist.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Auch wird damit der Grundsatz, das alle Menschen gleich sind ausgehebelt.
Wo sind die Menschen denn ungleich?
Absatz 1 besagt nicht "Du verwirkst dein Recht auf Leben wenn du im Gegensatz zu deinen Artgenossen Blond oder Braun bist".
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Ebenso müsste man weiterführend prüfen, ob es nicht einen Verstoß gegen die Diskriminierung darstellen könnte, da das Leben der kriminellen Verurteilten ja nicht so schützenswert erscheint wie die Ausführung der Todesstrafe.
Klar, dann kannst du auch gleich prüfen ob Freiheitsstrafen nicht ein Verstoß gegen Diskriminierung darstellt, da die Freiheit eines kriminellen ja nicht so schützenswert erscheint ..
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Dass das Recht mein Leben zu verteidigen, was durchaus mit dem Tod des Angreifers einhergehen kann, eben eine entschuldigte Tötung des Straftäters darstellt und keine willkürliche.
Und weiter?

Wenn du dein Leben verteidigst und den Angreifer dabei tötest dann ist die Tötung nicht wilkürlich und durch die Gesetze wirst du dafür auch nicht verurteilt sofern keine unverhältnismäßige Gewalt angewandt wurde.
Absatz 2 besagt doch auch, dass wenn ein Leben durch die Todesstrafe beendet wird, es aufgrund eines schweren Verbrechen geschehen muss und von den Gesetzen gedeckt sein muss.


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Todesstrafe

11.08.2026 um 13:03
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Diese relativierung zeigt doch, gerade im Bezug auf Absatz 2, dass es kein absolutes Recht ist.
Die Relativierung findet meiner Meinung nach durch das Gesetz der Todesstrafe selbst statt, indem es die Menschen in Kriminell und nicht Kriminell einstuft.

Für mich ein No Go.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Wo sind die Menschen denn ungleich?
Absatz 1 besagt nicht "Du verwirkst dein Recht auf Leben wenn du im Gegensatz zu deinen Artgenossen Blond oder Braun bist".
Nein, es besagt du verwirkst dein Leben wenn du kriminell bist und jemanden tötest. Das ist auch eine Art von Ungleichmachung.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Klar, dann kannst du auch gleich prüfen ob Freiheitsstrafen nicht ein Verstoß gegen Diskriminierung darstellt, da die Freiheit eines kriminellen ja nicht so schützenswert erscheint ..
Du polarisierst so wunderbar... Gibt es dafür eigentlich extra Seminare? :ask:

Eine zeitweiliger Freiheitsentzug ist ganz anders zu werten als ein Lebensentzug, sollte auch dir klar sein. Das Zauberwort in solchen Fällen nennt sich "Verhältnismäßigkeit".

Eine Freiheitsstrafe würde nur diskriminieren, wenn sie verschiedene Menschen anders bewerten würde bei gleicher Tat.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Wenn du dein Leben verteidigst und den Angreifer dabei tötest dann ist die Tötung nicht wilkürlich und durch die Gesetze wirst du dafür auch nicht verurteilt sofern keine unverhältnismäßige Gewalt angewandt wurde.
Nicht so ganz. Selbst wenn ich die Grenzen der Notwehr überschreite oder es zu einem Notwehrexzess kommt, was bei mir durch Furcht und Verwirrung ausgelöst werden könnte, gehe ich straffrei aus. Nur mal so nebenbei.

Alles andere wäre ja keine Notwehr sondern eine andere Straftat.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Absatz 2 besagt doch auch, dass wenn ein Leben durch die Todesstrafe beendet wird, es aufgrund eines schweren Verbrechen geschehen muss und von den Gesetzen gedeckt sein muss.
Noch einmal wie ganz oben. In diesem Fall wird das Leben eines einzelnen Menschen als weniger schützenswert erklärt um das Recht auf eine Todesstrafe ausüben zu können. Da er in diesem Fall weniger vom Gesetz geschützt wird wie seine Mitbürger, aufgrund seiner kriminellen Tat, könnte man prüfen ob damit nicht letztendlich ein Fall von Diskriminierung vorliegen könnte.


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Todesstrafe

11.08.2026 um 13:04
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ändert was daran,
alles, weil Ausnahmezustand
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Und du bist mir immernoch ein Beleg aus dem IPBPR schuldig, dass die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt ..
Leben ist ein Menschenrecht, ergo verstößt die Todesstrafe dagegen.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Mhm .. Du antwortest auf meine Beiträge und bezeichnest es als Gish-Galopp wenn ich dir daraufhin antworte und du immer wieder nachlegst.
Hauptsache du hast das letzte Wort :D
Antworten auf Beiträge ist unproblematisch, es geht um die Art und Weise.
Beim Gish-Galopp wird versucht, das Gegenüber mit einer Flut von Fragen, Halbwahrheiten und Falschaussagen einzudecken und oft von einem Punkt zum nächsten zu springen. Der „Galoppierende“ erscheint dabei als allwissend, während der Diskussionsgegner als unfähig und ständig einen Schritt hinterher erscheint. Durch die Vielzahl an vorgebrachten Argumenten steht der Gegner ständig unter Erklärungszwang und kann unmöglich alle vorgebrachten Punkte auf der Stelle entkräften. Selbst wenn es gelingt, ein Argument zu entkräften, folgt sofort der Wechsel auf eine andere Diskussionsebene oder die Erklärung wird schlicht verneint. Die dann nötige Erläuterung kostet den Gegner viel Diskussionszeit.
Quelle: Wikipedia: Gish-Galopp
da ich Schritt halte und nicht unfähig bin, ist es sowieso kein zielführendes Vorgehen :)
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Siehe auch dein provokantes "Tschüssi" und mich als Rechtspopulist zu bezeichnen als ich angekündigt hatte mich aus dem Thread zu ziehen ..
ich kann weder etwas dafür, dass Du tschüssi als provokant empfindest, noch kann ich was dafür, dass Deine Ansichten rechtspopulistisch sind mMn. Und wenn Du hier jeden als "Liberalen" bezeichnen kannst und dies durchaus abwertend klingt, so wie Du es verwendest, dann bitte sei nicht empfindlich, wenn man Dich anhand Deiner Äußerungen einordnet. Schliesslich hast Du damit angefangen, warum auch immer.


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Todesstrafe

11.08.2026 um 13:33
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:alles, weil Ausnahmezustand
Eben nicht, das ist deine eigene interpretation.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Leben ist ein Menschenrecht, ergo verstößt die Todesstrafe dagegen.
Kein absolutes .. Ergo verstößt es nicht gegen das Menschenrecht. Siehe IPBPR Artikel 6 Absatz 1 und 2 ..
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:da ich Schritt halte und nicht unfähig bin, ist es sowieso kein zielführendes Vorgehen :)
Das ist deine eigene Interpretation.
Objektiv gesehen habe ich dich Schattmatt gesetzt.

Bevor ich das Argument eingebracht habe dass die Todesstrafe selbst mit dem Zusatzprotokoll legitimiert wird im militärischen Bereich, hast du eisern mit jenen Protokoll argumentiert.
Nun wo ich das eingebracht habe, heißt es "Ausnahmezustand" ..

Wenn du das als Schritt halten empfindest ..


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Todesstrafe

11.08.2026 um 13:47
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Nun wo ich das eingebracht habe, heißt es "Ausnahmezustand" ..
weil es einer ist. Oder ist Krieg für Dich kein Ausnahmezustand.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Wenn du das als Schritt halten empfindest ..
eher überholen.... :)

übrigens:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb am 06.08.2026:Und das Recht auf Leben kann tangiert werden, trotzdem ist es das höchste Menschenrecht, warum wurde ja jetzt schon mehrfach dargelegt.



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Todesstrafe

11.08.2026 um 14:47
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:weil es einer ist. Oder ist Krieg für Dich kein Ausnahmezustand.
Wird er im IPBPR als Ausnahmezustand definiert? Nein.
Also -> Nein.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:eher überholen.... :)
Du kennst ja meine ursprüngliche Antwort darauf :)


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Todesstrafe

11.08.2026 um 15:34
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Nein, es besagt du verwirkst dein Leben wenn du kriminell bist und jemanden tötest. Das ist auch eine Art von Ungleichmachung.
@PrivateEye

Ich bin zwar zu 100% gegen die Todesstrafe, dennoch kann man nicht das Argument 'Glichbehandlung' anführen, weil das ja nicht nur die Todesstrafe betrifft.

Auch wenn jemand 30 Jahre oder sogar nur 1 Monat im Gefängnis ist, wird er ja nicht gleich behandelt. So absolut ist das ja auch nicht zu verstehen.

Wenn mein Nachbar eine Steuerrückzahlung erhält und ich eine Nachzahlung leisten muss, kann ich ja auch nicht auf Gleichbehandlung klagen.

Der springende Puntk ist die Menschenwürde. Die besagt ja eindeutig nicht aus, dass man jeden immer gleich behandeln soll. Die besagt für sich auch nicht, dass eine Gefängnsisstrafe nicht möglich sein soll. Man kann aber daraus ableiten, dass eine Todesstrafe gegen die Menschenwürde verstößt. So sehe ich das zum Beispiel.


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Todesstrafe

11.08.2026 um 15:51
Libanon schafft Todesstrafe ab.

https://www.derstandard.at/story/3000000335153/libanon-schafft-als-erstes-land-im-nahen-osten-todesstrafe-ab?ref=article

Das ist sowohl überraschend als auch erfreulich.


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11.08.2026 um 15:52
Joa und Asaad wurde in abwesenheit (genauso wie ein weiterer Funktionsträger aus dem ehemaligen Regime) zum Tode verurteilt.

https://www.welt.de/politik/ausland/article6a7ae4665a14d83b293eff04/baschar-al-assad-syriens-ex-diktator-zum-tode-verurteilt.html


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11.08.2026 um 16:01
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Joa und Asaad wurde in abwesenheit (genauso wie ein weiterer Funktionsträger aus dem ehemaligen Regime) zum Tode verurteilt.
Und was hat Assad mit dem Libanon zu tun? Der war Machthaber in Syrien, bevor er abgehauen ist, nach Moskau, soviel ich weiß!


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11.08.2026 um 16:18
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Wird er im IPBPR als Ausnahmezustand definiert? Nein.
Also -> Nein.
muss das ausdrücklich gesagt werden? Nein.
Außerdem geht es ja ums Zusatzprotokoll. Da werden Kriegszeiten extra erwähnt, weil dies eben NICHT der Normalzustand ist. Wer Krieg nicht als Ausnahmezustand versteht, der hat etwas Grundlegendes nicht verstanden. Krieg ist im rechtlichen, politischen und gesellschaftlichem Sinn sogar ein extremer Ausnahmezustand. Deswegen gibt es z.B. auch Notstandsgesetze. Die öffentliche Ordnung, Leib und Leben der Bürger sind in Gefahr


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11.08.2026 um 16:20
@Tussinelda
Lange Rede kurzer Sinn:
Du hast keinen Beleg aus dem IPBPR posten, welcher belegt, dass die Todesstrafe gegen das Menschenrecht verstößt.

Ich halte fest:
Im Hauptvertrag wird in Artikel 6 Absatz 1 das Recht auf Leben nicht absolut gewährleistet.
Im Hauptvertrag wird in Artikel 6 Absatz 2 das Todesurteil eingeräumt unter bestimmten Voraussetzungen.
Im Zusatzprotokoll wird das Todesurteil selbst für Mitglieder weiterhin im militärischen Bereich eingeräumt, wenn sie es bei der ratifizierung vorbehalten.

Es ist das Ziel des IPBPR die Todesstrafe weltweit abzuschaffen. Es ist kein verpflichtendes Ziel siehe iPBPR Hauptvertrag und Zusatzprotokoll.


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