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Todesstrafe

24.299 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

11.08.2026 um 16:43
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ich halte fest:
Im Hauptvertrag wird in Artikel 6 Absatz 1 das Recht auf Leben nicht absolut gewährleistet.
Im Hauptvertrag wird in Artikel 6 Absatz 2 das Todesurteil eingeräumt unter bestimmten Voraussetzungen.
Im Zusatzprotokoll wird das Todesurteil selbst für Mitglieder weiterhin im militärischen Bereich eingeräumt, wenn sie es bei der ratifizierung vorbehalten.
ich halte fest, dass Du die Diskussion rund um IPBPR verzerrt hast von, die Todesstrafe soll nicht abgeschafft werden, zu die Todesstrafe ist erlaubt, über Zivilrecht zu Kriegsrecht usw. Nette Ausflüge. Trotzdem ist Leben ein Menschenrecht. Und trotzdem habe ich von Anfang an argumentiert, dass legitimiertes Töten durch den Staat ekelhaft ist. Du meinst Menschen, die die Todesstrafe befürworten sind die besseren Menschen, Du meinst auch, dass Mörder, die heimtückisch töten, die besseren Menschen sind, Du findest legitimiertes Töten voll geil, ich nicht. Recht auf Leben.
Dass es kein Argument für die Todesstrafe gibt hast Du hier wundervoll über zig Seiten dargelegt, Danke dafür.
Dass ich weiß, dass es legitimiertes Töten gibt sollte Dir klar sein, seit den ersten posts, die ich Dir hier schrieb. Egal, ich kapier nix, bin ja schliesslich ein Liberaler, also irgendwas dümmlich naives.
Du willst Menschen töten, die andere töten, weil man nicht töten darf und schon gar nicht grausam. Es ist scheissegal, wie das die Opferfamilien mitnimmt, die Täterfamilien sind Dir ja egal, muss man gar nicht drüber nachdenken.
Dann dieser Dreck mit den Haftbedingungen, seitenlang, LWOP, seitenlang.....hat alles null mit dem Thema zu tun. Denn: wenn die Haftbedingungen toll sind, dann kotzt es Dich ja auch an.
Du, einfach nur darauf reduziert, ohne Beispiel USA, ohne Beispiel grausamer Taten ohne dies alles, kannst keine Begründung liefern, warum Du ganz persönlich das Töten von Menschen richtig findest. Da wirste ja dann in eine Ecke gedrängt.
Die Ecke haste Dir sowieso selbst gebastelt, da muss Dich keiner reindrängen. Du gehst auf nix so ein, dass man tatsächlich sachlich und halbwegs intelligent diskutieren könnte. Das ist schade, sehr schade.
Ich antworte Dir nur, damit nicht einfach stehen bleibt, was Du schreibst. Weder ist die Diskussion interessant, noch erweitert sie irgendeinen Horizont, regt einen zum Nachdenken an oder irgendwas. Schade. Aber schreib ruhig weiter, ich trainiere mein Zehn-Finger-System, wenigstens etwas.


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11.08.2026 um 16:49
@Tussinelda
Wundervoll zusammengefasst, 99% davon stimmt zwar nicht aber wir lassen das mal so stehen.
Ich ziehe mich jetzt aus der Diskussion raus, mal sehen ob du dich erneut genötigt fühlst einen unterschwellig provokanten letzten Beitrag als Reaktion zu diesen hier zu schreiben damit du das letzte Wort hast ..

@Meriruka
Man lernt von jedem Menschen. Peace!


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11.08.2026 um 17:19
@Tussinelda

Ich danke dir für diese Zusammenfassung, die meiner Meinung nach zu 100% stimmt.


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12.08.2026 um 02:40
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Bedeutet es nicht denn Absatz 2 besagt "In Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft worden ist, darf ein Todesurteil nur für schwere Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden".
Du ignorierst ständig das Wort "nur". Es gibt einen großen Unterschied zwischen "darf" und "darf nur". Erstes ist eine Erlaubnis, zweites aber eine deutlich Einschränkung, eine Warnung sozusagen.


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12.08.2026 um 11:17
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:dennoch kann man nicht das Argument 'Glichbehandlung' anführen, weil das ja nicht nur die Todesstrafe betrifft.
In diesem speziellen Fall geht es aber nur um die Todesstrafe. Und ich finde schon, das jemand der diese erhalten soll anders behandelt wird als andere Kriminelle, die eben eine Freiheitsstrafe für ihr Verbrechen erhalten. Ist natürlich mein subjektiver Eindruck, keine Frage.

Die Diskriminierung entsteht meiner Meinung nach in die Einteilung "Du bist ein Verbrecher und musst bis zu 15 Jahre Haft absitzen" gegen "Du bist ein besonders böser Verbrecher, der auf Grund seiner Tat, die die Todesstrafe erlaubt, ebenso sterben wird."

Ich denke Täter ist Täter. Die Gewichtung seiner Tat bestimmt sein Strafmaß, ja. Aber sie darf eben nicht sein Leben dafür beenden und ihn in einen Täter "anderer, schlechterer Klasse" umwandeln. Justizia trägt nicht umsonst eine Augenbinde.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Man kann aber daraus ableiten, dass eine Todesstrafe gegen die Menschenwürde verstößt. So sehe ich das zum Beispiel.
Ein interessanter Ansatz, der aber durchaus zu meiner These passt wie ich finde. Und ich sagte schon zuvor, das ich finde das sich alles irgendwie zusammengehört und gegenseitig bedingt. Ein Recht auf Leben ist ausgehöhlt, wenn man keine Würde hat oder diskriminiert wird. Anders herum ja ebenso.


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13.08.2026 um 09:02
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Ja. Solange wir niemanden sein Bewusstsein zwangsweise ändern können, was ich hoffentlich nicht mehr erleben werde, können zwar Therapien etc. angeboten werden, wenn sich der Betroffene aber weigert oder die Therapien nicht greifen, obliegt der Gesellschaft die Obhutspflicht wie du es ausdrückst. Dann muss die Gesellschaft vor demjenigen geschützt werden. Allerdings nicht dadurch das derjenige umgebracht wird.
Deine Sicht akzeptiere ich. Alles verbunden mit den hoffentlich verbundenen Erfolgen, solcher Therapieangebote. Meine Zweifel bleiben.
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Deine Untersuchung hat genau Null mit deiner Behauptung zu tun.
Du sagst, Todesstrafe schreckt ab. Verlinkst eine Untersuchung über Rückfallquoten aus D. In D gibt es keine Todesstrafe, da greift das schonmal gar nicht.
Wenn, dann müsstest du Rückfallquoten in Systemen vergleichen die TS hab bzw. nicht haben. Zwischen Ländern zu vergleichen ist allerdings schwierig da die Rahmenbedingungen unterscheiden. Zum Beispiel wäre ein statistischer Vergleich der Morde zwischen D (keine TS) und USA (mit TS) zwar nett aus Sicht der Gegner der TS, ist aber nicht wirklich realistisch wenn es um die Abwägung der Abschreckung geht.
Daher mein Hinweis auf Länder die entweder die TS neu eingeführt oder abgeschafft haben. Da müssten kurz nach der Änderung sich die Mordquoten ändern. Ich kenne kein Land bei dem das so war.
Da liegt ein Missverständnis vor. Zum Ersten war das nicht mein Link. Zum Zweiten fand ich heraus, das die Todesstrafengegener-genutzte Argumentation Freiheitsstrafe schreckt ab, durch die verlinkte Studie entkräftet wird, denn die Zahlen sind keinesfalls niedrig.

Ich habe darauf einen Umkehrschluss gebildet, dass wenn die Studie die Freiheitsentzug in Bezug auf Rückfall auswertet aber die Todesstrafe nicht auswerten kann, weil es diese bei uns nicht gibt, dann scheint meine Argumentation, dass die TS mehr abschrecken würde durch die Studie nicht entkräftet. Das wurde aber behauptet. Wir haben also mit der Studie nur valide nachgewiesen, dass Freiheitsentzug nicht so gut wirkt, wie bei schweren verbrechen es die TS ggf vermag. Viel Konjunktiv, das ist mir ebenso bewusst.
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Oder kurz gesagt... nur 1% von Straftätern die wegen eines Tötungsdeliktes gesessen haben werden wieder rückfällig mit einem Tötungsdelikt. Und das ist wirklich nicht viel. Von draußen lassen hat nie jemand gesprochen.
Die Studie weißt deutlich und klar 16% Rückfallquote in Verbrechen die erneut zum Freiheitsentzug führen. Das sollte man nicht als wenig sehen.
Das nur ca 1% dann nochmal morden ist kein Trost, denn diese 1% bekommen ja überhaupt erneut die Chance durch unsere Gesetzgebung.

Mal durch gerechnet, ca 1800 Mörder im Knast, davon im Schnitt morden 18 nochmal, super %te, 18 unnötige Tote und dass mit dem statistischen Wissen was wir haben.....
Zitat von redsherlockredsherlock schrieb:sondern irgendein Verbrechen.
Ein Verbrechen was erneut zu einer Freiheitsstrafe führt. Richtig.
Diese Quote zeigt mir, dass nicht wenige sich völlig unbeeindruckt von der Freiheitsstrafe zeigen..... Wir reden nicht über falsch parken oder Kaugummis klauen.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Du kannst das Beispiel akzeptieren oder es lassen. Basta.
Du magst also keine Debatte? Ich rede mit dir gern über hypothetische oder auch reale Beispiele, spielt für mich keine Rolle, aber wie stellst du dir denn den Austausch vor? Du sagst das eine ist gut und ich sage was anderes ist gut, und dann nächstes Thema?


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13.08.2026 um 09:37
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das wurde aber behauptet. Wir haben also mit der Studie nur valide nachgewiesen, dass Freiheitsentzug nicht so gut wirkt, wie bei schweren verbrechen es die TS ggf vermag. Viel Konjunktiv, das ist mir ebenso bewusst.
Na gut. Bei der Argumentation kann ich alles x beliebige als Option heranziehen. Gegebenenfalls helfen auch blaue Einhörner bei der Reduktion von Morden.
Daher ja mein Verweis auf die Mordquoten bei Ländern die die TS abgeschafft oder implementiert haben.
Nüt. Keine Änderung der Zahlen konnt ich finden. Das spricht schon mit weniger Konjunktiven gegen eine abschreckende Wirkung.


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13.08.2026 um 10:28
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Zum Zweiten fand ich heraus, das die Todesstrafengegener-genutzte Argumentation Freiheitsstrafe schreckt ab
wer nutzt das denn wo?

Es ist erwiesen, dass die Todesstrafe nicht mehr abschreckt. Dazu gibt es hier zig Belege.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:dann scheint meine Argumentation, dass die TS mehr abschrecken würde durch die Studie nicht entkräftet
es gibt doch aber dafür Belege. ich verstehe nicht, wieso man da irgendwas von Studien zu Freiheitsstrafen ableiten will, wenn es doch klar ist, dass die Todesstrafe nicht mehr abschreckt :ask:


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13.08.2026 um 10:41
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wer nutzt das denn wo?

Es ist erwiesen, dass die Todesstrafe nicht mehr abschreckt. Dazu gibt es hier zig Belege.
Ich beziehe mich auf die verlinkte Studie, die zeigt, das Freiheitsentzug nicht abschreckt. Ich beziehe mich nicht auf nicht verlinkte oder von mir nicht benannte Belege.


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13.08.2026 um 10:50
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Dass es kein Argument für die Todesstrafe gibt hast Du hier wundervoll über zig Seiten dargelegt, Danke dafür.
Das einzige Argument des prominenten Befürworters hier im Thread sind dessen rein subjektive Angemessenheitsvorstellungen, wie auf "unmenschliche" Verbrechen reagiert werden soll. Solche Verbrecher hätten ihr "Leben verwirkt".

Dieser rein persönlichen Auffassung stehen nicht nur keinerlei objektive Argumente zur Seite, sondern schlicht der moderne aufgeklärte (vernunftbetonte) Rechtsstaat.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das nur ca 1% dann nochmal morden ist kein Trost, denn diese 1% bekommen ja überhaupt erneut die Chance durch unsere Gesetzgebung.
Du willst 100%ige Sicherheit? Die kriegst Du auch nicht in den USA, wo "lebenslänglich" ("without parole") bei Mördern ("first degree") der Standard ist. Und die Gefangenquote das zehnfache der in Deutschland beträgt. Im Gegenteil.

Das Risiko, dass ein einmal verurteilter und entlassener Mörder wieder mordet, dürfte statistisch wenig höher sein als eine äquivalente Vergleichsgruppe (Geschlecht, Alter, sozialer Status usw.). Ein absoluter Gefahrenabwehrstaat setzt auch überhaupt nicht an den Ursachen von Tötungsdelikten an, die höchst divers sind. Von der Verhältnismäßigkeit mal abgesehen (man lässt 99% lebenslänglich eingesperrt, weil 1% rückfällig werden kann).
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es ist erwiesen, dass die Todesstrafe nicht mehr abschreckt. Dazu gibt es hier zig Belege.
Das gilt genauso für langjährige Haftstrafen. Über 10 Jahre Freiheitsentzug gibt es keinen messbaren Effekt.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich beziehe mich auf die verlinkte Studie, die zeigt, das Freiheitsentzug nicht abschreckt.
Nicht 100%ig abschreckt. Deinen Schluss lässt die von Dir genannte Studie nicht zur.


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13.08.2026 um 10:58
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das gilt genauso für langjährige Haftstrafen. Über 10 Jahre Freiheitsentzug gibt es keinen messbaren Effekt.
dem habe ich auch nicht widersprochen. Es geht hier aber um die Todesstrafe.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich beziehe mich auf die verlinkte Studie, die zeigt, das Freiheitsentzug nicht abschreckt. Ich beziehe mich nicht auf nicht verlinkte oder von mir nicht benannte Belege.
aber wozu Deine Ableitungen von dieser Studie, wenn doch belegt ist, dass die Todesstrafe nicht mehr abschreckt? Verstehe ich nicht.


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13.08.2026 um 11:11
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Du willst 100%ige Sicherheit? Die kriegst Du auch nicht in den USA, wo "lebenslänglich" ("without parole") bei Mördern ("first degree") der Standard ist. Und die Gefangenquote das zehnfache der in Deutschland beträgt. Im Gegenteil.
Ich würde diese 100% wollen, auch wenn mir gewusst ist, dass 100% in fast keinem Lebensbereich gibt.

Ich möchte auch nicht ständig die USA mit D vergleichen, das macht wenig Sinn D mit einem Land zu vergleichen, wo der Grundstücksbesitzer jemand in vielen Regionen von seinem Grundstück schiessen darf, ganz legal.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ein absoluter Gefahrenabwehrstaat setzt auch überhaupt nicht an den Ursachen von Tötungsdelikten an, die höchst divers sind
Wie du sicher nicht überlesen hast, geht es mit bei meiner Argumentation nicht um alle Tötungsdelikte, sondern um Mord, Mord ist ja mit Planung/Heimtücke oder Gier verbunden. Die Differenzierung habe ich schon deutlich gemacht, ganz zu Beginn.

Ebenso halte ich ja nicht nur Mord für TS-würdig. Aber da ist mir auch bewusst, dass ich da Grenzfelder betrete.

Ich kann ja völlig akzeptieren, das auch viele völlig gegen die TS sind. Das leuchtet mir ein. Ich halte dennoch bei schlimmsten Verbrechen diese für überlegenswert (Mord/Vergewaltigung). Ich mag ja auch keinen überzeugen und die geschrieben Gegenargumente sind ja nicht mal verkehrt, aber wie ich bereits schrieb, ist im aktuellen Strafsystem in D für mich keine Strafe dabei die Mord und Vergewaltigung wirklich deutlich bestraft, denn das Strafsystem ist zu lasch.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nicht 100%ig abschreckt. Deinen Schluss lässt die von Dir genannte Studie nicht zur.
Daher bei meiner Argumentation auch ein "ggf". Ich kann es ja nur vermuten, weil es die TS hier nicht gibt und daher keine Daten vorliegen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:aber wozu Deine Ableitungen von dieser Studie, wenn doch belegt ist, dass die Todesstrafe nicht mehr abschreckt? Verstehe ich nicht.
Nochmal zur Präzisierung. Die verlinkte Studie hat gar keine Daten zur TS in D oder deren Rückfallqoute inne, daher meine Vermutung die TS wäre (aus meiner Sicht) eine effizientere Option. Ich kann ja gar nicht behaupten, das die TS mehr oder weniger abschreckt, ich ziehe die Option in Betracht, dass dies ein Mittel wäre um weniger Rückfallquote haben zu können, denn:

Mal eine hyp. Beispiel.

1800 Mörder im Knast bei 1 % Mordrückfall, statistisch belegt.

Ich nehme dabei an dass unsere professionelle Ratebeauftragten genannt Psychologen schon ganz gut einschätzen könnten, wer ein erhöhtes Risiko vorweist. Wenn nicht, könnte man sich erstmal jede psychologische Einschätzung sparen, wenn die das nicht hinbekommen. Jetzt lassen die die raus, und es werden 18 weitere Morde begangen. Alles statistisch.

Mein Gedanken dabei, unabhängig wie man diesen findet ist, per Beweisführung und Urteil die TS bei den besonders schweren Fälle anzuwenden. Gern bei Restzweifeln nicht jedem Mörder sofort die TS vergeben, denn bei Zweifeln, gern auch nochmal prüfen bevor es zu spät ist.

Aber die ggf 18 bis bsp 45 Schwerstgestörten die nicht nur getötet haben sondern das besonders krass, die haben die TS zu bekommen und dann wäre meine Annahme dass wir Auswirkungen auf die Rückfallquote bekommen und diese hypothetisch in den Promillebereich sinkt.

Aber gern, kann man ja sagen 1% ist wenig und ich selbst verlasse mich darauf, dass ich dann glücklicherweise nicht das nächste Opfer oder Teil der Opferfamilie bin. Es ist irgendwie eh eine Art Abwägung....


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Todesstrafe

13.08.2026 um 12:02
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Mein Gedanken dabei, unabhängig wie man diesen findet ist, per Beweisführung und Urteil die TS bei den besonders schweren Fälle anzuwenden. Gern bei Restzweifeln nicht jedem Mörder sofort die TS vergeben, denn bei Zweifeln, gern auch nochmal prüfen bevor es zu spät ist.
@gagitsch

Bei begründeten Restzweifeln ist ja gar keine Verurteilung vorgesehen und das zurecht. Restzweifel sind im Rahmen der Ermittlung auszuräumen. Wenn das nicht gelingt, bestehen sie zurecht. Die Idee: Todesstrafe bei 100% Sicherheit (die es eigentlich nie gibt) und lebenslänglich bei 50%+ Wahrscheinlichkeit gibt unser Rechtssystem nicht her und das anderer Rechtsstaaten auch nicht.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich mag ja auch keinen überzeugen und die geschrieben Gegenargumente sind ja nicht mal verkehrt, aber wie ich bereits schrieb, ist im aktuellen Strafsystem in D für mich keine Strafe dabei die Mord und Vergewaltigung wirklich deutlich bestraft, denn das Strafsystem ist zu lasch.
Da bin ich schon eher bei Dir. Mittlerweile gibt es ja leider viele Fälle, in denen eine vollendete Vergewaltigung oder Teilnahme an einer Gruppenvergewaltigung am Ende zu einer Bewährungsstrafe führt, was auch aus meiner Sicht ein unentschuldbarer Auswuchs von Eiapopeia Justiz ist, die ausschließelich Tätern zugute kommt und Tätern sagt 'Eigentlich nix passiert' und Opfer verhöhnt. Aber auch um diesen Schwachsinn zu beenden, brauchen wir keine Todesstrafe.


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13.08.2026 um 12:04
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Dir. Mittlerweile gibt es ja leider viele Fälle, in denen eine vollendete Vergewaltigung oder Teilnahme an einer Gruppenvergewaltigung am Ende zu einer Bewährungsstrafe führt
Ja?
Wieviele Fälle?
Und wieviele sind "viele" im Verhältnis?
Dazu hast du bestimmt Zahlen?


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Todesstrafe

13.08.2026 um 12:11
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich mag ja auch keinen überzeugen und die geschrieben Gegenargumente sind ja nicht mal verkehrt, aber wie ich bereits schrieb, ist im aktuellen Strafsystem in D für mich keine Strafe dabei die Mord und Vergewaltigung wirklich deutlich bestraft, denn das Strafsystem ist zu lasch.
Dann zähl doch mal die Mörder und Vergewaltiger auf, die nach der Entlassung rückfällig geworden sind.

Dass Mörder und sexuelle Straftäter zumeist im näheren Umfeld des Opfers zu finden sind, ist dir hoffentlich bekannt. Auf Fremde haben die es in der Regel gar nicht abgesehen.


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Todesstrafe

13.08.2026 um 12:13
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Nochmal zur Präzisierung. Die verlinkte Studie hat gar keine Daten zur TS in D oder deren Rückfallqoute inne, daher meine Vermutung die TS wäre (aus meiner Sicht) eine effizientere Option. Ich kann ja gar nicht behaupten, das die TS mehr oder weniger abschreckt, ich ziehe die Option in Betracht, dass dies ein Mittel wäre um weniger Rückfallquote haben zu können, denn:
das habe ich verstanden, nur warum die Mühe, wenn doch hier schon längst mehrfach belegt ist, dass die Todesstrafe nicht effizienter ist. In keiner Hinsicht. Weder, was die Abschrecjung betrifft, noch die Kosten, noch sonst etwas. Da muss man doch nicht über irgendwas nachdenken und dies dann hier reinschreiben, wenn diese Überlegungen doch obsolet sind, weil die längst andere angestellt haben und entsprechende Studien etc. dazu gemacht haben, ausgewertet haben. Das ist doch vollkommen sinnbefreit.
Erst recht, wenn es um Deutschland geht, wo die eh nicht wieder eingeführt werden kann, das kommt ja noch oben drauf.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Mittlerweile gibt es ja leider viele Fälle, in denen eine vollendete Vergewaltigung oder Teilnahme an einer Gruppenvergewaltigung am Ende zu einer Bewährungsstrafe führt
:ask:
also wenn eine Vergewaltigung nachgewiesen ist, dann ist die Mindeststrafe 2 Jahre
Die sexuelle Nötigung (§ 177 StGB) – also die Vornahme jedweder sexueller Handlungen gegen den Willen einer anderen Person – wird mit Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten geahndet. Die gleiche Strafe droht im Fall von sexuellen Handlungen bei Widerstandsunfähigkeit des Opfers, Ausnutzung eines Überraschungsmoments oder einer Zwangslage; Bei Gewaltanwendung oder blosser Drohung mit Gewalt erhöht sich die Mindeststrafe auf 1 Jahr. Ist die Tat mit einem Eindringen in den Körper verbunden spricht man von Vergewaltigung – was dazu führt, daß die gesetzliche Mindeststrafe 2 Jahre beträgt. Sind zusätzlich noch „Waffen“ (z.B. Küchenmesser etc) im Spiel steigt die Mindeststrafe auf 3 bzw sogar 5 Jahre.
Quelle: https://www.sexualstrafrecht.com/vergewaltigung/
und das bedeutet:
Bewährung bei § 177 StGB – wann ist sie möglich?
Die Frage, ob eine Bewährung bei Vergewaltigung möglich ist, gehört zu den drängendsten Fragen meiner Mandanten. Die Antwort: Es kommt auf die konkrete Strafe an.

Eine Freiheitsstrafe kann nur dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie zwei Jahre nicht übersteigt (§ 56 Abs. 1, 2 StGB). Bei einer Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB beträgt die Mindeststrafe jedoch bereits zwei Jahre – eine Bewährung kommt daher nur in Betracht, wenn das Gericht genau auf die Mindeststrafe erkennt und eine positive Sozialprognose vorliegt.

Realistischer ist eine Bewährung in folgenden Konstellationen: Das Gericht wendet den Strafrahmen des Grundtatbestands (§ 177 Abs. 1 StGB) an, weil es trotz Vorliegens des Regelbeispiels keinen besonders schweren Fall annimmt. Ein minder schwerer Fall nach § 177 Abs. 9 StGB wird bejaht, wodurch der Strafrahmen deutlich sinkt. Die Anklage wird auf einen sexuellen Übergriff oder eine sexuelle Nötigung beschränkt, weil die Voraussetzungen einer Vergewaltigung nicht nachweisbar sind.
Quelle: https://fachanwalt-fuer-strafrecht-bundesweit.de/sexualstrafrecht/vergewaltigung/#vergewaltigung-177-abs-6


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Todesstrafe

13.08.2026 um 12:43
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Ja?
Wieviele Fälle?
Und wieviele sind "viele" im Verhältnis?
Dazu hast du bestimmt Zahlen?
@Stirnsänger

https://www.hessenschau.de/panorama/frau-mehrfach-vergewaltigt-vier-maenner-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-v1,urteil-vergewaltigungen-100.html

Hier erst mal nur ein Beispiel.
Wenn man sich auf den Prozentanteil der als minder schwer eingestuften Fälle konzentriert, zeigen sich Auffälligkeiten. Die gesetzliche Mindeststrafe bzw. Regelstrafe wird regelmäßig unterschritten. Als Beispiel Zahlen für das Jahr 2021 (von mir anhand der Strafverfolgungsstatistik berechnet): 45 Prozent aller Urteile wegen Vergewaltigung verhängten niedrigere Strafen, als das Gesetz für den Regelfall vorsieht. Bei besonders schweren Taten (Gruppenvergewaltigungen, Einsatz von Waffen, schwere Verletzungen etc.) lag der Anteil an Fällen, die als minder schwer eingestuft wurden, immer noch bei mindestens 26 Prozent.
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/sexualstrafrecht-und-justiz-werden-vergewaltigungen-und-andere-sexualdelikte-zu-milde-bestraft-gastbeitrag-von-tatjana-hoernle-a-c5b2c3f2-d2f5-433f-9b57-f289d49b5e35

Hieraus ist zu entnehmen, dass 45% der Vergewaltiger lediglich eine Bewährungsstrafe erhalten, das sagt auch eine simple KI Anfrage.

Quelle: https://kripoz.de/2024/02/01/die-strafrechtliche-sanktionierung-von-sexualdelikten/

Wenn 45% aller vollendeten Vergewaltigungen zu einer Bewährungsstrafe führen, finde ich das nicht nachvollziehbar. Das wird auch direkte Auswirkungen auf die Anzeigebereitschaft haben, wenn mutmaßliche Opfer wissen, dass die Chance sehr groß ist, dass der Täter nicht einen Tag in Haft muss und sie dafür erhebliche Strapazen wie Befragungen etc auf sich nehmen muss. Hat aber nichts mit der Todesstrafe zu tun.


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13.08.2026 um 12:44
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:also wenn eine Vergewaltigung nachgewiesen ist, dann ist die Mindeststrafe 2 Jahre
@Tussinelda

Das ist also im Prinzip eine bewährungsfähige Strafe, wie praktisch ... für den Täter.


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