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Todesstrafe

24.239 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

um 20:31
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wo soll man denn da irgendwas festlegen und wie, was nicht willkürlich wäre?
Das "grausam" in § 211 StGB ist ein gesetzlicher Tatbestand, ein Mordmerkmal, ja. Aber der ist durch die Rechtsprechung und die Lehre über 75 Jahre lang angewendet und ausgelegt worden, so dass ziemlich klar bestimmt ist, was das für Fälle sind. Siehe: https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/strafrecht-strafprozessrecht/grausam/

SpoilerAllerdings sind unsere heutigen Mordmerkmale schon recht willkürlich zusammengewürfelt worden. Nämlich 1942 durch einen gewissen Roland Freisler, Staatssekretär im Reichsjustizministerium. Von 1873 an war das Mordmerkmal gewesen, dass die Tötung "mit Überlegung" durchgeführt worden war. Nachdem das der NS-Reichsregierung nicht gefallen hat, hat sie es einfach geändert. Per Dekret. In der Bundesrepublik erfolgte keine Änderung des § 211 aus der NS-Zeit mehr. Aber die Losung, die Mordmerkmale eng auszulegen. Was in der Praxis leider eher die Ausnahme ist. M.E. gibt es zu viele Morde und zu wenig Totschlag. Und zu wenig Flexibilität bei der Strafzumessung.

Sollte also die Todesstrafe als Rechtsfolge einfach an die bereits geltenden Straftatbestände geknüpft werden, wäre das "problemlos" möglich. Auf die "besondere Schwere der Schuld" als besondere Voraussetzung habe ich schon hingewiesen. Wenn damit heute eine spätere Entlassung bei lebenslanger Freiheitsstrafe verknüpft ist, dann könnte man auch eine härtere Strafandrohung damit verbinden. Das wäre alles nicht willkürlich. Und der demokratisch legitimierte Gesetzgeber hat einen Gestaltungsspielraum, wie hart er welche Taten bestraft.

Schwarz sehe ich aber für das Verfahren. Also Rechtskraft und Vollzug. Jemanden einzusperren ist halt reversibel. Töten nicht. Um eine solche irreversible Strafe rechtsstaatlich abzusichern, bedarf es eines gewaltigen rechtlichen Strafprozess- und Strafvollzugsunterbaus. Inklusive der organisationsrechtlichen Verankerung nebst der Ruhegehaltsansprüche des Scharfrichters nach Landesrecht. So, wie heute in Deutschland und der EU Gesetze gemacht werden, ein Ding der Unmöglichkeit. Todesurteile müssten beständig wegen irgendwelcher Verfahrensfehler aufgehoben oder deren Vollzug gestoppt werden. Das Elend wäre noch größer als in den USA, die noch relativ "robuste" Vorschriften haben.


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Todesstrafe

um 20:58
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Auf die "besondere Schwere der Schuld" als besondere Voraussetzung habe ich schon hingewiesen. Wenn damit heute eine spätere Entlassung bei lebenslanger Freiheitsstrafe verknüpft ist, dann könnte man auch eine härtere Strafandrohung damit verbinden. Das wäre alles nicht willkürlich. Und der demokratisch legitimierte Gesetzgeber hat einen Gestaltungsspielraum, wie hart er welche Taten bestraft.
Aber ist die 'besondere Schwere der Schuld' klar definiert? Im Grund schreibst du ja selbst im letzten Satz, dass da ein Spielraum ist. Und damit gibt es auch eine gewisse Willkür, also in dem Fall, bei der Vergabe des Todesurteils.

Wenn auch vielleiht nicht so willkürlich, wie es in den USA ist. Dort befindet ja immer --- soweit ich weiss --- die Jury über Todesstrafe oder nicht (dann meist LWOP oder eine andere lebenslange Strafe). Da läuft es dann stark auf emotionaler Ebene ab, was der Staatsanwalt sicherlich extrem versucht auszuspielen. Ich finde so ein Prozedere völlig abwegig. Aber das US-Justizsystem ist voll auf Retribution ausgelegt. Als wenn es eine kosmische Waage gäbe, auf der man ein Unrecht durch ein analoges Unrecht ausgleichen könne. Magisches Denken!

Insofern finde ich bei der Frage dieses Threads, Todesstrafe ja oder nein, die Frage entscheidend, ob man ein retributives Strafsystem haben möchte oder ob man so eins ablehnt. Oder ob es nicht sogar zwingende, rein rationale Argumente dagegen gibt. Denn die Motivation zur Todesstrafe ist m. E. rein retributiv. Keine andere. Alle anderen vorgebrachten Argumente wie Abschreckung, Schutz der Bevölkerung ist entweder widerlegt, oder lässt sich lösen, ohne den Täter umzubringen.


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Todesstrafe

um 22:11
Das Problem fängt schon bei der Frage an wann so eine Strafe berechtigt ist und wann ist sie zu viel...


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