Todesstrafe
um 20:31Das "grausam" in § 211 StGB ist ein gesetzlicher Tatbestand, ein Mordmerkmal, ja. Aber der ist durch die Rechtsprechung und die Lehre über 75 Jahre lang angewendet und ausgelegt worden, so dass ziemlich klar bestimmt ist, was das für Fälle sind. Siehe: https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/strafrecht-strafprozessrecht/grausam/Tussinelda schrieb:Wo soll man denn da irgendwas festlegen und wie, was nicht willkürlich wäre?
SpoilerAllerdings sind unsere heutigen Mordmerkmale schon recht willkürlich zusammengewürfelt worden. Nämlich 1942 durch einen gewissen Roland Freisler, Staatssekretär im Reichsjustizministerium. Von 1873 an war das Mordmerkmal gewesen, dass die Tötung "mit Überlegung" durchgeführt worden war. Nachdem das der NS-Reichsregierung nicht gefallen hat, hat sie es einfach geändert. Per Dekret. In der Bundesrepublik erfolgte keine Änderung des § 211 aus der NS-Zeit mehr. Aber die Losung, die Mordmerkmale eng auszulegen. Was in der Praxis leider eher die Ausnahme ist. M.E. gibt es zu viele Morde und zu wenig Totschlag. Und zu wenig Flexibilität bei der Strafzumessung.
Sollte also die Todesstrafe als Rechtsfolge einfach an die bereits geltenden Straftatbestände geknüpft werden, wäre das "problemlos" möglich. Auf die "besondere Schwere der Schuld" als besondere Voraussetzung habe ich schon hingewiesen. Wenn damit heute eine spätere Entlassung bei lebenslanger Freiheitsstrafe verknüpft ist, dann könnte man auch eine härtere Strafandrohung damit verbinden. Das wäre alles nicht willkürlich. Und der demokratisch legitimierte Gesetzgeber hat einen Gestaltungsspielraum, wie hart er welche Taten bestraft.
Schwarz sehe ich aber für das Verfahren. Also Rechtskraft und Vollzug. Jemanden einzusperren ist halt reversibel. Töten nicht. Um eine solche irreversible Strafe rechtsstaatlich abzusichern, bedarf es eines gewaltigen rechtlichen Strafprozess- und Strafvollzugsunterbaus. Inklusive der organisationsrechtlichen Verankerung nebst der Ruhegehaltsansprüche des Scharfrichters nach Landesrecht. So, wie heute in Deutschland und der EU Gesetze gemacht werden, ein Ding der Unmöglichkeit. Todesurteile müssten beständig wegen irgendwelcher Verfahrensfehler aufgehoben oder deren Vollzug gestoppt werden. Das Elend wäre noch größer als in den USA, die noch relativ "robuste" Vorschriften haben.


