Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Todesstrafe

24.457 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

26.08.2026 um 10:50
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Mehrheiten. Die Frage ist wer ist betroffen, wer beschäftigt sich damit, und wie werden die Mehrheiten statistisch erhoben? Ich mag damit garnicht sagen, dass wenn ein Zensus eines jeden Bürgers erhoben würde, die Befürwortung deutlich anders aussieht, aber Umfragen können schon abweichen.
Wenn's sonst nicht klappt mit den Argumenten, stellst du mal eben die Umfrageergebnisse in Frage, gar die Methodik der Erhebung.

Das ist einfach ganz schwach.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Bist du gegen die Todesstrafe?" oder "Bist du gegen die Todesstrafe für Schwerverbrecher?" da kommen ganz ganz sicher völlig unterschiedliche statistische Werte heraus.
Das ist völlig absurde, unlogische Behauptung.


2x zitiertmelden

Todesstrafe

26.08.2026 um 12:12
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Wenn's sonst nicht klappt mit den Argumenten, stellst du mal eben die Umfrageergebnisse in Frage, gar die Methodik der Erhebung.

Das ist einfach ganz schwach.
Kannst du auch was zum Thema beitragen oder reicht dir ein inhaltsloses beleidigen?


2x zitiertmelden

Todesstrafe

26.08.2026 um 12:27
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Kannst du auch was zum Thema beitragen oder reicht dir ein inhaltsloses beleidigen?
Du kannst sicher zitieren, wo ich wen beleidigt habe?


melden

Todesstrafe

26.08.2026 um 12:32
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Kannst du auch was zum Thema beitragen oder reicht dir ein inhaltsloses beleidigen?
wieso, es stimmt doch und ist eine Reaktion auf den Kommentar eines users. Was soll das denn bitte für eine Argumentation des users sein?


melden

Todesstrafe

26.08.2026 um 12:52
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Es gibt viel mehr Menschen, die dieses verlangen, diese Triebe in sich haben. Allerdings haben viele davon ein intaktes Rechts- und Unrechtsbewusstsein und wissen, das dies nicht gut ist. Sie tun auch alles um zu verhindern das sie in solche Situationen kommen, finanzieren sich Therapien und psychologische Unterstützung teils selbst.

Ich habe Hochachtung vor diesen Menschen, die gegen das "Böse" in ihrem Inneren Tag für Tag ankämpfen, niemanden etwas angetan haben und dennoch bei Bekanntwerden für etwas büßen müssen, das sie sich nie ausgesucht haben und das sie nie getan haben.
Das dürfte die ganz große Mehrheit derjenigen sein, die entsprechende Neigungen haben. Es gibt dazu Dunkelfeldbefragungen und Schätzungen, wie viel Prozent der männlichen Erwachsenen eine entsprechende Neigung haben. Während die Hemmschwelle niedrig ist, Kinderpornografie zu konsumieren, ist den Meisten klar, dass sexueller Missbrauch von Kindern nicht nur ethisch unvertretbar ist, sondern auch die eigene Existenz in den Abgrund ziehen kann.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich bin der Meinung , das doch sogar viele Pädophile und Vergewaltiger um Ihre Taten wissen und um deren folgen, aber der Zwang bei Gelegenheit es erneut zu tun ist größer.
Meinungen sind schön und gut. Wenn wir - wie hier - um eine "gerechte" Bestrafung streiten, sollten objektive Erkenntnisse der Maßstab sein. Die Tatsache, dass es Wiederholungstäter gibt, ist halt noch kein Beleg dafür, dass das existierende Sanktionensystem nicht ausreicht.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Was im sinne des Volkes ist, ist nicht immer gleich mit den geltenden Gesetzen.
Nun, wir haben Volkssouveränität. "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Gesetze sind demokratisch legitimiert.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Mehrheiten. Die Frage ist wer ist betroffen, wer beschäftigt sich damit, und wie werden die Mehrheiten statistisch erhoben? Ich mag damit garnicht sagen, dass wenn ein Zensus eines jeden Bürgers erhoben würde, die Befürwortung deutlich anders aussieht, aber Umfragen können schon abweichen.
So und? Was im "Sinne des Volkes" ist, ist entweder das Ergebnis von Wahlen und Abstimmungen (s.o.) oder etwas, das mit wissenschaftlichen Methoden erhoben worden ist.

Weder Pendeln noch die Projektion subjektiver Befindlichkeiten auf einen "gesunden Volkskörper" oder "Menschenverstand" und erst recht nicht die angemaßte Repräsentanz durch einen Kaiser oder Führer können mehr Legitimation erlangen. Wir kennen bislang - bei allen Unzulänglichkeiten der repräsentativen Demokratie - kein politisches System, das Gesellschaft und Staatsgewalt besser zusammenführt.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:1950 waren aber noch 55% dafür.....ich denke mal, das waren die, die den Krieg erlebt haben.....
1950 war die Todesstrafe noch völlig "normal" für freiheitlich-demokratische Staaten. Viele Menschen hielten sie auch in Friedenszeiten für "unverzichtbar" für besonders schwerwiegende Straftaten.

Wie so viele Anschauungen ändert sich das. Noch 1977 (RAF-Terror) war die Mehrheit der Deutschen für die Todesstrafe. Seitdem wird Gewalt immer stärker geächtet. Heute ist ganz selbstverständlich die lebenslange Freiheitsstrafe an deren Stelle als schwerste Strafe getreten. Und selbst deren reale Dauer von "nur" 15 bis 20 Jahren (in selteneren Fällen plus X-Jahre) ist ein Zeitraum, den die weit überwiegende Mehrheit akzeptiert, die Tat "gesühnt" ist.

Auch schlagende Ehemänner, Kindesmissbraucher und Vergewaltiger sind heute viel mehr geächtet als früher. Diese Gesellschaft ist "weich" geworden, es gibt neue Straftatbestände (z.B. Sexualstraftaten, die deshalb deutlich zugenommen haben) mehr Einrichtungen und Therapien zur Prävention.

"Die beste Kriminalpolitik ist eine gute Sozialpolitik" (Anselm v. Feuerbach).


3x zitiertmelden

Todesstrafe

26.08.2026 um 13:03
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das dürfte die ganz große Mehrheit derjenigen sein, die entsprechende Neigungen haben.
Sie sollten unterstützt werden dagegen anzukämpfen und es sollte damit auch medizinisch mehr unterstützt werden. Nicht wenige werden sich keine Hilfe suchen aus Angst und Scham. Das sollte nicht so sein.

Jede Straftat gegen ein Kind, die so verhindert werden kann, sollte den Aufwand wert sein.

Ich kenne auch die Diskussion, über AI "Ausweichmaterial" zu kreieren, halte das aber für den falschen Weg.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:"Die beste Kriminalpolitik ist eine gute Sozialpolitik" (Anselm v. Feuerbach).
Dem kann ich mich nur anschließen.


melden

Todesstrafe

26.08.2026 um 13:05
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Noch 1977 (RAF-Terror) war die Mehrheit der Deutschen für die Todesstrafe.
also 1973 waren es 30% und 1979 waren es 44%
Zitat von OriginesOrigines schrieb:1950 war die Todesstrafe noch völlig "normal" für freiheitlich-demokratische Staaten.
wurde aber 1949 abgeschafft, aus guten Gründen


melden

Todesstrafe

26.08.2026 um 14:01
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Indem man zum Beispiel Pädophilie nicht nur als Sexualstörung klassifiziert, sondern es als eine richtige Erkrankung deklariert.
Hmm, dann stell ich mal die Frage ob diese Neigung dann anders als andere Neigungen zu betrachten wäre und warum.

Was man anziehend findet kann nicht verändert werden, egal ob dies kleine Kinder, Tiere, Tote oder eben gleichalte Menschen des selben oder anderen Geschlechtes sind. Die Neigung bzw Präferenz wird ja nur als sogenannte Störung genannt, weil es unseren Normen und moralischen Werten nicht mehr entspricht, zum Glück. Neigung bleibt aber Neigung.

Eine Neigung als Krankheit zu bezeichnen würde sofort die Frage stellen, ob alle Neigungen krankhaft wären......das wird keinesfalls so sein.
Sexualmediziner gehen heutzutage überwiegend davon aus, dass die Entwicklung der Sexualität im Wesentlichen mit dem Ende der Pubertät abgeschlossen ist und eine grundsätzliche Änderung der pädophilen Sexualpräferenz nicht möglich ist.[37]
Das primäre Ziel einer Therapie besteht deshalb meist darin, sexuelle Handlungen an Kindern zu verhindern.
Quelle: Wikipedia: Pädophilie

Selbiges gilt wohl für die Hozidaliät(könnte man auch todestrieb nennen) was im Strafrecht dann als Mordlust gilt.

Also Wenn ich mir Wiki und die ganzen Verweis so ansehe, ist das Thema Trieb immer unumlenkbar, sondern nur die Situationsvermeidung eine Art Prävention.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Für viele wäre es sicherlich schon dadurch einfacher, dass sie eben kein Leben im Verborgenen führen müssten.
möglich.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Könnte wie bei einem Trockenen Alkoholiker sein, alle wissen es, alle unterstützen Person X (hoffentlich).
Auch wenn ich weiß was du meinst ist es Äpfel mit Birnen. Der Alkoholiker schadet sich erstmal selbst und keinen Anderen.
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Auch da greifen die Therapien, man müsste hier eben nur viel mehr anbieten und die Hemmschwelle senken diese auch anzunehmen.
Ist belegt, das bei Triebtätern die Neigung per Therapie reduziert werden? Ich meine nein.
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Wenn's sonst nicht klappt mit den Argumenten, stellst du mal eben die Umfrageergebnisse in Frage, gar die Methodik der Erhebung.

Das ist einfach ganz schwach.
Hast du was zum Thema beizutragen oder geht es dir nur im meine Sichtweise die deiner nicht entspricht?
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Das ist völlig absurde, unlogische Behauptung.
Nein, Die Fragestellung und der Detailgrad einer jeden Frage beeinflusst die Antwort.

Somit könnte ich fragen ob du allgemein gebildet bist?
Oder ich könnte fragen ob du bei dem Thema Molekulartechnik eine gewisse Grundkenntnis besitzt?

Aber da für dich die Fragestellung wohl egal ist, nehme ich an, wir kennen uns beide nicht Molekulartechnik aus. ;)

Ansonsten gehe wich gern zum Thema auf deine Meinung und Argumentation ein, aber nicht auf deine OT-Spitzen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Meinungen sind schön und gut. Wenn wir - wie hier - um eine "gerechte" Bestrafung streiten, sollten objektive Erkenntnisse der Maßstab sein. Die Tatsache, dass es Wiederholungstäter gibt, ist halt noch kein Beleg dafür, dass das existierende Sanktionensystem nicht ausreicht.
Das würde ich mal als Killerphrase bezeichnen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nun, wir haben Volkssouveränität. "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Gesetze sind demokratisch legitimiert.
Darum geht es mir gar nicht. Von daher würde ich dir nicht wiedersprechen.


3x zitiertmelden

Todesstrafe

26.08.2026 um 14:09
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Hast du was zum Thema beizutragen oder geht es dir nur im meine Sichtweise die deiner nicht entspricht?
Komm mir doch bitte nicht mit Sichtweisen!

Du versuchst, eine Umfrage in Zweifel zu ziehen, weil dir ihr Ergebnis nicht passt.
Das ist unlauteres Diskutieren.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Nein, Die Fragestellung und der Detailgrad einer jeden Frage beeinflusst die Antwort.
Was genau an:

Für oder gegen Todesstrafe

verstehst du nicht?
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Somit könnte ich fragen ob du allgemein gebildet bist?
Oder ich könnte fragen ob du bei dem Thema Molekulartechnik eine gewisse Grundkenntnis besitzt?
Kompletter Unsinn der gar nichts mit dem Thema zu tun hat.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ansonsten gehe wich gern zum Thema auf deine Meinung und Argumentation ein, aber nicht auf deine OT-Spitzen.
Ich war nicht OT.


1x zitiertmelden

Todesstrafe

26.08.2026 um 14:15
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ist belegt, das bei Triebtätern die Neigung per Therapie reduziert werden? Ich meine nein.
Müssten sonst nicht die Rückfallqoute bei 100% liegen?


1x zitiertmelden

Todesstrafe

26.08.2026 um 14:29
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Hmm, dann stell ich mal die Frage ob diese Neigung dann anders als andere Neigungen zu betrachten wäre und warum.
Weil dadurch Kinder zu Schaden kommen können sollte als Antwort eigentlich ausreichen, oder?

Wenn sich der Peitschenaugust mit der Zipfelmütze und die zappelnde Gräfin gegenseitig PoPoklatsche geben und sich daran erfreuen, aufgrund ihrer Sexualpräferenzen, passiert ja nichts weiter, das gegenseitige Einvernehmen vorausgesetzt.

Aber das oben ist eine ganz andere Hausnummer. Erklärt sich aber von selbst.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Eine Neigung als Krankheit zu bezeichnen würde sofort die Frage stellen, ob alle Neigungen krankhaft wären......das wird keinesfalls so sein.
Hat ja auch niemand behauptet, es geht ja nur um die eine Präferenz dabei. Nichts hinein interpretieren. :)
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Selbiges gilt wohl für die Hozidaliät
Was soll das sein?
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:was im Strafrecht dann als Mordlust gilt.
Mordlust ist die Lust am Töten, das hat nichts mit Sex zu tun. Du meinst vielleicht den Lustmord?
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Der Alkoholiker schadet sich erstmal selbst und keinen Anderen.
So etwas von falsch, er zieht seine ganze Umgebung / Familie da mit rein unter Umständen, kommt vielleicht sogar in den Bereich der Beschaffungskriminalität.


1x zitiertmelden

Todesstrafe

26.08.2026 um 17:13
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Was im sinne des Volkes ist, ist nicht immer gleich mit den geltenden Gesetzen.
Stimmt. Schaut man nach Russland, NK etc. hat es da dann doch große Differenzen. Da sind die Gesetzte zum Wohle der Führungsschicht.
Auch in D ist es nicht perfekt aber dann doch ne Spur besser


melden

Todesstrafe

26.08.2026 um 18:48
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Was im sinne des Volkes ist, ist nicht immer gleich mit den geltenden Gesetzen.
Nochmal: Ein demokratischer Staat ist nicht dazu da, den Volkszorn zu bedienen. Und: ob Todesstrafe ethisch 'erlaubt' ist oder nicht, ist keine Frage der Volksmeinung. Dazu bedarf es übergeordneter Denkweisen grundsätzlicher Natur.


melden

Todesstrafe

26.08.2026 um 23:01
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Du kennst sicher den Spruch "Jeder ist seines Glückes Schmied", warum ist man dann nicht auch "seine Peches Schmied"?
Wer jemanden vorsätzlich umbringt, wohlwissend dass ihm die TS droht, dann hat er nicht Pech gehabt, sondern geht buchstäblich über Leichen. So viel zur Abschreckung. Und die TS verleitet dazu, evtl. Zeugen gleich noch mit abzuräumen.

Nach der Pro-Logik müssten die DR gähnend leer sein.


1x zitiertmelden

Todesstrafe

27.08.2026 um 08:43
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Du versuchst, eine Umfrage in Zweifel zu ziehen, weil dir ihr Ergebnis nicht passt.
Das Versuche ich nicht, da ich mich weder auf eine noch auf eine andere Umfrage beziehe. Ich sagte lediglich, das die Fragestellung allein schon die Antwort beeinflussen kann.

Wenn du das so nicht kennst, anerkennst oder erlebst, kann ich das nicht ändern und will dich davon nicht überzeugen.
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Müssten sonst nicht die Rückfallqoute bei 100% liegen?
Nein. Rückfallquoten beziehen sich ja auf die nochmaligen Taten und nicht auf den Drang.

Bitte versteht mich da nicht falsch, ich halte Therapien und Prävention für äußerst wichtig, allerdings meine ich das Dränge und Zwänge nicht vollständig therapierbar sind. Es wird nach meiner Auffassung nicht der Drang in vielen Fällen behandelt, sondern lediglich Vermeidung zum Umsetzen. Da das eben nicht immer klappt, gibt es Rückfälle und das betrifft nicht nur Mörder und Vergewaltiger, sondern aller Art.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Aber das oben ist eine ganz andere Hausnummer. Erklärt sich aber von selbst.
Ich verstehe dich. Das Thema ist nur, das du Neigung nicht mehr gleich behandelst. Es wird unterschieden im selben Themenbereich. Die Folge wäre, das andere Neigung auch als unnormal einzustufen wären, und das rechtlich und medizinisch. Da sehe ich keinen Anhaltspunkt.

Moralisch und gesellschaftlich ist es selbstverständlich das Schändung von anderen oder gar Toten oder Tieren geächtet wird.

Du kannst aber nicht sagen, das eine ist krank, das andere nicht und beides ist Sexualneigung.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Hat ja auch niemand behauptet, es geht ja nur um die eine Präferenz dabei.
Ich habe dich verstanden. Aber Sexualpräferenzen sind grundrechtlich geschützt. Art 2und 3 GG, da hilft der Verweis auf Art 1 nicht viel.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Mordlust ist die Lust am Töten, das hat nichts mit Sex zu tun. Du meinst vielleicht den Lustmord?
Ich meine beides, also insgesamt den Drang!
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:So etwas von falsch, er zieht seine ganze Umgebung / Familie da mit rein unter Umständen, kommt vielleicht sogar in den Bereich der Beschaffungskriminalität.
Nicht sofort, nicht wissentlich,, nicht beabsichtigt.

Der Drang ist hier zum Alkohol, zur Droge gerichtet und nicht gegen einen Menschen, nur diesen Unterschied wollte ich aufzeigen. Das die Familien dadurch betroffen sind, wolte ich nicht in abrede stellen. Was den Drang angeht ist es aber eine andere "Konzept/Thema"
Zitat von SomertonManSomertonMan schrieb:Nach der Pro-Logik müssten die DR gähnend leer sein.
Was meinst du mit DR in dem Zusammenhang?


3x zitiertmelden

Todesstrafe

27.08.2026 um 08:53
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:. Das Thema ist nur, das du Neigung nicht mehr gleich behandelst. Es wird unterschieden im selben Themenbereich. Die Folge wäre, das andere Neigung auch als unnormal einzustufen wären, und das rechtlich und medizinisch. Da sehe ich keinen Anhaltspunkt.
Wir haben hier aber nur über die eine Neigung gesprochen, keine der anderen. Die haben mit dem Thema nichts zu tun.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Du kannst aber nicht sagen, das eine ist krank, das andere nicht und beides ist Sexualneigung.
Das habe ich auch nicht. Ich erwähnte lediglich, das es möglicherweise sinnvoll sei, diese eine Neigung als Krankheit zu definieren, damit auch andere Behandlungsmöglichkeiten etc. etabliert werden können. Man könnte das vergleichen mit der Einstufung von Alkoholismus als anerkannte Krankheit.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Aber Sexualpräferenzen sind grundrechtlich geschützt. Art 2und 3 GG, da hilft der Verweis auf Art 1 nicht viel.
Es ist nichts verboten, solange es nicht die Grundrechte anderer einschränkt/verletzt oder gegen bestehende Gesetze verstößt. Damit ist das auch wieder erledigt.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich meine beides, also insgesamt den Drang!
Beides zusammen ist nicht, jedes steht für sich alleine und ist ein separater Tatbestand.

Wikipedia: Mord (Deutschland)#Mordlust

Wikipedia: Mord (Deutschland)#Befriedigung des Geschlechtstriebs

2 völlig verschiedene Paar Schuhe.


2x zitiertmelden

Todesstrafe

27.08.2026 um 08:56
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich sagte lediglich, das die Fragestellung allein schon die Antwort beeinflussen kann.
Bla blubb.

Die deutliche Mehrheit in Deutschland ist gegen
die Todesstrafe.
Nimm es einfach hin.


melden

Todesstrafe

27.08.2026 um 09:06
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Wir haben hier aber nur über die eine Neigung gesprochen, keine der anderen. Die haben mit dem Thema nichts zu tun.
Ja. muss es aber auch nicht. Sexuelle Selbstbestimmung ist in der Gesamtheit im GG geschützt. Bon daher wird es schwer werden, aus Neigung einfach so eine Krankheit zu machen.

Mir ging es ja nur um den Punkt, manches ist krank, anderes nicht. Diese Unterscheidung dürfte gegen das GG verstoßen.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Das habe ich auch nicht. Ich erwähnte lediglich, das es möglicherweise sinnvoll sei, diese eine Neigung als Krankheit zu definieren, damit auch andere Behandlungsmöglichkeiten etc. etabliert werden können. Man könnte das vergleichen mit der Einstufung von Alkoholismus als anerkannte Krankheit.
Ich, und ich sagte das wird weder einfach und mMn nicht möglich sein. nochmaliger Verweis auf das GG.

Ihr habt doch so gern die Würde mir aufgezeigt, sexuelle Selbstbestimmung ist gemäß Bundesverfassungsgericht direkt mit der Würdes verknüpf und kann nicht losgelöst betrachtet werden.

Nun sitze ich hier und habe meinen Verschlag die TS in gewissen Fällen mit vorstellen zu können, mit eurem Gegenargument Menschenwürde, und gleichzeitig gibt es Ideen die Würde nicht zu berücksichtigen wenn man dann doch einzelne Neigungen als krank bezeichnen zu dürfen. Das ist für mich doppelmoralisch.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Man könnte das vergleichen mit der Einstufung von Alkoholismus als anerkannte Krankheit.
Ist es nicht. Drogenabhängigkeiten sind in erster Linie gegen oder für sich selbst. Schaden in erster Linie keine Anderen, nachrangig dann sicher schon. Von daher ist Drogenabhängikeit viel einfacher als Krankhaft zu definieren.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Es ist nichts verboten, solange es nicht die Grundrechte anderer einschränkt/verletzt oder gegen bestehende Gesetze verstößt. Damit ist das auch wieder erledigt.
Aber du wolltest doch eine Präferenzen als Vorschlag als krankhaft bezeichnen, oder ist die Idee ad acta gelegt?
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:separater Tatbestand.
Wir reden aneinander vorbei. Ich meine nicht den juristischen oder kriminalistischen Begriff. Von daher sind beides Dränge gegen andere Menschen.


4x zitiertmelden

Todesstrafe

27.08.2026 um 09:09
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:und gleichzeitig gibt es Ideen die Würde nicht zu berücksichtigen wenn man dann doch einzelne Neigungen als krank bezeichnen zu dürfen. Das ist für mich doppelmoralisch.
Man ist doppelmoralisch, wenn man die Todesstrafe mit Verweis auf die Menschenwürde ablehnt, aber z.B. Pädophilie als krankhaft bezeichnet?


1x zitiertmelden

Todesstrafe

27.08.2026 um 09:15
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Man ist doppelmoralisch, wenn man die Todesstrafe mit Verweis auf die Menschenwürde ablehnt, aber z.B. Pädophilie als krankhaft bezeichnet?
Nein.

Ich finde es doppelmoralisch das GG als Totschlagargument zu nutzen, wenn es um die Würde geht, aber dann doch einzelne Neigungen ohne Rücksicht auf das GG als krankhaft zu bezeichnen.

Es wurde ja von den TS-Gegnern deutlich gemacht, dass diese das GG für unaufweichlich halten. Da geh ich ja mit, also lese bitte nicht nur die letzte Seite.

Du brauchst auch nicht mir Wort in den Mund legen die ich nicht gesagt habe.

Was ich von Mord und Vergewaltigung halte, habe ich ausführlich geschrieben, mir was andrehen zu versuchen ist billig.


1x zitiertmelden