Stirnsänger schrieb:Du versuchst, eine Umfrage in Zweifel zu ziehen, weil dir ihr Ergebnis nicht passt.
Das Versuche ich nicht, da ich mich weder auf eine noch auf eine andere Umfrage beziehe. Ich sagte lediglich, das die Fragestellung allein schon die Antwort beeinflussen kann.
Wenn du das so nicht kennst, anerkennst oder erlebst, kann ich das nicht ändern und will dich davon nicht überzeugen.
Ray. schrieb:Müssten sonst nicht die Rückfallqoute bei 100% liegen?
Nein. Rückfallquoten beziehen sich ja auf die nochmaligen Taten und nicht auf den Drang.
Bitte versteht mich da nicht falsch, ich halte Therapien und Prävention für äußerst wichtig, allerdings meine ich das Dränge und Zwänge nicht vollständig therapierbar sind. Es wird nach meiner Auffassung nicht der Drang in vielen Fällen behandelt, sondern lediglich Vermeidung zum Umsetzen. Da das eben nicht immer klappt, gibt es Rückfälle und das betrifft nicht nur Mörder und Vergewaltiger, sondern aller Art.
PrivateEye schrieb:Aber das oben ist eine ganz andere Hausnummer. Erklärt sich aber von selbst.
Ich verstehe dich. Das Thema ist nur, das du Neigung nicht mehr gleich behandelst. Es wird unterschieden im selben Themenbereich. Die Folge wäre, das andere Neigung auch als unnormal einzustufen wären, und das rechtlich und medizinisch. Da sehe ich keinen Anhaltspunkt.
Moralisch und gesellschaftlich ist es selbstverständlich das Schändung von anderen oder gar Toten oder Tieren geächtet wird.
Du kannst aber nicht sagen, das eine ist krank, das andere nicht und beides ist Sexualneigung.
PrivateEye schrieb:Hat ja auch niemand behauptet, es geht ja nur um die eine Präferenz dabei.
Ich habe dich verstanden. Aber Sexualpräferenzen sind grundrechtlich geschützt. Art 2und 3 GG, da hilft der Verweis auf Art 1 nicht viel.
PrivateEye schrieb:Mordlust ist die Lust am Töten, das hat nichts mit Sex zu tun. Du meinst vielleicht den Lustmord?
Ich meine beides, also insgesamt den Drang!
PrivateEye schrieb:So etwas von falsch, er zieht seine ganze Umgebung / Familie da mit rein unter Umständen, kommt vielleicht sogar in den Bereich der Beschaffungskriminalität.
Nicht sofort, nicht wissentlich,, nicht beabsichtigt.
Der Drang ist hier zum Alkohol, zur Droge gerichtet und nicht gegen einen Menschen, nur diesen Unterschied wollte ich aufzeigen. Das die Familien dadurch betroffen sind, wolte ich nicht in abrede stellen. Was den Drang angeht ist es aber eine andere "Konzept/Thema"
SomertonMan schrieb:Nach der Pro-Logik müssten die DR gähnend leer sein.
Was meinst du mit DR in dem Zusammenhang?