Kangaroo schrieb:Die Todesstrafe ist doch auch gesetzlich geregelt?
Die Willkür des Gesetzgebers endet an den Menschenrechten. Ein Gesetz, dass die Todesstrafe vorsieht, wäre nach dem deutschen Grundgesetz verfassungswidrig. Denn sie nimmt das Lebensrecht vollständig, auf Dauer und unwiderruflich.
Und damit unterscheidet sich diese Strafe fundamental von einer Gefängnisstrafe, die die persönliche Freiheit beschränkt, aber nicht vollständig nimmt. Auch ein Gefängnisinsasse hat einen (geminderten aber nicht vollständig aufgehobenen) Anspruch auf Wahrung der persönlichen Freiheit. Und die Beschränkung ist auch nicht auf Dauer und auch jederzeit reversibel.
Leben gibt es nur ganz oder gar nicht. Und das "gar nicht!" eliminiert das Lebensrecht.
Aber gerade in dieser Vernichtung scheint die große Lust der Befürworter einer Tötung zu stecken. Der Mensch soll eliminiert werden. Weg damit. Ausradieren. Als ob sich das Böse im Menschen vernichten ließe. Mal davon abgesehen, dass auch die Todesstrafe Ausdruck des Bösen im Menschen ist, steht dahinter ein vormodernes Verständnis vom Teufel. Doch das Böse im Menschen ist nicht der Teufel, sondern die Dichotomie des menschlichen Bewusstseins, der menschlichen Erkenntnis.
Die Todesstrafe negiert das Wesen des Menschen.