Todesstrafe
25.08.2026 um 09:06Wie meinst du das mit der Ausprägung?Kangaroo schrieb:Die USA muss eine gewaltige Fläche abdecken und die Kriminalität in dieser Ausprägung gibt es nirgendwo anders.
Wie meinst du das mit der Ausprägung?Kangaroo schrieb:Die USA muss eine gewaltige Fläche abdecken und die Kriminalität in dieser Ausprägung gibt es nirgendwo anders.
Das mag ja für endlos weit vom Mutterland entfernte Kolonien gegolten haben, der Zeit des Wilden Westens, dem Goldrausch in der Wildnis, in der Weite der Great Plains oder der Rocky Mountains. Zu einer Zeit, in der auch im englischen Mutterland noch Taschendiebe gehenkt wurden (bei deren öffentlichen Hinrichtungen es dann in der Menschenmenge die meisten Taschendiebstähle gab - so viel zur Abschreckung).Kangaroo schrieb:Die USA muss eine gewaltige Fläche abdecken und die Kriminalität in dieser Ausprägung gibt es nirgendwo anders.
Da muss man Abstriche machen um alles abdecken zu können.
Das Amt des Sheriffs gab es schon im England des Mittelalters, hauptsächlich als Verwaltungsbeamter und nebenbei als Ordnungshüter. Am bekanntesten dürfte der Sheriff von Nottingham aus den Geschichten um Robin Hood sein.Origines schrieb:Freilich wähnen sich viele US-Amerikaner mental noch immer im Wilden Westen, sind dort kulturell stecken geblieben. Siehe Schusswaffen.
Welchen Zeitraum der Mörder vor seiner Urteilsvollstreckung dann absitzt, kann man ja nur spekulieren.Ray. schrieb:Dann müsstest du aber noch berechnen, dass man durchaus ja Jahrzehnte absitzt bis es zu einer Vollstreckung der TS kommt. Schon vergleichst du nur noch 29 Jahre oder weniger.
Es arbeiten nicht alle Häftlinge, aus verschiedenen Gründen. Von daher hast du Recht es wäre irgendwie zu berücksichtigen, aber berechnen bzw gegenrechnen kann man das nicht einfach so.Ray. schrieb:Ebenso die Frage wie man berechnet, dass Häftlinge ja auch arbeiten und damit Geld für den Staat erwirtschaften.
Dine Ausführung in Ehren, aber mir geht es ja nicht um an Anzweifeln unserer Verfassung/Grundgesetz oder Positionen daraus.Origines schrieb:Die Menschenwürde ist in Deutschland - das folgt schon aus dem Wortlaut von Art. 1 GG - "unantastbar". Und zwar nicht als subjektives Abwehrrecht wie das Persönlichkeitsrecht (das in Art. 2 Abs. 1 GG) oder das Lebensrecht (Art. 2 Abs. 2 GG). Sondern als objektives Prinzip allen staatlichen Handelns ("sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt").
Durch sein Handeln und nicht durch den Staat wird er bestraft. Das nennt sich Konsequenz. Du kennst sicher den Spruch "Jeder ist seines Glückes Schmied", warum ist man dann nicht auch "seine Peches Schmied"? Den Staat hier immer vorzuschieben, weil man die Position der TS nicht vertritt halte ich für unpassend, denn der Staat handelt ja für in im weitesten Sinne für die Gesellschaft. Wenn der Vorwurf da also kommt, wäre es mMn besser zu sagen es ist kein Staatliche sondern gesellschaftliche Verantwortung/Schuld.Origines schrieb:Der Mensch darf nie zum bloßen Objekt staatlichen Handelns werden. Genau das passiert jedoch, wenn ich jemanden in eine Todeszelle stecke, ihm sage, er müsse warten, bis er vom Staat irgendwann kontrolliert und bürokratisch getötet werde. Und ihn dann mit seiner Todesangst alleine lasse. Denn die gehört zur Todesstrafe unabweisbar dazu.
Ich verstehe das, auch deine Position. Nochmal, ich will weder Recht noch Würde auflösen. Es ist und bleibt für mich halt so, dass auch wenn jeder Bürger Recht und Würde inne hat, durch seine Taten Verwirken kann!Origines schrieb:1949 war die Menschenwürde in einer Verfassung ein absolutes Novum. Zuvor waren die Bürgerrechte nie auf die Menschenwürde gegründet worden, sondern - aus naheliegenden Gründen - auf den König oder Kaiser von Gottes Gnaden, der sie gewährte. Oder auf das verfassungsgebende Volk. Und damit waren Bürger- und Menschenrechte disponibel. Die Weimarer Verfassung konnte 1933 so mit der Reichtstagsbrandverordnung und dem Ermächtigungsgesetz ad acta gelegt werden.
Bezieht sich jedoch eine Verfassung auf die unabänderliche Menschenwürde, ist das nicht mehr möglich. Grundrechte können verfassungsrechtlich gerechtfertigt eingeschränkt werden - aber nie abgeschafft. Und auch nie für einen einzelnen Menschen vollständig aufgehoben (Recht auf Leben).
Das immer! Es kommt ja hinzu, dass bei diesem Fall selbst nach meiner Auffassung wohl keine TS auszusprechen wäre, denn es sind mehrere Traumata nachgewiesen. Mal abgesehen von einigen Zweifel in der Beweisführung.redsherlock schrieb:wenn jemand zum Tode verurteilt wird, sollte der Prozess schon fair ablaufen
Volle Zustimmung.PrivateEye schrieb:100 prozentige Sicherheit wirst du NIE haben, selbst im strengsten Überwachungsstaat nicht. Allerdings sollte man auch nie den Punkt überschreiten, wo man seine persönliche Freiheit gegen "Sicherheit" eintauscht.
Letztendlich kann jeder nur das tun, was in seiner Kraft steht. Und das nach bester Möglichkeit.
Da bleibt nur die Strafe voll absitzen und gegeben falls die anschließende Sicherheitsverwahrung.gagitsch schrieb:Die Frage bleibt offen, wie mit denen umgehen die weder Ihr Bestes geben und dazu ggf noch andere Schaden im höchsten Maße.
Ist es für dich Strafe genug, wenn zB ein Kinderschänder ins Gefängnis geht? Oder ein Mörder der nicht nur eine "einfacher" Mord sondern besonders brutal gemordet hat, weggesperrt wird?PrivateEye schrieb:Da bleibt nur die Strafe voll absitzen und gegeben falls die anschließende Sicherheitsverwahrung.
Ich nenne das für die benannten Taten nicht Strafe, sondern Einschränkung. Der Mensch ist ein Gewohnheitstier, egal ob beim Morden oder Vergewaltigen oder bei den Schlafenszeiten und Essgewohnheiten. Und schon die Aussicht mal rauszukommen ist ja eine Belohnung für die Schwerstverbrecher. Ein Kleinkrimineller oder selbst einer mit gewissen nicht so schwere Vergehen, der kann sich besser und gern neu starten, aber sonst ist doch eine positive Aussicht schon unverdient. Warum verdient der Kinderschänder zB überhaupt einen TV im der Zelle, oder ggf Kontakt zu anderen Menschen.PrivateEye schrieb:dass diese Menschen eben kein reguläres Leben mehr haben damit. Du willst einen Film im TV anschauen nach 22:00? Kein Problem für dich. Für jemand der sitzt heißt es 22:00 Uhr licht aus und Einschluss/Nachtruhe. Nix mehr mit Fernsehen. Du hast Lust auf eine Pizza mit Extra Käse? Kein Ding, bestell sie dir! Der andere muss nehmen was er bekommt oder kann (überteuert) einige wenige Lebensmittel zum selber kochen im Anstaltsladen kaufen, wenn er denn genug Geld hat. So mal billig Nudeln mit billig Tomatensoße. Natürlich kann er im ´Gefängnis arbeiten und er bekommt auch einen absoluten Mindestlohn dafür, aber darüber kann er nicht einfach verfügen und das meiste geht auf ein Konto für später mal, als Startkapital für ein neues Leben. Du hast Sehnsucht und telefonierst mit einem Freund oder Freundin, wenn du du dich alleine fühlst. Tja, er kann das kaum und wenn, dann nur sehr eingeschränkt und ebenfalls überteuert.
Mir fehlt die Fantasie welches Programm zB einem Kinderschänder oder seine Lüste und Gedanken verändern könnte. Ich bin dabei, dass für normalere Straftaten mehr Resozialisierungshilfe und Anstrengungen nötig sind, aber bei einigen Taten sehe ich das nicht.PrivateEye schrieb:Klar gibt es da Programme etc. aber es müsste eigentlich noch mehr getan werden. Und ja, für die Opfer und deren Angehörige muss auch mehr getan werden, gar keine Frage. Da gibt es in vielen Bereichen Nachholbedarf.
Kurz und knapp - jagagitsch schrieb:Ist es für dich Strafe genug, wenn zB ein Kinderschänder ins Gefängnis geht? Oder ein Mörder der nicht nur eine "einfacher" Mord sondern besonders brutal gemordet hat, weggesperrt wird?
Genau. Als Staat muss ich das Ganze unpersönlich, ohne Emotionen betrachten. Als Angehöriger nicht. Da gehören Emotionen dazu.gagitsch schrieb:Das ist die Frage, und die ist wohl aus 2 Gesichtspunkten zu beantworten, rechtlich und persönlich.
Weil er trotz seiner Tat ein Mensch ist und auch so behandelt werden muss. Vielleicht nicht nur wegen ihm, sondern auch wegen uns. Weil wir auch Menschen sind und Menschen bleiben sollen, bleiben müssen. Sonst wären wir auf derselben Stufe wie der von dir geächtete Straftäter.gagitsch schrieb:Warum verdient der Kinderschänder zB überhaupt einen TV im der Zelle, oder ggf Kontakt zu anderen Menschen.
Das lässt aber das Grundgesetz in Deutschland nicht zu. Weil die Menschenwürde ein objektives Prinzip ist, kann das Individuum weder auf sie verzichten noch verwirken. Selbst beim Grundrecht auf Leben steht dieses nicht zu beliebigen Disposition (Anschnallpflicht, Tötung auf Verlangen, BtM-Verbot).gagitsch schrieb:Es ist und bleibt für mich halt so, dass auch wenn jeder Bürger Recht und Würde inne hat, durch seine Taten Verwirken kann!
Schon deshalb stimmt der Spruch nicht. Ob jemand "Glück" oder "Pech" schmiedet, hängt gewaltig davon ab, wie die gesellschaftlichen oder staatlichen Rahmenbedingungen sind. Herkunft, Vermögen, Bildung, Chancen und Risiken können individuell beeinflusst, Gene teilweise durch Prägung und Verhalten kompensiert werden. Trotzdem bleibt menschliches Verhalten immer das Produkt aus externen und internen Faktoren.gagitsch schrieb:Du kennst sicher den Spruch "Jeder ist seines Glückes Schmied", warum ist man dann nicht auch "seine Peches Schmied"? Den Staat hier immer vorzuschieben, weil man die Position der TS nicht vertritt halte ich für unpassend, denn der Staat handelt ja für in im weitesten Sinne für die Gesellschaft.
@gagitschgagitsch schrieb:Ist es für dich Strafe genug, wenn zB ein Kinderschänder ins Gefängnis geht? Oder ein Mörder der nicht nur eine "einfacher" Mord sondern besonders brutal gemordet hat, weggesperrt wird?
Na ja, gerade bei diesem zentralsten aller Grundrechte darf es keine Verfügungsmasse geben.Origines schrieb:Selbst beim Grundrecht auf Leben steht dieses nicht zu beliebigen Disposition
Richtig. Und jede Strafe sollte im Sinne des Volkes sein.Cachalot schrieb:Aber nicht der Angehörige sondern der Staat straft.
Das sehe ich auch so im Grunde. Mir missfällt aber tatsächlich die ein oder Andere Regelung die Strafen verkürzen oder umwandeln. GGF ist daher für mich bei bestimmten Fällen die TS die Lösung, da gibt es keine Verkürzung zB.PrivateEye schrieb:Dass das nicht allen gefällt ist mir klar, aber ich finde wir brauchen ein Recht für alle gleichermaßen. Natürlich ist jeder Fall einzigartig und muss auhc so bewertet werden.
Verhätschelt nicht, aber umsorgt. Oder zu gut versorgt. Auf Kosten anderer.PrivateEye schrieb:Das du denkst, das besonders schwere Straftäter scheinbar verhätschelt werden, kann ich nicht nachvollziehen.
Hm, den Bezug zu uns selbst, der ist ganz gut. Tatsächlich hadere ich mit mir gerade. Manches ist für mich so abstoßend, das wünscht man sich die TS, aber andererseits hast du tatsächlich da einen Punkt. Warum sollten wir uns auf ein menschenverachtendes Niveau herunterziehen (lassen).....ich hadere noch, bin hin und hergerissen.PrivateEye schrieb:Weil er trotz seiner Tat ein Mensch ist und auch so behandelt werden muss. Vielleicht nicht nur wegen ihm, sondern auch wegen uns. Weil wir auch Menschen sind und Menschen bleiben sollen, bleiben müssen. Sonst wären wir auf derselben Stufe wie der von dir geächtete Straftäter.
Ja. Die Diskussion ist aber nicht, was unserer Recht zulässt. Oder was getan werden müsste um da oder jenes zu ändern am geltenden Recht.Origines schrieb:Das lässt aber das Grundgesetz in Deutschland nicht zu.
Das ist Geschmackssache ob das Sprichwort stimmt. Was aus einem selbst herauswächst, ist durch sich selbst beeinflussbar. Was von außen auf einen Zukommt, ist beeinflussbar. Wenn der Ort zB Deutschland einem nicht passt, kann man auswandern, sicher unter gewissen nötigen und sinnvollen Umständen.Origines schrieb:Schon deshalb stimmt der Spruch nicht. Ob jemand "Glück" oder "Pech" schmiedet, hängt gewaltig davon ab, wie die gesellschaftlichen oder staatlichen Rahmenbedingungen sind. Herkunft, Vermögen, Bildung, Chancen und Risiken können individuell beeinflusst, Gene teilweise durch Prägung und Verhalten kompensiert werden. Trotzdem bleibt menschliches Verhalten immer das Produkt aus externen und internen Faktoren.
Auch ungefragt, danke ich für deine Meinung, dazu sind wir ja hier.sacredheart schrieb:Ok, Du hast jetzt nicht mich gefragt, aber ich würde sagen: Ja. Über die Dauer der Strafe, ggf eine permanente Wegsperrung kann man wieder unterschiedliche Meinungen haben, aber das gehört nicht direkt hierher.
Es gibt die Möglichkeit, die Gesellschaft ohne Todesstrafe auch vor dem schlimmsten Kriminellen zu schützen. Wir sprechen hier ja von Tätern, die bereits in Gewahrsam sind, nicht vom unbekannten Serienmörder aus der Rue Morgue.
Richtig, man kann über die Kosten nur danach gehen was andere Staaten für Erfahrungen haben.gagitsch schrieb:Welchen Zeitraum der Mörder vor seiner Urteilsvollstreckung dann absitzt, kann man ja nur spekulieren.
In den USa ist der Zeitraum jedenfalls relativ lang, weil das Rechtssystem dort wiederholende Revisionen zulässt.
Joar da gibt es noch jede Menge die man irgendwie einberechnen müsste, was nicht so einfach ist. Einfach aus dem Grund heraus das wir weder das System dsfür haben noch da eine Haft geplant verläuft.gagitsch schrieb:Es arbeiten nicht alle Häftlinge, aus verschiedenen Gründen. Von daher hast du Recht es wäre irgendwie zu berücksichtigen, aber berechnen bzw gegenrechnen kann man das nicht einfach so.
Weil man zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde und nichts anderes.gagitsch schrieb:Warum verdient der Kinderschänder zB überhaupt einen TV im der Zelle, oder ggf Kontakt zu anderen Menschen.
Ist das so einfach? So ein Argument, lässt mich fast wieder emotional werden.Ray. schrieb:Weil man zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde und nichts anderes.
Tatsächlich ist das so einfach.gagitsch schrieb:Ist das so einfach? So ein Argument, lässt mich fast wieder emotional werden.
Das ist schon der Fall. In §§ 44 und 45 StGB sind Nebenstrafen und Nebenfolgen geregelt. Wurde eine schwere Straftat mit Hilfe eines Kfz begangen, kann die Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit dauerhaft entzogen werden (§ 3 StVG). Strafgefangene können ebenfalls Rechte nicht in Anspruch nehmen, die sie auch vom Gefängnis aus ausüben könnten.sacredheart schrieb:Im Gegensatz dazu verstehe ich nicht, warum andere Rechte nicht viel häufiger als Strafe verwirkt werden können, zB die Fahrerlaubnis oder das aktive und passive Wahlrecht. Das wären Strafen, die die Allgemeinheit wenig kosten. Ich könnte mir gut vorstellen, dass jemand der eine Anhalterin vergewaltigt eine lange Haftstrafe erhält und on top ein lebenslanges Fahrverbot.
Da ist was dran. Wenn man das Thema Gefängnis mal ganz unbedarft andenken würde, als wenn es noch gar keine gäbe, würde einem nicht als Erstes einfallen, alle Schwerkriminellen zusammenzupferchen, damit sie dadurch irgendwie besser würden. Das war ja auch gar nicht die Ursprungsintention von Gefängnissen.Origines schrieb:Genau das passiert aber häufig im Knast, v.a. wenn die Sozialdaten (Herkunft, Bildung, Psyche, Sucht usw.) schlecht sind. Gefängnisse sind keine "Besserungsanstalten" oder "Zuchthäuser", sondern Brutstätten der Kriminalität.
Das ist natürlich teilweise auch ungerecht. Natürlich ist eine Strafe für jemanden, der mitten im strukturierten Leben steht oft sehr viel härter als für jemanden, der ohenhin nur in einem kriminellen Umfeld lebt.Origines schrieb:Zudem kann es eine Reihe weiterer Folgen geben, die vom Einzelfall abhängen: Beamte werden ab 1 Jahr Freiheitsstrafe aus dem Beamtenverhältnis entlassen und verlieren sämtliche Ruhegehaltsansprüche. Gewerbetreibenden und Freiberuflern wie Ärzten, Anwälten und Steuerberatern kann die Zulassung entzogen werden.
Naja da geht es dann aber tief in den Bereich welches Leben lebenswert ist rein. Hart treffen tut es jeden.sacredheart schrieb:Natürlich ist eine Strafe für jemanden, der mitten im strukturierten Leben steht oft sehr viel härter als für jemanden, der ohenhin nur in einem kriminellen Umfeld lebt.
Jup. Und kommen wir wieder zu den Menschenrechten. Eine Strafe wider den Menschenrechten ist nicht im Sinne des Volkes, der Menschengagitsch schrieb:Richtig. Und jede Strafe sollte im Sinne des Volkes sein.
Irgendwann knackt die Haft jeden, manche nölen zwar laut ihn würde das nichts ausmachen aber das sind auch jene die im dunklen sich in den Schlaf weinen.sacredheart schrieb:Eine Person ohne aktive oder passive Gewalterfahrungen dürfte von einer Haftstrafe mehr traumatisert werden als ein Schlägertyp, der schon Menschen zusammengedroschen hatte, bevor er das erste Sack am Haar hatte.