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Todesstrafe

25.293 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

um 16:12
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Habe damals nicht mitbekommen die die Gesellschaft die Ausstrahlung in den Nachrichten abgelehnt hat und auf die barrikaden gegangen ist.
Keine Ahnung, wie alt Du damals warst, aber beklatscht wurde die Veröffentlichung und die Art der Hinrichtung nicht gerade. Sie war auf jeden Fall in der öffentlichen Diskussiom. Nur beispielhaft aus dieser Zeit:

https://www.spiegel.de/politik/ausland/dokumentation-wie-saddam-vor-seinem-tod-beleidigt-wurde-a-457586.html
https://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/saddam-husseins-hinrichtungsvideo-vor-aller-augen-a-458182.html


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Todesstrafe

um 16:12
In Anbetracht der Tatsache, dass die letzte öffentliche Hinrichtung 1936 stattfand, sehe ich keinen Grund, rückschrittlich nun öffentliche Hinrichtungen ob im Stream oder sonstwas zugänglich zu machen.

Wo ist der Unterschied, zu den Hinrichtungen des IS, die wir allesamt ablehnen, weil sie barbarisch und menschenunwürdig sind?

Warum sollte meine Sicht der Dinge sich ändern, nur weil als Label USA draufsteht?


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Todesstrafe

um 16:17
@sooma
Und warum ist YouTube immer noch online und wurde nicht weggecancelt?
Warum gibt es immer noch zig Videos zur Hinrichtung`?
Mir fehlt da etwas der Aufschrei ..

Während ihr euch um ein mögliches Live Streaming aufregt.

@Stirnsänger
Kein interesse.
Ich erwähne es nur, damit du nicht vergeblich auf die Antwort deiner Frage wartest.

Möchte ja höflich sein


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Todesstrafe

um 16:22
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ich erwähne es nur, damit du nicht vergeblich auf die Antwort deiner Frage wartest.
Tue ich nicht, denn es war ja eh nur ein Strohmann deinerseits.
Die Antwort ist völlig korrekt: Niemand.


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Todesstrafe

um 16:23
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Mir fehlt da etwas der Aufschrei ..
Das ist 20 Jahre her, auf welchen nochmaligen Aufschrei wartest Du da jetzt?

Kann's nur wiederholen:
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Klar sind das auch Probleme, aber eine öffentliche Hinchrichtung in den USA trägt sicher nicht zur Besserung bei.



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Todesstrafe

um 16:28
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Und warum ist YouTube immer noch online und wurde nicht weggecancelt?
Warum gibt es immer noch zig Videos zur Hinrichtung`?
Mir fehlt da etwas der Aufschrei ..

Während ihr euch um ein mögliches Live Streaming aufregt.
Das eine macht das andere nicht besser.
Ich kann Youtube nicht abschalten oder solche Videos löschen.
Zumal wirklich brutale Sachen auch eher anderswo zu finden sind.

Und nichts macht es besser, wenn die USA nun plötzlich meint jemanden öffentlich erschießen zu lassen und das ganze live in die Welt zu übertragen.
Das ist einfach nur abartig, egal was sonst für abartiges Zeug im Netz zu finden ist.
Öffentlicher Kindesmissbrauch ist ja auch nicht "ok", nur weil es im Darknet Kinderpornos gibt.


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Todesstrafe

um 17:45
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ich denke das kann man nicht mit Staaten vergleichen wie der IS oder Nordkorea ..
Die USA würde das als rechtstaatliche Exekution übertragen.
Natürlich ist das identisch. Nordkorea hat nach seinen Gesetzen jemanden zum Tode verurteilt. Der IS auch. Rechtsstaatlich bedeutet nur die halten sich an ihre Gesetze. Das hatten wir schonmal. Da kam das von dir.
Aber es passt zu den USA. Kuscheln mit China, Russland und Nord Korea.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Im Iran oder Nordkorea sind die Hinrichtungen nicht rechtstaatlich nach internationale Werte oder von den Menschenrechte gedeckt.
Keine TS geht mit den Menschenrechten konform.
Und auch in den USA sind TS nicht durch internationale Werte und erst recht nicht durch die Menschenrechte gedeckt. Artikel 3. Erkläre aber mal gerne mit eigenen Worten wie sich der mit der TS in Einklang bringen lässt.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Das ist schon ein Unterschied.
Nope. Da begeben sich die USA genau auf dieses Niveau.


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Todesstrafe

um 17:46
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ich denke das kann man nicht mit Staaten vergleichen wie der IS oder Nordkorea ..
Die USA würde das als rechtstaatliche Exekution übertragen.

Im Iran oder Nordkorea sind die Hinrichtungen nicht rechtstaatlich nach internationale Werte oder von den Menschenrechte gedeckt.
Das ist schon ein Unterschied.
Inwiefern sind Hinrichtungen im Iran z. B. nicht rechtsstaatlich, wenn das Urteil, wie in den USA, von einem staatlichen Gericht gesprochen wurde? Sind die Hinrichtungen in den USA von internationalen Werten und Menschenrechten gedeckt?
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ich bin sicher die meisten der Diskussionsteilnehmer haben damals in den Nachrichten auch die letzten Minuten von Saddam Hussein gesehen kurz bevor er gehängt wird.
Wurde zumindest in den Medien inflationär immer und immer gezeigt.

Das ist aber moralisch scheinbar legitim. Hauptsache man sieht nicht die letzte Sekunde.
Ich fand es widerlich. War denn diese Hinrichtung rechtsstaatlich? War die Ermordung von Bin Laden rechtsstaatlich? (Mit US-Präsidenten live am Bildschirm.)


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Todesstrafe

um 17:51
@Kangaroo
Diesmal nicht ausweichen und rumlavieren, beantworte das mal ganz konktet:
Zitat von CachalotCachalot schrieb:und erst recht nicht durch die Menschenrechte gedeckt. Artikel 3. Erkläre aber mal gerne mit eigenen Worten wie sich der mit der TS in Einklang bringen lässt.



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Todesstrafe

um 17:51
Welchen Nutzen hätte es für die Menschheit, wenn diese Erschießung nun live gesendet wird? Es wäre nur primitiver Ausdruck einer Machtdemonstration. "Wir sind ein autoritärer Staat!"


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Todesstrafe

um 18:00
Zitat von soomasooma schrieb:Diesmal nicht ausweichen und rumlavieren, beantworte das mal ganz konktet:
(2) In Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft worden ist, darf ein Todesurteil nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden, die zur Zeit der Begehung der Tat in Kraft waren und die den Bestimmungen dieses Paktes und der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht widersprechen. Diese Strafe darf nur auf Grund eines von einem zuständigen Gericht erlassenen rechtskräftigen Urteils vollstreckt werden.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/750_750_750/de

IPBPR Artikel 6 Absatz 2 ..
Habe den Artikel sicher schon 10 mal hier in der Diskussion verlinkt


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Todesstrafe

um 18:04
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:IPBPR Artikel 6 Absatz 2 ..
Habe den Artikel sicher schon 10 mal hier in der Diskussion verlinkt
Nope. Dann zitiere mal aus dem Berichtcder Artikel 3 aushebt.
Ich zitiere ihn gerne

„Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“


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Todesstrafe

um 18:05
@Kangaroo

Und was "schwerste Verbrechen" sind bestimmt wer?
Bei den einen ist es Mord, Terrorismus, Spionage oder Volksverrat und bei anderen zusätzlich noch Ehebruch, Apostasie oder homosexuelle Handlungen.
Die USA ist eh schon die einzige westliche Demokratie mit der Todesstrafe. Diese dann auch noch öffentlich zu zelebrieren reiht sie ein mit Staaten wie dem Iran oder Nordkorea.


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Todesstrafe

um 18:07
@Cachalot
Dann weise bitte nach dass der Artikel 6 Absatz 2 dadurch ausgehebelt wird ..
Das mag deine subjektive Sicht dazu sein, anderfalls musst du es durch eine Quelle belegen ..


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Todesstrafe

um 18:08
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Habe den Artikel sicher schon 10 mal hier in der Diskussion verlinkt
und immer noch nicht richtig verstanden


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Todesstrafe

um 18:08
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Dann weise bitte nach dass der Artikel 6 Absatz 2 dadurch ausgehebelt wird
Zitat von CachalotCachalot schrieb:Jeder hat das Recht auf Leben
Hiermit. Das Recht auf Leben wird durch die TS gebrochen. Der getötete ist dann nämlich? Korrekt. Er ist tot. Er lebt nicht mehr.

Jetzt gerne du.


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Todesstrafe

um 18:10
@Kangaroo
Dann werfe ich Artikel 7 gleich noch hinterher:
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.



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Todesstrafe

um 18:13
@Tussinelda
Du hast scheinbar nicht verstanden dass die USA das Zweite Fakultativprotokoll nicht gezeichnet hat.

@@sooma
Zitat von soomasooma schrieb:Dann werfe ich Artikel 7 gleich noch hinterher:
Und wo ist der Zusammenhang mit der Todesstrafe?

Erlär mir gerne mal wieso Artikel 6 Absatz 2 im IPBPR existiert wenn er perse von den Artikel die ihr genannt habt ausgehebelt wird? Und wieso die USA dann weiter die Todesstrafe durchführt? Sie haben immerhin neben vielen vielen Staaten den IPBPR gezeichnet (Aber nicht das Zweite Fakultativprotokoll
)


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Todesstrafe

um 18:26
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Du hast scheinbar nicht verstanden dass die USA das Zweite Fakultativprotokoll nicht gezeichnet hat.
doch, habe ich, Du musst mir sicher nix aufzeigen, was ich unter Garantie besser weiß als Du ;)
was Du nicht verstehst ist dies:
The right to life is a jus cogens norm, described as ‘the supreme right of the human being’.

Article 6(1) opens by proclaiming ‘the inherent right to life’ of every human being. The guarantees in the two sentences which follow are that the right to life must be protected by law, and that that no one may be ‘arbitrarily’ deprived of life.
Quelle: https://www.cambridge.org/core/books/abs/commentary-on-the-international-covenant-on-civil-and-political-rights/article-6-the-right-to-life/D428D1C302FB358CDF671E44CA0CBA41

In Art 6 wird die Todesstrafe nicht erlaubt, sondern geduldet unter sehr strengen Auflagen und dies auch nur deshalb - ich habe es Dir schon erklärt, wiederhole mich aber gerne - weil die, die die Todesstrafe noch hatten sonst nicht unterschrieben hätten, hätte man sie sofort universell verboten und weil das klare Ziel die Abschaffung ist und das für jeden Unterzeichner, denn siehe oben.


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Todesstrafe

um 18:44
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und weil das klare Ziel die Abschaffung ist und das für jeden Unterzeichner, denn siehe oben.
Die USA hat als Unterzeichner das klare Ziel der Abschaffung? (Also den Hauptpakt hat die USA ja gezeichnet)

Wieso gab es dann von der USA folgenden Vorbehalt bei der Zeichnung:
(2) That the United States reserves the right, subject to its Constitutional constraints, to impose capital punishment on any person (other than a pregnant woman) duly convicted under existing or future laws permitting the imposition of capital punishment, including such punishment for crimes committed by persons below eighteen years of age.
Quelle: https://hrlibrary.umn.edu/usdocs/civilres.html

Meines Wissens hat die USA sich weder Verpflichtet die Todesstrafe irgendwann abzuschaffen, noch hat die USA das Ziel der Abschaffung erklärt.

Gerne kannst du mich aufklären, wenn du andere Quellen hast und ich mich in der interpretation meiner Quelle irre :-)


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