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Todesstrafe

22.615 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

26.11.2009 um 22:01
Welcher Mörder verdient eigendlich die Todesstrafe? Jeder?
Sind alle Mörder Bestien?

Gemeines Beispiel:

Mann A vergewaltigt kleines Mädchen und prügelt sie zum Krüppel.

Mann B ist der Vater des Mädchens.
Mann B sucht Mann A auf und tötet ihn.
Gaanz langsam. So richtig gemütlich von unten nach oben mit nem scharfen Messer.

Nun wird Mann B wegen Mordes verhaftet. Logisch.
Todesurteil, weil Bestie?

Mann A wäre übrigens nicht zum Tode verurteilt worden. Er hat ja niemanden umgebracht.

Nun kommen die Zweifler in moralische Schwierigkeiten.
Die meißten denken ja das Mann B so gehanbdelt hat, wie sie als Elternteil vielleicht auch handeln würden.

Gibt es also mildernde Umstände, wenn man einen guten Grund zum Töten hat?
Notwehr zum Beispiel. Ist ja auch immer so ne Sache.
Eine Frau die ihren potientiellen Vergewaltiger von seiner tat abhält indem sie ihn tötet ist nach aktueller Rechtsprechung ja auch eine Mörderin, oder wenigstens Totschlagerin, wenn sie Glück hat.
Eine mögliche Vergewaltigung rechtfertigt nämlich nach deutschem Recht keine Tötung aus Notwehr da die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist.

Wer entscheidet nun welche Art von "Mörder" eine Bestie ist und für wen man vielleicht Verständnis hat, wenn man die Umstände brücksichtigt?

Ein Fremder steigt Nachts in dein Haus ein. Du hörst es...hast Angst...hast eine Waffe. Du schießt in die Dunkelheit. Mit zitternden Händen ertastest du den Lichtschalter...und vor dir liegt der 10jährige Nachbarsjunge in seinem neuen Batmen-Kostüm.

Das war dein letztes Verbrechen...DU BESTIE!

Müssen nun alle Mörder hingerichtet werden oder nur die "bösen" Mörder?
Gar nicht so einfach was?

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Todesstrafe

26.11.2009 um 23:46
@Trapper


Gute und Böse Mörder gibts ja auch vor dem Gesetz nicht. Ich glaube ich weiss was Du meinst, du beziehst dies eher auf die Leute die die einen Mörder gerne lynchen würden und bei den anderen Mördern applaudieren. Würde mal sagen, die Bewegründe sind schon entscheidend, ich denke schon das diese in Urteilen eine nicht geringfügige Rolle spielen.

Es mag sein dass das deutsche Recht nicht perfekt ist, kommt auch auf den Standpunkt an. Aber das schlimme ist dass die meisten Todestrafenbefürworter und Applaudierer sich garnicht richtig mit der Materie befassen, sondern emotional aufgeladen, aufgepeitscht durch ihre eigene Phantasie und irgendwelche Schlagzeilen an die Sache rangehen.

Es kann ja jeder seine Meinung vertreten, aber man kann von Glück sprechen dass nicht jeder Hinz und Kunz es bis zum Richter bringt, sonst wären wir im Handumdrehen wieder bei Scharfrichtern ala Freisler.


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27.11.2009 um 00:37
@Trapper
Zitat von TrapperTrapper schrieb:Eine mögliche Vergewaltigung rechtfertigt nämlich nach deutschem Recht keine Tötung aus Notwehr da die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist.
Hast du dich überhaupt schonmal mit dem Deutschem Recht befasst? Bei Notwehr gibt es keine Verhältnismäßigkeit. Niemand muss eine Vergewaltigung erdulden wenn er diese durch Tötung abwenden kann.
Zitat von TrapperTrapper schrieb:Ein Fremder steigt Nachts in dein Haus ein. Du hörst es...hast Angst...hast eine Waffe. Du schießt in die Dunkelheit. Mit zitternden Händen ertastest du den Lichtschalter...und vor dir liegt der 10jährige Nachbarsjunge in seinem neuen Batmen-Kostüm.
Auch das wäre kein Mord. Es wäre vermutlich noch nicht einmal Totschlag. Je nach Sachlage, wäre ein Freispruch unter Umständen möglich.


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27.11.2009 um 00:42
@The.Secret

Wikipedia: Notwehr#Notwehrexzess


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27.11.2009 um 00:44
@Ashitaka

Und weiter? Notwehrexzess ist doch wieder eine ganz andere Angelegenheit! Es geht um die Erforderlichkeit!


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27.11.2009 um 00:52
Erforderlichkeit? Erzähl mir mehr.


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27.11.2009 um 01:00
@Ashitaka

Bei einer Notwehrhandlung muss man auf das mildeste Mittel zurückgreifen. Man darf nicht übertreiben. ABER das ist nicht gleich Verhältnismäßigkeit. Wenn du einen Vergewaltiger durch einen Schlag ins Gesicht aufhalten kannst, musst du das so handhaben, auch wenn du eine Pistole zur Hand hast. Reicht das allerdings nicht, kannst du von der Pistole gebrauch machen. Es spielt hierbei keine Rolle, dass die Vergewaltigung "weniger schlimm" ist als die Tötung. Wenn es notwendig ist die Vergewaltigung abzuwenden, darfst du es so handhaben. Darin liegt der Unterschied.


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27.11.2009 um 01:08
Nunja, wer das als Laie auf die jeweilige Situation bzw. Änderung der Situation bezieht, kann durchaus zu dem Schluss kommen, dass die Anwendung des "mildesten Mittel" eine Art "Verhältnismäßigkeit" (Mittel - Situation - Alternativen) darstellt. Ob das dann der richtige Rechtsterminus ist oder nicht, meine Güte.


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27.11.2009 um 01:10
@Trapper
Der Straftatbestand des Mordes ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Eine Frau die einen potentiellen Vergewaltiger tötet, wird theoretisch niemals als Mörderin vor Gericht stehen, solang die versuchte Vergewaltigung ersichtlich ist. Die Reaktion mag für diejenigen, die nicht in der Situation der Frau waren unverhältnismäßig erscheinen, aber die Bedingungen für den Straftatbestand des Mordes sind damit nicht erfüllt.

@eyecatcher76
Zitat von eyecatcher76eyecatcher76 schrieb:aber das ist eben meine meinung, die ich jetzt oft genug versucht habe euch zu erklären, ohne wie eine gestörte da zu stehen
Ein Tipp: setz Dich in Ruhe mit dem Thema auseinander, bevor Du weiterhin so geistreiche Kommentare wie
Zitat von eyecatcher76eyecatcher76 schrieb:finde eben, dass solche leute reine bestien sind, de soetwas aus langeweile oder sonst was tun!
von Dir gibst. Ich belass es dabei aber es könnte sein, dass Dir Psychologen für sowas ihre Lehrbücher um die Ohren hauen.
Zitat von eyecatcher76eyecatcher76 schrieb:Sie haben auch über das leben Anderer bestimmt und sie einfach getötet! Also haben die sich quasi auch das "Recht" genommen, dies zu tun.
Das ist jetzt nicht im speziellen an Dich, da dieser Spruch so oder ähnlich immer wieder auftaucht.
"Sich das Recht nehmen" ist allerdings nur eine umgangssprachliche Formulierung, die natürlich besonders schön klingt, um populistisch eine Forderung nach harten Strafen zu legitimieren.
Was aber tatsächlich geschieht, ist dass ein Täter eine Tat begeht und zwar ENTGEGEN jeglicher rechtlicher Grundlage, wenn ich das auf das Argument weiter anwende, würde das ja heißen, dass der Staat auch entgegen jeglicher rechtlicher Grundlage bestrafen soll.

Nochmal zum mitschreiben:
Jeder hat das Recht auf Leben. Dieses Recht ist unveräußerlich. Und für die Leute, die schlecht sehen können nochmal fett und groß:
DAS RECHT AUF LEBEN IST UNVERÄUSSERLICH

Und ich lehne mich mal soweit aus dem Fenster:
Jedem der die Todesstrafe fordert sollte man eigentlich mal auf den Zahn fühlen wie weit es bei ihm/ihr mit den Menschenrechten bestellt ist.


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27.11.2009 um 01:26
@Ashitaka
Zitat von AshitakaAshitaka schrieb:Nunja, wer das als Laie auf die jeweilige Situation bzw. Änderung der Situation bezieht, kann durchaus zu dem Schluss kommen, dass die Anwendung des "mildesten Mittel" eine Art "Verhältnismäßigkeit" (Mittel - Situation - Alternativen) darstellt. Ob das dann der richtige Rechtsterminus ist oder nicht, meine Güte.
Es geht nicht um den Rechtsterminismus. Trapper hat gesagt, dass man aufgrund von Verhältnismäßigkeit prinzipiell keine tödliche Handlung bei Vergewaltigung anwenden darf, dass ist schlicht falsch. Dann kommst du mit "Notwehrexzess" um das zu belegen, doch auch das ist wiederum etwas ganz anderes. Das Problem ist nicht der Terminus sondern schlicht der Inhalt!


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Todesstrafe

27.11.2009 um 01:34
Nein, ich komm nicht mit Notwehrexzess um die Aussage von Trapper zu belegen, das ist eine Unterstellung.

Mein Einwurf bezog sich lediglich auf diesen mit Punkt abgeschlossenen Satz deinerseits:
Zitat von The.SecretThe.Secret schrieb:Bei Notwehr gibt es keine Verhältnismäßigkeit.
Der Satz war zwar in das Vergewaltigungsbeispiel eingebettet, aber eben doch irgendwie isoliert, das konnt ich so nicht stehen lassen. Du hast mir dann ohnehin selbst bereitwillig erklärt, worauf ich im Prinzip hinaus wollte. Es gibt also keinen Grund zur Aufregung.


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27.11.2009 um 01:45
@Wunschkind
Ich bin für die Todestrafe, aber da gibts was: Statt Todestrafe, ist Folter (z. B. Schlafentzug) besser, da lernt der Täter was. :D


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27.11.2009 um 02:15
@Ashitaka
Zitat von AshitakaAshitaka schrieb:Nein, ich komm nicht mit Notwehrexzess um die Aussage von Trapper zu belegen, das ist eine Unterstellung.
Du drückst dich gerne sehr drastisch aus, nicht wahr? Es ist keine Unterstellung, sondern allenfalls ein Missverständnis, nichts für ungut, aber wenn du nur nen einzelnen Link postest überlässt du auch zimlich viel der Interpretation. ;)
Zitat von AshitakaAshitaka schrieb:Der Satz war zwar in das Vergewaltigungsbeispiel eingebettet, aber eben doch irgendwie isoliert, das konnt ich so nicht stehen lassen.
So wie ich es erklärt, habe ist es korrekt. Es hat halt nichts mit Notwehrexzess zu tun, das ist kein rumreiten auf dem Terminus, es ist einfach was es ist. ;)
Zitat von AshitakaAshitaka schrieb:Es gibt also keinen Grund zur Aufregung.
Gibt es auch nicht. ;) Wollte nur nen Fehler ansprechen. Wenn du ohnehin darauf hinaus wolltest, lernt vielleicht ein anderer daraus. ;)


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Todesstrafe

27.11.2009 um 02:54
Zitat von The.SecretThe.Secret schrieb:es ist einfach was es ist.
Eben nicht. Weil diese Begriffe auch nicht vom Himmel fallen, sondern von Menschen definiert werden und je nach Kontext - Alltagssprache oder z.B. Juristerei andere oder strenger abgegrenzte Bedeutungen zugeschrieben bekommen - dem entsprechend ist es sehr wohl auch eine Frage des Terminus.

Weiters habe ich z.B. relativ wenig mit dem deutschen StGB zu tun - im einschlägigen österreichischen Paragraphen ist durchaus von "unangemessen" bzw. von "gerechtfertigtem Maß der Verteidigung" die Rede. Man möge mir darob meine triviale Formulierung verzeihen.

Wir wollen ja nicht, dass in deinem Kopf aufgrund des Verhältnismäßigkeitsprinzips die ganze Zeit Eingriffe des Staats in bürgerliche Grundrechte herumspuken.


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27.11.2009 um 05:58
@

Vielleicht hätte ich die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" schreiben sollen.
...welche gegeben sein muß um eine Notwehrhandlung rechtens zu machen.


Und zum Thema Vergewaltigung kann ich nur sagen:
Wie will eine Frau beweisen das man sie Vergewaltigen wollte, wenn sie den Täter doch zuvor in Notwehr tötet?

Kann sie in den meißten Fällen nicht! Übrig bleibt nur ein toter Mann und eine Mörderin.

Aber das geht nun am eigentlichen Thema vorbei.


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27.11.2009 um 17:00
@Ashitaka

Sag mal was willst du eigentlich? Wir reden hier von Verhältnissmäßigkeit in Deutschland- Trapper hat von Verhältnissmäßigkeit in Deutschland geredet- ich erzähle dir von der Verhältnissmäßigkeit in Deutschland. Abgesehen davon ist der Terminus nur zweitrangig, es war eine Frage des Inhalts, lies dir mal durch was trapper so geschrieben hat. Aber egal, ich habe jetzt nicht genug Zeit das ganze ewig durchzukauen. Belassen wir es also dabei...


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27.11.2009 um 21:46
@Ashitaka

Ich spreche von einem perfekten Weg, dem Wägnis von Grausamkeit und Gnade... Gerechtigkeit. Ich spreche den einzig richtigen Weg an, doch wenn du das nicht siehst oder verstehen willst, dann zeigt das nur, dass du entweder einer von Ihnen bist oder nur einfach eine Ihrer verblendeten Marionetten.

Ach und... Nur Thesen kann man widerlegen, aber niemals Botschaften und schon gar nicht die Wahrheit... Man kann diese nur ausblenden.


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27.11.2009 um 22:20
@Ashitaka

Wenn dein Leben in einem moment in Gefahr ist, dann kannst du den Täter töten um dich zu retten! Ganz einfach!

Es gibt dann nicht einmal eine Anklage gegen dich.

Notwehr ist Notwehr!



Gruß

SaifAliKhan


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Todesstrafe

28.11.2009 um 00:37
Ist die Todesstrafe, "gleiches mit gleichem" vergelten? Wirklich? Jahre lang in einer Zelle auf den Tod zu warten. Der grausame Moment in dem man weis das in den nächsten Minuten das Leben endet? Da ist ein schneller und sauberer Mord irgendwie humaner...


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Todesstrafe

28.11.2009 um 10:23
@Conquestus
Na dann gib mal einen streng logischen Beweis, dass Deine Ansicht eine absolute Wahrheit ist, und keine Weltbildbedingte relative Wahrheit.


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