Wohin geht die Türkei unter Erdogan?
30.07.2016 um 13:57Anzeige
Die Lage: schäbig! Die Gräber: anonyme Erdlöcher! Gebete für die Toten: verboten!
Vor der geplanten Pro-Erdogan-Demonstration am Sonntag in Köln hat der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan Deutschland und Österreich wegen angeblich mangelnder Meinungsfreiheit kritisiert.http://www.spiegel.de/politik/ausland/erdogan-unterstellt-deutschland-defizit-bei-meinungsfreiheit-a-1105462.html
Nerok schrieb:Press Freedom Index 2016:Ein Armutszeugnis für Deutschland, aus meiner Sicht.
Deutschland: Platz 16
The law bans hate speech, Holocaust denial and Nazi propaganda but far-right groups target the media regardless. Since 2014, there has been growing harassment, threats and violence against journalists covering radical right-wing groups, especially the Islamophobic and xenophobic group Pegida. The other source of concern for journalists is the 2009 anti-terrorism law, which allows the police to conduct clandestine surveillance operations (including searches of homes, inspection of computer hard disks, and phone taps) and threatens the confidentiality of their sources.Rechtsradikale die Journalisten attackieren und unsere PEGIDA Freunde.
Nerok schrieb:Erdogan ist übrigens wahrscheinlich deswegen so pissig weil Verboten wurde das er live aus der Türkei auf einer Großleinwand bei der AKP Lobbyverein Demonstration zugeschaltet wird.Wenn dem so ist, also das ein Redeverbot erteilt wurde, dann ist das ein Armutszeugnis für Deutschland und mit der Rede- und Meinungsfreiheit ist in diesem Land nicht weit her.
Laut Mathies gibt es Erkenntnisse, dass die Veranstalter türkische Regierungsmitglieder als Redner nach Köln eingeladen haben. Der Polizeipräsident hat angekündigt, die Kundgebung zu verbieten, falls es sich bei den Rednern um Personen handelt, für deren Schutz er in Köln nicht garantieren könne. Damit könnte auch das Anschlagsrisiko steigen.Wäre es besser, wenn es einen Anschlag auf Regierungsmitglieder der Türkei gäbe?
Die Leinwand dürfe aufgestellt, aber nur für die Übertragung von Reden vor Ort, entschieden die Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster. Redebeiträge aus dem Ausland seien durch das deutsche Versammlungrecht nicht gedeckt.http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/grossdemo-polizeipraesident-schliesst-verbot-nicht-aus-100.html (Archiv-Version vom 31.07.2016)