@FF Soweit ist das ja alles klar. Verpflichtungen, Verträge, Existenzen etc. pp. alles will gut überlegt sein, und keiner soll sich benachteiligt fühlen. Da bin ich voll bei euch, so eine Scheidung in der Ehe ist auch nicht einfach, und auch nicht wirklich staatlich gewollt, trotzdem lässt man den Menschen die Freiheit, auch wenn einpaar Sachen dabei nicht mehr so optimal sind, als wenn sie zusammen geblieben wären, und sich liebten.
Ist durchaus vergleichbar, weil es auch bei Menschengruppen nur hauptsächlich um Sympathiewerte und ganz triviale zwischenmenschliche Verhältnisse geht. Schlimmstenfalls um Arbeitsverhältnisse.
Jetzt switchen wir kurz zur reinen Rechtsethik, die von Menschenrechtlern für Menschen gemacht wurde, weil nun Jeder solche elementaren Bedürfnisse gut kennt und den Schutz derer braucht, damit die Gesellschaft harmonisch bleibt.
Den ganz profanen Bedürfnissen der Menschen nach Freiheit und persönlicher Entwicklung. Auch die der jeweiligen Völker, was hier im Mittelpunkt steht.
Und hier lehrt die Rechtsethik eben, dass andere Staatsgesetze -Wirschaftsgesetze, Politische Regelungen etc.- die Menschenrechte nicht behindern dürfen, weil das dann oft in Diktaturen endete, und man sich durch die Aufnahme in die UN dazu verfassungstechnisch verpflichtete, die Menschenrechte verfassungsmäßig zu garantieren.
Gesetze, welche also gegen die Grundrechte der Verfassungen verstoßen, werden von den Verfassungsrechten sowieso gleich entkräftet, oder nachgebessert, somit können die Staatsgrenzen hier einfach keinen Vorrang haben... zumindest wenn ich das nicht alles falsch verstanden habe.