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Der hybride Krieg Russlands gegen die Ukraine

17.010 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Russland, Ukraine, Kriegsverbrechen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der hybride Krieg Russlands gegen die Ukraine

20.02.2015 um 11:34
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb: nicht so offensichtlich was du raus siehst
ja ich hab es halt bündig auf den punkt gebracht .manche Bilder sprechen für sich und anderes bezieht sich auf die Aussage des Sprechers.die interpretation davon liegt aber im "Auge des Betrachters" .bspw wurde da nie Asow erwähnt aber man erkennt es an den insignien der Uniform.

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Der hybride Krieg Russlands gegen die Ukraine

20.02.2015 um 11:35
@Fedaykin
Ich glaube, auch wenn die Kanzlerin an dem Minsk II Format krampfhaft festhält, der Waffenstillstand ist Geschichte. Das Territorium der Terroristen ist viel zu klein, um bei ev. Verhandlungen mit Kiev stark auftreten zu können.
Es wird umgruppiert, und dann das nächste Ziel angegriffen. Ich tippe auf Mariupol, aber auch ein Ziel in der Mitte ist möglich.
Chancen für UN Truppen sehe ich nicht, es sei denn, Russland stell das Groß, was natürlich kontraproduktiv wäre. Alles Andere kann durch Russland verhindert werden. Ausserdem muß man sich vor Augen halten, das eine UN-Truppe ohne anständiges Mandat garnix taugt. Dazu gehört auch das Recht auf Selbstverteidigung. Man sieht das gut an der jetzigen OSZE Truppe, der einfach der Zugang zu den neuralgischen Punkten verwehrt wird. Die können nur mit den Schultern zucken.


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Der hybride Krieg Russlands gegen die Ukraine

20.02.2015 um 11:40
Ja, aber ob Russland es sich leisten kann dort Wiedersprüchlich aufzutreten?


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Der hybride Krieg Russlands gegen die Ukraine

20.02.2015 um 11:54
Na für Friedenstruppen Brauch es erstma ne anständige Waffenruhe.
Und Russland da rein schicken .... Nunja , das gibt ja nur Mord und Totschlag . Keine gute Idee .
Genausowenig eu Truppen .

Die Ukraine muss ihre Soldaten erstma aus dem debaltsevo Trauma rausholen .was die die letzte Woche gesehen haben an Granaten und Kugeln um die Ohren muss höchstens Level gewesen sein . In Artemisk werden alle Bars und Restaurant um 5 geschlossen und die berkut ist durch und hat die Jungs nachhause geschickt.die sind erstma durch .

Dann Brauch die Ukraine panzerbrechendes Zeug , hilft alles nix.
Die Rebellen werden sich nicht wieder aufn Traktor setzen


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Der hybride Krieg Russlands gegen die Ukraine

20.02.2015 um 11:58
@Jedimindtricks

Panzerabwehr kann eigentlich kein Problem sein

die Russichen ATGW sind nicht schlecht (Wenn auch nicht so elegant und Smart wie JAvelin)

und das meiste sind immer noch BMP und BTR, da reicht auch noch Generation 2 Panzerabwehrwaffe.

ich sehe den Nachteil eher im Bereich des Indirekten Feuerns.

Wie man sieht haben die Sepas immer wieder Artilleristische Überlegenheit geschaffen (So sieht Debaltsewe dann allerdings auch aus)


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Der hybride Krieg Russlands gegen die Ukraine

20.02.2015 um 12:00
@Jedimindtricks
Na für Friedenstruppen Brauch es erstma ne anständige Waffenruhe.
Und Russland da rein schicken .... Nunja , das gibt ja nur Mord und Totschlag . Keine gute Idee .
Genausowenig eu Truppen .

Die Ukraine muss ihre Soldaten erstma aus dem debaltsevo Trauma rausholen .was die die letzte Woche gesehen haben an Granaten und Kugeln um die Ohren muss höchstens Level gewesen sein . In Artemisk werden alle Bars und Restaurant um 5 geschlossen und die berkut ist durch und hat die Jungs nachhause geschickt.die sind erstma durch .

Dann Brauch die Ukraine panzerbrechendes Zeug , hilft alles nix.
Die Rebellen werden sich nicht wieder aufn Traktor setzen
t
Stimme ich zu.

EU Truppen da rein das wäre der größte Fehler. Auch wenn Seps dazu ja sagen..
Die EU würde dann mitten rein gezogen wenn es da schießereien geben würde.. klingt schon fast wie eine Falle um die EU da reinzuziehen


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Der hybride Krieg Russlands gegen die Ukraine

20.02.2015 um 12:00
Zitat von JedimindtricksJedimindtricks schrieb:Etwas abseits dann bei einem Take außerhalb des Pulkes kommt es zu Beschuss des Airports mit Minen . Der Korrespondent zeigt in Richtung Hangars von wo die Schüsse kommen sollen , ganz klar Pro russisches Gebiet .
unglaublich wie mutig auch diese BBC Reporter sind ,der redet weiter obwohl die Bomben hinter ihm einschlagen.Seit anbeginn des Krieges sah man auf BBC World stetig direkte exklusiv Berichte von der front.


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Der hybride Krieg Russlands gegen die Ukraine

20.02.2015 um 12:14
@Fedaykin
Na Russland hat sich in der UN schon ordentlich blamiert:
Zitat von Hape1238Hape1238 schrieb:Von Waffenstillstand also keine Rede. So hagelte es Vorwürfe an die Adresse Russlands, oder, wie Tschurkin das sah, Beleidigungen - vor allem von amerikanischer Seite. Samantha Power, die US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen, sprach nicht die Sprache der Diplomatie, sondern klare Worte. Beispiel: Russland unterzeichne Friedensabkommen und tue dann alles in seiner Macht stehende, um sie auszuhöhlen, sagte Power. Und nur wenig später: Dass Russland, das doch die Gewalt in der Ukraine verursacht habe und weiter eskaliere, "dass dieses Russland eine Resolution einbringt, die eine friedliche Lösung verlangt, ist geradezu ironisch, gelinde gesagt".
Die massive Kritik an Russland wanderte um den runden Tisch des Sicherheitsrates. Etwa mit mahnender Erinnerung an die Annexion der Krim - so der britische Botschafter Lyall Grant: "Wir dürfen uns durch die Ereignisse in der Ostukraine nicht ablenken lassen von der himmelschreienden Missachtung der UN-Charta durch Russland, da es doch die Krim illegal annektiert hat." Der deutsche UN-Botschafter Harald Braun - lediglich als Gast im Sicherheitsrat, nicht zuletzt durch die deutsch-französische Vermittlung des jüngsten Friedensabkommens - schloss sich dem an: Sein Land verurteile die illegale Aneignung der Krim, die Deutschland nicht anerkennen werde.
http://www.tagesschau.de/ausland/ukraine-debalzewe-115.html


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Der hybride Krieg Russlands gegen die Ukraine

20.02.2015 um 12:14
Zitat von albatroxaalbatroxa schrieb:klingt schon fast wie eine Falle um die EU da reinzuziehen
Deutschland hat es jedenfalls schwer nach diesem scheitern ihre Argumente durchzusetzen bezüglich nichtlieferung von waffen. gut man wird das den USA überlassen. nach meiner meinung sollte sich die Ukraine aus dem Donbass militärisch ganz zurückziehen und abseits davon eine verteidungslinie -wall bauen .dort können sie dann ihre von uns gelieferten aufklärungstechnik einsetzen . zeitgleich soll man sich konzentrieren die wirschaft aufzubauen mit kräftiger unterstützung des westens damit kann sich Putin schwarz ärgern in ein paar jahren wenn es sich kiev viel besser leben lässt als in den sepa gebieten.


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Der hybride Krieg Russlands gegen die Ukraine

20.02.2015 um 12:14
@Fedaykin
Naja , nicht ganz unwichtig wird wohl sein das die ukrainische Armee nach wie vor in einem erbärmlichen Zustand ist . Auch waS die Kommunikation betrifft überhaupt kein Niveau
Zitat von albatroxaalbatroxa schrieb:klingt schon fast wie eine Falle um die EU da reinzuziehen
Na, eher weniger .
Poro will halt alles , bloß keine russischen Truppen .
Putin , der für Frieden steht , müsste Farbe bekennen .


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Der hybride Krieg Russlands gegen die Ukraine

20.02.2015 um 12:20
@smokingun
Das ist eine hervorragende Idee. Allerdings hat sie einen Haken:
Die DNR und LNR wollen ja im Staatsverbund der Ukraine bleiben. Eben damit Moskau indirekt Einfluß auf Kiev nehmen kann. Wenn Kiev also über Kreditnahme abstimmt, sitzt da immer Russland mit am Tisch. Ist ja Sinn und Zweck des Ganzen.
Etwas anderes wäre es, wenn die Ukraine auf diese Gebiete verzichten würde. Das widerum setzt ein Refendum voraus, mit ungewissen Ausgang.


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20.02.2015 um 12:23
Wenn es Gesamtukrainische ist?


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Der hybride Krieg Russlands gegen die Ukraine

20.02.2015 um 12:43
@smokingun
Zitat von smokingunsmokingun schrieb:Deutschland hat es jedenfalls schwer nach diesem scheitern ihre Argumente durchzusetzen bezüglich nichtlieferung von waffen. gut man wird das den USA überlassen. nach meiner meinung sollte sich die Ukraine aus dem Donbass militärisch ganz zurückziehen und abseits davon eine verteidungslinie -wall bauen .dort können sie dann ihre von uns gelieferten aufklärungstechnik einsetzen . zeitgleich soll man sich konzentrieren die wirschaft aufzubauen mit kräftiger unterstützung des westens damit kann sich Putin schwarz ärgern in ein paar jahren wenn es sich kiev viel besser leben lässt als in den sepa gebieten.
diesen Gedankengang hatte ich auch letzen. Rückzug eine Linie aufbauen wo niemand durchkommt und Aufbau. Das andere wird dann die Zeit zeigen im Osten der Ukraine .

Wenn natürlich diese Linie wieder angegriffen wird dann....


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Der hybride Krieg Russlands gegen die Ukraine

20.02.2015 um 12:46
@Jedimindtricks
Zitat von JedimindtricksJedimindtricks schrieb:Na, eher weniger .
Poro will halt alles , bloß keine russischen Truppen .
Putin , der für Frieden steht , müsste Farbe bekennen .
Das er keine russischen Truppen will verständlich.

aber EU truppen sollte keien Option sein . Wenn diese plötzlich Opfer werden dann ?


Dann doch lieber aus Asien wie schon jemand schrieb ...

.


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Der hybride Krieg Russlands gegen die Ukraine

20.02.2015 um 12:51
Zitat von Hape1238Hape1238 schrieb:Die DNR und LNR wollen ja im Staatsverbund der Ukraine bleiben. Eben damit Moskau indirekt Einfluß auf Kiev nehmen kann.
Putins spiel mitziehen und ihn damit schlagen. bauernopfer-> die ukraine gibt sich geschlagen und anerkennt novorussia als selbständige autonomie mit eigener verwaltung im gegenzug dazu soll russland auch die kosten davon tragen ..da der zug von der Ukraine ausgeht muss putin reagieren. er kann keine kehrtwende machen bei diesem vorschlag, das würde ihn innenpolitisch mehr schaden und wäre opfer seiner eigenen Propoganda. man muss ihn mit dieser falle zwingen sich nicht mehr auf ein wettrüsten der waffen einzulassen sondern auf den wettbewerb sozialer standards und da wird er verlieren. und da die sozialen systeme direkt sich nur durch eine "mauer" getrennt aufzeigt ist das die beste antiputin system strategie .-> läufer schlägt Dame.

das ist nicht neu die selbe strategie wurde bereits in west berlin angewandt. die sepa grenze wird ebenso wieder fallen .man muss hier langfristiger denken. alle alternativen strategien die ich höre sind noch viel destruktiver.

just my opinion


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Der hybride Krieg Russlands gegen die Ukraine

20.02.2015 um 12:53
@albatroxa

naja eine Klassische Linie Aufbauen ist nicht. Nicht bei dem Land Truppenverältnis, also im Klassischem Sinn.

Denn Ziele werden immer STädte sein (Sozusagen als Strategische Ziele)

Die UA muss jetzt die entscheidenen Stategischen Punkte um diese Ziele Finden und Sichern.

Im Grunde ist man in der Defensive im Vorteil. Problematisch ist aber scheinbar die Statik der UA ARmee, sie haben sich wiederholt einkreisen lassen.


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20.02.2015 um 12:54
Zitat von smokingunsmokingun schrieb:just my opinion
Halte ich in diesem Fall für sehr konstruktiv. Würde ich unterstützen.


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Der hybride Krieg Russlands gegen die Ukraine

20.02.2015 um 12:59
@Fedaykin | @Hape1238 | @smokingun | @Jedimindtricks

Ein interessantes PDF zur Krim:

2. Rechtsfragen der Krim ab 2014

Die Unruhen, bei denen auch massive antirussische Tendenzen artikuliert wurden, führen im Verbund mit der intensiven Moskauer Propaganda bei der russischen Minderheit zu Befürchtungen, die besonders auf der Krim die latenten Forderungen nach einem Beitritt zur Russischen Föderation
drastisch anwachsen ließen. Verstärkt wurden sie dadurch, dass auf der Krim massenhaft prorussische bewaffnete Kräfte auftauchten, die aber keine russischen Hoheitsabzeichen trugen und deren Herkunft folglich nicht identifiziert werden konnte. Sie verhinderten durch die Blockade von Armeeeinrichtungen und Polizeistationen das Tätigwerden der ukrainischen Organe. Nach Darstellung der ukrainischen Übergangsregierung handelte es sich dabei um russische
Truppen.


2.1 Völkerrechtliche Bewertung des (russischen) Militäreinsatzes

Die unidentifizierten Truppen dienten ganz offensichtlich dem russischen Interesse an der Abspaltung der Krim. Deshalb ist es unerheblich, ob es sich dabei um reguläre russische Truppen oder um sog. Selbstverteidigungskräfte der Krim handelte. Letztlich wurden sie im Sinne Russlands tätig und ihr Handeln ist Russland zurechenbar.


Am 01.03.2014 bekannte sich Russland im Sicherheitsrat dazu, auf Anforderung der Autonomen Regierung der Krim auf dem Territorium der Ukraine Truppen stationiert zu haben, um die politische Situation zu stabilisieren. Es bekannte sich zur Zugehörigkeit der Krim zur Ukraine und gestand
gleichzeitig die Okkupation wie auch eine rechtliche Grauzone ein: angeblich habe auch der von Russland anerkannte Präsident Janukowitsch der Einladung der von Russland eingesetzten Krim-Regierung zugestimmt:

„... Mr. Aksyonov, Prime Minister of Crimea, went to the President of Russia with a request for assistance to restore peace in Crimea. According to available information, the appeal was also supported by Mr.Yanukovych, whose removal from office, we believe, was illegal.”

Die Frage der „Intervention auf Einladung“ ist in der Literatur breit diskutiert worden, denn die UN-Charta verbietet sie nicht. Ebenso könnte die Theorie der kollektiven Sicherheit dafür sprechen, dass solche Interventionen zulässig sind.

Voraussetzungen sind allerdings einerseits eine Entscheidung des Sicherheitsrates oder die Einladung einer demokratisch gewählten Regierung. Die oben genannte russische Stellungnahme im Sicherheitsrat lässt es jedoch offen, ob die legale Regierung Janukowitsch tatsächlich die russischen Truppen eingeladen hat; die Einladung von Aksyonov jedenfalls kann als Rechtfertigungsgrund nicht herangezogen werden, denn sie hatte nach den Regeln eines Autonomiestatuts weder die Kompetenz ausländische Truppen einzuladen noch die dazu erforderliche Legalität.

Unerheblich ist, ob diese Truppen auf militärischen Widerstand stießen oder nicht. In jedem Falle liegt eine Okkupation vor, die die Anwendung des Humanitären Völkerrechts bedingt. Dieses geht davon aus, dass die Okkupation einen internationalen bewaffneten Konflikt – die Parteien sind Russland und die Ukraine – voraussetzt und dass der Besatzer die Jurisdiktion ausübt. Allerdings darf der Okkupant den Status quo des besetzten Gebiets im Falle der Notwendigkeit nur so gering wie möglich verändern.

Es handelt sich also um eine vorübergehende Machtübernahme aus militärischen Gründen und zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung, da der vorherige Hoheitsinhaber nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben wahrzunehmen. Die ab dem 01.03.2014 begonnene russische Umzingelung der ukrainischen Militärbasen auf der Krim steht im Einklang mit der offenkundigen Okkupationsabsicht. Diese Absperrung der ukrainischen Militär- und Polizeistationen stand nicht im Einklang mit dem Stationierungsabkommen der russischen Schwarzmeerflotte und konnte nicht damit gerechtfertigt werden. Folglich forderte das ukrainische Parlament am 02.03.2014 den Rückzug der russischen Truppen.

Zweifellos verletzte das russische Vorgehen auf der Krim das in Artikel 2 (4) UN-Charta festgeschriebene Verbot der Androhung oder Anwendung von militärischer Gewalt gegen die territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit der Ukraine, deren integraler Teil die Krim seit 1954 war. Damit sind der internationale Frieden und die Sicherheit betroffen, für deren Aufrechterhaltung der UN-Sicherheitsrat zuständig ist. Folglich bat die Regierung der Ukraine am 28.02.2014, die Situation der Krim wegen der Bedrohung der territorialen Integrität der Ukraine nach Artikel 34f. UN-Charta auf die Tagesordnung des Sicherheitsrats zu setzen und einen ukrainischen Vertreter an der Sitzung teilnehmen zu lassen.

Die Sitzung fand am 01.03.2014 statt. Die Ukraine charakterisierte das illegale Eindringen russischer Truppen auf ukrainisches Gebiet im Sicherheitsrat ebenso wie Großbritannien als „act of aggression“. Es ist allerdings fraglich, ob diesbezüglich tatsächlich von einer Aggression gesprochen werden kann, denn nach Artikel 1 der zwar rechtlich unverbindlichen aber weithin akzeptierten Aggressionsdefinition der UN-Generalversammlung stellt eine Aggression „die Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat, die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Staates gerichtet oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar ist“ dar.

Es ist fraglich, inwieweit tatsächlich Waffengewalt angewendet wurde. Daher erscheint die vorsichtige Beurteilung der USA, wonach die russische militärische Invention ohne rechtliche Grundlage
stattfand und die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine verletzt, zutreffend.


Als hilfreich bei der Bewertung des russischen Vorgehens kann auch die Differenzierung angesehen werden, auf die Dinstein hinweist und die zwischen einem Aggressionskrieg und einem Akt der
Aggression unterscheidet. Da Russland bewaffnete Angehörige seiner Armee entsandte, erscheint dies als Akt der Aggression zutreffend beschrieben.

Wichtig ist, dass neben dem rechtlich verbindlichen Gewaltverbot der UN-Charta auch politische Dokumente heranzuziehen sind, die die Unverletzlichkeit ukrainischen Territoriums garantieren. Zu nennen sind vor allem die KSZE-Schlussakte vom 01.08.1975, die in Artikel 3 bestimmt:

„Die Teilnehmerstaaten betrachten gegenseitig alle ihre Grenzen sowie die Grenzen aller Staaten in Europa als unverletzlich und werden deshalb jetzt und in der Zukunft keinen Anschlag auf diese Grenzen verüben. Dementsprechend werden sie sich auch jeglicher Forderung oder Handlung enthalten, sich eines Teiles oder des gesamten Territoriums irgendeines Teilnehmerstaates zu bemächtigen.“

Diese Bestimmung wurde seinerzeit auf Drängen der Sowjetunion aufgenommen, die angesichts der offenen Deutschen Frage ihren territorialen Nachkriegs-Besitzstand absichern wollte. Befürchtet wurden seinerzeit Forderungen zur Revision der Oder-Neiße-Grenze, die erst späterhin durch Deutschland im Rahmen der Zwei-Plus-Vier-Vereinbarungen 1990 als endgültig anerkannt wurde. Es entbehrt nicht einer gewissen historischen Pikanterie, dass nun ausgerechnet die Russische Föderation, die sich territorial verkleinert als identisch mit der Sowjetunion betrachtet, gegen die Helsinki-Schlussakte verstößt. Dabei artikulieren die KSZE-Staaten in Artikel 1 der Schlussakte ihre „Auffassung, dass ihre Grenzen, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, durch friedliche Mittel und durch Vereinbarung verändert werden können.“

Die Schlussakte ist jedoch nicht das einzige politische Dokument, das verletzt wurde. Zu nennen ist auch das „Memorandum on Security Assurances in Connection with Ukraine’s Accession to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons” vom 05.12.1994.

Die Ukraine hatte nach der Auflösung der Sowjetunion die auf ihrem Territorium stationierten Atomwaffen an die Russische Föderation übergeben und dafür folgende Zusicherung erhalten:

„The Russian Federation, the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland and the United States of America reaffirm their commitment to Ukraine, in accordance with the principles of the Final Act of the Conference on Security and Cooperation in Europe, to respect the independence and sovereignty and the existing borders of Ukraine.”

Das mit der Unterzeichnung am 05.12.1994 anwendbare Memorandum, das auch die Unterschrift von Präsident Jelzin trägt, sichert in § 2 weiterhin zu, dass die drei Mächte keine ihrer Waffen gegen die Ukraine richten werden, außer im Falle der Selbstverteidigung oder in anderen Fällen, die nach der UN-Charta zulässig sind. Für die russische Seite ergab sich damit die Notwendigkeit, nach Rechtsfertigungsgründen für ihre Verletzung des Memorandums zu suchen. Für alle Partner des Übereinkommens ergab sich eine Konsultationspflicht nach § 6:

“Ukraine, the Russian Federation, the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland and the United States of America will consult in the event a situation arises that raises a question concerning these commitments.”

Das Tätigwerden des Westens nach der russischen Intervention auf der Krim außerhalb der UNO war somit keine durch Artikel 2 (7) UN-Charta verbotene Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Ukraine. Zugestehen muss man aber, dass vor der Einberufung von Konsultationen die Frage zu klären ist, wer eigentlich die Ukraine vertritt. Von Russland wurde geltend gemacht, dass die Regierung in Kiew im Wege eines Staatsstreichs an die Macht gekommen sei und folglich nicht für die Ukraine sprechen könne.

Demgegenüber betrachten die USA die Übergangsregierung als eine des Volkes und nicht der Sieger.

Juristisch gesehen handelt es sich um eine de-facto-Regierung, die auf einem nicht verfassungsgemäßen Weg an die Macht gekommen ist. Sie repräsentiert nunmehr den international anerkannten Staat Ukraine und es ist dieser Staat, der durch völkerrechtliche und andere internationale Vereinbarungen gebunden ist.

Wenn das Budapester Memorandum ebenso wie das VI. Kapitel der UN-Charta die friedliche Streitbeilegung vorschreibt, so muss die internationale Gemeinschaft aufgrund der Dringlichkeit der Lage, die eine Bedrohung und sogar Bruch des internationalen Friedens einschließt, mit dieser Regierung verhandeln. Dies umso mehr, als die Übergangsregierung die Heilung ihres demokratischen Legitimitäts mangels durch Wahlen in einem absehbaren Zeitraum zugesagt hat.


2.2 RechtfertigungwegenMenschenrechtsverletzungen

Offensichtlich war sich Russland der Verletzung des Gewaltverbots bewusst und bot die Bedrohung der russischen „Bürger und Landleute“ als Rechtfertigungsgrund für seine Intervention an. Präsident Putin holte sich deshalb am 01.03.2014 die Zustimmung des russischen Parlaments für einen Militäreinsatz auf der Krim ein. Zuvor, am 21.02.2014, scheiterte der Versuch im Parlament der Krim, Russland um Hilfe zu bitten, an der außerparlamentarischen Opposition der Krimtataren, die die Besetzung des Parlaments angedroht hatte. Daraufhin kam es am 26.02.2014 vor dem Parlamentsgebäude zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, die auch Menschenleben forderten. Es folgte die Besetzung des Parlamentsgebäudes am 27.02.2014 durch „Selbstverteidiger der russischsprachigen Bevölkerung der Krim“, die von den Abgeordneten die Festsetzung eines Termins für ein Referendum über die Zugehörigkeit der Krim zu Russland forderten.

In einer nichtöffentlichen und manipulierten Sitzung beschloss das Parlament die Durchführung des Referendums und ernannte Sergei Aksjonow zum neuen Ministerpräsidenten, der sich umgehend zum Befehlshaber aller bewaffneten ukrainischen Kräfte auf der Krim erklärte. Nach und nach übernahmen russische Truppen die effektive Kontrolle der gesamten Krim.

Damit stellt sich die Frage, ob es in der Ukraine im letzten Jahr zu schweren Menschenrechtsverletzungen gekommen ist. Wie der jüngste Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarates bestätigt, ist dies leider Fall.

Gleichwohl liegen die Ursachen dafür vorrangig in den Defiziten beim Aufbau der Rechtstaatlichkeit. Das machen auch die zahlreichen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte deutlich, dessen Rechtsprechung sich die Ukraine seit ihrer Unabhängigkeit 1992 unterworfen hat. Folglich muss es bei der Überwindung von Menschenrechtsverletzungen vor allem um die Durchsetzung von Rechtsmitteln gegen solche Verletzungen gehen. Diesbezüglich befindet sich die Ukraine in einer ähnlichen Lage wie Russland. Wenn Russland nun von Menschenrechtsverletzungen gegenüber russischen „Bürgern und Landleuten“ spricht, so sind in erster Linie die Minderheitenrechte gemeint. In der Tat war die Entscheidung des ukrainischen Parlaments vom 23. Februar zur Abschaffung des Sprachengesetzes von 2012, das die Möglichkeit der Einführung offizieller Regionalsprachen in den ukrainischen Regionen wie der Krim vorsah, ein schwerer Schlag gegen die Respektierung der Minderheitenrechte.

Damit hätte Russisch seinen offiziellen Status auf der Krim verloren. Dieses Ansinnen stieß auf breite Kritik und wurde auch nicht umsetzt, da der Übergangspräsident Turtschynow das Änderungsgesetz mit einem Veto belegte. Gleichwohl sorgte es in der mehrheitlich russischstämmigen Bevölkerung der Krim angesichts der nationalistischen Aufheizung und einiger extremer russischfeindlicher Stellungnahmen von Politikern in Kiew für Unruhe.

Zu fragen ist, ob Russland berechtigt war, mit militärischer Gewalt zum Schutze eigener Staatsangehöriger einzuschreiten. In der Tat wurde auch von westlichen Staaten verschiedentlich Gewalt angewendet, um eigene Staatsangehörige zu retten. Gleichwohl wird in der Literatur zumeist davon ausgegangen, dass dies ohne Zustimmung des betroffenen Staates nicht zulässig ist.

Allerdings scheint sich im Rahmen der Diskussionen um das Konzept der Responsibility to Protect (R2P) herauszubilden, dass bei schwersten völkerrechtlichen Verbrechen dann eine internationale Zuständigkeit gegeben ist, wenn der betroffene Staat entweder nicht willens oder nicht in der Lage ist, seinen Schutzverpflichtungen gegenüber der Bevölkerung in seinem Hoheitsbereich nachzukommen. Diese Verbrechen werden ausdrücklich und abschließend in UN-Dokumenten genannt:

bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder bei ethnischer Säuberung soll die internationale Gemeinschaft diese Schutzverantwortung übernehmen. Unter diesen Umständen soll nach dem Konzept als letztes Mittel nach Ausschöpfung aller Reaktionsmöglichkeiten auch ohne Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat bewaffnete Gewalt angewendet werden können, um die betroffenen Menschen zu retten. Freilich setzt die Anwendung des Konzeptes voraus, dass die Anwendung der Waffengewalt verhältnismäßig ist.

Im Falle der Krim hatten weder die Verletzungen der Minderheitenrechte die Qualität eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit noch die verbalen Drohungen einiger Politiker oder lokaler Akteure. Auch waren die Möglichkeiten, die UN oder die OSZE mit dem Problem zu beschäftigen, nicht ausgeschöpft. Schließlich hätte auch der Weg einer Staatenbeschwerde im Europarat – wie im Falle Irland gegen Großbritannien – geprüft werden müssen. Wegen der Nichtausschöpfung möglicher Verfahren kann der Mangel des rechtswidrigen russischen Militäreinsatzes nicht mit dem Verweis auf den Menschenrechtsschutz im Sinne der R2P geheilt werden.


2.3 Bewertung der Annexion

Es ist angesichts der jahrzehntelangen Forderungen der Bevölkerungsmehrheit der Krim nach einem Anschluss an Russland offensichtlich, dass hinsichtlich der Krim nicht nur eine Okkupation geplant war. Gleichwohl bedingt eine Okkupation nicht automatisch die Annexion. Das wird auch dadurch unterstrichen, dass Präsident Putin ursprünglich ausführte, die Kontrolle der Sicherheit auf der Krim nur zeitweilig, „on a temporary basis“, zu übernehmen. Die Okkupation ging aber über in eine auf Dauer angelegte Annexion. Die Annexion ist ein gewaltsamer Erwerb von Territorium eines Staates durch einen anderen Staat.

Das okkupierte Gebiet wird nicht nur der eigenen Jurisdiktion unterstellt, sondern als eigenes Staatsgebiet betrachtet. Genau dies geschah im März 2014 mit der Krim. Als Rechtfertigung für die neuerliche Völkerrechtsverletzung wurde die Entschließung des Krimparlaments vom 06.03.2014 zum Beitritt zur Russischen Föderation mit den Rechten eines Subjektes der Föderation angeführt. Das Krimparlament setzte zudem für den 16.30.2014 die Durchführung eines Referendums an, das darüber zu entscheiden hatte, ob die Krim Russland als föderales Subjekt beitreten oder auf der Grundlage der Krim-Verfassung von 1992 bei der Ukraine verbleiben solle. Dies wurde sowohl von Kiew als auch von der Staatengemeinschaft abgelehnt. Das ukrainische Verfassungsgericht, vom rechtmäßigen Hoheitsträger ukrainische Regierung angerufen, erklärte am 14.03.2014 das geplante Referendum für unzulässig. Die von der Krimregierung eingeladene und über große Erfahrungen bei der Wahlbeobachtung und deshalb über eine gute Reputation verfügende OSZE lehnte die Beobachtung zutreffend ab, weil das Referendum verfassungswidrig sei und keine Einladung des ukrainischen
Staates vorliege.

Damit verlagerte sich die Diskussion weg von der militärischen Besetzung hin zu einer Frage der Rechte der Ukraine und der der Krimbevölkerung. Rechtsdogmatisch gab die Staatengemeinschaft der Frage der militärischen Besatzung den Vorrang. Von 42 Staaten wurde im Sicherheitsrat ein Resolutionsentwurf eingebracht, der unterstrich, dass die Ukraine der Durchführung eines Referendums nicht zustimmt habe, woraus folge

„that this referendum can have no validity, and cannot form the basis for any alteration of the status of Crimea; and calls upon all States, international organizations and specialized agencies not to recognize any alteration of the status of Crimea on the basis of this referendum and to refrain from any action or dealing that might be interpreted as recognizing any such altered status.”

Die Annahme der nicht unter Kapitel VII und damit rechtlich unverbindlichen Resolution scheiterte jedoch am russischen Veto, was für Russland einen erheblichen Gesichtsverlust bedeutete, da 13 Mitglieder des Sicherheitsrats dafür stimmten und China Stimmenthaltung übte. Russland hatte zuvor seine Unterstützung der Krim mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker begründet. Dieses könne
unter außergewöhnlichen Umständen auch zur Separation führen, wenn die weitere Koexistenz in einem Staat unmöglich geworden ist. Die Praxis demonstriere nach Auffassung Russlands, dass

„in the majority of cases, the realization of peoples‘ right to self-determination is achieved without the agreement of the central authorities of the State.”

Hier irrte der russische Vertreter Tchurkin allerdings, denn die meisten Fälle der Wahrnehmung dieses Rechts fanden im Rahmen der Dekolonisierung statt. Hier liegt aber die Spezifik vor, dass die Kolonialherrschaft völkerrechtswidrig war und als permanente Aggression angesehen wurde. Die kolonisierten Völker hatten folglich ein Recht, sich auch mit Waffengewalt gegen die Kolonialherren zu wehren. Hinzu kommt, dass die Kolonialgebiete nicht zum Territorium des „Mutterlandes“ gehören. Andere Fälle der Entstehung neuer Staaten fanden ebenfalls nicht ausschließlich unter Berufung auf das (völkerrechtliche) Selbstbestimmungsrecht statt. Bei der Auflösung der Sowjetunion und Jugoslawien berief man sich auf die Verfassungen der beiden Staaten, so dass die Auswirkungen des Selbstbestimmungsrechts „relatively low“ blieben.

Eritrea wurde unabhängig, weil es zuvor von Äthiopien annektiert worden war, Osttimor war ein Fall der (verspäteten) Dekolonisierung. Die Tschechoslowakei löste sich einvernehmlich auf und Südsudan wurde durch eine souveräne Entscheidung Sudans ein neuer Staat. Der einzige Fall, wo die Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu einer Sezession unter Gewaltanwendung führte, war Bangladesh, aber dieser Fall ist wohl eher als eine Spätfolge der Dekolonisierung anzusehen. Die Praxis belegt die Zurückhaltung der Staatengemeinschaft, das Selbstbestimmungsrecht der Völker vollinhaltlich anzuwenden. Der äußere Aspekt, das Recht eines Volkes, sich einen eigenen Staat zu schaffen, wurde nicht umgesetzt.

Dahinter steht, dass der gleichrangigen Norm der territorialen Integrität von Staaten stets der Vorrang eingeräumt wurde. Das Selbstbestimmungsrecht wurde folglich auf seinen inneren Aspekt reduziert. Deutlich wird diese Herangehensweise an der UN-Deklaration über die Rechte indigener Völker von 2007, die in Artikel 3 den indigenen Völkern das Selbstbestimmungsrecht zubilligt, dies in Artikel 4 aber
sofort auf den inneren Aspekt und Autonomie einschränkt. Artikel 46 enthält zudem die Generalklausel, dass keine Bestimmung der Deklaration zu Verletzungen der territorialen Integrität berechtige.

Auch der Kosovo kann nicht als Beleg für die Geltendmachung des Selbstbestimmungsrechts herangezogen werden.

Die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo vom 17.02.2008 vermeidet ebenso sorgfältig wie der vorherige Ahtisaari-Report über den zukünftigen Status jede Bezugnahme auf das Selbstbestimmungsrecht. Stattdessen wird der Kosovo von der Politik als ein Fall suigeneris erklärt. Auch der UN-Generalsekretär enthielt sich in seinen Halbjahresberichten der UN Interim Administration Mission im Kosovo jeder Stellungnahme zum Selbstbestimmungsrecht und kritisierte stattdessen extremistische Forderungen der kosovarischen Organisation „Vetevendosje“ (Selbstbestimmung).

Gleichwohl entbrannte in der Literatur eine lebhafte Debatte über das Selbstbestimmungsrecht und den speziellen Fall der „remedial secession“, die als Notwehrrecht bei schwersten Menschenrechtsverletzungen angesehen wird, das zur Sezession legitimiere. Das 2008 von Serbien veranlasste Gutachten des IGH trug nicht zur Klärung der Rolle des Selbstbestimmungsrechts bei, denn die vorgelegte Frage „Ist die einseitige Unabhängigkeitserklärung durch die Provisorischen Institutionen der Selbstverwaltung des Kosovo im Einklang mit dem Völkerrecht?“ machte kein Eingehen auf die Rechtsgrundlage für die Staatlichkeit des Kosovo nötig.

Folglich stellte der IGH nur fest, dass das Völkerrecht einseitige Unabhängigkeitserklärungen ebenso wenig verbiete wie die Resolution 1244 (1999), die lediglich dort genannten Institutionen der Selbstverwaltung binde. Die Unabhängigkeitserklärung wurde aber von 109 Parlamentsmitgliedern verabschiedet, die als demokratisch gewählte Vertreter des Volkes aber nicht an die Resolution 1244 (1999) gebunden sind.

Damit umging der IGH die Frage nach dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, was Richter Simma in einem Sondervotum bedauerte:

„None other than the authors of the declaration of independence make reference to the ‘will of [their] people’ in operative paragraph 1 thereof, which is a fairly clear reference to their purported exercise of self-determination.”

Aufschlussreich hinsichtlich der völkerrechtlichen Bewertung des Verhältnisses von Selbstbestimmungsrecht und Sezession ist die Stellungnahme der Independent International Fact-Finding Mission on the Conflict in Georgia vom Herbst 2009. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass weder die Selbstbestimmungswünsche der südossetischen noch der abchasischen Völker durch Georgien erfüllt worden sind.

Gleichwohl berechtige dies beide Völker nicht zur Sezession. Begründet wird dies damit, dass das Selbstbestimmungsrecht außerhalb des antikolonialen Kontexts nicht existiere:

„A right of external self-determination in form of secession is not accepted in state practice. A limited, conditional extraordinary allowance to secede as a last resort in extreme cases is debated in international legal scholarship. However, most authors opine that such a remedial ‘right’ or allowance does not form part of international law as it stands. The case of Kosovo has not changed the rules.“

Die russische Bezugnahme auf den Kosovo und das Selbstbestimmungsrecht der Völker vermag vor diesem Hintergrund nicht zu überzeugen. Hinzu kommt, dass die Debatte über das Selbstbestimmungsrecht ohnehin abwegig ist: den russischstämmigen Bewohnern der Krim kann kein Selbstbestimmungsrecht zugesprochen werden, da es sich nach europäischen Maßstäben um eine Minderheit handelt. Dies bietet jedoch Vorteile, weil die Minderheitenrechte wesentlich klarer gefasst sind als das mit zahlreichen Unsicherheiten belastete Selbstbestimmungsrecht.

http://www.ruhr-uni-bochum.de/ifhv/documents/huvi/selectedarticles/3-2014-heintze.pdf (Archiv-Version vom 18.02.2015)

2008 begann Russland schon auf der Krim russische Pässe zu verteilen, so hat man dann eben auch mehr russische Bürger vor Ort die man "schützen" muss. Es gab ja hier den Vorwurf, der Thread wäre voreingenommen und würde das ganze nicht richtig betrachten, dazu wurde dann hier einfach die Meinung eines Journalisten als "Beleg" vorgelegt:

http://www.sueddeutsche.de/politik/umstrittenes-krim-referendum-jede-abspaltung-ist-eine-amputation-1.1912086

Ich habe nun nur eine Teil aus dem Dokument hier in den Thread geholt, wer wirklich echtes Interesse an der Frage hat, und wissen will, warum es mehrheitlich als Annexion benannt wird, dem sei das Lesen des ganzen Dokumentes geraten.


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Der hybride Krieg Russlands gegen die Ukraine

20.02.2015 um 13:00
Putin , der für Frieden steht , müsste Farbe bekennen .

Das er keine russischen Truppen will verständlich.

aber EU truppen sollte keien Option sein . Wenn diese plötzlich Opfer werden dann ?


Dann doch lieber aus Asien wie schon jemand schrieb ...
Keiner wird da Truppen rein schicken im Moment . Egal woher.
Außerdem würden die asier genauso argumentieren " plötzlich Opfer werden "

Nene , Friedenstruppen läuft im Moment nicht ..
Und wenn es über die un geht stellt sich Russland eh quer.
Putin hat ja hier schon das rebellenjargon das " ihr Land angegriffen wird " und ein recht besteht sich zu verteidigen . In Ungarn wurd er da ja noch krasser ... Solang die ua nicht abzieht machen die Rebellen weiter


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Der hybride Krieg Russlands gegen die Ukraine

20.02.2015 um 13:02
@Fedaykin


Ja und Nein . Wenn Der Westen der Ukraine wie @smokingun schreibt das " Nowy Russia" durchzieht würden die pro Russen ja ihr Gesicht verlieren wenn die dann weiter machen würden. Ich muss auch dazu sagen das ich das aus den Gesichtspunkt sehe das die Westukrainer das immer öfter sagen die wollen nichts mehr vom Osten wissen .. und auch Umgekehrt... Unabhängig davon bin ich nach wie vor der Meinung das die Ukraine überfallen wurde


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