Der hybride Krieg Russlands gegen die Ukraine
11.02.2023 um 22:01Anzeige
cyberbeep schrieb:Da gibts kein Unterschied zum T-72.Ha stimmt fast, wusste ich garnicht... Bis auf den geschweißten statt gegossenem Turm (beim T90A) war das ja nur ein Marketing Gag den T72 in T90 umzubenennen.
Röhrich schrieb:Ich gehe mal davon aus, dass kein einziger Ukrainer diesen Krieg haben möchte und die am Liebsten keine russischen Invasoren auf ihrem Boden haben wollen.Bei Typen wie z.B. Denis Puschilin wäre ich mir da nicht sicher...
@Fedaykinwie erwartet:
kennt keiner...
@shionoroÜberlebenswille ist ja wirklich absolut verständlich, das geht wohl jedem so,
fliehen...
LeeMonade schrieb:Überlebenswille ist ja wirklich absolut verständlich, das geht wohl jedem so,Warum? Wenn ein Familienvater mit seiner Frau und Kindern nach Deutschland flieht, weil er nicht im Krieg sterben will, kann ich das verstehen und finde nicht, dass man das verurteilen sollte.
im Ernstfall muß man es doch wenigstens versuchen, auch wenn ich Schiß in der Bux hab
Fichtenmoped schrieb:dann fährt der erste Panzer links an dem liegen gebliebenen Panzer vorbei - und fährt auch prompt auf eine Mine. Erst dann fährt der nächste Panzer los, rechts dran vorbei - und fängt sich auch eine Mine ein. Und jetzt fährt die vierte Panzer vor - auf eine Mine. Erst jetzt dämmert es den Besatzungen und man zieht sich zurück.Hab diese ähnliches gesehen. Ein Durchbruch in einer Baumreihe, ein Panzer fährt durch und findet ne Mine.
Quiron schrieb:Bei Typen wie z.B. Denis Puschilin wäre ich mir da nicht sicher...Der kämpft ja auch nicht, sondern schickt andere in den Krieg.
Es gibt in jeder größeren Gruppe immer einen gewissen Anteil mit abseitigen Ansichten.
Röhrich schrieb:Weil der Artikel offenbar nicht richtig ist.Nur mal so nebenbei, Gesetzeslage in Deutschland:
3 Männer wurden beim Versuch des illegalen Grenzübertritts erwischt, nun droht denen eine Geldstrafe oder Haft.
Ist offenbar alles, was an dem Artikel stimmt, ein 52. jähriger kann nicht Wehrpflichtiger sein.
Es ist ihm aber untersagt die Grenze unerlaubt zu übertreten.
Wehrpflichtgesetz (WPflG)
§ 3 Inhalt und Dauer der Wehrpflicht
(1) Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes durch den Zivildienst erfüllt. Sie umfasst die Pflicht, sich zu melden, vorzustellen, nach Maßgabe dieses Gesetzes Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen, sich auf die geistige und körperliche Tauglichkeit und auf die Eignung für die Verwendungen in den Streitkräften untersuchen zu lassen sowie zum Gebrauch im Wehrdienst bestimmte Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke zu übernehmen und entsprechend dem Einberufungsbescheid zum Dienstantritt mitzubringen.
(2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für die männliche Person eine besondere – im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall eine unzumutbare – Härte bedeuten würde; § 12 Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden. Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen.
(3) Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet.
(4) Bei Offizieren und Unteroffizieren endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden.
(5) Im Spannungs- oder Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.
Ninbushi schrieb:Interessant ist hierzu auch §44 desselben Gesetzes, wer nicht zur Musterung erscheint, kann von der Polizei vorgeführt werden, und die Polizei hat ohne Durchsuchungsbefehl das Recht die Wohnung dessen zu betreten, um Ihn zu suchen, sowie das recht während der Tagzeit auch andere Wohnungen zu demselben Zweck zu betreten.Fehler von mir, nicht richtig durchgelesen, Bearbeitungszeit abgelaufen:
5.Quelle: https://www.buzer.de/4_BwEinsatzBerStG.htm
haben männliche Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, auf Anordnung der Bundesregierung
a)
Vorsorge dafür zu treffen, dass Mitteilungen der Wehrersatzbehörde sie unverzüglich erreichen, auch wenn sie der Wehrüberwachung nicht unterliegen,
b)
die Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen wollen,
c)
unverzüglich zurückzukehren, wenn sie sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, und sich beim zuständigen oder nächsten Karrierecenter der Bundeswehr zu melden.
amtraxx schrieb:Diese 3 Monatsfrist wurde heraus gestrichen, es muss nur sichergestellt sein eventuelle Einberufungen auch zu erhalten bzw. postalische erreichbar zu sein.Sorry, falscher Paragraph von dir.
amtraxx schrieb:die Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen wollen,Außerdem, nur nochmal so: dieser Satz ist nochmal eine Verschärfung: Weil du jetzt auch einen Tag Auslandsaufenthalt genehmigen lassen musst, und nicht erst AB 3 Monaten.
Ninbushi schrieb:Sorry, falscher Paragraph von dir.Nein ist es nicht Artikel 4 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
Artikel 4 Änderung des WehrpflichtgesetzesQuelle: https://www.buzer.de/4_BwEinsatzBerStG.htm
Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. August 2019 WPflG § 14, § 17, § 21, § 25, § 45, § 48, § 3, § 13a, § 4, § 6a, § 13, § 6b, § 8, § 11, § 19, § 20, § 24, § 24a, § 29, § 42, § 16, § 20b, § 23, § 33, § 35
Ninbushi schrieb:Allerdings hat die Ukraine eben die Ausreise Aufgrund eines Dekrets des Präsidenten verschärft, was auch die Bundesrepublik entsprechend durchführen kann, sollten wir angegriffen werden.Danke Dir, dass Du Dir die Mühe gemacht hast. Ähnliches hatte ich ja vermutet und wird wohl in den meisten Ländern so gehandhabt.
Eben um ausreichend Soldaten im Land zu haben.Nicht nur Soldaten werden benötigt, Feuerwehr und Sanitätsdienst sind ebenso essentiell.
Geht dem Westen die Munition aus?Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/nato-munition-ruestungsindustrie-101.html
Stand: 14.02.2023 06:41 Uhr
Die Munitionsfabriken kommen dem Verbrauch der Ukraine kaum hinterher. Die Lieferzeiten liegen derzeit bei 28 Monaten. So könne die NATO nicht weitermachen, sagte Generalsekretär Stoltenberg vor dem Treffen der Partnerländer.