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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.12.2017 um 02:19
@Narrenschiffer
...Die meisten nach Österreich gekommenen Flüchtlinge/Zugewanderten von 2015/16 sind in Wien. Die neue Regierung will die Mindestsicherung senken, um den Pull-Faktor zu minimieren, ....
ich nehme an, es ist gemeint, für ALLE - also auch für Einheimische senken?
Sollte mich nicht wundern wenn das in D auch mal angedacht würde.

So sinnvoll wie es einerseits wäre, aber da würden sich die Leute mit Mindestsicherung, Alg2 usw. bestimmt schön bedanken und noch viel lieber für Flüchtlingsaufnahme sein - wenn sie dafür solch einen Preis zahlen müssten (wo manche jetzt schon kaum hinkommen und "tafeln" müssen)

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.12.2017 um 10:03
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ich nehme an, es ist gemeint, für ALLE - also auch für Einheimische senken?
Genau so ist es. Und da die Höhe der Mindestsicherung in Österreich Ländersache ist, haben z.B. Tirol und Oberösterreich in diesem Jahr schon die Mindestsicherung gesenkt. Die Botschaft war klar: sollen die Flüchtlinge doch in Wien bleiben.

Was sie auch tun. Eine Verteilung funktioniert nicht mal innerhalb von Österreich, und die Gründe liegen auf der Hand, da Wien doch bietet:

1) Viel mehr Arbeitsmöglichkeiten
2) Ein größeres Netzwerk an "eigenen" Leuten
3) Ein größeres Netzwerk an Hilfsorganisationen
4) Höhere Mindestsicherung
5) Bei Nicht-Anerkennung bessere Chancen als U-Boot zu leben

Betroffen sind aber auch Staatsbürger, und besonders schlimm ist es für Alleinerziehende, die auf die Mindestsicherung angewiesen sind, weil sie weder Rücklagen noch Familienunterstützung haben.

Die oberösterreichische ÖVP hat dann noch so zynische Plakate mit dem Text "Arbeit lohnt sich wieder" aufgehängt. Die Arbeitslöhne sind natürlich nicht gestiegen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:So sinnvoll wie es einerseits wäre, aber da würden sich die Leute mit Mindestsicherung, Alg2 usw. bestimmt schön bedanken und noch viel lieber für Flüchtlingsaufnahme sein - wenn sie dafür solch einen Preis zahlen müssten (wo manche jetzt schon kaum hinkommen und "tafeln" müssen)
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die Stimmung in Österreich eher so ist, dass den Flüchtlingen die Schuld gegeben wird, dass das Sozialsystem in Österreich leidet.

Wien sperrt sich derzeit gegen eine Senkung. Einerseits will Wien die Mindestsicherung nicht unter das Existenzminimum senken, andererseits wird ein Anstieg der Kriminalität befürchtet.

Angedacht ist eine Sperrfrist von einem Jahr: Mindestsicherung erhält nur, wer mindestens ein Jahr in Wien seinen Wohnsitz hat. So wird es z.B. schon bei Altenheimplätzen gehandhabt, da beträgt die Sperrfrist drei Jahre Wohnsitz in Wien.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.12.2017 um 10:29
@Narrenschiffer
Natürlich ist es nicht gut wenn man mit Schildbürgermassnahmen versucht den Anreiz zu stoppen und gleichzeitig andere Leute die gar nichts mit der Absicht der Massnahme zu tun haben gleich mit abzustraffen. Das wird mehr Probleme generieren als beheben. Eines der Probleme wird sein den Sozialen Frieden zu wahren.
Aber es ist natürlich ein Problem des Staates das sich ergibt wenn man eine Alleinerziehende Mutter nicht mehr oder anders unterstützt als ein 20 Jährigen Flüchtling und alle in den selben Topf wirft.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.12.2017 um 10:30
kofi schrieb (Beitrag gelöscht):Kannst du das kurz nochmal erläutern mit der "Mindestsicherung"?
Diese wurde in Österreich 2010 eingeführt und folgender Personenkreis ist anspruchsberechtigt:

- österreichische Staatsbürger
- EWR-Bürger, die in Österreich arbeiten
- EWR-Bürger, die in Österreich ihren Wohnsitz haben, nach fünf Jahren
- Drittstaatbürger nach fünf Jahren Wohnsitz in Österreich
- Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte ab Anerkennungsstatus

In den Bundesländern Salzburg, Steiermark, Niederösterreich und Burgenland sind subsidiär Schutzberechtigte von der Mindestsicherung ausgeschlossen.

Wikipedia: Bedarfsorientierte Mindestsicherung


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