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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

54.231 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.04.2026 um 09:30
Zitat von OptimistOptimist schrieb:
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Deutschland ist das erste große westeuropäische Land von Ostern her kommend.
wie kommst du denn darauf?
Die ersten Länder sind Bulgarien oder Rumänien, Tschechien und Polen, wenn ich die Karte nicht ganz falsch im Kopf habe.
Sind mMn osteuropäische, keine westeuropäischen Länder.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und Merkel hatte dMn gar nichts damit zu tun, dass dann von einem Tag auf den Anderen sehr viele Flüchtlinge auf einmal kamen (von Ungarn)?
Entscheidend war erstmal, dass Millionen von Flüchtlingen über Ungarn weiter nach Europa wollten. Soweit ich weiß, hat sich Merkel aus humanitären Gründen gegen Wasserwerfer entschieden. Hättest du es besser gefunden, alle krepieren zu lassen?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das wurde hier im Thread mal vor langer Zeit gepostet und nicht gelöscht worden (also keine Fake-News).
Ich dachte auch, das sei allgemein bekannt?
Nein. Aber wie gesagt, die Menschenschlepper machen natürlich großenteils unrichtige Versprechungen, sie wollten schließlich Geld haben. Natürlich sollte man ihnen das Handwerk legen, das ist aber von Deutschland aus kaum möglich, und intensive Bemühungen der Kooperation gibt es bereits, oder wozu meinst du ist die "Entwicklungshilfe" gedacht?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:nein, das waren NGOs oder sogar die Regierung selbst.
War ja auch nicht als Werbung deklariert, sondern als Hilfe.
Aber mMn wirkte es halt wie eine Werbung.
Wie gesagt, Belege bitte.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ja, das war um 2015 rum der Fall.
Bitte um Beleg.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.04.2026 um 09:37
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Im Gesetz stehen keine Meinungen, sondern der Asylbewerber bzw. der mutmaßliche Flüchtling muss sich im ersten EU Land melden und Schutz ersuchen.
In welchem Gesetz steht das, bitte zitieren/Quelle.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Nein, sie haben dieses Recht nicht, sie haben die Pflicht sich bei der Einreise zu melden und einen Antrag zu stellen.
Ich hoffe das Märchenbuch ist jetzt einigermaßen korrekt.
Wenn sie in Deutschland sind, um hier Asylantrag zu stellen - ja, dann steht im Asylgesetz, dass sie das gleich nach der Ankunft tun sollten. Kann man natürlich nicht belegen, weil die Einreise/Ankunft nicht dokumentiert ist.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Im GG steht das nicht drin, zitiere das mal das mal mir dem Asylantrag.
Art. 16a. 1 GG
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

Aber ich verstehe, was du meinst: der Wortlaut schließt nicht aus, dass man jeder Person, die das von sich behauptet, Asyl gewähren kann - ohne vorausgehende Prüfung, ob das gerechtfertigt ist. Dies hätte aber sicher keine Mehrheit in Deutschland. Man will sich schon anschauen, ob jemand tatsächlich Asyl benötigt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.04.2026 um 10:19
Übrigens nochmal zu dem mehrfach behaupteten Punkt (möchte ich jetzt nicht zitieren, da er von verschiedenen Seiten kam), dass man angeblich in den 50er Jahren, als die Asylgesetzgebung beschlossen wurde, nicht wissen konnte, dass sich später daraus Belastungen ergeben könnten: bereits die Präambel der GFK (formuliert in 1951) sagt was ganz anderes:
in der Erwägung, dass sich aus der Gewährung des Asylrechts nicht zumutbare schwere
Belastungen für einzelne Länder ergeben können
Quelle: https://www.refworld.org/themes/custom/unhcr_rw/pdf-js/viewer.html?file=https%3A%2F%2Fwww.refworld.org%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2F2024-01%2Fgerman.pdf


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.04.2026 um 10:45
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ja, das war um 2015 rum der Fall.
Ich finde nur, dass deutsche Regierungsbehörden versucht haben, irreführende Gerüchte im Internet richtigzustellen und dabei abschreckend zu wirken:
Bei der Kampagne setzen die Botschaften meist auf Fakten, manches liest sich wie Abschreckung. Die Vertretung in Kairo zum Beispiel veröffentlichte ein Dossier über die Chancen, in Deutschland Asyl zu bekommen. Demnach sei die Zahl von 800.000 Flüchtlingen, die Deutschland angeblich 2015 aufnehmen wolle, nur "eine statistische Schätzung" der Hilfesuchenden. "Ein erheblicher Teil von ihnen", so die klare Aussage, "wird voraussichtlich nicht anerkannt und wird Deutschland wieder verlassen müssen".

Auch in Afghanistan setzt die Botschaft auf nüchterne Statistiken und twitterte am Mittwoch, nur ein Drittel aller Asylbewerber würde in Deutschland anerkannt. Zudem würden Flüchtlinge in Europa verteilt und hätten keinen Einfluss darauf, in welchem Land sie letztlich landen würden.
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/auswaertiges-amt-kampagne-gegen-desinformation-ueber-fluechtlinge-a-1052411.html

Diese Gerüchte wurden wohl teils von den Menschenschleppern, aber auch von mit Russland verbündeten Regimen geschickt:
Noch einfacher erscheint das Entkommen aus Syrien auf der Webseite der libanesischen Tageszeitung "Al-Diyar", die dem Regime von Baschar al-Assad nahe steht. Unter der Überschrift "Ein Aufruf Schwedens und Norwegens an die Flüchtlinge" behauptet das Blatt bis heute im kühlen Ton einer Nachricht, beide Länder würden bald syrische Flüchtlinge mit dem Schiff aus dem Libanon, der Türkei und Jordanien holen. Illustriert ist der Text ausgerechnet mit einem Foto des Luxus-Kreuzfahrtschiffs "Queen Victoria".
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/auswaertiges-amt-kampagne-gegen-desinformation-ueber-fluechtlinge-a-1052411.html

Es ist ja wohl allen hier klar, dass Putin die Flüchtlinge als Waffe benutzt, um die öffentliche Meinung in Deutschland zu destabilisieren und das Land bestenfalls durch eine AfD-Regierung faktisch handlungsunfähig zu machen. Das Ende der Sowjetunion war für ihn die größte geopolitsche Katastrophe - er möchte sie mit jedem schmutzigen Mittel rückgängig machen und kennt die Schwächen der Deutschen (Zugewanderte für hausgemachte Probleme zu dämonisieren).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.04.2026 um 12:38
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:aber wenn die illegale Einreise, z.B. Boot im Mittelmeer, gelungen ist, können sie einen Asylantrag stellen. Das ist die Regel.
ja, wäre ja gut, wenn sie dies so machen würden:
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:der Asylbewerber bzw. der mutmaßliche Flüchtling muss sich im ersten EU Land melden und Schutz ersuchen.
ich hatte auch mal davon gehört, dass es anfänglich SO angedacht war, gesetzlich.
Davon war man dann halt abgekommen.
Ja, ich kenne die Gründe... anstelle dass die Länder an der EU-Grenze überfordert werden, wurde dann halt mit den Jahren D überfordert (einige Kommunen stöhnten jedenfalls) und auch so liegt einiges im Argen was die Integration betrifft.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Sind mMn osteuropäische, keine westeuropäischen Länder
ja klar.
Aber du hattest doch geschrieben, "vom Osten her" -> deshalb nannte ich die Osteuropäischen.
Aber ist mal jetzt auch egal.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Deutschland ist das erste große westeuropäische Land von Ostern her kommend
[/quote][/quote]Nur weil D groß ist, rechtfertigt es, dass die Meisten nach D wollen und nicht in den vorhergehenden Ländern ihren Asylantrag stellen wollen?
Wenn ich verfolgt wäre oder Kriegsflüchtling und dann wirklich flüchten wöllte, wäre ich froh wenn ich im nächstbesten Land in Sicherheit wäre und würde nicht darauf schielen, wo es mir am Besten gehen könnte.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Entscheidend war erstmal, dass Millionen von Flüchtlingen über Ungarn weiter nach Europa wollten. Soweit ich weiß, hat sich Merkel aus humanitären Gründen gegen Wasserwerfer entschieden
Die EU hätte darauf dringen müssen, dass Ungarn diese aufnimmt.
Mit welcher Berechtigung hatte man Ungarn machen lassen was die wollen?

Und Merkel hätte es trotzdem nicht im Alleingang entscheiden dürfen und wenn es noch so human ist.
Mit dieser Entscheidung hatte sie eben in diese Länder ein Zeichen gesetzt und dann wollten immer mehr nach D.
Erinnerst du dich an die Willkommenskultur am Bahnhof, die Teddybären und Selfi von Merkel?
Zumindest hätte sie diese Entscheidung als EIN-malige Sache deklarieren sollen - eben wegen der Außenwirkung.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:wozu meinst du ist die "Entwicklungshilfe" gedacht?
wenn die wirklich was bringen würde und nicht nur hauptsächlich vielleicht die Oberhäupter sich einsacken, wäre das ja schön. Nur bezweifle ich das sehr.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wie gesagt, Belege bitte
Wie gesagt wurde hier im Forum schon belegt.
Wenn ich Zeit habe werde ich versuchen, es zu finden.
Bis dahin muss ich es als eine anekdotische Erinnerung meinerseits deklarieren.
--------------------------------------
in der Erwägung, dass sich aus der Gewährung des Asylrechts nicht zumutbare schwere
Belastungen für einzelne Länder ergeben können
Quelle: https://www.refworld.org/themes/custom/unhcr_rw/pdf-js/viewer.html?file=https%3A%2F%2Fwww.refworld.org%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2F2024-01%2Fgerman.pdf

Es wäre schön, wenn du die Fortsetzung dieses Satzes mit zitiert hättest.
Denn was weiß ich, was da vielleicht noch kommt - vielleicht in dem Sinne, dass ein Land aber eben nicht überlastet werden sollte...
Dass die das auch in Erwägung gezogen hatten, dass es zu Belastungen kommen kann, besagt für mich nämlich erst mal
gar nichts.
Wichtig wäre eben jetzt, ob sie das hatten ausschließen oder einfach so hinnehmen wollten.

------------------------------
Demnach sei die Zahl von 800.000 Flüchtlingen, die Deutschland angeblich 2015 aufnehmen wolle, nur "eine statistische Schätzung" der Hilfesuchenden. "Ein erheblicher Teil von ihnen", so die klare Aussage, "wird voraussichtlich nicht anerkannt und wird Deutschland wieder verlassen müssen".
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/auswaertiges-amt-kampagne-gegen-desinformation-ueber-fluechtlinge-a-1052411.html

dss ist ja auch wieder optimistisch formuliert:
"wird voraussichtlich nicht anerkannt und wird Deutschland wieder verlassen müssen"
->
"verlassen müssen" impliziert, dass man tatsächlich die meisten auch abschieben könnte. Aber "Pustekuchen"...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.04.2026 um 13:02
@Panaetius

Hab jetzt mal den CoPilot vom Edge gefragt:
Es gab 2015:

Es gab Informationen für Migranten in Transitländern, aber meist von NGOs, UNHCR, IOM
okay, wie ich schon selbst vermutet hatte, waren es dann NGOs.
Bei mir war dann also fälschlicherweise hängen geblieben, dass es auch seitens der Regierung gewesen sein könnte.

Hiermit nehme ich also zurück, dass es seitens der Regierung Publikationen in anderen Ländern über Asylverfahren gab (dass es hier dazu Posts gab, hatte ich demnach falsch in Erinnerung, bzw. betraf das dann nur die NGOs).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.04.2026 um 17:56
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Im Gesetz stehen keine Meinungen, sondern der Asylbewerber bzw. der mutmaßliche Flüchtling muss sich im ersten EU Land melden und Schutz ersuchen.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:In welchem Gesetz steht das, bitte zitieren/Quelle.
Dublin III, Art. 13 Abs.1 , ergänzend Art3, Abs.1.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Sondern Flüchtlinge haben das Recht, grenzüberschreitend zu flüchten (was immer eine illegale Einreise darstellt, deshalb heißt es auch Flucht).
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Nein, sie haben dieses Recht nicht, sie haben die Pflicht sich bei der Einreise zu melden und einen Antrag zu stellen.
Ich hoffe das Märchenbuch ist jetzt einigermaßen korrekt.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:In der GFK und auch im GG war es schon immer so, dass das Recht bestand, einen Asylantrag zu stellen
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:In der GFK steht das nicht drin, zitiere das mal mit dem Asylantrag.
Im GG steht das nicht drin, zitiere das mal das mal mir dem Asylantrag.
Da hierzu keine Zitate erfolgen, bleibt es im Bereich der Märchen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.04.2026 um 21:09
Ich zitiere das mal.
Artikel 13
Einreise und/oder Aufenthalt
(1) Wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien
gemäß den beiden in Artikel 22 Absatz 3 dieser Verordnung
genannten Verzeichnissen, einschließlich der Daten nach der
Verordnung (EU) Nr. 603/2013 festgestellt, dass ein Antragstel-
ler aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luft-
grenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser
Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen
Schutz zuständig. Die Zuständigkeit endet zwölf Monate nach
dem Tag des illegalen Grenzübertritts.
Quelle: CELEX_32013R0604_DE_TXT.pdf https://share.google/3ClBrCC6looInnNmJ

Kurz gesagt, wird das obige auch angewendet. Wenn der Asylantrag woanders in der EU gestellt wurde, kann er dorthin zurückgeschickt werden.

Da steht aber nicht drin, dass der Asylbegehrende im ersten EU-Land, das er betritt, den Asylantrag stellen muss - geschweige denn, wie das durchgesetzt werden soll.

Laut der GFK muss er auf keinen Fall im ersten sicheren Land den Antrag stellen. I.d.R. durchreist er solche Länder vor der illegalen Einreise in die EU. Das obige ist EU-Regel - die Deutschland entlastet, allein deshalb wäre der von der AfD gewünschte Austritt kontraproduktiv.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.04.2026 um 21:21
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Kurz gesagt, wird das obige auch angewendet. Wenn der Asylantrag woanders in der EU gestellt wurde, kann er dorthin zurückgeschickt werden
und wie können die Behörden rausbekommen, ob jemand schon in einen anderen Land einen Antrag gestellt hat? Gibts denn schon eine ausreichende Vernetzung oder ein EU- Zentralregister?
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das obige ist EU-Regel - die Deutschland entlastet
wenn man tatsächlich zweifelsfrei nachkommen könnte, dann ja - ansonsten nein.

Außerdem:
Jeder Flüchtling der nach D will wäre doch schön dumm, wenn er woanders einen Antrag stellen würde.
Wie hoch kann dann also schon die Quote sein, die man zurück schicken kann - zwecks angeblicher Entlastung Deutschlands?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.04.2026 um 22:01
Zitat von OptimistOptimist schrieb:okay, wie ich schon selbst vermutet hatte, waren es dann NGOs.
es war vom BAMF. Also die würde ich jetzt nicht als NGOs bezeichnen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.04.2026 um 22:05
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es war vom BAMF
hat die KI also was Falsches ausgespuckt.
Dann lag ich demnach mit der Regierung doch nicht so ganz daneben @Panaethius, denn das BAMF wurde ja von der Regierung ins Leben gerufen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.04.2026 um 22:07
@Optimist
Du solltest Dich eigentlich erinnern können, wurde ja rauf und runter diskutiert und in den Medien thematisiert.......


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.04.2026 um 22:08
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du solltest Dich eigentlich erinnern können, wurde ja rauf und runter diskutiert und in den Medien thematisiert.
was willst du denn, hatte doch oben auch gerade geschrieben, dass ich mit der Regierung dann also doch nicht so falsch lag.


Und Panaethius wusste es ja offensichtlich nicht, das war ja der Ursprung.

Können wir das jetzt zu den Akten legen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.04.2026 um 22:11
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und Panaethius wusste es ja offensichtlich nicht, das war ja der Ursprung.
der hat hier auch nicht mitdiskutiert und eine andere Haltung ;)
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Können wir das jetzt zu den Akten legen?
sei doch froh, dass ich Dir auf die Sprünge helfe.......


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.04.2026 um 22:14
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:der hat hier auch nicht mitdiskutiert
wie kommst du denn darauf? Natürlich hatte er hier mitdiskutiert:
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:nein, das waren NGOs oder sogar die Regierung selbst.
War ja auch nicht als Werbung deklariert, sondern als Hilfe.
Aber mMn wirkte es halt wie eine Werbung
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wie gesagt, Belege bitte
----------------------------------
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:sei doch froh, dass ich Dir auf die Sprünge helfe
na dann vielen Dank.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.04.2026 um 23:50
syrische flüchtlinge



+3
Es gibt keine Belege dafür, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aktiv „Werbung“ für syrische Flüchtlinge gemacht hat.
Quelle: google KI

Meistens halluziniert die KI ohnehin. Oben war nur von Transitländern die Rede, also als die Flüchtlinge bereits auf dem Weg waren. Und ob die NGOs deutsche waren, stand da auch nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.04.2026 um 00:25
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Die EU hätte darauf dringen müssen, dass Ungarn diese aufnimmt.
Mit welcher Berechtigung hatte man Ungarn machen lassen was die wollen?
Ungarn hat mW keine Asylanträge zu bearbeiten abgelehnt, wenn die Flüchtlinge es ins Land geschafft haben - es muss nur niemanden zwingen, den zu stellen. Bei den Abweisungen an der Grenze ist er ähnlich vorgegangen, wie jetzt Merz.

Orban ist quasi Autokrat und muss sich nicht um unabhängige Gerichte scheren.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Erinnerst du dich an die Willkommenskultur am Bahnhof, die Teddybären und Selfi von Merkel?
Die Teddybären waren nicht von der Regierung organisiert. Die Bilder, als sie kurz zusammen mit Flüchtlingen auftrat, haben sie dann lange verfolgt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.04.2026 um 10:42
Zitat von OptimistOptimist schrieb:und wie können die Behörden rausbekommen, ob jemand schon in einen anderen Land einen Antrag gestellt hat? Gibts denn schon eine ausreichende Vernetzung oder ein EU- Zentralregister?
Es gibt mittlerweile eine Datenbank mit Fingerabdrücken von Flüchtlingen, die irgendwo in der EU registriert wurden - allerdings weiß ich nicht genau, seit wann diese Daten gesammelt werden.

https://www.consilium.europa.eu/de/policies/fingerprinting-database/


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

19.04.2026 um 11:48
@Panaetius
@Optimist
Stichwort EIRODAC

gibt es seit 2003

seit 2013 gibt es dazu diese Verordnung:
Document 32013R0603

Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Neufassung)
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013R0603


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