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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

54.042 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:36
@abberline

Also bestätigst du, dass eine Änderung nicht möglich ist, um das Asylrecht auf dem nationalen Weg weiter zu verschärfen - ohne dass das GG abgeschafft wird.

QED


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:36
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Was ist mit Art. 79.3 GG ?
Nichts. Was soll damit sein?
Was ich schrieb ist das Gesetzesvorbehalt:
Ein Gesetzesvorbehalt ist eine verfassungsrechtliche Grundrechtsschranke. Grundrechte mit Gesetzesvorbehalt dürfen nur durch (formelles) Gesetz oder aufgrund eines solchen Gesetzes (Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsakt, Urteil) eingeschränkt werden.
....
Ein Gesetz (und damit die Mitwirkung der Volksvertreter) ist dann erforderlich, wenn in Eigentum und Freiheit der Bürger eingegriffen werden sollte. Durch die Mitwirkung des Volkes an der Gesetzgebung sah man Eigentums- und Freiheitsrechte der Bürger als ausreichend gesichert an.
Quelle: Wikipedia: Gesetzesvorbehalt
Bedeutet für Dich: man kann in das Asylrecht aufgrund eines Gesetzes eingreifen, um es zu definieren, klarzustellen etc. das bedeutet nicht das man es abschafft.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es geht nicht darum, was du persönlich glaubst, sondern wie das BVerfG entscheidet.
Und was machst Du hier? Bist Du Sprecher des Gerichtes?
Der Thread heisst: Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden? - daher lasse ich mir nicht von Dir den Mund verbieten.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wer aus der Ukraine kam und das belegen konnte, hatte einen offenkundigen Fluchtgrund, somit konnte das Verfahren verkürzt werden. Das Verfahren wurde damit nicht abgeändert.
Die Herkunft aus der Ukraine kann ein Grund sein, aber nicht pauschal...zB Ukrainische Putinsten haben nichts in Bürgergeld zu suchen und bei Ukrainer aus dem Westen stelle ich es in Frage (zB Lwiw).
Man hat auch ausländische Studenten aus der Ukraine ins Bürgergeld aufgenommen, sogar Online Studenten, was soll dieser Blödsinn?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:37
@Panaetius
Ich geb's bald auf. Nein das bestätige ich nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:37
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Also bestätigst du, dass eine Änderung nicht möglich ist, um das Asylrecht auf dem nationalen Weg weiter zu verschärfen - ohne dass das GG abgeschafft wird.

QED
Wieso kennst Du Dich so wenig aus?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:42
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Nichts. Was soll damit sein?
Daraus geht hervor, dass es nicht möglich ist, dass das Parlament bzw. der Gesetzgeber die Leistungen für abgelehnte Asylbewerber, die aber nicht abgeschoben werden können, weiter kürzen können.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Bedeutet für Dich: man kann in das Asylrecht aufgrund eines Gesetzes eingreifen, um es zu definieren, klarzustellen etc. das bedeutet nicht das man es abschafft.
Das Asylverfahrensgesetz gibt es doch schon längst - dies muss allerdings auf der GFK (denn Deutschland ist Unterzeichner), der EMRK und Grundrechtecharta sowie dem GG beruhen - denn diese überschreiben die nationale Legislative.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Und was machst Du hier? Bist Du Sprecher des Gerichtes?
Der Thread heisst: Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden? - daher lasse ich mir nicht von Dir den Mund verbieten.
Ich verbiete dir nicht den Mund. Nur ändert dieser nichts an der Tatsache, dass die Leistungen nach dem AsylbLG nicht weiter gekürzt werden können.
Zitat von abberlineabberline schrieb:Ich geb's bald auf. Nein das bestätige ich nicht.
Ich hatte nach einem konkreten Vorschlag gefragt, der aber rechtlich umsetzbar sein muss. Vorschlag meint ein legislativer Akt - aber eben auf Basis der internationalen Verträge, die das nationale Recht überschreiben, und des GG. Da kam nie etwas.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:43
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Wieso kennst Du Dich so wenig aus?
Du kennst dich nicht aus und ignorierst alle eindeutigen Belege.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:45
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und zu "Menschen kommen hierher" -> das hatte damals Merkel zugelassen, sagte, die Flüchtlinge aus Ungarn dürfen nach D.
Vorher galt nämlich noch "Dublin
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Dublin galt zu jener Zeit als auch heute noch
das macht mein Argument nicht gegenstandslos, dass D nicht das "Selbsteintrittsrecht" hätte zulassen müssen.
-----------------------------
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich hatte die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gar nicht auf dem Schirm bei meiner Betrachtung, sondern nur alle anderen Flüchtlinge
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Gleiches Recht für alle. Es kann ja nicht nach Herkunft diskriminiert werden
darum gings bei mir gar nicht, sondern um dein Argument, dass Flüchtlinge halt zu uns kommen. Bleib doch bitte mal mehr bei dem worum es ging und kontere nicht immer mit deinen weitschweifigeren Gedanken dazu.
Natürlich ist das Thema komplex, aber man kann das doch hier nicht so komplex abhandeln, also muss man sich auch mal Teilgebiete herausgreifen und dann auch bei den Aussagen dazu bleiben, also nicht woanders hin schweifen.
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Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Findest du, Deutschland investiert zu wenig in Integration?
Bei der Integration gehts nicht nur um Finanzielles.
Findest du, dass alle Flüchtlinge gut integriert sind?
Mit integriert meine ich, ob eine große Mehrheit die Sprache beherrscht, ob sie Jobs haben und auch unsere demokratischen Werte anerkennen.

Ich weiß was jetzt evtl kommt:
Deutsche ja auch nicht.
1. um diese gehts hier nicht
2. Doch, bei einer Mehrheit ist das der Fall.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:50
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Du kennst dich nicht aus und ignorierst alle eindeutigen Belege.
Lol, und dann kommt so was von Dir:
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das Asylverfahrensgesetz gibt es doch schon längst - dies muss allerdings auf der GFK (denn Deutschland ist Unterzeichner), der EMRK und Grundrechtecharta sowie dem GG beruhen - denn diese überschreiben die nationale Legislative.
...alles klar.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Nur ändert dieser nichts an der Tatsache, dass die Leistungen nach dem AsylbLG nicht weiter gekürzt werden können.
Natürlich können sie gekürzt werden, selbstverständlich. Recht auf Asyl ist kein Recht auf dauerhafte Alimentierung - Hilfe hat im wahrsten Sinne des Wortes noch paar Eigenschaften:
- ist zeitlich begrenzt
- ist im Umfang begrenzt
- sie ersetzt nicht die Eigenleistung
- bringt den Helfer nicht in Problemen
Wenn Dir dein Nachbar in der Garage hilft, zahlt er auch dein Essen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:16
@Optimist

Die Ereignisse von 2015 kam man ohnehin nicht rückgängig machen, und darum geht es hier im Thread auch nicht. Nach den Dublin-Regeln muss sich der Asylbegehrende aber selbst registrieren. Bei einer sehr großen Gruppe von Flüchtlingen wie 2015 könnte man grundsätzlich auch Wasserwerfer und Tränengas einsetzen, aber die meisten kommen über das Mittelmeer und dann gilt die Seenotrettung.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:darum gings bei mir gar nicht, sondern um dein Argument, dass Flüchtlinge halt zu uns kommen.
Wie willst du das denn verhindern?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Bei der Integration gehts nicht nur um Finanzielles.
Findest du, dass alle Flüchtlinge gut integriert sind?
Mit integriert meine ich, ob eine große Mehrheit die Sprache beherrscht, ob sie Jobs haben und auch unsere demokratischen Werte anerkennen.
Hast du denn einen schnellen Fix dafür? Was macht die Regierung konkret falsch, wenn es nicht um Geld für Integrationsmaßnahmen geht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:18
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:...alles klar.
Was ist denn daran falsch? Hat das EU-Recht seit Maastricht nicht Vorrang vor dem nationalen Recht?
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Natürlich können sie gekürzt werden, selbstverständlich.
Das Bundesverfassungsgreicht hat in höchster Instanz pauschale Kürzungen bzw. entsprechende Versuche verschiedener Parlamente gekippt. Möglich sind nur in begrenztem Umfang temporäre, eher geringe Kürzungen bei individuellem Missbrauch. Die landen dann häufig vor den Verwaltungsgerichten, so dass die Behörden auch vorsichtig werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:25
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:ich glaube nicht dass das GG geschaffen wurde um Deutschland und seine Bevölkerung in Schwierigkeiten zu bringen, sondern Deutschland soll helfen wo es kann.
Was seit einem Jahrzehnt stattfindet ist es nicht "können" sondern Überforderung.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es geht nicht darum, was du persönlich glaubst, sondern wie das BVerfG entscheidet.
Das BVerfG interessiert leider nicht, ob Kommunen überfordert sein könnten, das entscheidet stur nach den Buchstaben des Gesetzes.
Zitat von abberlineabberline schrieb:Immer diese "Abschaffung", davon schreibt hier überhaupt niemand. Verbesserung und Anpassung an die heutige Zeit. Und dafür braucht es Konsens. Und wenn jetzt wieder kommt, "geht nicht", dann wäre Deutschland das dümmste Land der Welt - daher glaub ich schon, dass es Verbesserungen geben wird. Ohne extreme Parteien. Denn wenn man es weiterlaufen lässt wie aktuell, will man bewusst extreme Ränder hofieren und die Gesellschaft weiter spalten
sehe ich genauso.
Ob dies Absicht ist, ist eine andere Frage, aber es ist halt die Konsequenz.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Was macht die Regierung konkret falsch, wenn es nicht um Geld für Integrationsmaßnahmen geht?
Schau dir doch z.B. mal manch berliner Schule an.
Hat es etwas mit Geld zu tun, dass da manche Zustände nicht in den Griff zu bekommen sind?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:25
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Hat das EU-Recht seit Maastricht nicht Vorrang vor dem nationalen Recht?
Das wird von einigen Ländern aber recht flexibel gehalten. Und so ein bisschen Selbstbestimmung haben Länder zum Glück ja auch noch


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:39
@abberline

Klar, die nationalen Parlamente entscheiden überwiegend souverän - außer in den Bereichen, wo nach den Verträgen seit Maastricht EU-Recht Priorität hat - und das gilt in erster Linie für Grundrechte wie das Recht auf Asyl. Aber auch wenn Deutschland aus der EU austräte, würde sich das nicht im Kern nicht ändern, denn Deutschland ist immer noch Unterzeichner der GFK.

Das heißt aber nicht, dass die EU oder GFK vorschreibt, dass man abgelehnte Asylbewerber einem Minimumbetrag zahlen muss - sondern hier greift tatsächlich nur das nationale Recht - in Deutschland das GG, und dieses schreibt grundsätzlich ein menschenwürdiges Existenzminimum vor, das auch für abgelehnte Asylbewerber gilt, wie das BVerfg wiederholt entschieden hat.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das BVerfG interessiert leider nicht, ob Kommunen überfordert sein könnten, das entscheidet stur nach den Buchstaben des Gesetzes.
Wobei die Kommunen vor allem wegen neu ankommender Flüchtlinge in Ersteinrichtungen überfordert sind, über deren Antrag noch nicht entschieden wurde. Die betriftt es nicht.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:sehe ich genauso.
Ob dies Absicht ist, ist eine andere Frage, aber es ist halt die Konsequenz.
Wenn es dich tröstest, so ist es in England aber glaube ich auch so, dass die nationalen Gerichte entschieden haben, dass wer sich dort aufhält Anspruch auf Sozialhilfe hat. Nur ist diese in England für alle deutlich niedriger.

Deutschland ist auf keinen Fall das einzige Land, das ein gewisses Existenzminimum zahlt, und es ist gar nicht klar, ob deshalb viele nach Deutschland kommen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Schau dir doch z.B. mal manch berliner Schule an.
Hat es etwas mit Geld zu tun, dass da manche Zustände nicht in den Griff zu bekommen sind?
Die Frage ist doch, was die Politik machen könnte? Klar, du willst darauf hinaus: die Zahl ankommender Flüchtlinge begrenzen - aber Obergrenzen sind nicht möglich. Man muss also problemlösungorientiert denken und keine Luftschlösser bauen, die nur polarisieren, da was Unerfüllbares versprochen wird.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:51
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wenn es dich tröstest, so ist es in England aber glaube ich auch so, dass die nationalen Gerichte entschieden haben, dass wer sich dort aufhält Anspruch auf Sozialhilfe hat. Nur ist diese in England für alle deutlich niedriger
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Deutschland ist auf keinen Fall das einzige Land, das ein gewisses Existenzminimum zahlt, und es ist gar nicht klar, ob deshalb viele nach Deutschland kommen.
das widerspricht sich zu oben.
Da hattest du geschrieben, England zahlt weniger.
Und kannst du ein Land nennen was genauso viel wie D zahlt?
-------------------
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Schau dir doch z.B. mal manch berliner Schule an.
Hat es etwas mit Geld zu tun, dass da manche Zustände nicht in den Griff zu bekommen sind?
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die Frage ist doch, was die Politik machen könnte?
ja genau, was denn?
Es wird offensichtlich nicht genug oder nicht das Richtige gemacht.
Wenn man es täte, gäbs nicht solche Schulen wo der Migranten-Anteil um die 80-90% ist und deutschsprachige Schüler darunter leiden müssten.

Vielleicht sollte man die Schüler umverteilen, in Gegenden wo es weniger Migranten/Asylbewerber gibt?
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Man muss also problemlösungorientiert denken und keine Luftschlösser bauen, die nur polarisieren, da was Unerfüllbares versprochen wird.
wie sieht denn dein Lösungsvorschlag aus?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:57
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Da hattest du geschrieben, England zahlt weniger.
Die Sozialhilfe ist in England generell weniger, sie ist für Staatsbürger und nicht-Staatsbürger mit dauerndem Aufenthalt dort gleich.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wie sieht denn dein Lösungsvorschlag aus?
Weiß nicht, aber ich finde, Merz tut bereits sehr viel, was im Rahmen des rechtlichen Rahmens möglich ist. Wobei mir selbst das Thema nicht so wichtig ist, zumal mit ausbleibender Zuwanderung das Renteneintrittsalter steigen muss.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 17:00
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Klar, die nationalen Parlamente entscheiden überwiegend souverän - außer in den Bereichen, wo nach den Verträgen seit Maastricht EU-Recht Priorität hat - und das gilt in erster Linie für Grundrechte wie das Recht auf Asyl. Aber auch wenn Deutschland aus der EU austräte, würde sich das nicht im Kern nicht ändern, denn Deutschland ist immer noch Unterzeichner der GFK.
Ein Nationaler Notstand.. rsp. nationale Notlage kann jedoch mehr Priorität genießen und dafür braucht man noch nicht einmal den Pfad der Demokratie verlassen...
Diskutiert wird über eine Ausnahmeregel im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Der Artikel 72 erlaubt es den Mitgliedsstaaten der EU unter bestimmten, besonderen Voraussetzungen die europäischen Regeln zu Asyl- und Migrationsfragen nicht mehr anzuwenden. Und zwar dann, wenn die "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung" und der "Schutz der inneren Sicherheit" in dem Mitgliedsstaat andernfalls in Gefahr wären. Der Begriff "nationale Notlage" taucht in Artikel 72 AEUV gar nicht auf, mit ihm wurde aber in der Vergangenheit umschrieben, was mit dieser Ausnahmesituation gemeint ist.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/migration-grenzkontrollen-notlage-100.html

Also GFK hin oder her, wenn es in D drunter und drüber geht interessieren diese nicht mehr wirklich.


https://www.bundestag.de/resource/blob/956150/4f8242f3af2320e4a9836a01f603f759/WD-3-064-23-pdf.pdf


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 17:04
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:zumal mit ausbleibender Zuwanderung das Renteneintrittsalter steigen muss.
Welche Fachkräfte wandern denn gerne zu? Im Moment eher weniger, so meine Auffassung. Und bei über 3 Mio Arbeitssuchenden sollte es möglich sein die meisten vakanten Stellen zu besetzen. Das Renteneintrittsalter wird steigen.. allerdings auf Grund der höheren Lebenserwartung. Voraussetzung: die Person ist überhaupt noch arbeitsfähig. Wer natürlich noch nie wirklich gearbeitet hat ( wie die meisten Politiker ), wird sich kaum in die Härte eines Handwerksberufs und der damit möglichen gesundheitlichen Probleme, hineindenken können.


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um 17:13
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Also GFK hin oder her, wenn es in D drunter und drüber geht interessieren diese nicht mehr wirklich.
Genau das. Und man muss weder eine Diktatur einführen, das Grundgesetz abschaffen oder sonstiges. Das sind halt so Totschlagsargumente, mit dem lediglich der Status Quo verteidigt wird. Wo ein Wille ist, ist ein Weg. Ganz friedlich und ohne Polizeistaat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 17:14
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Ein Nationaler Notstand.. rsp. nationale Notlage kann jedoch mehr Priorität genießen und dafür braucht man noch nicht einmal den Pfad der Demokratie verlassen...
Diskutiert wird über eine Ausnahmeregel im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Der Artikel 72 erlaubt es den Mitgliedsstaaten der EU unter bestimmten, besonderen Voraussetzungen die europäischen Regeln zu Asyl- und Migrationsfragen nicht mehr anzuwenden. Und zwar dann, wenn die "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung" und der "Schutz der inneren Sicherheit" in dem Mitgliedsstaat andernfalls in Gefahr wären. Der Begriff "nationale Notlage" taucht in Artikel 72 AEUV gar nicht auf, mit ihm wurde aber in der Vergangenheit umschrieben, was mit dieser Ausnahmesituation gemeint ist.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/migration-grenzkontrollen-notlage-100.html

Also GFK hin oder her, wenn es in D drunter und drüber geht interessieren diese nicht mehr wirklich.


https://www.bundestag.de/resource/blob/956150/4f8242f3af2320e4a9836a01f603f759/WD-3-064-23-pdf.pdf
Vor allem das meinte ich ja oben. Es ist rechtlich umstritten, ob das EU-Recht diese Ausnahme hergibt und ob tatsächlich eine Notlage eingetreten ist. Trotzdem hat Merz diese sehr scharfe Regel seit dem ersten Tag, wo er das konnte, umgesetzt und sie ist bis heute in Kraft, obwohl sie mMn sehr viele Polizeikräfte bindet und eher eingeschränken Nutzen (wenn überhaupt) hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 17:15
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die Sozialhilfe ist in England generell weniger, sie ist für Staatsbürger und nicht-Staatsbürger mit dauerndem Aufenthalt dort gleich.
Darum gings bei mir gar nicht.
Sondern darum:
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Deutschland ist auf keinen Fall das einzige Land, das ein gewisses Existenzminimum zahlt, und es ist gar nicht klar, ob deshalb viele nach Deutschland kommen.
Diesbezüglich fragte ich:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und kannst du ein Land nennen was genauso viel wie D zahlt?
darf ich noch auf Antwort hoffen?


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