@abberline Klar, die nationalen Parlamente entscheiden überwiegend souverän - außer in den Bereichen, wo nach den Verträgen seit Maastricht EU-Recht Priorität hat - und das gilt in erster Linie für Grundrechte wie das Recht auf Asyl. Aber auch wenn Deutschland aus der EU austräte, würde sich das nicht im Kern nicht ändern, denn Deutschland ist immer noch Unterzeichner der GFK.
Das heißt aber nicht, dass die EU oder GFK vorschreibt, dass man abgelehnte Asylbewerber einem Minimumbetrag zahlen muss - sondern hier greift tatsächlich nur das nationale Recht - in Deutschland das GG, und dieses schreibt grundsätzlich ein menschenwürdiges Existenzminimum vor, das auch für abgelehnte Asylbewerber gilt, wie das BVerfg wiederholt entschieden hat.
Optimist schrieb:Das BVerfG interessiert leider nicht, ob Kommunen überfordert sein könnten, das entscheidet stur nach den Buchstaben des Gesetzes.
Wobei die Kommunen vor allem wegen neu ankommender Flüchtlinge in Ersteinrichtungen überfordert sind, über deren Antrag noch nicht entschieden wurde. Die betriftt es nicht.
Optimist schrieb:sehe ich genauso.
Ob dies Absicht ist, ist eine andere Frage, aber es ist halt die Konsequenz.
Wenn es dich tröstest, so ist es in England aber glaube ich auch so, dass die nationalen Gerichte entschieden haben, dass wer sich dort aufhält Anspruch auf Sozialhilfe hat. Nur ist diese in England für alle deutlich niedriger.
Deutschland ist auf keinen Fall das einzige Land, das ein gewisses Existenzminimum zahlt, und es ist gar nicht klar, ob deshalb viele nach Deutschland kommen.
Optimist schrieb:Schau dir doch z.B. mal manch berliner Schule an.
Hat es etwas mit Geld zu tun, dass da manche Zustände nicht in den Griff zu bekommen sind?
Die Frage ist doch, was die Politik machen könnte? Klar, du willst darauf hinaus: die Zahl ankommender Flüchtlinge begrenzen - aber Obergrenzen sind nicht möglich. Man muss also problemlösungorientiert denken und keine Luftschlösser bauen, die nur polarisieren, da was Unerfüllbares versprochen wird.