Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
um 02:20Für den Kontext wegen neuer Seite:
Aber zusammengehen tuts vermutlich nach dem Motto: "Angebot und Nachfrage"
Die Kommunen müssen Flüchtlinge anscheinend irgendwo unterbringen...
Weshalb müssen die das eigentlich?
Bei einheimischen Obdachlosen besteht doch dieses "Muss" auch nicht?
Darin sehe ich eine Ungleichbehandlung.
Aus dem Link:ApexOne schrieb:Eine Sache verstehe ich immer noch nicht, die Hotel Unterbringungen, Beispiel (Meldung ist älter):
Demnach zahlt das LAF dem Hotel pro Tag und Person 56,36 Euro. Das gilt auch für einen Platz im Mehrbettzimmer. In diesem Betrag ist eine Verpflegungspauschale in Höhe von 13,84 Euro enthalten.
ApexOne schrieb:Die Unterbringung kostet (56,36-13,84)*365/12 =1.293,31 / Person / Monat -> Gleichzeitig sind die erlaubten Kosten der Unterbringung Grundsicherungssempfänger (KdU) in Berlin ca. 449€/Monat (Bruttokaltmiete) und die müssen sich die Wohnung auch noch selber suchen.
Auch wenn man sich die Verpflegungspauschale anschaut 13,84*365/12 = 420,96 Person/ Monat -> da sind wir weit drüber was für Essen bei der Grundsicherung berechnet wird (6,30/Tag)?
absurd und ungerecht denjenigen gegenüber die dringend bezahlbaren Wohnraum suchen ist es auch mMn auf alle Fälle.ApexOne schrieb:Wie geht das zusammen? Ich finde das absurd...
Aber zusammengehen tuts vermutlich nach dem Motto: "Angebot und Nachfrage"
Die Kommunen müssen Flüchtlinge anscheinend irgendwo unterbringen...
Weshalb müssen die das eigentlich?
Bei einheimischen Obdachlosen besteht doch dieses "Muss" auch nicht?
Darin sehe ich eine Ungleichbehandlung.


