Tussinelda schrieb:Es gibt einen thread zum Thema Asylgesetze
dem möchte ich hiermit nachkommen.
canisrex schrieb:Die eigentliche (Meta)debatte ist doch die: wie soll ein Staat (hier natürlich D) damit umgehen, dass vor Krieg und Verfolgung flüchtende Asylsuchende sowohl stetig, als auch bei akuten Krisensituationen in Mengen „vor den Toren“ stehen....
Optimist schrieb:war es ursprünglich auch mal so ausgelegt, dass sehr viele Menschen auf einmal dies in Anspruch nehmen wollen und auch, dass dann Unberechtigte kaum abgeschoben werden können?
Dasdeeeeniz schrieb:Der Sinn des Rechts auf Asyl schon, das an Grenzen stoßende Verwaltungssystem hingegen nicht. Das sind ja erstmal zwei paar Schuhe
klar sind es 2 paar Schuhe, wo jedoch die rechten nicht mehr zu den linken Schuhen passen.
Und deshalb sollte die Politik vielleicht irgendwann mal gegensteuern.
Jedoch mit Maßnahmen die auch was bringen und nicht die Migranten (bzw. ehemaligen Asylbewerber)
die sich gut integriert haben vergraulen.
stereotyp schrieb:Als das Recht auf Asyl entstand (1949) konnte sich niemand vorstellen, dass unberechtigte nach Deutschland wollen
das denke ich auch.
sacredheart schrieb:Damals konnte sich auch niemand vorstellen, dass es Schutzzsuchende geben wird, vor denen man Schutz suchen muss. Daher wurden damals schwere Gewaltstaftaten oder Terroranschläge von Schutzsuchenden auch nicht bedacht.
Das bedeutet aber nicht, dass man nicht jetzt, schlanke 77 Jahre später, nachbessern könnte.
Einer der absurdesten Fälle war sicherlich der Bodyguard von Bin Laden, der nach großem Tammtamm dann doch mal irgendwann abgeschoben wurde, nach langen Jahren im Transferbezug in Bochum. Damals gab es in Tunesien noch formal die Todesstrafe, die aber schon 30 Jahre nicht mehr vollstreckt wurde, als Fun Fact war die damals auch noch Teil der hessischen Gesetzgebung.
Solche Personen hatte 1949 niemand im Sinn.
ganz genau.
Deshalb sollte man bei der Abschiebung von Straftätern vielleicht weniger zimperlich sein, damit solche absurden Fälle nicht mehr vorkommen können.
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Panaetius schrieb:Es geht also tatsächlich nur um die Einreise. Es geht nicht darum, ob es eine Durchreise gab. Wer im Land ist, hat das Recht, den Asylantrag zu stellen
sacredheart schrieb:Und einreisen kann man nach Deutschland nur aus sicheren Drittstaaten. Das ist doch unabhängig davon, ob man vorher woanders war oder woanders gelebt hatte.
Dein Zitat widerlegt nicht meine Aussage.
Man kann nur aus Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, Schweiz, Frankreich, Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden in Deutschland auf dem Landweg einreisen. Da bleiben nur Schiff und Flugzeug für andere Länder
Was vermutlich Panaetius gemeint hatte:
Solange jemand auf "frischer Tat" beim Einreisen bemerkt wird, zählt es als Einreise und dann wird geschaut, ob derjenige das Recht hat, einen Antrag zu stellen.
Wenn jedoch jemand unbemerkt die Grenze passiert hatte und sich somit schon in D befindet, zählt dieses Szenario nicht mehr als Einreise, weil er ja schon da ist.
Somit kann so jemand, auch wenn es ein Unberechtigter ist, einen Asyl-Antrag stellen.
Verstehen muss man solche gesetzlichen Spitzfindigkeiten natürlich nicht 😉