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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:53
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb: 3. Art. 16a II GG beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16a I GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Wer aus einem sicheren Drittstaat i. S. des Art. 16a II 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der BRD nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können.

4. Die jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sind unmittelbar kraft Verfassung sichere Drittstaaten.
Das Dublin-Abkommen ist ausgesetzt, weil es die EU-Grenzstaaten unter unzumutbare Verhältnisse setzt. Diese Passagen im GG sind vom Gesetzgeber zu einer Zeit eingefügt worden, als man noch nicht ahnen konnte, was da auf die EU zukommt.

Man kann unbrauchbare zumal später zum GG hinzugefügte Passagen durchaus auch wieder streichen. Inzwischen ist so viel am GG herumgepfutscht worden, dass ein weiteres Mal den Kohl auch nicht fett macht.

Man hätte nie was am GG ändern dürfen, dann wäre das Asylrecht auch nich gleich 4x verschärft worden und es g#be hier keinen Diskussionsbedarf um "Obergrenzen".

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:54
@Realo

Das Dublin Abkommen ist nicht ausgesetzt! Es wird nur gerade nicht angewandt aber das ist etwas anderes als ausgesetzt, denn dazu bedarf es einer Anordnung und eines parlamentarischen Beschlusses


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:56
@Freewayrider
Blödsinn:

"Selbst wenn jemand wegen einer Straftat seinen Flüchtlingsstatus verliert, genießt er laut Menschenrechtskonvention und Aufenthaltsgesetz einen Abschiebungsschutz. Er kann nicht in Länder abgeschoben werden, in denen ihm Tod, Folter oder erniedrigende Behandlung drohen. Das aber ist bei anerkannten Flüchtlingen in der Regel der Fall, sonst wären sie doch nicht anerkannt worden. Insofern ist die ganze Debatte unsinnig: Auch die jetzt diskutierte Gesetzesverschärfung würde nicht dazu führen, dass straffällige, anerkannte Flüchtlinge sofort abgeschoben würden."

Quelle: Zeitonline, Interview mit Asylexperte Thomas Oberhäuser


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:56
@GizEin
Vielen Dank, daher stammen die Flüchtlinge aus Syrien.
Natürlich gibt es viele, die sich als Trittbrettfahrer erleichterte Aufnahme erhoffen, indem sie sich als Syrer ausgeben.

und nicht die IS wurde unterstützt, sondern angeblich moderate und säkulare Kampfgruppen, die sich der Nusra ergaben, und zu alKaidaMitläufer wurden.
Gegebenenfalls kooperieren sie mit IS, ansonsten sind sie Gegner, die Ideologie unterscheidet sich nicht gross.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:57
und v.a. steht im GG nichts vom dublinabkommen :-D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:58
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Man hätte nie was am GG ändern dürfen, dann wäre das Asylrecht auch nich gleich 4x verschärft worden und es g#be hier keinen Diskussionsbedarf um "Obergrenzen".
Wähle deine Worte mit Bedacht, denn hätte man nie das GG geändert, dann gäbe es heute im Artikel 16 nur die Aussage
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Und da fallen bekanntlich nur sehr, sehr wenige drunter, denn die meisten erhalten Schutz nach GFK oder subsidären Schutz. Aber an so etwas wurde vor den ganzen Änderungen noch nciht gedacht und daher wird es in der Urfassung auch nicht benannt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 17:00
@gardner

Die sprichst von Straftat und ich davon dass ein "Schutzsuchender" die Sicherheit des Aufnahmelandes gefährdet. Das muss kein Land erdulden, denn damit bringt es seine eigene Bevölkerung in größte Gefahr und das kann keinem Land zugemutet werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 17:02
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:Und durch die Aussage, dass das Asylrecht nicht zum Gewährleistungsinhalt von Art. 1 I GG und auch nicht den Schutz nach Art. 79 III GG genießt, ergibt sich die theoretsiche Möglichkeit einer Änderung oder Streichung.
Ich habe zwischenzeitlich auf verschiedenste Weisen das Internet durchsucht, aber so eine zynische Schlussfolgerung ist mir auf keiner noch so abartigen Seite begegnet.
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:denn dazu bedarf es einer Anordnung und eines parlamentarischen Beschlusses
während in Ungarn Menschen mit Tränengas und Wasserwerfern statt mit Asyl versorgt werden?
Wie zynisch ist das denn?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 17:04
@eckhart
Zitat von eckharteckhart schrieb:Ich habe zwischenzeitlich auf verschiedenste Weisen das Internet durchsucht, aber so eine zynische Schlussfolgerung ist mir auf keiner noch so abartigen Seite begegnet.
Du scheinst es nicht so mit dem Recht zu haben, denn jeder Artikel der nicht...ach, es wurde jetzt oft genug erklärt.
Zitat von eckharteckhart schrieb:während in Ungarn Menschen mit Tränengas und Wasserwerfern statt mit Asyl versorgt werden?
Wie zynisch ist das denn?
Ob du das zynisch findest oder nicht, Frau Merkel ist Kraft ihres Amtes nicht befugt solche Beschlüsse eigenmächtig ohne parlamentarischen Beschluss zu fassen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 17:07
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:Ob du das zynisch findest oder nicht, Frau Merkel ist Kraft ihres Amtes nicht befugt solche Beschlüsse eigenmächtig ohne parlamentarischen Beschluss zu fassen.
Welcher Mensch fragt, wenn es darum geht, Menschenleben aus Gefahr zu retten, nach Befugnissen? Soziopathen!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 17:08
@Freewayrider
Du scheinst es nicht behirnt zu haben, die Genfer Flüchtlingskonvention sieht einen generellen Abschiebungsschutz vor, auch bei Straftaten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 17:59
@gardner
Zitat von gardnergardner schrieb:Du scheinst es nicht behirnt zu haben, die Genfer Flüchtlingskonvention sieht einen generellen Abschiebungsschutz vor, auch bei Straftaten.
Das ist ja genau das Dilemma. Also kann der Straftäter, sofern er Asylrecht hat, hier tun und lassen was er will. Er wird ja geschützt. Den Knast hier nimmt er gerne in Kauf, solange er nicht in ein Bürgerkriegsland zurück muß.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 18:01
@gardner

Dann scheint dir leider entgangen zu sein, dass Personen, die eines der folgenden Kriterien erfüllen
a) dass sie ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen haben, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen zu treffen;

b) dass sie ein schweres nichtpolitisches Verbrechen außerhalb des Aufnahmelandes begangen haben, bevor sie dort als Flüchtling aufgenommen wurden;

c) dass sie sich Handlungen zuschulden kommen ließen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen.
keinen Schutz nach GFK genießen. Völlig unabhängig davon, was ihnen in der Heimat droht, denn auch die GFK will nicht dass aufnehmende Länder selbst durch die aufgenommenen Personen in arge Schwierigkeiten kommen können.
Und ich sprach extra von schweren Straftaten die die Sicherheit des Aufnahmelandes gefährden und habe damit einfache Straftaten und Straftaten die nicht die Sicherheit des Landes gefährden ausgenommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 18:06
@eckhart
Zitat von eckharteckhart schrieb:Welcher Mensch fragt, wenn es darum geht, Menschenleben aus Gefahr zu retten, nach Befugnissen? Soziopathen!
In welcher Gefahr steckt denn die Person die in Deutschland Schutz ersucht, denn immerhin müssen wir bedenken in welchem Land sich der Schutzsuchende befindet wenn er an Deutschlands Grenze steht?
Mir fällt jetzt keine Gefahr ein, die einer Person in einem an uns angrenzenden Ländern unterliegen könnte, die die Abkehr von den Bestimmungen rechtfertigen würde. Die Gefahre bestand für die Person vorgeblich im Heimatland aber zwischen deren heimatland und der BRD liegen meist einige tausend Kilometer und einige als sichere Länder eigestufte Staaten.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 18:08
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:Mir fällt jetzt keine Gefahr ein, die einer Person in einem an uns angrenzenden Ländern unterliegen könnte, die die Abkehr von den Bestimmungen rechtfertigen würde.
Na zB Polen. Dort wird gerade der Rechtsstaat abmontiert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 18:15
@gardner
@Gwyddion

Wenn ein Asylant oder Asylbewerber als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist, so fällt für ihn das Abschiebungshindernis weg und er kann abgeschoben werden weil er seinen Schutz selbst verwirkt hat und eine Gefahr für das Aufnahmeland darstellt.
Schwierig oder gar unmöglich wird es allerdings bei Personen, deren Herkunft man nicht weiß, denn dann weiß man auch nicht wohin man ihn abschieben könnte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 18:17
@Realo

So blöd es auch klingt, aber dann muss Polen zuerst von der Liste der sicheren Länder genommen werden und aus der EU entlassen werden, denn generell (aber das weißt du ja selbst) gelten alle EU-Länder als sichere Länder. Wie sagtest du doch so schön "Pacta sunt servanda" und es gibt nunmal den Vertrag, welcher alle EU-Länder als sichere Staaten klassifiziert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 18:25
Diie USA haben mit der Zurückweisung von bestimmten Personengruppen kein Problem:
Notwithstanding his statutory eligibility, an applicant for asylum will be deemed ineligible if:

the applicant participated in persecuting any other person on account of that other person's race, religion, national origin, membership in a particular social group, or political opinion;
the applicant constitutes a danger to the community because he has been convicted in the United States of a particularly serious crime;
the applicant has committed a serious non-political crime outside the United States prior to arrival;
the applicant constitutes a danger to the security of the United States;
-wenn die Asylsuchenden andere Personen wegen Religion, Rasse, politischer Meinung verfolgt haben
-wenn die Asylsuchenden ernsthafte nicht-politische Verbrechen in anderen Staaten begangen haben
-wenn die Asylsuchenden eine Gefahr für die Sicherheit der USA darstellen
Wikipedia: Asylum in the United States


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 18:32
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Na zB Polen. Dort wird gerade der Rechtsstaat abmontiert.
Zwar ufert die Lage in Polen aus .... aber Polen liegt nicht auf den Flüchtlingsrouten. Von daher ist das Beispiel eher unpassend.

Ungarn hätte man nehmen können.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 18:38
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:Wie sagtest du doch so schön "Pacta sunt servanda" und es gibt nunmal den Vertrag, welcher alle EU-Länder als sichere Staaten klassifiziert.
Nur dass sich Polen nicht daran hält, sondern vertragsbrüchig geworden ist. Aber das ist ein rein akademisches Problem, denn ich glaube dass ich in Polen überhaupt keine Flüchtlinge befinden.


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