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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 15:53
Zitat von KcKc schrieb:Ich denke, am Grundrecht auf Asyl darf nicht gerüttelt werden. Es ist eine große Errungenschaft der modernen, westlichen Zivilisation.

Gleichwohl kommt man nicht umhin, die praktische Umsetzung zu bedenken. Man kann in einem großen Haus mit 500 Plätzen über die Jahre hinweg durchaus 10.000 Menschen bewirten und beherbergen.
Aber nicht 10.000 Menschen auf einmal. Das muss jedem klar sein, auch wenn man dann voller Elan meint:,,Ja dann muss halt Platz geschaffen werden".
Realitätsverleugnung bringt nicht weiter.

Also: Ja, ich denke, eine Obergrenze ist wichtig. Wir werden nicht um ,,harte Entscheidungen" herumkommen, wo es auch persönliche Schicksale geben wird. Für den Armutsflüchtling aus irgendeinem afrikanischen Land oder aus Albanien, der ganz einfach nicht asylberechtigt ist, mag das sch... sein und eine persönliche Tragödie.
Doch ohne moralische Bewertung zwingt die Realität, anzuerkennen, dass sich weder Deutschland noch Europa um alle armen und leidenden Menschen der Welt kümmern können. Das wäre eine Aufgabe, die geradezu göttliche Kräfte fordert.

Europa und D. können sehr viel leisten, doch nicht alles.

Dazu müssen wir stehen und das zu einer bewusstsen Entscheidung machen. Als potenzielle Helfer müssen wir souverän bleiben, um zu vermeiden, irgendwann gar nicht mehr helfen zu können aufgrund praktischer Überforderung.


Welche Frage ich nicht beantworten kann, ist: Welche Zahl soll die Obergrenze sein?
hört sich sehr vernünftig an. Vor zwei wochen hätten dich einige dafür in die rechte ecke gestellt. mal schauen ob das jtzt noch passieren wird. Bzgl. obergrenze: die zahl kann natürlich nur ein ZIEL sein das man anvisiert, deshalb wird es das problem des xxx +1ten flüchtlings nicht geben.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 15:54
@Freewayrider
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:das Bundesverfassungsgericht 1996 entschieden, dass das Asylrecht nicht zum Grundbestand unserer Verfassung gehört und sogar ganz abgeschafft werden könne.
ich erinnere mich daran nicht

bitte Quelle einstellen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 15:58
@armleuchter
Zitat von armleuchterarmleuchter schrieb:hört sich sehr vernünftig an. Vor zwei wochen hätten dich einige dafür in die rechte ecke gestellt. mal schauen ob das jtzt noch passieren wird. Bzgl. obergrenze: die zahl kann natürlich nur ein ZIEL sein das man anvisiert, deshalb wird es das problem des xxx +1ten flüchtlings nicht geben.
Ach, mich haben schon so viele rechts oder rechtsextrem genannt, ich hab da nie was drauf gegeben :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:00
@lawine

ich kann dir schon mal sagen, dass das asylrecht kein freiheits - oder widerstandsrecht ist, sondern ein anspruchsrecht. Als solches steht es immer unter dem vorbehalt der machbarkeit/finanzierbarkeit. Insofern gibt es natürlich eine oberrenze und es ist eine politische entscheidung diese obergrenze zu ermitteln und zu benennen.


@Kc
dein wort in gottes ohr ;-).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:02
@armleuchter

Falls du es näher wissen möchtest, so hilft das Urteil BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93 weiter und die elementare Kernaussage ist folgende
2. Der verfassungändernde Gesetzgeber ist auch in der Gestaltung und Veränderung von Grundrechten, soweit nicht die Grenzen des Art. 79 III GG berührt sind, rechtlich frei und gibt dem Bundesverfassungsgericht den Maßstab vor. Das Asylgrundrecht gehört nicht zum Gewährleistungsinhalt von Art. 1 I GG. Was dessen Gewährleistungsinhalt ist und welche Folgerungen sich daraus für die deutsche Staatsgewalt ergeben, ist eigenständig zu bestimmen.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:04
@armleuchter
Zitat von armleuchterarmleuchter schrieb:ich kann dir schon mal sagen, dass das asylrecht kein freiheits - oder widerstandsrecht ist, sondern ein anspruchsrecht
Es zählt dennoch zu den Menschenrechten...Artikel 14 der allg. Erklärung der Menschenrechte:
Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:06
@canales
Es zählt dennoch zu den Menschenrechten...Artikel 14 der allg. Erklärung der Menschenrechte:


Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Dazu ist folgendes aus dem genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts GANZ wichtig
3. Art. 16a II GG beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16a I GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl. Wer aus einem sicheren Drittstaat i. S. des Art. 16a II 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der BRD nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können.

4. Die jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sind unmittelbar kraft Verfassung sichere Drittstaaten.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:15
@Freewayrider

Es ging bei dem Urteil um eine Asylrechtsänderung, nämlich um die sicheren Drittstaaten...
Art. 79 GG, Gestaltungsfreiheit des verfassungsändernden Gesetzgebers bei der Änderung von Grundrechten, Asylrecht nicht von Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt;

Art. 16a Abs. 2 GG beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des Art. 16a Abs. 1 GG;

Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG (Sofortvollzug) wendet sich auch unmittelbar an Behörden und Gerichte
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=14.05.1996&Aktenzeichen=2%20BvR%201938/93

Das heißt nicht, dass das Asylrecht mal mit einfacher Mehrheit abgeschafft werden kann.
Es gehört allerdings auch nicht zu den "Ewigkeitsklausel", dennoch kann es nicht ohne Weiteres gestrichen werden, da es eben zu den im GG verankerten Menschenrechten zählt.
Bei jeder Veränderung eines Grundrechtes wird geprüft, ob es mit Art. 1 Abs. 1 vereinbar ist...damit war m.E. die Veränderung des Art. 16a gemeint und nicht der komplette Art. 16a.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:15
Zitat von canalescanales schrieb:Es zählt dennoch zu den Menschenrechten...Artikel 14 der allg. Erklärung der Menschenrechte:
@canales


was auf das von mir gesagte allerdings keinerlei auswirkung hat.... .


@Freewayrider


korrekt: Art.16 steht in keinster weise unter dem ewigkeitsvorbehalt des art 79 III GG und könnte insofern auch abgeschafft werden. Unter dem Ewigkeitsvorbehalt steht aber das sozialstaatsprinzip und genau dieses ist der grund für eine "natürliche" obergrenze.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:17
Klar, Asylsuchende können danach nur aus Flugzeugen abspringen oder Deutschland schwimmend erreichen,
aber woaus schlussfolgert man
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:da hat das Bundesverfassungsgericht 1996 entschieden, dass das Asylrecht nicht zum Grundbestand unserer Verfassung gehört und sogar ganz abgeschafft werden könne.
@Freewayrider ?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:19
Zitat von armleuchterarmleuchter schrieb:Wie sieht es - aus deiner sicht - aus mit den vielen die der meinung sind, dass es eine obergrenze geben muß?
Immer wieder die gleiche Frage, auf die schon x Mal Antwort gegeben wurde: Wenn eine Obergrenze völkerrechtlich und rechtsstaatlich zulässig wäre, wär Merkel die Erste gewesen, die einer Obergrenze zugestimmt hätte. Sie tat das nicht, nicht aus Nächstenliebe, sondern aus Rechtsempfinden heraus. Weder in der GFK noch in irgendeiner westlich-liberalen Verfassung sind Obergrenzen für Flüchtlinge festgelegt, weil das das Asylrecht aushohlen würde. Einer (ich glaube Foss) meinte dann, man müsse nicht alles festlegen; alles, was nicht verboten sei, sei erlaubt, und wenn da nichts über Obergrenzen steht, heißt das nicht, dass man sie nicht festlegen dürfe. Hier irrt Herr Foss aber zu 100%. Das Grundgesetz besteht nicht aus Verboten, sondern aus Geboten. Wäre eine Obergrenze erlaubt, dann wäre das auch dort erwähnt. Und wenn er jetzt ehemalige Verfassungsrichter aufführt, die das so sehen wie er, bedeutet das gar nichts, denn sie sind nicht mehr im Amt und plaudern aus ihrem Pensionssitz heraus, um sich noch mal kurz in werinnerung zu rufen, also auch nicht unbedingt aus aufrichtigen Motiven.

Das Grundrecht auf Asyl ist nicht verhandelbar und auch nicht "kontingentierbar".


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:20
Zitat von KcKc schrieb:Nja, die Abschiebung in Kriegsgebiete, das ist eine der Kardinalsfragen...
Nö, das ist keine Kardinalsfrage, das ist klar. Es gibt einen Abschiebungsschutz. Er kann nicht in Länder abgeschoben werden, in denen ihm Tod, Folter oder erniedrigende Behandlung drohen.

Und nein, wie Sheldon argumentierst Du wirklich nicht. ;-)

Wie gesagt, Du vergleichst hier Dinge, die so nicht verglichen werden können, da sie in keinem Verhältnis stehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:20
@canales

Hey, ich schrieb ja nicht dass es
Zitat von canalescanales schrieb: ohne Weiteres gestrichen werden
könnte, sondern hatte es ganz klar als Ultima Ration definiert.

@eckhart
Zitat von eckharteckhart schrieb:Klar, Asylsuchende können danach nur aus Flugzeugen abspringen oder Deutschland schwimmend erreichen,
aber woaus schlussfolgert man
Die müssen weder schwimmen noch vom Flugzeug abspringen, denn bevor sie uns erreichen haben sie zahlreiche sichere Länder durchquert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:23
@gardner

Wer die Sicherheit des landes elementar gefährdet, der kann auch in sein Krisengebiet zurück geschickt werden, denn die GFK verlangt von keinem Land dass es Menschen dulden muss die die Sicherheit des Landes bedrohen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:24
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:Die müssen weder schwimmen noch vom Flugzeug abspringen, denn bevor sie uns erreichen haben sie zahlreiche sichere Länder durchquert.
Das können sie eben nicht, denn das sind sichere Drittstaaten, selbst wenn sie dort nicht versorg und untergebracht würden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:24
@eckhart
da hat das Bundesverfassungsgericht 1996 entschieden, dass das Asylrecht nicht zum Grundbestand unserer Verfassung gehört und sogar ganz abgeschafft werden könne.
@Freewayrider ?
ich übernehme an der stelle mal für @Freewayrider

Der Art. 16 könnte theoretisch auch ganz gestrichen werden , weil er nicht durch Art 79 AbsIII GG geschützt wird. Dies wäre z.B. bei Art 1 GG oder Art 20 GG nicht möglich - nicht mal mit einer 100% mehheit im bundestag und bundesrat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:25
@eckhart

Eben, siehste, die müssen gar nicht bis nach Deutschland denn die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts ist klar
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:Wer aus einem sicheren Drittstaat i. S. des Art. 16a II 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der BRD nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können.
Bei Missfallen des Urteils bitte an Karlsruhe wenden


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 16:27
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:Wer die Sicherheit des landes elementar gefährdet, der kann auch in sein Krisengebiet zurück geschickt werden, denn die GFK verlangt von keinem Land dass es Menschen dulden muss die die Sicherheit des Landes bedrohen.
Aha aus diesem Gesetzestext entnimmst Du, das das Asylrecht auch ganz abgeschaft werden können, weil ja Asylsuchende generell die Sicherheit vermindern/bedrohen.

Fragt sich nur in welchem Gesetz das steht.


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