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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.770 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 11:35
Zitat von OptimistOptimist schrieb:würde ich auch machen wenn mir nichts mehr einfällt
Nein, weil die rote Linie der Diskutierbarkeit die Rechtsstaatlichkeit ist, zu der du kein Vehältnis hast. Aber es gibt ja noch genug andere Diskutanten hier.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 11:49
Zitat von RealoRealo schrieb: dass sich die diesbezüglichen Mehrkosten in Grenzen halten und der Staatsbankrott wohl noch abgewendet werden kann.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Die Kosten würde ich auch als geringstes Problem sehen (es wird anderweitig so viel Geld zum Fenster rausgeschmissen...).
Ach ja die Kosten...! Es ist natürlich kein Staatsbankrott in Sicht und es ist auch nicht beim Fenster raus...:
Mithilfe der Asylindustrie werden Leute (="Anwälte", "Unternehmer", "Berater", "Trainer") und Infrastruktur saniert, was sonst der Pleite oder dem Untergang geweiht gewesen wären.
Das ist auch damit gemeint wenn einer wieder brabbelt "mit Flüchtlingen steigt die Wirtschaftsleitung" - es sind Subventions- und Konjunkturprogramme.

@Realo
Wärst Du bei dem Gotteskrieger mit einem lebenslänglich einverstanden ? (sprich bis zum Tod, das wäre auch deutsche Rechtstaatlichkeit).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 12:14
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wärst Du bei dem Gotteskrieger mit einem lebenslänglich einverstanden ? (sprich bis zum Tod, das wäre auch deutsche Rechtstaatlichkeit).
Wenn man ihm die Tat einwandfrei nachweisen kann, natürlich. Wie gesagt: Vor dem Gesetz sind alle gleich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 12:17
@Realo
Wieso nachweisen? Er hat doch gesagt dass er das war, genau deswegen will er Asyl.
Ich habe schon darauf hingewiesen - > wenn er jetzt auf einmal schweigt, ab in den Flueger, ohne wenn und aber.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 12:37
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wieso nachweisen? Er hat doch gesagt dass er das war, genau deswegen will er Asyl.
Rechtsstaalich geht das so, dass ihm die Tat nachgewiesen werden muss. Wenn er das nur behauptet, könnte das auch eine Schutzbehauptung sein, um Asyl zu erschleichen.

Das herauszfinden, erspart aber nun mal nicht den Rechtsweg. Sollte sich herausstellen, dass man ihm die Tat nicht nachweisen kann, sollte er natürlich abgeschoben werden. Aber die reine Behauptung ist nun mal eben kein Beweis. Wenn ich sage, ich habe einen umgebracht, lande ich auch nicht lebenslang im Gefängnis, sondern eher im Landeskrankenhaus für Psychiatrie.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 12:50
@Realo

Es muss ja nicht gleich ein Staatsbankrott sein, der verhindert werden muss.

Aber dass wir Geld zum Schutz VON Terroristen bezahlen, anstelle für Schutz VOR Terroristen zu bezahlen, will mir halt nicht in den Kopf.

Und ja, vor dem Gesetz sollen alle gleich sein, das ist die Grundlage von Rechtsstaatlichkeit. Und deshalb sollten alle ausländischen Terroristen oder Terrorunterstützer ohne Ansehen der Person in ihre Heimat zurückgeführt werden.
Das widerspricht nicht der Rechtsstaatlichkeit. Wenn Die Grünen da nicht drin rumgepfuscht hätten, wäre das auch einfacher möglich, als es jetzt ist.

Ich halte es nicht gerade für ein Zeichen der Unmenschlichkeit, wenn wir hier keine Amris dulden. Unmenschlich wäre, wie im Fall Amri geschehen, sie gewähren zu lassen.

Es hat auch nichts mit Auge um Auge zu tun, wenn man Terroristen und Terrorhelfer hier nicht duldet. Der Schutz der Kriminalität steht nicht im Grundgesetz.

Und noch mal ausdrücklich on Topic: Straftäter, die aufgrund ihrer Straftaten im Ausland verfolgt werden, sollten hier keinen Unterschlupf bekommen, egal ob Islamisten, Kinderschänder, Drogenhändler. Deutschland ist keine Strafkolonie.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 12:52
Zitat von RealoRealo schrieb:Rechtsstaalich geht das so
Der "Asylbewerber" sitzt in Abschiebehaft, auch wegen dem Terrorismusverdacht.
Er erzählt seine Gründe, was er genau gemacht hat und welche Strafe es dafür in Tunesien gibt - schweigt er, ist die nächste Tür die er sehen sollte die vom Flugzeug.
Ich gehe davon aus er wird schweigen und die Justiz kuscht und ihn da behält...sollten doch Gesetze angewandt werden, kann der "Anwalt" eine humanitäre Demo mit Presse zum Flughafen bestellen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 12:54
@Abahatschi:

Ja, manchmal wüsste ich gerne was im Kopf von den Menschen vorgeht, die gegen die Abschiebung von Terroristen und Terrorhelfern demonstrieren. Und es ärgert mich, dass das auch noch unter der Flagge 'humanitär' getan wird. Wie wollen diese Menschen es den Angehörigen des Weihnachtsmarktattentates erklären, warum das Hierbehalten solcher Personen irgendetwas mit Humanität zu tun hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 13:01
@sacredheart
Schwierig zu sagen, das würde hier den Rahmen sprengen. Ich habe da ein paar Vermutungen: Deutschlandhass (bzw. Elitenhass mit seinen Ursprüngen in der gescheiterten linken Fraktion), Egoismus und Arroganz (ich bin besser weil humaner) verbunden mit Nullempathie (ja, es waren nur 11, Einzelfälle).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 14:02
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und noch mal ausdrücklich on Topic: Straftäter, die aufgrund ihrer Straftaten im Ausland verfolgt werden, sollten hier keinen Unterschlupf bekommen, egal ob Islamisten, Kinderschänder, Drogenhändler. Deutschland ist keine Strafkolonie.
Die prinzipielle Frage hierbei, die die Populisten immer gern verschweigen, ist nun mal die, ob im Heimatland des Delinquenten (Bürger-) Krieg herrscht und/oder politische Verfolgung droht. Letzteres ist klarer Asylgrund, Ersteres erlaubt subsidiären Schutz für die Dauer des Kriegszustands. Ob man nun jemanden in ein unsicheres Land, wo diese Bedinguingen erfüllt sind, abschiebt, darf nicht unter der Frage der Gesetzestreue des Betreffenden erörtert werden. Wenn Asyl und Schutz, weil es ein Kriegsland ist oder so wie in Afghanistan oder Nordkorea politische Verfolgung von nicht Linienteuen an der Tagesordnung ist, muss das für alle gelten, auch für Delinquenten. Eben weil wir keine Todesstrafe haben, dürfen wir den Tod des Betreffenden in seinem Heimatland nicht billigend in Kauf nehmen. Notfalls muss er also hier "lebenslänglich" kriegen. In dem Fall sollte man es, aus meiner Sicht als Nichtjurist, dem Betreffenden aber überlassen, ob er lieber hier lebenslänglich absitzen will oder lieber in seinem Heimatland die Todesstrafe riskiert. Wenn ihm Letzteres lieber ist, sollte man ihm den "Gefallen" tun und ihn ausweisen, aber so, dass er auch nicht wieder zurück kann, d.h. mit Flugbegleitung bis zum Auschecken am Zielflughafen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 14:25
@sacredheart
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:dass wir Geld zum Schutz VON Terroristen bezahlen, anstelle für Schutz VOR Terroristen zu bezahlen, will mir halt nicht in den Kopf...

Ja, manchmal wüsste ich gerne was im Kopf von den Menschen vorgeht, die gegen die Abschiebung von Terroristen und Terrorhelfern demonstrieren. Und es ärgert mich, dass das auch noch unter der Flagge 'humanitär' getan wird. Wie wollen diese Menschen es den Angehörigen des Weihnachtsmarktattentates erklären, warum das Hierbehalten solcher Personen irgendetwas mit Humanität zu tun hat.
Rechtsstaatlichkeit ist gut und richtig und bin froh, in solch einem Land zu leben. Jedoch das Denken dieser Rechtsstaatlichkeitsverfechter - um JEDEN Preis (ohne wenn und aber und ohne Kompromisse - will mir auch einfach nicht in den Kopf.
Zumal es ja auch so ist:
Es hat auch nichts mit Auge um Auge zu tun, wenn man Terroristen und Terrorhelfer hier nicht duldet. Der Schutz der Kriminalität steht nicht im Grundgesetz.
Die einzigen Erklärungen für diese Einstellungen, die noch nachvollziehbar wäre (auch wenn ich es nicht gut finde), ist das hier:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:...ein paar Vermutungen: Deutschlandhass (bzw. Elitenhass mit seinen Ursprüngen in der gescheiterten linken Fraktion), Egoismus und Arroganz (ich bin besser weil humaner) verbunden mit Nullempathie (ja, es waren nur 11, Einzelfälle).



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27.03.2017 um 14:51
@Realo:

Der Terrorist, den wir nun aus dem Flugzeug reimportiert haben, kommt aus Tunesien. Soweit ich weiss, herrscht dort kein Krieg.

Wenn man nun, wie dieser Mensch, im Heimatland aufgrund von Straftaten verfolgt wird, ist es eine pure Schutzbehauptung zu sagen, man würde politisch verfolgt. Ein solcher Asylantrag wäre somit rechtsmissbräuchlich.

Wenn jemand politische Straftaten begeht und diese vom Heimatland verfolgt werden, ist er nicht politisch verfolgt.

Mit gleichem Recht könnte eine dumpfe Hohlbirne, die hier ein Asylheim angezündet hat, in einem anderen Land Asyl beantragen und plärren, er würde politisch verfolgt.

Auch für die Flüchtlinge, die vor Terror in ihrer Heimat fliehen ist es schon ziemlich unnachvollziehbar, dass wir ihre Peiniger hier gleich mitbeschützen.

Wer sich für den Terror entscheidet, muss mit den Kondequenzen leben, wie auch immer die dann aussehen.

Sonst könnte ja jeder, der irgendeine Straftat begeht und es hierhin schafft auf Verfolgung machen. Wie wäre es mit einem Serienmörder aus den USA, dem dort die Todesstrafe droht.

Ich bin gegen die Todesstrafe, aber das soll jede Gesellschaft für sich entscheiden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 14:52
Zitat von RealoRealo schrieb:die die Populisten immer gern verschweigen, ist nun mal die, ob im Heimatland des Delinquenten (Bürger-) Krieg herrscht und/oder politische Verfolgung droht.
Ich bitte um Aufklärung: was ist das gscheite Gegenteil von Populisten? ( in weiteren Text derweil PersonenX genannt).
Was PersonenX gerne verschweigen ist dass ein terroristischer Deliquent von der Justiz verfolgt wird und nicht von der Politik.
Zitat von RealoRealo schrieb:Eben weil wir keine Todesstrafe haben, dürfen wir den Tod des Betreffenden in seinem Heimatland nicht billigend in Kauf nehmen.
Was mich angeht, wäre es mit Absicht.
Zitat von RealoRealo schrieb: In dem Fall sollte man es, aus meiner Sicht als Nichtjurist, dem Betreffenden aber überlassen, ob er lieber hier lebenslänglich absitzen will oder lieber in seinem Heimatland die Todesstrafe riskiert.
Wenn er sich das finanziell leisten kann, kann er hier absitzen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 14:53
Es ist auch mit unserem Rechtsstaat nicht vereinbar, dass ein Bürger aus einem anderen Staat es sich aussucht, hier ins Gefängnis zu kommen.

Wir sind doch kein offshore Gefängnis für Straftäter aus aller Herren Länder.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 14:54
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Sonst könnte ja jeder, der irgendeine Straftat begeht und es hierhin schafft auf Verfolgung machen.
Und den Staat dahinter nicht vergessen - ach, wie ist das Schön wenn die ganzen Terroristen in einem anderen Land sind. Siehe Tunesien und die wahnsinnige Bearbeitungsgeschwindigkeit im Fall Amri.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 15:04
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn man nun, wie dieser Mensch, im Heimatland aufgrund von Straftaten verfolgt wird, ist es eine pure Schutzbehauptung zu sagen, man würde politisch verfolgt. Ein solcher Asylantrag wäre somit rechtsmissbräuchlich.
Oh mein Gott, sind meine Texte eigentlich so schwierig zu verstehen? Ich schreibe doch klares Deutsch, keine Schachtelsätze und so. Zu diesem Aspekt habe ich doch ausgeführt, dass es hierbei nicht um politische Verfolgung oder Krieg geht, sondern um die behauptete Todesstrafe für das Vergehen, das er begangen haben soll. Das hat er doch auch als Asylgrund angegeben. Aber den Punkt hatten wir schon heute Vormittag.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 15:09
Eine drohende Todesstrafe in einem anerkannten Staat ist aber per se kein Asylgrund.

Wenn er eine Straftat begangen hat, die in seinem Land die Todesstrafe bedeutet, hätte er sie wohl besser nicht begangen.

Wenn man dann noch sein Verhalten in Deutschland betrachtet, kann man dieses Urteil zumindest ganz gut verstehen, auch wenn wir erfreulicherweise keine Todesstrafe haben.

Zum Thema Asyl sagt unser Gesetz jedoch ausdrücklich nicht:

Mörder und Vergewaltiger aller Staaten: Kommt in unseren Kuschelknast.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 15:11
Da könnte unser Asylrecht klar nachgebessert werden. Es sollte klar sein, wir möchten Menschen vor Terroristen schützen, nicht Terroristen vor ihrer Strafe, wie auch immer die aussieht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 15:15
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Eine drohende Todesstrafe in einem anerkannten Staat ist aber per se kein Asylgrund.
DOCH - wenn er schon hier ist, dann schon. Weil wir eben, wie schon gesagt, und daher werde ich auch auf weitere Posts nicht mehr reagieren, weil ich mich nicht wie eine Primaballerina im Kreis drehen will, und dies ist ein Schachtelsatz, die Todesstrafe ächten und daher nicht seinen Tod billigend in Kauf nehmen können. Du kannst jetzt einwenden, dass im Orient die Leute durch Todesstrafe wie die Fliegen sterben, stimmt, darauf haben wir nun mal keinen Einfluss. Aber einer, der schon hier ist, den schickt man nicht zu seinen Henkern. Das unterscheidet eine Zivilisation von einer Barbarei. Wenn einer, der nicht schwimmen kann, ertrinkt, fragst du ihn ja auch nicht vorher, ob er zufällig Terrorist ist, und machst davon abhängig, ob du ihn rettest oder absaufen lässt.

Ich steige jetzt aus diesem Dialog aus, auch wenn dann keiner mehr da ist, der das Fähnchen hoch hält. Aber einmal reichts auch mir.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 15:27
@Realo
   Eine drohende Todesstrafe in einem anerkannten Staat ist aber per se kein Asylgrund.

-->R:
DOCH - wenn er schon hier ist, dann schon.
ne bessere Einladung nach D zu kommen gibts ja gar nicht (für kriminell Veranlagte usw.)
An diesem Fakt ändert auch der nachfolgende Satz nichts:
weil ...die Todesstrafe ächten und daher nicht seinen Tod billigend in Kauf nehmen können.
------------------------------------------------------
.
.
Zum Thema Asyl sagt unser Gesetz jedoch ausdrücklich nicht:

Mörder und Vergewaltiger aller Staaten: Kommt in unseren Kuschelknast.
genau.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Da könnte unser Asylrecht klar nachgebessert werden. Es sollte klar sein, wir möchten Menschen vor Terroristen schützen, nicht Terroristen vor ihrer Strafe, wie auch immer die aussieht.

-->R:
Aber einer, der schon hier ist, den schickt man nicht zu seinen Henkern. Das unterscheidet eine Zivilisation von einer Barbarei. Wenn einer, der nicht schwimmen kann, ertrinkt, fragst du ihn ja auch nicht vorher, ob er zufällig Terrorist ist, und machst davon abhängig, ob du ihn rettest oder absaufen lässt
Was du hier übersiehst: Ein Ertrinkender hat es nicht geplant zu ertrinken um dann vom Zielland gerettet zu werden. Ein Terrorist dagegen kann es planen, explizit nach D zu kommen UM dort dann auf schutzbedürftig zu machen. In dem Wissen, dass die Gesetze so gutdumm geschneidert sind (anders als das Urteil der EU), dass er dort Asyl beantragen kann... und sich so der Justiz seines Landes entziehen kann.

Diesen kleinen Unterschied verkennend und nicht verstehend, dass Andere  etwas dagegen haben, dass diesbezüglich unsere Gesetze ausgenutzt werden,  siehst du nun als Barberei an.
Du scheints gar nicht so richtig zu wissen, was wirklich Barberei ist?
dass diesbezüglich unsere Gesetze ausgenutzt werden
Oder dass die Asylgesetze einen solchen Missbrauch überhaupt zulassen...


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