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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 19:32
@Abahatschi
Sowie sich die Farce liest, ist dem Kasperl oder seinem Anwalt erst auf dem Rollfeld eingefallen: Hey, Du hast doch paar Leute im Museum abgeschlachtet, schau ma mal vielleicht kannste doch hier bleiben?
Da zeigt sich doch das ganze Kalkül und Asylmaschinerie dahinter - mit der Idee Hilfsbedürftigen Hilfe zukommen zu lassen hat es nichts zu tun.
genau, ich sehe das ganze auch als Farce und Asylrechtsmissbrauch - seine eigene Kriminalität quasi als Asylgrund anzugeben.

Ja ich weiß, die Morde an sich werden nicht als Asylgrund angegeben, sondern die Konsequenz daraus (die nachfolgende mögliche Todesstrafe), aber es läuft ja trotzdem quasi darauf hinaus: "ich hab gemordet, deshalb brauche ich jetzt Asyl"

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 23:27
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Und trotzdem schickt man keine Menschen in ein Land wo die Todesstrafe droht. Das ist nunmal so und das ist auch gut so.
Zitat von RealoRealo schrieb:Was du natürlich wieder vergessen hast, ebenfalls aus dem Artikel zu zitieren, ist dass ihm dort die Todesstrafe droht.
Zitat von RealoRealo schrieb:Nein, aber wir liefern ihn an den Henker in seinem Herkunftsland aus. ante portas (lat.) = vor der Haustür
immerhin steht im schönen Bundesland Hessen die Todesstrafe auch immer nochein der Verfassung. ich wüsste jetzt aber nicht, dass schlimme Übeltäter einen Bogen um Hessens Justiz machen würden...

Volllstreckt wurde die TS in Hessen seit Jahrzehnten nicht mehr (nehme ich an )

@Realo
@Bone02943
mich würde interessieren, wann in Tunesien das letzte Mal eine Todesstrafe vollstreckt wurde.
da ihr beide betont, dem Tunesier drohe im Heimatland die Todesstrafe, könnt ihr die reale Bedrohung bestimmt belegen.
mit diesem Wissen könnte man beurteilen, ob dem Mann der Tod in Folge Todesstrafe droht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 23:34
Zitat von lawinelawine schrieb:immerhin steht im schönen Bundesland Hessen die Todesstrafe auch immer nochein der Verfassung. ich wüsste jetzt aber nicht, dass schlimme Übeltäter einen Bogen um Hessens Justiz machen würden...
Wozu auch, diese Todesstrafe die da iwo steht ist auch in Hessen nicht anwendbar.
Zitat von lawinelawine schrieb:mich würde interessieren, wann in Tunesien das letzte Mal eine Todesstrafe vollstreckt wurde.
da ihr beide betont, dem Tunesier drohe im Heimatland die Todesstrafe, könnt ihr die reale Bedrohung bestimmt belegen.
In wie weit die Todsstrafe droht wird sicher untersucht, sollte dem nicht so sein dann wird auch er ganz normal abgeschoben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 23:37
@Bone02943
existiert die Todestrafe in tunesien oder nicht?
wenn ja: wird sie angewendet und für welche Vergehen?
wenn nein: warum ?

soweit ich mich erinnere, wurde sie im Zuge des Arabischen Frühlings abgeschafft??
zuletzt gab es mMn Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre die letzte vollstreckte Todesstrafe in Tunesien.

das war immerhin mal ein äußerst beliebtes Reiseland, in dem sich westliche Touristen völllig frei bewegen konnten!!!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 23:42
@lawine

Auch die USA ist ein beliebtes Reiseland und selbst dort gibt es die Todesstrafe in manchen Staaten.

Es wird sicher geprüft ob ihm die Todesstrafe in Tunesien droht, ist dem nicht so dann wird er wohl abgeschoben.

Sollte ihm diese aber drohen dann ist es nunmal unser recht was es verbietet ihn abzuschieben.

Ich weiß nicht was da noch groß erzählt werden muss.


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26.03.2017 um 23:49
Zitat von lawinelawine schrieb:soweit ich mich erinnere, wurde sie im Zuge des Arabischen Frühlings abgeschafft??
zuletzt gab es mMn Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre die letzte vollstreckte Todesstrafe in Tunesien.
Könnte ggf. deinen Wissensstand ein wenig erweitern @lawine
Unter abgeschafft verstehe ich etwas anderes.
Die Meldung ist vom 23. Juli 2015

"Tunesisches Parlament billigt Todesstrafe für "Terrorverbrechen""
Tunis (AFP) Das tunesische Parlament hat am Donnerstag trotz Protesten von Menschenrechtsgruppen mehrheitlich einem Gesetzentwurf zugestimmt, der die Todesstrafe für "Terrorverbrechen" vorsieht. Seit Mittwoch befassten sich die Abgeordneten mit 33 der 139 Artikel eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Drei die Todesstrafe vorsehende Artikel wurden jetzt verabschiedet. Dabei geht es um Mord an Diplomaten und Entwicklungshelfern, um Mord während Geiselnahmen oder Entführungen beziehungsweise um "Vergewaltigung während eines terroristischen Verbrechens".
http://www.zeit.de/news/2015-07/23/tunesien-tunesisches-parlament-billigt-todesstrafe-fuer-terrorverbrechen-23175804
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:In wie weit die Todsstrafe droht wird sicher untersucht, sollte dem nicht so sein dann wird auch er ganz normal abgeschoben.
Eben dies.


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26.03.2017 um 23:50
@Bone02943
langsam. du hast schon mal als Fakt dargestellt, dass ihm die Todesstrafe droht.
Und andere schickt man nicht in den sicheren Tod.
ich hätte gern belegt eine Quelle die belegt, das er in Tunesien sicher hingerichtet wird!


die aktuelle europäische Rechtssprechung  unterscheidet sich von den populistischen Beiträgen hier in einigen wesentlichen Details:
   Ein verurteilter Terrorist hatte in Belgien Asyl beantragt, um seine Abschiebung nach Marokko zu verhindern.
   Die belgische Ausländerbehörde hatte dem Mann zunächst recht gegeben.
   Der EuGH stellte nun klar: Wer einer Terrorgruppe angehört, dem darf das Asylrecht verweigert werden.


In seiner Begründung verwies das Gericht auf die entsprechende EU-Richtlinie zur Anerkennung von Flüchtlingen. Danach ist eine Verweigerung des Flüchtlingsstatus dann möglich, wenn Handlungen des Asylbewerbers "den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen". Der UN-Sicherheitsrat, so das Gericht, habe mehrfach auf die Gefahren des Terrors hingewiesen. In einer Resolution von 2014 spreche er von "seiner ernsten Besorgnis über die akute und zunehmende Bedrohung, die von ausländischen terroristischen Kämpfern ausgeht". Daraus folgt aus Sicht des EU-Gerichts: Sobald Terrorismus im Spiel ist, haben Asylbewerber ihren Schutz rasch verwirkt, nicht nur, wenn sie an konkreten Anschlägen beteiligt sind. Auch die Anwerbung von Mitgliedern, die Beschaffung von Ausrüstung oder auch die Reise in ein sogenanntes Terrorcamp - um sich auf den Dschihad vorzubereiten - können dafür ausreichen.
http://www.sueddeutsche.de/politik/asylrecht-terroristen-darf-das-asylrecht-verweigert-werden-1.3357342
#
Zitat von RealoRealo schrieb:Jeder, dem die Todesstrafe droht und der daher hier Asyl beantragt, ERHÄLT ASYL.
Das gilt auch für Mörder und Terroristen.
falsch.

dise Auffassung verstößt gegen geltendes europäisches Recht


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.03.2017 um 23:52
Zitat von lawinelawine schrieb:langsam. du hast schon mal als Fakt dargestellt, dass ihm die Todesstrafe droht.
Ich schrieb es so weil es das Anliegen war die Abschiebung zu verhindern. Also ist erstmal laut eigener Aussage die Gefahr gegeben. Das ganze muss nun geprüft werden.
Zitat von lawinelawine schrieb:Ein verurteilter Terrorist hatte in Belgien Asyl beantragt, um seine Abschiebung nach Marokko zu verhindern.
  Die belgische Ausländerbehörde hatte dem Mann zunächst recht gegeben.
  Der EuGH stellte nun klar: Wer einer Terrorgruppe angehört, dem darf das Asylrecht verweigert werden.
Dann steht das was der EuGH sagt nicht im Einklang mit den deutschen Gesetzen.


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26.03.2017 um 23:54
@Bone02943
dann hättest du das anders formulieren müssen.

dass ihm der Rechtsweg offen stehen muss, steht auf einem anderen Blatt, das ist richtig.


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26.03.2017 um 23:55
Und selbst wenn dann wird ihm evtl. kein Asyl gewährt sondern er bekommt den Status als "subsidiär Schutzberechtigter"
In § 4 AsylG sind eine Reihe von Gefahren aufgezählt, die dazu führen können, dass Sie als subsidiär Schutzberechtigter/e anerkannt werden, auch wenn Ihr Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter und Flüchtling abgelehnt wurde:

  § 4 Abs. 1 Nr. 1 AsylG: Drohen der Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe
https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/3-wer-bekommt-asyl/32-voraussetzungen-fuer-die-anerkennung-als-subsidiaer-schutzberechtigter/ (Archiv-Version vom 17.03.2017)


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27.03.2017 um 00:14
@Bone02943
@tudirnix
Länderinformation: Menschenrechte in Tunesien

Hier finden Sie eine Kurzinformation zur Menschenrechtssituation im Land sowie eine Reihe von erstklassigen Suchhilfen für eigene Recherchen.
also humanrights/Schweiz zum Sachverhalt:
Als weitere Antiterrormassnahme hat der Staat Personen unter 35 Jahren willkürlich die Ausreise in Länder wie Algerien, Libyen, Marokko und die Türkei untersagt, wenn diese keine schriftliche Erlaubnis des Vaters vorweisen konnten. Die Todesstrafe wird in Tunesien weiterhin für Mord und andere Straftaten ausgesprochen, jedoch seit 1991 nicht mehr vollstreckt. Es liegen keine Berichte über „Verschwindenlassen“ oder politische Verhaftungen vor.
http://www.humanrights.ch/de/service/laenderinfos/tunesien/ (Archiv-Version vom 07.06.2017)

aber wie gesagt: Das Recht auf Asyl dürfte ohnehin verwirkt sein.
Amri hätte abgeschoben werden können und dürfen, in dem neuen Fall wird auch abgeschoben werden.
Ende des weltweiten Terrorismusexportes (selbst dann, wenn es nur 0,00001 % der Asylbewerber sind) unter dem Label des Asylrechtes. Denn das ist Missbrauch des Asylrechtes.

damit endlich die 99,9999% wirklich Hilfsbedürftigen und Unbescholtenen nicht weiter von denen, vor denen sie möglicherweise geflohen sind, bedroht werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 01:20
Dann steht das was der EuGH sagt nicht im Einklang mit den deutschen Gesetzen.
Das ist die EU öfter mal nicht oder umgedreht die deutschen Gesetze nicht im Einklang mit der EU.
Demnach entscheidet also die EU inhuman? Böse EU, wie kann sie nur....
... vermutlich das Ganze genauso sehen? :
Ende des weltweiten Terrorismusexportes (selbst dann, wenn es nur 0,00001 % der Asylbewerber sind) unter dem Label des Asylrechtes. Denn das ist Missbrauch des Asylrechtes.

damit endlich die 99,9999% wirklich Hilfsbedürftigen und Unbescholtenen nicht weiter von denen, vor denen sie möglicherweise geflohen sind, bedroht werden.
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Der EuGH stellte nun klar: Wer einer Terrorgruppe angehört, dem darf das Asylrecht verweigert werden.

In seiner Begründung verwies das Gericht auf die entsprechende EU-Richtlinie zur Anerkennung von Flüchtlingen. Danach ist eine Verweigerung des Flüchtlingsstatus dann möglich, wenn Handlungen des Asylbewerbers "den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen". Daraus folgt aus Sicht des EU-Gerichts: Sobald Terrorismus im Spiel ist, haben Asylbewerber ihren Schutz rasch verwirkt
Erscheint mir vollkommen logisch, auch wenn ich dadurch vielleicht als genauso inhuman angesehen werde, wie wohl wahrscheinlich das EU-Urteil für Manche ist.

Da Deutschland dies jedoch anders sieht, braucht es sich nicht wundern, dass so mancher Terrorist sich bevorzugt nach D verzieht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 01:31
@Optimist

Das Problem ist doch, dass aus diesem Urteil nicht hervor geht, dass derartige Personen auch abgeschoben werden dürfen.

Vielmehr wird ihnen das Asyl versagt, aber sie erhalten eine Duldung aus "humanitären" Gründen.

Zwei verschiedene Namen für das gleiche Kind, am Ende bedeutet es ein Bleiberecht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 02:18
Zitat von lawinelawine schrieb:da ihr beide betont, dem Tunesier drohe im Heimatland die Todesstrafe, könnt ihr die reale Bedrohung bestimmt belegen.
Liest du irgendwann auch mal das was du verlinkst? Daraus habe ich das nämlich entnommen. :troll:
Zitat von lawinelawine schrieb:  Die belgische Ausländerbehörde hatte dem Mann zunächst recht gegeben.
  Der EuGH stellte nun klar: Wer einer Terrorgruppe angehört, dem darf das Asylrecht verweigert werden.
Abgesehen vom Kleingedruckten, das darin besteht, dass der primäre Asylgrund der Schutz des Lebens ist. Abgeschoben werden kann nur in Länder ohne Todesstrafe. Das gilt auch für Terroristen. Genau aus diesem Grund musste das Flugzeug auch wieder ohne ihn abfliegen. Du solltest dich mal etwas gründlicher in die juristische Materie einlesen, bevor du so giftrote Farben verschwendest. :-//
Zitat von lawinelawine schrieb:Die Todesstrafe wird in Tunesien weiterhin für Mord und andere Straftaten ausgesprochen, jedoch seit 1991 nicht mehr vollstreckt. Es liegen keine Berichte über „Verschwindenlassen“ oder politische Verhaftungen vor.
Dann soltest du keine Artikel verlinken, in denen das Gegenteil steht. Offenbar ist die Sache unsicher, da die Todesstrafe nach wie vor in den Gesetzen steht. Abgeschoben werden kann er mMn erst dann, wenn die tunesiche Regierung schriftlich versichert, dass an ihm nicht die Todesstrafe ausgeübt wird. Darauf wird das Prozedere wohl auch hinauslaufen, und da Tunesien ein souveränder Staat ist, wird die Regierung den belgischen Gerichten was husten und auf so eine Anfrage erst gar nicht reagieren. Also bleibt er hier und wird eingebuchtet. Sobald man einen Grund gefunden hat, weswegen er hier eine Gefängnisstrafe zu verbüßen hat. Ob Terrortaten eines Ausländers in einem anderen Land bei uns verbüßt werden können, entzieht sich meiner Kenntnis, da bin ich leider kein Fachmann für internationales Strafrecht.
Zitat von lawinelawine schrieb:Amri hätte abgeschoben werden können und dürfen, in dem neuen Fall wird auch abgeschoben werden.
Nach meinem Kenntnisstand gibt es immer noch kein Auslieferungsabkommen mit Tunesien, d.h. man muss jeden Einzelfall auf diplomatischem Weg eigens besprechen und versuchen sich zu einigen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 06:17
Zitat von RealoRealo schrieb:Also bleibt er hier und wird eingebuchtet. Sobald man einen Grund gefunden hat, weswegen er hier eine Gefängnisstrafe zu verbüßen hat.
Genau deswegen schreibe ich dass er jetzt die Aussage nicht verweigern kann - er muss alles erzählen, sonst kann man seine Asylgründe nicht überprüfen.
Zitat von RealoRealo schrieb:Ob Terrortaten eines Ausländers in einem anderen Land bei uns verbüßt werden können,
Nein, diese Urlaubsform gibt es auch für feige Mäuse (=tapfere Krieger) nicht...es ist möglich wenn man DE Staatsbürgerschaft hat oder beide Länder sich einig sind.
Das ist echt madig, jetzt müssen Ungläubige sein Leben retten.


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27.03.2017 um 10:39
Das ist schon schwer zu ertragen, dass eine Person, die bei uns einen Terroranschlag geplant hat und schon im Flugzeug saß, jetzt einen Antrag stellen konnte. Das heißt, der Staat bleibt auf den Reisekosten sitzen, muss jetzt diesen Asylantrags durch alle Instanzen prüfen, um dann in einigen Monaten oder eher Jahren wieder einen neuen Flug zu buchen. Alleine schon die Kosten sind völlig unverhältnismäßig. Auch vom Verständnis ist das schwer zu ertragen.

Daher um beim Titel zu bleiben.

Ja, Terroristen darf unter dem Deckmantel des Asyls aut sim kein Bleiberecht gewährt werden. Bei Anhängern, Unterstützern oder Tätern aus der Terrorszene muss eine Asylprüfung komplett wegfallen. Eine Wiedereinreise muss auf Lebenszeit untersagt werden.

Es kann nicht sein, dass wir die Täter vor den Opfern schützen. Vielleicht wird er ja in seiner Heimat verfolgt, und wenn dann offensichtlich auch zurecht. Es ist dann nicht mehr unsere Aufgabe zu prüfen, wie seine Haftbedingungen in seiner Heimat sind. Er hätte sich ja überlegen können, ob er Terrorhelfer wird.

Und noch mal schönen Dank an Die Grünen, die die Erklärung sicherer Herkunftsländer boykottiert haben. Wenn solche Täter hier morden, klebt das Blut an Euren Jutetaschen.


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27.03.2017 um 11:02
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das ist schon schwer zu ertragen, dass eine Person, die bei uns einen Terroranschlag geplant hat und schon im Flugzeug saß, jetzt einen Antrag stellen konnte. Das heißt, der Staat bleibt auf den Reisekosten sitzen, muss jetzt diesen Asylantrags durch alle Instanzen prüfen, um dann in einigen Monaten oder eher Jahren wieder einen neuen Flug zu buchen. Alleine schon die Kosten sind völlig unverhältnismäßig.
Da nicht die Hälfte der Flüchtlinge Terroristen oder Terrorverdächtige sind, denke ich mal, dass sich die diesbezüglichen Mehrkosten in Grenzen halten und der Staatsbankrott wohl noch abgewendet werden kann. :D

Zum Rest: Alles schon gesagt werden. Der Schutz des Lebens geht nun mal vor, auch vor populistischen Wünschen, den gordischen Knoten einfach mit dem Schwerthieb zu lösen. Dann sind wir irgendwann auch selbst wieder bei der Todesstrafe.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 11:11
@Realo
Die Kosten würde ich auch als geringstes Problem sehen (es wird anderweitig so viel Geld zum Fenster rausgeschmissen...).

Aber zu den weiteren Argumenten schweigst Du oder dazu fällt dir nichts ein? :
Ja, Terroristen darf unter dem Deckmantel des Asyls aut sim kein Bleiberecht gewährt werden. Bei Anhängern, Unterstützern oder Tätern aus der Terrorszene muss eine Asylprüfung komplett wegfallen. Eine Wiedereinreise muss auf Lebenszeit untersagt werden.

Es kann nicht sein, dass wir die Täter vor den Opfern schützen. Vielleicht wird er ja in seiner Heimat verfolgt, und wenn dann offensichtlich auch zurecht. Es ist dann nicht mehr unsere Aufgabe zu prüfen, wie seine Haftbedingungen in seiner Heimat sind. Er hätte sich ja überlegen können, ob er Terrorhelfer wird....
Ihr wollt also - im Namen der Humanität, Gleichmacherei (aller Straftäter)  und im Namen der Rechtsstaatlichkeit (die wohl über ALLES gehen soll) Terroristen beschützen? Diese Einstellung grenzt in meinen Augen schon an Selbstzerstörungstrieb (jetzt mal ganz übertrieben formuliert), tut mir leid.

PS: du hattest nachträglich noch was angefügt.
Ändert aber nichts an meinem Unverständnis zu deiner Einstellung.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.03.2017 um 11:17
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ihr wollt also - im Namen der Humanität, Gleichmacherei (aller Straftäter) und im Namen der Rechtsstaatlichkeit (die wohl über ALLES gehen soll) Terroristen beschützen?
Erst mal bin ich nicht ihr und zweitens habe ich schon öfters gesagt, dass du ein bizarres Verständnis von Humanität und Rechtsstaatlichkeit hast. Wenn du "Auge um Auge, Zahn um Zahn" willst, solltest du vielleicht nach Saudi Arabien oder Iran auswandern. Oder dafür beten, dass die AfD an die Regierung kommt, denn die will ja die Todesstrafe einführen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Gleichmacherei (aller Straftäter)
Das ist der Kern eines jeden Rechtsstaats: Vor dem Gesetz sind ALLE gleich. Anders als das zB in der DDR war.

Auf weitere Argumente von dir werde ich nicht mehr eingehen.


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27.03.2017 um 11:25
@Realo

du verkennst mal wieder völlig, worum es mir wirklich geht.
Wenn du "Auge um Auge, Zahn um Zahn" willst, ...
Mir gehts nicht um ein Abstrafen, also nicht um "Auge um Auge, Zahn um Zahn", sondern um den Schutz VOR solchen Terroristen IN Deutschland.

Dabei ist mir dann tatsächlich egal, was mit diesen in ihrem Heimatland passiert, es hat ihn ja niemand gezwungen, kriminell zu werden.
Ja, da bin ich vielleicht unmenschlich eingestellt, tut mir leid, aber dazu stehe ich. Ich will nicht, dass bei uns Terroristen geschützt werden.
Das ist der Kern eines jeden Rechtsstaats: Vor dem Gesetz sind ALLE gleich.
 Das ist natürlich ein Gesetz wo es bei Leuten wie dir nie Ausnehmen geben könnte - zum Schutz des eigenen Staates.
Sogar die EU hats eingesehen, dass solche Leute zumindest kein Asyl beantragen sollten.


Dazu noch mal:
sondern um den Schutz VOR solchen Terroristen IN Deutschland
Wenn sich ein Ausländer darauf beruft, was er in seinem Land angestellt hat, man dies jedoch nicht beweisen kann, dann bekommt er eben trotzdem subst. Schutz - somit Bleiberecht - und ist hier auf freiem Fuß
Auf weitere Argumente von dir werde ich nicht mehr eingehen.
würde ich auch machen wenn mir nichts mehr einfällt


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