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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

2.839 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Rassismus, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 11:32
@def
es gibt keine unmittelbare Bindungswirkung, trotzdem ergibt sich oftmals eine und es entsteht eine ständige Rechtssprechung. Hier nachzulesen:
Gemäß Art. 97 Abs. 1 GG sind Richter nur dem Gesetz unterworfen. Eine Bindung an Präjudizien ist dem deutschen Recht fremd. Allerdings haben die Entscheidungen der Rechtsmittelgerichte, insbesondere der obersten Bundesgerichte, faktisch eine erhebliche Bindungswirkung, weil sich die Rechtsanwendung der Gerichte im Interesse der Rechtssicherheit, der Rechtsanwendungsgleichheit und des Rechtsfriedens an der Rechtsprechung der Rechtsmittelgerichte orientiert (so genannte „ständige Rechtsprechung“). Erst wenn eine ständige Rechtsprechung sich so verfestigt, dass Gewohnheitsrecht entsteht (dies war zum Beispiel bei der so genannten Positiven Forderungsverletzung bis zu ihrer gesetzlichen Normierung im Jahr 2001 der Fall), sind die Gerichte hieran gebunden. Als verbindlich gelten aber auch Entscheidungen mit einem „rechtsethischen Durchbruch“ (erstmalige Bestätigung eines rechtsethischen Postulats) sowie sog. „gegriffene Größen“ (Gerichtsentscheidungen zur zahlenmäßigen Quantifizierung gesetzlicher Normen, etwa die Festsetzung der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille).
Wikipedia: Präjudiz

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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 11:35
Es ist übrigens ganz erhellend, das hier so oft zitierte Urteil einmal genau zu lesen. Man findet darin nämlich Dinge wie:
§ 22 Abs. 1a BPolG enthält keinen strukturell angelegten Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, der eine Verfassungswidrig­keit der Norm selbst begründen würde.

(1) Nach § 22 Abs. 1a BPolG kann die Bundespolizei „jede Person“, die an den dort näher bezeichneten und eingegrenzten Orten angetroffen wird, kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere oder Grenz­übertrittspapiere zur Prüfung ausgehändigt werden. Darüber hinaus können mitge­führte Sachen in Augenschein genommen werden. Auch wenn der Normzweck, die Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise, das Handlungsziel vor­gibt, muss also die Person, an die sich die Maßnahmen nach § 22 Abs. 1a BPolG richtet, nicht selbst in Verdacht stehen, unerlaubt einreisen zu wollen, unerlaubt eingereist zu sein oder sich an einer unerlaubten Einreise beteiligen zu wollen oder beteiligt zu haben.

...

Der Umstand, dass sich durch eine zulässige Differenzierung anhand der Staats­angehörigkeit eine Belastung von Personengruppen ergeben wird, die (auch) geschützte Differenzierungsmerkmale nach Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG aufweisen, stellt die Vereinbarkeit des § 22 Abs. 1a BPolG mit dem Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG nicht in Frage.
Der Menschenrechtsfuzzi ist da anderer Meinung, aber das Gericht hat hier klar und eindeutig gesagt, der betreffende Paragraf des Bundespolizeigesetzes ist per se nicht verfassungswidrig. Das kam hier in der Diskussion nicht deutlich rüber.

Für das Gericht war lediglich die Anwendung des oben genannten Paragrafen im konkreten Fall rechtswidrig.
Nach diesen Maßstäben liegt ein Eingriff in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG vor, da der Senat nach Durchführung der Beweisaufnahme nicht die hinreichende Überzeugung gewinnen konnte, dass die Hautfarbe der Kläger, die von dem Merkmal der Rasse in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG erfasst wird (vgl. nur Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 13. Aufl. 2014, Art. 3 Rn. 122), für ihre Kontrolle nicht doch mitentscheidend gewesen ist.
Das ist etwas ganz anderes, als zu behaupten, die gesetzliche Grundlage sei per se verfassungswidrig. Ob das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht diese Auslegung des OVG RP teilen, werden wir eines Tages vielleicht erfahren, sicher ist es jedenfalls nicht.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 11:38
@Tussinelda

Ohne dein Verlinktes zu lesen: Es gibt keine Präzedenzfälle im deutschen Recht und etwaige Bindungswirkungen ergeben sich höchstens aus Durchführungsverordnungen oder Richtlinien.

Dein sogenannter Präzedenzfall würde ohnehin nur in vergleichbaren Fällen als solcher angesehen werden können.

Sind denn die Fälle Vergleichbar? Der vom OVG verhandelte und Silvester 16/17? Merkste selber, ne?!


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 11:43
@Rick_Blaine
@LivingElvis
Danke an euch, dass in die Diskussion endlich wieder Sachverstand einzieht.





@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das behaupten nur die, die immer noch nicht verstanden haben, dass das Urteil darlegt, was als racial profiling zählt und somit eine Diskriminierung darstellt
nur bezog sich das Urteil nicht auf Köln.

wie du mit dem Urteil beweist, wird RP in Deutschland strafrechtlich sanktioniert.

warte also mit der Feststellung, dass Köln 2016/2017 Hundertfaches Rp stattgefunden hat, bis es ein Urteil gibt, dass diesen Sachverhalt klar benennt und verurteilt.


bis dahin ist es deine private Meinung - die dir unbenommen ist- aber KEIN Fakt


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 11:51
@Rick_Blaine
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:das Gericht hat hier klar und eindeutig gesagt, der betreffende Paragraf des Bundespolizeigesetzes ist per se nicht verfassungswidrig
Wäre krass wenns so gewesen wäre und Deutschland hätte ein arges Problem wenn es verfassungswiedrige Gesetze erlassen würde.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 12:01
@wichtelprinz

Ich ignoriere dich ja eigentlich, aber wird dir nicht langsam selbst mal peinlich ständig total uninformiert falsch zu liegen?
Muss ich dir jetzt eine Liste machen mit allen Gesetzen, die das Verfassungsgericht gekippt hat, wie dem BKA Gesetz oder dem Gesetz für das Betreuungsgeld?
Arges Problem wenn Gesetze vom Verfassungsgericht gekippt werden? Ein arges Problem wäre es, wenn die Verfassungsrichter das NICHT machen würden.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 12:08
@Deepthroat23
Jo das Verfassungsgericht. Schon mal davon gehört das ein OVG bei einem Gesetz feststellte das es Verfassungswiedrig sei?


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 12:09
Zitat von emanonemanon schrieb:Hat die Polizei in Köln RP genutzt?
Ich denke das hat sie, allerdings erfahrungsbasiert.
Es wäre unklug, gemachte Erfahrungen nicht in Such- und Kontrollschemata einfliessen zu lassen.
Art. 3 des GG sehe ich dadurch nicht verletzt.
Das ist mMn. eine falsche Schlussfolgerung aus den Ausführungen von @Rick_Blaine .
Die Polizei hat in Köln kein Racial Profiling (=anlasslos) genutzt, sondern den Phänotyp als Personenprofiling / Personenbeschreibung im Sinne des präventiven Sicherheitskonzeptes nach § 8 (Gefärderansprache) und § 12 (Gefahrenabwehr) PolG NRW sowie des konkreten Verhaltens herangezogen.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 12:20
@Lightfoot
Kann man so sehen.
Ich bin der Meinung, dass es keinen konkreten Anlass gab, sondern lediglich Erfahrungswerte und Verdachtsmomente. Deshalb RP.
Das Vorgehen der Polizei erscheint mir trotzdem nicht rechtswidrig zu sein, siehe hier Beitrag von Rick_Blaine (Seite 88)

Ich bin sicher, dass da sogar Fachleute keine einheitliche Meinung vertreten, deshalb finde ich divergierende Meinungen in einem Laienforum völlig normal.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 12:21
@lawine
ja, denn der "Fuzzi" vom Institut für Menschenrechte hat ja keinen.....deshalb sagt er, dass bisher die Erkenntnisse fehlen, um entscheiden zu können, ob oder ob es sich nicht um racial profiling gehandelt hat. Der "Fuzzi" ist ein Offizieller, der sich mit kaum was anderem beschäftigt, da sind dann aber natürlich anonyme user aus einem Forum die, denen man den Sachverstand bekundet


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 12:39
Genau. Und mit diesen Verdachtsmomenten, die UNABHÄNGIG vom Phänotyp vorlagen, war es anlassbezogen und damit KEIN Racial Profiling. Eigentlich ganz einfach, oder?

Stell dir vor, Tussinelda, es gibt sogar Juristen die den ganzen Tag nichts anders machen, als sich mit sowas zu beschäftigen. Sind die sich alle einig? Wenn ja, bräuchte man keine weiteren Instanzen, die dann hinterher mit mehreren Richtern besetzt sind, mehr. Da würde ja einer völlig ausreichen.

Dein Fuzzi sieht halt alles durch die Menschenrechtsbrille. Es wäre eher verwunderlich, wenn der da nix zu mäkeln hätte. Es hat ja auch seinen Grund, dass es ne Grünen-Politikerin war, die die ganze Diskussion angestoßen hat und kein CSU-Mensch. (Und nein, das hat nix mit böse und gut zu tun)

Die Grünen sind übrigens wieder zurück gerudert.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 12:43
Zitat von emanonemanon schrieb:Ich bin der Meinung, dass es keinen konkreten Anlass gab, sondern lediglich Erfahrungswerte und Verdachtsmomente. Deshalb RP.
@emanon

Man kann nur froh sein, das es diese Anlässe auch gar nicht gab.
(&Trotzallem gewinnt vermutlich die AFD einige Stimmen...)

Als augenscheinlicher Köllner solltest du wissen, das diese Gruppe von Klientel erstmals vor einem Jahr zu Silvester Probleme bereitete und zuvor nicht als solches wahrgenommen oder erfasst wurde.
Sexuelle - Übergriffe (ganz ohne Nafris) gab es zu Silvester schon immer – das ist natürlich nicht anzuzweifeln.

Nafri ist natürlich auch kein Kosename... das ist doch mal ganz klar...!
Dieser Ausdruck sollte tunlichst vermieden werden!
Das Klientel ist jedoch leider nicht neu sondern nur dessen geschlossener Auftritt zu Silvester.

Man sollte sich in der Mitte treffen und an allem arbeiten... Ausländer oder Innländer-feindlichkeit ergänzen sich prima und sind ein Problem.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 12:43
Zitat von emanonemanon schrieb:Kann man so sehen.
Ich bin der Meinung, dass es keinen konkreten Anlass gab, sondern lediglich Erfahrungswerte und Verdachtsmomente. Deshalb RP.
Da bin ich halt anderer Meinung und sehe quasi mehr als genug konkrete "Anlässe".

Die Silvester-Ereignisse aus dem Vorjahr, wo das BKA die Methodik (Eskalationsrisiko aufgrund einer größeren alkoholisierten homogenen Gruppe junger Männer) und den Anteil von jungen Nordafrikanern als Tatverdächtige mit >50% ermittelt hat, ist mMn. genügend Anlass für Gefährderansprachen (ohne konkreten Verdacht zur Begehung einer Straftat) und Personenkontrollen in Hinblick auf Prävention und öffentliche Sicherheit.

Ebenfalls hat das BKA festgestellt, dass 90% der Tatverdächtigen vom letzten Jahr per Zug von außerhalb angereist sind. Daher wurden dort >100 öffentliche und verdeckte Ermittler der Bundespolizei eingesetzt, welche den Anreisestrom beobachten, stichprobenartig kontrollieren und "profilen" sollten.
Hierbei wurden speziell im Anreisestrom der 1000 Nordafrikaner (Massenankunft 21-22 Uhr) zahlreiche konkrete Straftaten (Beamtenbeleidigung, Schwarzfahren), Respektlosigkeit, Pöbelei, Alkohol und latente Gruppen-Aggressivität festgestellt. Also ein weiterer konkreter Anlass, der aber nur im Sinne des Sicherheitskonzepts berücksichtigt wurde, weil man deeskalierend und mit Augenmaß vorgehen wollte.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 12:54
@Lightfoot
auch dir DAnk für die Versachlichung der Diskussion


postfaktisches, gefühltes RP reicht nicht, um den Vorwurf tatsächlichen RP zu erhärten.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 12:56
@emanon
Zitat von emanonemanon schrieb:Ich bin der Meinung, dass es keinen konkreten Anlass gab, sondern lediglich Erfahrungswerte und Verdachtsmomente.
Da bin ich jetzt doch ein wenig irritiert. Bist du denn bei der Polizei und warst bei den Einsätzen dabei?
Oder hast du zumindest die Gruppen gesehen, die sich einer Kontrolle unterziehen mussten? Kannst du also deren Verhalten beurteilen?
Das wäre ziemlich cool, wäre sehr Hilfreich für eine Einschätzung.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 15:25
@lawine
postfaktisch? Nettes Wort, nur leider nicht zutreffend.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 16:24
Ähm....Moment mal....

Ich habe mich grade mal mit Fuzzi auseinandergesetzt (bzw. Seinen Veröffentlichungen).

Guess what? Fuzzi sagt MIT KEINER SILBE, dass die Kontrollen zu Silvester rechtswidrig gewesen wären. Er sagt sogar DEUTLICHST, dass er überhaupt keine Grundlage hat, das zu beurteilen:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ob die Polizei in der Silvesternacht in Köln sogenanntes „Racial Profiling“ praktiziert hat, vermag ich nicht zu beurteilen. Hierzu fehlen mir gesicherte und detaillierte Kenntnisse über den Einsatz.
Quelle: https://causa.tagesspiegel.de/gesellschaft/werden-migranten-von-der-polizei-diskriminiert/unsere-gesetzeslage-laesst-racial-profiling-zu-oft-zu.html (Archiv-Version vom 07.08.2019)


Sprich - im Gegensatz zu dir, liebe Tussinelda, hält sich Fuzzi deutlich bedeckt. Der kritisiert den § 22 (1)a BPolG ganz allgemein. (Was er schon lange tut und jetzt lediglich die derzeitige Diskussionen nutzt, um seine Sichtweise erneut zu publizieren)

Unabhängig davon, ob man da nun Fuzzi folgen mag oder nicht, steht außer Frage, dass der § 22(1)a BPolG NICHT Rechtsgrundlage der Kontrollen gewesen sein KANN. Der bezieht sich nämlich ausschließlich auf illegale Einreise. Darum ging es aber in Köln gerade nicht.

Dein vielbemühtes OVG-Urteil bezieht sich ebenfalls auf den § 22(1)a BPolG.

Frau Peters ist unlängst zuruckgerudert.

Du scheinst da mit deiner Meinung ziemlich allein auf weiter Flur zu stehen.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 16:44
Ich muss mal einen älteren Beitrag aufgreifen, weil ich mit dem Lesen hinterher hinke (von S. 72)
kofi schrieb:
Aso, ich gehe einfach davon aus, dass die Kölner Silvesterereignisse ein quasi Unterschichtenproblem darstellen.

insideman schrieb:
Dann müsste sich Vergleichbares auch bei der "einheimischen" Unterschicht finden lassen.
Kennst du was?
Rockerbanden, Rockerkriege
Nazigruppen, die Flüchtlingsheime anzünden und Ausländer überfallen, zusammenschlagen, zusammentreten

Seit 27 Jahren (teilweise auch schon länger). Ist nur kein "heißes" Thema mehr, nur ist es weil kaum noch drüber berichtet wird - man hat sich ja längst an den "Alltag" gewöhnt - dadurch noch längst nicht verschwunden.

Da es aber Unsereien nicht trifft, ist es kein Thema.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 16:46
@Realo

Ich fürchte es geht hier nur um mögliches RP in der Silvester Nacht 16/17 auf Grund von Raub und Sexualdelikten im Vorjahr.

Leider keine echte Rechts Links Lage....


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Realo ehemaliges Mitglied

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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 16:48
Es ging um die Frage, ob es ein Präkariatsproblem ist oder nicht und ob es bei den Einheimischen aus der Unterschicht Vergleichbares gibt, und das habe ich bestätigt. OT-Keulen wollen wir mal bitte in der Tasche stecken lassen.

Was du hier von rechts/links faselst ist mir ein zusätzliches Rätsel.


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