Tussinelda schrieb:so, von gestern, da ja auch immer wieder behauptet wird, nur ich würde da überhaupt noch debattieren und das es garantiert kein racial profiling war:
Tussinelda schrieb:das Urteil ist übrigens das, auf das ich auch schon verwiesen habe
In dem Fall (Aktenzeichen 7 A 11108/14.OVG) geht es um 2 dunkelhäutige Personen (mit Kindern), die in einem Zug von der Bundespolizei kontrolliert wurden. Andere Personen wurden in dem Zug nicht kontrolliert und einen Anlass gab es auch nicht.
In Köln wurden nicht nur Nordafrikaner oder dunkelhäutige Personen kontrolliert, sondern alle Nationalitäten und Hautfarben. Das ist eine TATSACHE!
Wenn um 22 Uhr 1000 Nordafrikaner im HBF einfallen, dann wurden punktuell logischerweise auffällige und in Gruppen auftretende Nordafrikaner kontrolliert, aber eben nicht exklusiv, wie in deinem Urteil.
Auch ging es in Köln nicht um allgemeine polizeiliche Lageerkenntnisse, sondern um konkrete Erkenntnisse über aggressive Gruppen von anreisenden Nordafrikanern, die bereits in den Zügen zahlreiche Straftaten begangen haben. Hinzu kommt das SIcherheitskonzept, welches bestimmten Risikogruppen den unkontrollierten Zugang untersagt hat.
Außerdem habe ich dir schon einmal erklärt, dass das Bundespolizeigesetz bzw. der kritisierte § 22 Absatz 1 a für den Einsatz in Köln am HBF irrelevant ist.