G20 - Ausschreitungen in Hamburg
11.07.2017 um 12:15@RosaBlock
Nur weil woanders die Polizei nicht die Straße schnellst möglich freigeräumt hat, ist das kein Beleg für unverhältnismäßigkeit, das bedeutet nur, dass man woanders den Zeit Verzug in kauf genommen hat, zu Lasten von anderen Rechtsgütern.
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Nur weil woanders die Polizei nicht die Straße schnellst möglich freigeräumt hat, ist das kein Beleg für unverhältnismäßigkeit, das bedeutet nur, dass man woanders den Zeit Verzug in kauf genommen hat, zu Lasten von anderen Rechtsgütern.