emanon schrieb:Schau doch mal bitte rasch nach, was ein Fragezeichen am Ende eines Satzes in Deutschland bedeutet. Solltest du die Hürde nicht alleine meistern, zögere nicht nachzufragen.
Do-X schrieb:
Fragezeichen steht korrekt rechts am Fragesatzende, Fragesatz ausreichend formuliert. Was verstehst du an meiner Frage nicht? Beantworte sie doch einfach!
rhapsody3004 schrieb:aber gar keine Form des Eingreifens bzw. Gewaltausübung hätte ich echt nicht gedacht. Also das grundsätzlich gar kein Eingreifen durch Notwehr gedeckt ist/wäre.
Wenn jemand mit Sekundenkleber so fest auf der Straße klebt, dass man ihm durch Wegziehen die Handflächen aufreißt oder gar das Schultergelenk auskugeln könnte, kann ich mir schon denken, dass einem da auch das Strafmaß der Körperverletzung droht. Du kannst sogar von den LG angezeigt werden, wenn du die filmst und das Zeug ins Internet stellst.
Es ist wirklich für einen Autofahrer übel, genau dann, wenn man sogar noch überpünktlich losfährt, durch egal was in Zeitnot gerät, aber grundsätzlich kann dir das überall passieren, und auf einer AB oder Bundesstraße bist du vor gar nichts gefeit, das kann noch üblere Ausmaße annehmen. Und bist du auf einer B alleine, musst du auch Glück haben, dass die Autos nicht einfach weiterfahren. Das gibt es auch.