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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

14.907 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Klima, Generation, Letzte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

13.01.2023 um 13:22
Zitat von OptimistOptimist schrieb:doch doch, das traue ich den Klebern zu.
Würde ich höchst ungerecht finden, wenn die dann in einem Verfahren auch noch Recht bekämen....
Habe kein Video davon gesehen, aber ich nehme an so ein Fahrer wird wohl höchstens mit Schrittgeschwindigkeit weiter gefahren sein.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:"Autofahrer gut, Klimakleber böse...."?
So voreingenommen?
ja, dazu stehe ich, dass ich da voreingenommen bin. Einfach deswegen, weil die Klimakleber nicht das Recht haben, Autofahrer zu behindern. Oder haben sie das? ;)
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Wie kannst du das wissen, wie kannst du auch nur annehmen, dass sich die Autofahrer nicht schuldig gemacht haben?
wenn sie wirklich nur Schritt gefahren sind, haben sie sich für mein Gefühl nicht schuldig gemacht. Wie die rechtliche Seite aussieht, steht auf einem anderen Blatt.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Hast du eine Vorstellung davon, wie oft ich als Radfahrerin in Berlin von rücksichtslosem
Autofahrern bedrängt und in Lebensgefahr gebracht worden bin?
das glaube ich dir, dass es - gerade in Berlin - solche Situationen gibt. Bin auch mal in Berlin gefahren und weiß, dass dort viel zügiger gefahren wird als in der Provinz.
Jedoch gehe ich nicht davon aus, dass dich die Autofahrer mutwillig in Lebensgefahr bringen wollten, sondern dass sie fahrlässig und unüberlegt gehandelt haben.

Was aber die Klimaaktivisten von LG und CO betrifft, welche die Autos nötigten und darauf hin die Fahrer dann die Aktivisten nötigten/wegschoben, da denke ich nun auch nicht, dass die Fahrer jemanden tatsächlich verletzen wollten.

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Zitat von OptimistOptimist schrieb:der tut als hätte Nötigung nur etwas mit Gewalt zu tun. Da sträubt sich mein Rechtsempfinden und Gerechtigkeitssinn.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das sind die Gesetze, der tut nicht so.
dann gehören die halt geändert. Kann doch nicht sein, dass die Klimaschützer sich fröhlich vor Autos zu stellen und am Weiterfahren hindern können und die Autofahrer bekommen nicht das Recht, diese gefahrlos wegzuschieben.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:n...sie werden ja auch bestraft, es ist nur keine Nötigung, wenn ein Fußgänger einem Autofahrer durch pure Präsenz den Weg versperrt.
naja wie gesagt, seltsame Gesetze, wenn das keine Nötigung sein soll. Der Autofahrer wird faktisch genötigt, stehen zu bleiben - aber keine Nötigung, alles klar.


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13.01.2023 um 13:46
Zitat von OptimistOptimist schrieb:naja wie gesagt, seltsame Gesetze, wenn das keine Nötigung sein soll. Der Autofahrer wird faktisch genötigt, stehen zu bleiben - aber keine Nötigung, alles klar.
Erstens mal würde ich mir meine Rechtseinschätzung in einem dermaßen umstrittenen Feld eher von einem Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht holen und nicht von einem Familien- und Arbeitsrechtler, und dann ist es unklug sich auf die selektiven Zitate von Forenschreibern zu verlassen. Denn bei der Quelle geht es auch noch weiter:
Steht jedoch das Fahrzeug und legt sich der Fußgänger mit seinem Körper auf die Motorhaube des Fahrzeugs um ihn am Weiterfahren zu hindern, so liegt zusätzlich eine körperliche Komponente vor, sodass eine Nötigung im Straßenverkehr zu bejahen ist (BGH 23.04.2002, Az. 1 StR 100/02).

b) Das bewusste Versperren eines Weges mittels eines Hindernisses kann unter Umständen ebenfalls eine Nötigung im Straßenverkehr darstellen.
Bei Sitzblockaden geht man regelmäßig nicht von einer körperlichen Zwangswirkung aus. Durch die Sitzblockade wird man lediglich psychisch beeinflusst, z. B. wenn der Fahrer fürchtet, im Falle des Weiterfahrens einen Menschen zu verletzen. Erst wenn es für den Autofahrer ein Kraftakt wird, die Sitzblockade zu umfahren bzw. zu umgehen, kann von einer physischen Komponente gesprochen werden. Die Nötigung im Straßenverkehr wäre zu bejahen
Wird der Weg mittels eines Fahrzeugs versperrt, liegt die Sachlage ähnlich. Hier wird lediglich eine psychische Barriere geschaffen, die Autofahrer am Weiterfahren hindert. Muss auch hier ein Kraftakt getätigt werden um die Barriere zu umgehen, so kann man eine Nötigung im Straßenverkehr bejahen.
Quelle: https://www.rechtsanwalt-bach.de/verkehrsrecht-leipzig/verkehrsstrafrecht/noetigung-im-strassenverkehr/

Es stimmt also gar nicht, dass ein Versperren des Weges nie Nötigung ist, sondern das kann sehr wohl der Fall sein, und der Unterschied ist so minimal dass man es besser nicht drauf ankommen lassen sollte.


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13.01.2023 um 19:40
Zitat von OptimistOptimist schrieb:dann gehören die halt geändert. Kann doch nicht sein, dass die Klimaschützer sich fröhlich vor Autos zu stellen und am Weiterfahren hindern können und die Autofahrer bekommen nicht das Recht, diese gefahrlos wegzuschieben.
@Optimist
Unsere freiheitlichen Rechte kommen uns allen zugute, auch dir. Sei doch froh, dass du hier lebst.
In China, Russland ist es so, wie es dir vorzuschweben scheint.
Früher hätte ich dich gefragt, ob du nicht lieber in der DDR leben möchtest, aber die gibt es ja nicht mehr.
Autofahrer haben keine Fußgänger anzufahren, auch keine Demonstranten.

2018 hat ein genervter Autofahrer ein Pärchen umgefahren, das auf dem Zebrastreifen stehen blieb
und sich küsste. Die beiden wollten heiraten. Die Frau starb an Ort und Stelle.

Bisschen Geduld kann man schon aufbringen, auch wenn man kein Verständnis für Andere hat.

https://www.n-tv.de/panorama/Haftstrafe-nach-Todesfahrt-auf-Zebrastreifen-article20313398.html


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13.01.2023 um 20:16
@Optimist

Hast Du nicht selbst schon zugegeben das Du Dich nur da an Geschwindigkeitsgrenzen hälst, wo es Dir sinnvoll erscheint? An Gesetze müssen sich immer nur die anderen halten, richtig?😉


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13.01.2023 um 20:53
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Früher hätte ich dich gefragt, ob du nicht lieber in der DDR leben möchtest
ein ganz schlechter Vergleich, bzw. das andere Extrem, was ich selbstverständlich auch nicht wöllte.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Autofahrer haben keine Fußgänger anzufahren, auch keine Demonstranten.
ich hatte nicht von an-fahren gesprochen, sondern von SANFT wegschieben ;) - das ist für mich ein ziemlicher Unterschied.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:2018 hat ein genervter Autofahrer ein Pärchen umgefahren, das auf dem Zebrastreifen stehen blieb
sowas geht natürlich gar nicht, das ist völlig klar.
Wie gesagt, ich spreche nicht von an- oder umfahren.
Zitat von cejarcejar schrieb:Hast Du nicht selbst schon zugegeben das Du Dich nur da an Geschwindigkeitsgrenzen hälst, wo es Dir sinnvoll erscheint?
was hat das mit obigem Thema zu tun wo es um Behinderungen geht?
Denn ich behindere oder nötige niemanden, wenn ich nur da schneller fahre, wo keine Gefahr für jemanden besteht ... Sichtfahrweise oder wie sich das nennt - und z.B. auf Straßen ohne Anwohner wenn ich zudem ziemlich alleine dort fahre.


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13.01.2023 um 21:00
Zitat von OptimistOptimist schrieb:dazu stehe ich, dass ich da voreingenommen bin. Einfach deswegen, weil die Klimakleber nicht das Recht haben, Autofahrer zu behindern. Oder haben sie das?
Das haben sie nach meiner Auffassung nicht u. darfst zu Recht darüber verärgert sein, auch wenn Du mal bei gelb über die Ampel gegangen wärst.


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13.01.2023 um 21:48
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wenn sie wirklich nur Schritt gefahren sind, haben sie sich für mein Gefühl nicht schuldig gemacht. Wie die rechtliche Seite aussieht, steht auf einem anderen Blatt.
Du müsstest eben das Video anschauen ;)
Zitat von OptimistOptimist schrieb:dann gehören die halt geändert. Kann doch nicht sein, dass die Klimaschützer sich fröhlich vor Autos zu stellen und am Weiterfahren hindern können und die Autofahrer bekommen nicht das Recht, diese gefahrlos wegzuschieben.
das wäre ziemlich fahrlässig, denn es gibt ja nicht nur "Klimakleber", die mal vor einem Auto stehen, nicht wahr?
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Erstens mal würde ich mir meine Rechtseinschätzung in einem dermaßen umstrittenen Feld eher von einem Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht holen und nicht von einem Familien- und Arbeitsrechtler, und dann ist es unklug sich auf die selektiven Zitate von Forenschreibern zu verlassen. Denn bei der Quelle geht es auch noch weiter:
aha, nur sehen das Verkehrsrechtler so UND ich habe zitiert, was das Video und die hier aufkommenden Fragen relevant war, der link ist dabei, niemand ist davon abgehalten, diesen ganz zu lesen oder gar selbst zu recherchieren ;)

da kann man drauf klicken:
Was genau Nötigung im Straßenverkehr ist und wie dieses Delikt geahndet wird, möchten wir als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht hier erklären.
Quelle: der link oben

dann kommt man da hin:

https://www.rechtsanwalt-bach.de/verkehrsrecht-leipzig/

und nur nebenbei, das ist eine Kanzlei, da arbeiten ganz viele Rechtsanwälte, nicht nur RA Bach ;) und die beschäftigen sich mit allem möglichen

Bildschirmfoto 2023-01-13 um 21.47.30
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Es stimmt also gar nicht, dass ein Versperren des Weges nie Nötigung ist
was ich auch gar nicht behauptet habe


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14.01.2023 um 09:04
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Kann doch nicht sein, dass die Klimaschützer sich fröhlich vor Autos zu stellen und am Weiterfahren hindern können und die Autofahrer bekommen nicht das Recht, diese gefahrlos wegzuschieben.
Du hast dich damit disqualifiziert, jemals ein Fahrzeug im Strassenverkehr zu bewegen. Du zeigst keine geistige Reife und würdest in jeder MPU durchfallen.

Nötigungen im Straßenverkehr können immer passieren, aber Selbstjustiz geht gar nicht.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:naja wie gesagt, seltsame Gesetze, wenn das keine Nötigung sein soll. Der Autofahrer wird faktisch genötigt, stehen zu bleiben - aber keine Nötigung, alles klar.
Der Autofahrer hat auch die gefährlichere "Waffe" an der Hand, um Menschenleben zu riskieren. Daher gibt es doch den Führerschein, der eigentlich die geistige Reife bestätigen sollte und du erkennst, wann du besser bremst als Gas gibst.

Übrigens, die öffentlichen Strassen gehören jeden und darf durch jeden auch genutzt werden. Es gibt keine Vorzugsrechte.


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14.01.2023 um 09:30
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Übrigens, die öffentlichen Strassen gehören jeden und darf durch jeden auch genutzt werden. Es gibt keine Vorzugsrechte.
Warum holt man dann "Spaziergänger" von der Autobahn?
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Du hast dich damit disqualifiziert, jemals ein Fahrzeug im Strassenverkehr zu bewegen. Du zeigst keine geistige Reife und würdest in jeder MPU durchfallen.
Das trifft ja wohl auch auf alle , die da nötigen auch zu. Prima, schon sind die Straßen leerer :Y:


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14.01.2023 um 09:33
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Nötigungen im Straßenverkehr können immer passieren, aber Selbstjustiz geht gar nicht.
Auch Klimakleber umgehen die Justiz und nehmen ihr Recht selbst in die Hand.


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14.01.2023 um 09:36
@SvenLE
auf deinen userbezug gehe ich mal gar nicht erst ein, sondern reagiere nur auf sachliche Argumente
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Nötigungen im Straßenverkehr können immer passieren, aber Selbstjustiz geht gar nicht.
ich sehe es nicht als Selbstjustiz, wenn ich jemanden ganz vorsichtig dazu nötigen würde, zur Seite zu gehen (nicht zu springen) - tut mir leid.
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Der Autofahrer hat auch die gefährlichere "Waffe" an der Hand,
ich redete auch nicht davon das Auto als gefährliche Waffe zu nutzen. Und das tue ich nicht, wenn ich einen Fußgänger nur ganz SANFT beiseite schieben würde.

Mal abgesehen davon, dass ich persönlich das vermutlich auch gar nicht machen würde, weil ich die rechtlichen Konsequenzen fürchten würde. Jedoch könnte ich jeden verstehen, der so einen LG-Behinderer beiseite schiebt.

Nur schieben - nicht anfahren (ist ein großer Unterschied).
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:um Menschenleben zu riskieren.
damit würde dann in keinster Weise Menschenleben riskiert.
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Übrigens, die öffentlichen Strassen gehören jeden und darf durch jeden auch genutzt werden
aber nur in vorgesehener Weise. Oder darfst du dich z.B. auch mit deinem Auto auf die Straße stellen und den Verkehr behindern? Da würdest du nen Strafzettel bekommen.
Aber die LGs dürfen das?
Nun ja, kann man geteilter Meinung sein.


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14.01.2023 um 09:43
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Nun ja, kann man geteilter Meinung sein.
Ja, die kann man fantasieren aber trotzdem gilt die Straßenverkehrsordnung und es kann nicht jeder machen was er will. Es ist ja auch strafbar, wenn man als Führer eines KFZ andere zwingt langsamer zu fahren. Da wird es wohl auch was für Fußgänger geben.


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14.01.2023 um 10:15
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Warum holt man dann "Spaziergänger" von der Autobahn?
Weil eine Autobahn eine spezielle im Gesetz geregelte Strasse ist. Hier wurden Zugangvoraussetzungen formuliert. Das gilt für alle anderen Strassen nicht.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Das trifft ja wohl auch auf alle , die da nötigen auch zu.
Das ist richtig. Anzeigen gemäß §315 StGB kann jeder kriegen.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Auch Klimakleber umgehen die Justiz und nehmen ihr Recht selbst in die Hand.
Das ist aber deren Problem, dass sie sich rechtlich nicht absichern. Demonstrieren ist ein hohes Gut und das darf ich jederzeit ausüben. Eine Demonstration kann aber seitens Versammlungsbehörde / Polizei aufgelöst werden. Genau deswegen kleben die sich ja fest, weil ansonsten eine solche Demo zu schnell beendet wird.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ich sehe es nicht als Selbstjustiz, wenn ich jemanden ganz vorsichtig dazu nötigen würde, zur Seite zu gehen (nicht zu springen) - tut mir leid.
Das was du beschreibst ist Nötigung! Wenn du das ganze noch mit Vorsatz durchführst, dann sitzt du im Gefängnis.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ich redete auch nicht davon das Auto als gefährliche Waffe zu nutzen. Und das tue ich nicht, wenn ich einen Fußgänger nur ganz SANFT beiseite schieben würde.
Schieben heulst Berühren und damit bist du schon im Straftatbestand der Körperverletzung und da du ein Auto als Tatwaffe einsetzt, wirst du immer (mindestens) eine Teilschuld bekommen. Wer mit dem Auto versucht persönlich andere Menschen zu gefährden gehört davon entfernt.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Nur schieben - nicht anfahren (ist ein großer Unterschied).
Nein, siehe oben!
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Oder darfst du dich z.B. auch mit deinem Auto auf die Straße stellen und den Verkehr behindern? Da würdest du nen Strafzettel bekommen.
*Prust* In welcher Welt lebst du denn? Autos dürfen sich überall hinstellen. Die Polizei interessiert es nicht, da kein fliessender Verkehr und die Ordnungsämter haben keine Lust, Zeit, Personal (...beliebig zu ergänzen...)


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14.01.2023 um 10:19
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber die LGs dürfen das?
und noch einmal, nein, die dürfen das auch nicht, es ist nur - wenn es eine einfache Blockade ist, man sich also einfach hinstellt oder hinsetzt - eben keine Nötigung. Aber nur weil es keine Nötigung ist bedeutet dies ja nicht, es sei erlaubt.

Und bezüglich dessen, worum es hier geht, dem Video aus diesem link
https://www.focus.de/politik/deutschland/demonstration-in-berlin-autofahrer-fahren-klimaschuetzer-von-letzter-generation-an_id_182874074.html

da steht auch dieses:
Die Polizei will der Sache nachgehen und das Verhalten von Autofahrern anhand der Videos untersuchen. Die Demonstranten sollen „mit Autos bedrängt, genötigt & angefahren worden sein“, twitterte die Polizei. Aus Videoaufnahmen seien zwei Anzeigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung erstellt worden.
Quelle: s.o.

da geht es nicht darum, dass ein Autofahrer ganz ganz langsam versucht hat, jemanden wegzuschieben, es wurde auch nicht versucht, drum herum zu fahren, es wurde nicht mal abgebremst, so wie es aussieht.......aber wie gesagt, guck das Video, die Polizei wird die Anzeigen sicherlich nicht umsonst erstellt haben.


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14.01.2023 um 10:21
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Das ist aber deren Problem, dass sie sich rechtlich nicht absichern
Deine alleinige Kritik war die Selbstjustiz der Autofahrer die die Kleber wegtragen und nicht wer welches Problem hat.
Auch Klimakleber üben Selbstjustiz. Sie lösen Brandalarme aus obwohl es nicht brennt, sie Seilen sich von Autobahnbrücken ab im laufenden Verkehr, sie legen Flughäfen und damit lokal Flugverkehr lahm etc.. Das ist genauso Selbstjustiz.


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14.01.2023 um 10:33
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Sie lösen Brandalarme aus obwohl es nicht brennt, sie Seilen sich von Autobahnbrücken ab im laufenden Verkehr, sie legen Flughäfen und damit lokal Flugverkehr lahm etc.. Das ist genauso Selbstjustiz.
Nein, dass sind gefährliche Eingriffe. Wer diese jedoch selbst versucht zu beseitigen, der übt Selbstjustiz, da er ja den Störer versucht zu beseitigen und nicht die Polizei, die das staatliche Mandat dafür hat.

Wenn die Staatsmacht mal nicht vorhanden ist, dann geht Notwehr, welche aber nur begrenzt (zeitlich und in Tateinheit) gilt und nur zulässig ist, wenn eine unmittelbare Gefahr abgewendet werden muss.


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14.01.2023 um 10:37
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Auch Klimakleber üben Selbstjustiz. Sie lösen Brandalarme aus obwohl es nicht brennt, sie Seilen sich von Autobahnbrücken ab im laufenden Verkehr, sie legen Flughäfen und damit lokal Flugverkehr lahm etc.. Das ist genauso Selbstjustiz.
nein, ist es nicht. Das ist Protest, Widerstand, ziviler Ungehorsam ggf. verbunden mit strafrechtlich relevanten Vorgängen, es ist aber keine Selbstjustiz.


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14.01.2023 um 10:38
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Wer diese jedoch selbst versucht zu beseitigen, der übt Selbstjustiz, da er ja den Störer versucht zu beseitigen und nicht die Polizei, die das staatliche Mandat dafür hat.
Du unterschlägst weiterhin das schon der Störer imo Selbstjustiz begeht. Er sieht imo ein Unrecht gegen seine Interessen und ergreift unter Umgehung der Justiz eigene Maßnahmen um seine Forderungen durchzusetzen. Eine normale Demo ohne Straftaten würden diese Diskussion obsolet machen.
Ergo: Selbstjustiz muss man dann schon auch da kritisieren wo sie stattfindet. (natürlich auch beim Autofahrer der die wegschleppt).


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14.01.2023 um 10:42
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Du unterschlägst weiterhin das schon der Störer Selbstjustiz begeht. Er sieht ein Unrecht gegen seine Interessen und ergreift unter Umgehung der Justiz eigene Maßnahmen um seine Forderungen durchzusetzen. Eine normale Demo ohne Straftaten würden diese Diskussion obsolet machen.
Ergo: Selbstjustiz muss man dann schon auch da kritisieren wo sie stattfindet. (natürlich auch beim Autofahrer der die wegschleppt).
es handelt sich immer noch nicht um Selbstjustiz, Du solltest das mal belegen, bevor es hier unnötig lange hin und her geht.


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14.01.2023 um 10:43
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Du unterschlägst weiterhin das schon der Störer imo Selbstjustiz begeht. Er sieht imo ein Unrecht gegen seine Interessen und ergreift unter Umgehung der Justiz eigene Maßnahmen um seine Forderungen durchzusetzen.
Das Unrecht muss objektiv vorliegen, damit man Selbstjustiz dagegen anwenden kann. Eingebildetes Unrecht gilt nicht. Wäre so ne Art Putativselbstjustiz. :)


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