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ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice

9.181 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: GEZ, Rundfunk, Rundfunkgebühren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice

18.02.2022 um 20:08
@shionoro
Zitierst Du meine angebliche Behauptung oder bleibt es bei der Unterstellung?
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Also zweifelst du nicht am Verfassungsrechtlichen Charakter des 4ten Rundfunkurteils, dass klar sagt, dass auf Grund von ARtikel 5 Unterhaltung zum ÖR dazugehört?
Ich halte es für eine falsche Interpretation.
Außerdem ist es dämlich auf Art.5 zu pochen wo es noch so viele Probleme damit gibt....hast Dich eh nicht dazu geäußert.

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18.02.2022 um 20:11
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich halte es für eine falsche Interpretation.
Da haben wir es doch. Du denkst, du weißt besser, wie man das GG zu interpretieren hat, als der BGH. Also das, was ich gesagt hab. Und DAS ist arrogant, da brauchst du mir nix von Arroganz zu erzählen.

Fakt bleibt: In Deutschland ist das VErfassungsrechtlich so, dass Unterhaltung in den ÖR reingehört und da drin sein muss. Das bleibt auch so, bis eine GG änderung vorgenommen werden würde.


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18.02.2022 um 20:17
Zitat von shionoroshionoro schrieb:DAS ist arrogant
Zuerst mal halten wir deine wiederholte Peinlichkeit fest, das hat nicht stattgefunden, es ist eine Lüge:
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Also zumindest bis gestern warst du der Meinung, dass du Urteile des BGH nicht anerkennen brauchst, weil die dich mehr brauchen als du sie. Da von Arroganz zu sprechen ist... mutig?



Dann zum Art.5, hast Du nicht beantwortet:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb am 15.02.2022:Rundfunkfreiheit? Du bist manchmal echt unfreiwillig komisch.
Da könnte also auch der ÖR senden was er will, unabhängig vom Auftrag? Beantworte das mal wenn Du so drauf pochst!
Kommt da noch was? Es wird mit Rundfunkfreiheit argumentiert...dann macht doch der Auftrag keinen Sinn!


Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb am 15.02.2022:Die Pressefreiheit ist gegeben, wobei man diskutieren könnte ob der Zwangsbeitrag mich nicht hindert andere kostenpflichtige Quellen zu nutzen. Das sehe ich tatsächlich als Problem denn mit 18,36€ monatlich könnte ich andere Medien bezahlen und nutzen, da fühle mich vom ÖR finanziell eingeschränkt.
Also was machen wir mit dieser finanziellen Einschränkung? Man darf mich laut GG nicht hindern.
Wie schaut es jetzt mit der finanziellen Hinderung durch den Zwangsbeitrag? Darf ich mich nicht aus von mir gewählten Quellen unterrichten?

Dies alles steht in Art.5 GG, was jaaa so gerne hergenommen wird.


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19.02.2022 um 04:27
@Abahatschi

Machen wir es doch mal so rum:

Deine Frage ist doch aber durch die Urteilsbegründung beantwortet, direkt an mehreren Stellen. Es steht im Urteil drin, inwiefern Artikel 5 Unterhaltung miteinschließt.

https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv073118.html

HIer ist dazu die prägnanteste Stelle:
. Die Rundfunkfreiheit dient der gleichen Aufgabe wie alle Garantien des Art. 5 Abs. 1 GG: der Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung (BVerfGE 57, 295 [319 f.]). Diese vollzieht sich in einem Kommunikationsprozeß, in welchem dem Rundfunk die Aufgabe eines "Mediums" und "Faktors" zukommt: Es obliegt ihm, in möglichster Breite und Vollständigkeit zu informieren; er gibt dem Einzelnen und den gesellschaftlichen Gruppen Gelegenheit zu meinungsbildendem Wirken und ist selbst an dem Prozeß der Meinungsbildung beteiligt. Dies geschieht in einem umfassenden Sinne; Meinungsbildung vollzieht sich nicht nur durch Nachrichtensendungen, politische Kommentare oder Sendereihen über Probleme der Vergangenheit, der Gegenwart oder der Zukunft, sondern ebenso in Hör- und Fernsehspielen, musikalischen Darbietungen oder Unterhaltungssendungen (BVerfGE 59, 231 [257 f.] m. w. N. - Freie Rundfunkmitarbeiter).
Artikel 5 gewährleistet die Rundfunkfreiheit, zu der auch die politische Willensbildung gehört, zu der aber auch Unterhaltungssendungen zählen (z.b. in dem sie gesellschaftliche Verhältnisse im Land abbilden).

Daraus zieht sich dann auch der Begriff der Grundversorgung usw., zu dem eben auch Unterhaltung zählt.

Das ist geschehen folgendermaßen:
In dieser Lage hat die Mehrzahl der deutschen Bundesländer eine Neugestaltung ihrer Rundfunkordnung in Angriff genommen. Die neuen Mediengesetze eröffnen privaten Interessenten den Zugang zum Rundfunk und suchen dabei den Anforderungen der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten Rundfunkfreiheit, wie sie in der Verfassungsrechtsprechung herausgearbeitet worden sind, Rechnung zu tragen.
Wir haben eine aufeinander aufbauende Rechtssprechung, die unsere Grundgesetz interpretieren. Das einzige Organ, was das tun kann, ist der BGH.

Das heißt, wie vorher von mir gesagt, müsstest du das Grundgesetz ändern, um die Unterhaltung aus dem ÖR rauszubekommen, denn der BGH urteilte das so.

Du hast aber geschrieben:
Das ist Quatsch, der Auftrag an den ÖR ist im Medienstaatsvertrag und nicht im GG, sprich wenn die Ministerpräsidentenkonferenz beschließt zB. kein Traumschiff, kein Sport nur Info ist es rechtens.
Und das stimmt so eben nicht. Die Ministerpräsidenten können nicht einfach entscheiden, wie Artikel 5 zu interpretieren ist, das kann nur der BGH tun. Und der hat das auch gemacht, höchstens könnte man das GG bzw. Artikel 5 ändern, damit der BGH darüber anders urteilt.


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19.02.2022 um 16:27
@shionoro
Der Link für zu einer Seite mit Sicherheitsrisiko. Das hab ich jetzt nicht geöffnet das ist mir zu gefährlich. Hier dieselbe Seite mit google webcache:
https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:BGQuWuobqcIJ:https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv073118.html+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox-b-
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Also zweifelst du nicht am Verfassungsrechtlichen Charakter des 4ten Rundfunkurteils, dass klar sagt, dass auf Grund von ARtikel 5 Unterhaltung zum ÖR dazugehört?
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Dies geschieht in einem umfassenden Sinne; Meinungsbildung vollzieht sich nicht nur durch Nachrichtensendungen, politische Kommentare oder Sendereihen über Probleme der Vergangenheit, der Gegenwart oder der Zukunft, sondern ebenso in Hör- und Fernsehspielen, musikalischen Darbietungen oder Unterhaltungssendungen (BVerfGE 59, 231 [257 f.] m. w. N. - Freie Rundfunkmitarbeiter).
Klingt für mich jetzt nicht nach einem muss sondern nach einem könnte.

Du muss dir halt irgendwie eine politische MEinung bilden, aber ob du da irgendwelche Unterhaltungssendungen oder was anderes wie musikalische Darbietungen machst, bleibt dir überlassen (das ist durch Radio abgedeckt). Und wieviel Unterhaltung man braucht, steht auch nicht dabei. Zudem ist das aus einer Zeit vor dem Internet.


Aus dem Link:
In dieser Ordnung ist die unerläßliche "Grundversorgung" Sache der öffentlich-rechtlichen Anstalten, zu der sie imstande sind, weil ihre terrestrischen Programme nahezu die gesamte Bevölkerung erreichen und weil sie nicht in gleicher Weise wie private Veranstalter auf hohe Einschaltquoten angewiesen, mithin zu einem inhaltlich umfassenden Programmangebot in der Lage sind. Die damit gestellte Aufgabe umfaßt die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung (vgl. BVerfGE 73, 118 (157)BVerfGE 73, 118 (158)BVerfGE 35, 202 [222] m. w. N. - Lebach) ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik:
Gibts auch noch nicht terrestrische Programme?
Die Programme können ruhig langweilig sein. Also sind Einschaltquoten nicht so wichtig. Du machst dir also unberechtig Sorgen, wegen dem hier:
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Zum Geld: Ja, ein guter Film muss nicht viel Geld kosten. Deutsche Fernsehsender verballern oft viel mehr geld für mist. Aber es steckt Geld darin, viele kleine Filme von Nachwuchskünstlern zu finanzieren und dabei auch hinzunehmen, dass es viele gurken gibt und eventuell das fernsehpublikum zunächst etwas vergrault wird, weil es sowas nicht kennt.



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19.02.2022 um 21:41
Der 23ste KEF Bericht ist da (! 464 Seiten):
https://kef-online.de/de/berichte/details/?tx_rlppublications_detail%5Bpublication%5D=15&tx_rlppublications_detail%5Bpage%5D=1&tx_rlppublications_detail%5Baction%5D=show&tx_rlppublications_detail%5Bcontroller%5D=Publication&cHash=d6d4aff5549c0543123a3a78f0eb4f5f

Bei der FAZ gibt es ein Fazit...zuerst das Übliche...mehr Geld:
Die Sender hätten – wie üblich –, von der KEF gerne noch mehr Geld gehabt. Wie die Kommission mitteilt, haben sie wegen der Corona-Pandemie für die Jahre 2020 bis 2024 einen zusätzlichen Bedarf von 597 Millionen Euro angemeldet. Diesen erkennt die Kommission fast komplett an, verrechnet ihn aber mit verminderten Kosten an anderer Stelle und mit zusätzlichen Einnahmen aus Werbung, Sponsoring und Kostenerstattungen. So sei die Rechnung „weitgehend ausgeglichen“, schreibt die KEF. Das gilt auch für den allgemeinen „Mehrbedarf“ von 139 Millionen Euro und für die Kosten von 224,3 Millionen Euro, die durch die verzögerte Erhöhung des Rundfunkbeitrags angefallen seien. Sie würden durch „zusätzliche verfügbare Mittel“ von 540,1 Millionen Euro kompensiert.
Gesamt Summe:
In ihrem Bericht hält die KEF fest, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio in der Beitragsperiode von 2021 bis 2024 „bedarfsgerecht finanziert“ sind. Das heißt: Die KEF erwartet einen Gesamtaufwand der Sender von 38,76 Milliarden Euro.
davon:
Der Personalaufwand ohne Altersversorgung beläuft sich auf knapp 9,49 Milliarden Euro.
und:
ür die betriebliche Altersversorgung erkennt die KEF einen Nettoaufwand von 2,67 Milliarden Euro an, der Bruttoaufwand liegt bei rund drei Milliarden Euro.
Sagenhafte 32% gehen nur an den Mitarbeitern.
Skurril :
Die KEF erinnert daran, dass sie schon zu ihrem 22. Bericht hatte feststellen lassen, dass die Vergütung der Sender im Vergleich zum öffentlichen Sektor „deutlich“ zu hoch sei.
Warum kürzt die KEF nicht Zwangsbeitrag?? Was bringt diese Erinnerung? Das interessiert doch die im Selbstbedienungsladen eh nicht.
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-muss-nicht-weiter-steigen-laut-gebuehrenkommission-17816005.html

*ich werde mir mal den Bericht durchlesen.


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19.02.2022 um 21:46
@shionoro

Hm, verstehe ich. Aber es wurde schonmal ein Drehbuch von dir verfilmt?


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19.02.2022 um 22:59
@Swanson

Ja, wurde es, es tut aber auch für die Argumentation nichts zur Sache. Ich beschwere mich ja nicht über meine Karriere, sondern darüber, dass der ÖR den Auftrag hat, Kultur zu fördern und dabei zum Teil eine sehr schlechte Figur (im europäischen VErgleich) macht.

Da ist ja gerade das problem, dass eben nicht diejeniegen gut in die Arbeit finden, die was drauf haben und was wollen, weil die Förderung beim Thema Kunst schlecht funktioniert. Das ist jetzt nicht irgendwie mein subjektiver blick weil mir deutsche filme nicht gefallen (im gegenteil, mir gefallen viele deutsche filme), es geht da im kern darum, dass man auch als sehr talentierter Nachwuchs kaum möglichkeiten hat, überhaupt an seine ersten jobs, geschweigedenn genug um seine MIete zu bezahlen zu kommen.
Das betrifft auch leute, die von der filmuni weg sofort preise bekommen.

Außerdem werden die guten projekte, die man fördert, dann oft nur bei der produktion gefördert, aber nicht bei der postproduktion. Im klartext, es kommt oft vor, dass man ein paar millionen in einen film steckt, aber 0 Euro in die Bewerbung und den Verleih, sodass der Film dann in 3 Kinos und auf Arte um 0:40 läuft und ihn dann, unabhängig davon wie gut er ist, keiner sieht. Das ist dann ja auch nicht Sinn der Sache, weder für die Kunst, noch für die Macher des Films, noch eigentlich budget mäßig für die Sender. Das ist dann wirklich reine Wirtschaftsförderung (Leute werden beschäftigt durch den Filmdreh).

@blueavian

Wie gesagt umreißt der BGH auch anderweitig im Urteil explizit, dass zur Grundversorgung die Unterhaltung dazugezählt wird. Das könnte man, wie du es getan hast, als "aus einer Zeit vor dem Internet" kritisieren, aber der BGH hat diese Haltung eigentlich in jedem weiteren Rundfunkurteil bekräftigt, ja sogar für den ÖR den WEg zu Geldern zum Digitalschwenk freigemacht.

Schlichtweg wird UNterhaltung in diversen Rundfunkurteilen als Teil des Auftrags angeführt und in keinem einzigen als optional bezeichnet.
S. 33: "Der Rundfunk ist "Sache der Allgemeinheit". Er muss in voller Unabhängigkeit überparteilich betrieben und von jeder Beeinflussung freigehalten werden. Die Darbietungen sollen "Nachrichten und Kommentare, Unterhaltung, Bildung und Belehrung, Gottesdienst und Erbauung vermitteln und dem Frieden, der Freiheit und der Völkerverständigung dienen". Die verschiedenen weltanschaulichen, wissenschaftlichen und künstlerischen Richtungen sind zu berücksichtigen."
S. 38: "Die Rundfunkanstalten stehen in öffentlicher Verantwortung und erfüllen, indem sie Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnehmen, zugleich integrierende Funktionen für das Staatsganze. Ihre Sendetätigkeit ist nicht gewerblicher Art."
Quelle: Wikipedia: 2. Rundfunk-Urteil

Wie genau das ausgestaltet wird ist natürlich eine Detailfrage, aber es kann wohl kaum jemand behaupten, dass diese Urteile die Sicht "ÖR soll nur Nachrichten senden" zulassen.


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21.02.2022 um 20:11
Gerade stellt sich mir die Frage aus welchem Grund die Leute NTV oder Welt oder dergleichen schauen müssen um die momentan wichtigste News für Europa zu sehen. Kein ARD kein zdf nichtmal Phoenix überträgt Putins PK.


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21.02.2022 um 20:48
Zitat von ribsterribster schrieb:Kein ARD kein zdf nichtmal Phoenix überträgt Putins PK.
Politik, Ideologie, Manipulation, Unvermögen, keine Konsequenzen.
Nichts Neues.

Lol..."Eilmedung" auf ard.de...um 20:38...


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21.02.2022 um 20:52
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Politik, Ideologie, Manipulation, Unvermögen, keine Konsequenzen.
Nichts Neues.

Lol..."Eilmedung" auf ard.de...um 20:38...
Es ist unfassbar es wurde gerade Geschichte geschrieben und der deutsche ÖR sieht es als nicht notwendig an, diese Geschichtsschreibende PK in der Putin der ganzen Ukraine ihr existenzrecht aberkennt zu übertragen. Wofür bitte zahlen die Leute Gebühren wenn sie gezwungen sind diese PK dieses Ereignis über private Nachrichtensendern zu verfolgen.


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21.02.2022 um 20:57
@ribster
Der ARD hat versucht zu schlichten, es lief "Planet der Liebe" :D
Zitat von ribsterribster schrieb:Wofür bitte zahlen die Leute Gebühren wenn sie gezwungen sind diese PK dieses Ereignis über private Nachrichtensendern zu verfolgen.
Da werden wir was lesen von ja...kann man als Fehler ansehen...wir werden uns das mal anschauen...die wenigen anwesenden Kollegen haben das geprüft...


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21.02.2022 um 20:57
Zitat von ribsterribster schrieb:Kein ARD kein zdf nichtmal Phoenix überträgt Putins PK.
Hat die BBC übertragen? Wie sieht es bei den anderen europäischen ÖRR aus?


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21.02.2022 um 21:00
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Hat die BBC übertragen? Wie sieht es bei den anderen europäischen ÖRR aus?
Wir haben hier gelernt dass man sich nicht an anderen Ländern orientieren darf ( @shionoro )
Übrigens BBC hat übertragen.


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21.02.2022 um 21:03
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Hat die BBC übertragen?
Auf dem livestream den ich häufig schaue lief es ob es direkt bei BBC1 lief kann ich dir leider nicht beantworten.
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Wie sieht es bei den anderen europäischen ÖRR aus?
Auf RTVE lief es bei den anderen weiß ich nicht.

Da gilt dann aber auch die selbe Kritik es wurde Geschichte geschrieben mit dieser PK da müssen die ÖRR alle übertragen meiner Meinugn nach.


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21.02.2022 um 21:12
@ribster
@Abahatschi
Danke. Aus meiner Sicht müssen aber Nachrichten viel mehr in den Vordergrund gestellt werden. Gerade solche PK sind doch einfach zu übertragen und simultan übersetzbar.

Der ÖRR ist einfach zu träge, um kurzfristig etwas am Programm zu ändern. Ab 18 Uhr sind alle im Feierabend.


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21.02.2022 um 21:14
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Danke. Aus meiner Sicht müssen aber Nachrichten viel mehr in den Vordergrund gestellt werden. Gerade solche PK sind doch einfach zu übertragen und simultan übersetzbar.
Gerade da viele sich ja zum großen Teil über den ÖRR informieren, geht sowas dann an diesen Leuten vorbei, bis dann um 21:45 Uhr die normalen Nachrichten wieder laufen.


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21.02.2022 um 21:22
Zitat von ribsterribster schrieb:Gerade da viele sich ja zum großen Teil über den ÖRR informieren, geht sowas dann an diesen Leuten vorbei, bis dann um 21:45 Uhr die normalen Nachrichten wieder laufen.
Die ARD sollte ein Doku- und Infotainmentkanal werden. Die ganzen Serien kann man zum ZDF geben.

Zwei große Sender mit allem drum und dran. Dann wird es auch wieder günstiger ;-)


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21.02.2022 um 21:28
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Die ARD sollte ein Doku- und Infotainmentkanal werden. Die ganzen Serien kann man zum ZDF geben.

Zwei große Sender mit allem drum und dran. Dann wird es auch wieder günstiger ;-)
So wäre es perfekt. Gerade Doku und infotainment Kanäle sind ja momentan beliebt.

Für mich bleibt es auch dabei diese Kritik gilt an allen ÖRR‘s die so ein Ereignis nicht übertragen aber der deutsche ÖRR hat soviele Sender zur Verfügung und auf keinem läuft dieses PK das ist ein starkes Stück.


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21.02.2022 um 21:59
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Hat die BBC übertragen?
Ja, hat sie. Breit und ausführlich und wer der englischen Sprache mächtig ist, auch gut verständlich.


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