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ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice

9.874 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: GEZ, Rundfunk, Rundfunkgebühren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

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18.01.2026 um 17:45
Zitat von DesperadooDesperadoo schrieb:Dafür hätte ich doch gerne mal Quellen. Wo ist der ÖRR gleichgeschaltet? Wo wird flächendeckend auf die Inhalte Einfluß genommen?
Wenn man sich mit dem 3. Reich nur auf Schlagwortniveau befasst hat ist "Hier werden bestimmte rote Linien nicht überschritten" oder "Nicht jeder radikale Dorfdepp hat Anspruch darauf seine Meinung zur Prime Time im Fernsehen zu hören" schon sowas wie Gleichschaltung, zumindest ist das anscheinend die einzige Erklärung die auskommt, ohne zu unterstellen dass die Leute einfach Scheiße labern damit die Luft scheppert.


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21.01.2026 um 17:30
Früher gab es in Banken oder in Postfilialen Prospekthalter für Anmeldeformulare für den ÖRR. Darin befand sich auch ein Abmeldeformular. Jeder hatte die Entscheidungsfreiheit, sich ein Empfangsgerät anzuschaffen, zu nutzen oder auch wieder abzuschaffen. Zusätzlich hatte die GEZ Mitarbeiter, welche durch die Straßen gingen, an Haustüren klingelten um so neue Beitragszahler zu gewinnen bzw. Schwarzseher in flagranti zu erwischen. Dadurch, dass der ÖRR seine Sendungen nicht verschlüsselte, war es mit einer einfachen Zimmerantenne leicht möglich, sich auf diese Weise Leistungen zu erschleichen.
2013 wurde dieses System umgestellt und die Haushaltsabgabe wurde eingeführt. Ab hier wurden die Interessen eines Teils der Gesellschaft übergangen, der Nichtnutzer des ÖRR. Seitdem ist jeder, der in einer Wohnung wohnt zur Zahlung verpflichtet, unabhängig von einer Nutzung oder einer Nutzungsabsicht.
Kann man der GEZ extreme finanzielle Armut oder körperliche Einschränkungen wie z.b.Taubheit und Blindheit nachweisen, entfällt die Beitragspflicht. Somit verbleibt den restlichen Haushaltsinhabern nur noch, ihre Beiträge zu leisten.
Obwohl die Rechtslage klar ist, versuchen Manche trotzdem, ihre Interessen, und mutmaßlich auch ihre Rechte, durchzusetzen,
und klagen gegen die Forderungen.
Bisher hatte jedoch noch keine Klage Erfolg,
sämtliche Argumente werden mit umfangreichen Erläuterungen zerredet und jeder
Ansatz entkräftet, denn die Rechtssprechung richtet sich nach geltendem Recht und Gesetz.
Möglicherweise gibt es Gesetze, die ewig gelten,
aber manche Gesetze sind auch Veränderungen
ausgesetzt, die eine Gesetzesänderung erforderlich machen. Oder man setzt das Gesetz
weiterhin mit Gewalt durch. Hat ein Kläger mehrfach gegen die GEZ verloren, wird das Gericht den Fall nicht mehr weiter bearbeiten, da es die Sache ja bereits klargestellt hat. Die Gerichte haben auch wirklich wichtigere Dinge zu tun. Somit wird der Kläger auch zu einem gesellschaftlich schädlichen Aspekt , da er mit Klagen daherkommt, die offensichtlich unbegründet sind , anstatt seinen Pflichten nachzukommen. Wer jetzt immer noch nicht aufgibt, erhält die Konsequenzen: Hohe Schulden, Mahnkosten, Vollstreckung, Pfändung
und damit verbundene soziale Ausgrenzung.
Trotzdem gab und gibt es Kläger, die nicht nachgeben und weiterkämpfen.
Dass Unschuldige in einer Republik mit demokratischen Grundsätzen in so eine Lebenssituation geraten können ist ein Misstand, der dringend behoben werden muss.
Es sind nicht nur eine Handvoll alkoholkranker ,unzurechnungsfähiger Dorftrottel, als welche diese hier gelegentlich unverschämterweise bezeichnet werden, es sind gleichwertige Angehörige unserer Gesellschaft, die sich dieser Gewalt entgegenstellen, und zwar solange, bis dieses Unrecht vom Gesetzgeber bereinigt wird.


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21.01.2026 um 18:07
Zitat von SoftfaceSoftface schrieb:Früher gab es in Banken oder in Postfilialen Prospekthalter für Anmeldeformulare für den ÖRR. Darin befand sich auch ein Abmeldeformular. Jeder hatte die Entscheidungsfreiheit, sich ein Empfangsgerät anzuschaffen, zu nutzen oder auch wieder abzuschaffen. Zusätzlich hatte die GEZ Mitarbeiter, welche durch die Straßen gingen, an Haustüren klingelten um so neue Beitragszahler zu gewinnen bzw. Schwarzseher in flagranti zu erwischen. Dadurch, dass der ÖRR seine Sendungen nicht verschlüsselte, war es mit einer einfachen Zimmerantenne leicht möglich, sich auf diese Weise Leistungen zu erschleichen.
Das war zu Zeiten, als ein Radio oder ein Fernseher noch eine signifikante Anschaffung war und viele Haushalte keine hatten. Damals konnte man auch noch getrennte für "nur Radio" oder "Radio und TV" bezahlen. Unter anderem der Preisverfall bei den Endgeräten, stärker aber noch die Verbreitung von Internet, Smartphones und anderen Endgeräten, die alle in der Lage sind, auf Radio und/oder TV bzw. Mediatheken und Streaming zuzugreifen haben dazu geführt, dass dieses Zahlungsmodell von der Realität überholt wurden.
Zitat von SoftfaceSoftface schrieb:Ab hier wurden die Interessen eines Teils der Gesellschaft übergangen, der Nichtnutzer des ÖRR. Seitdem ist jeder, der in einer Wohnung wohnt zur Zahlung verpflichtet, unabhängig von einer Nutzung oder einer Nutzungsabsicht.
Das ist richtig, aber nichts Besonderes, sondern das Prinzip von öffentlichen Gebühren allgemein. Ich muss ja z.B. auch die Gebühren für Müllabfuhr zahlen, auch wenn ich nur die Hälfte der Tonnen vollmache, die mir "zustehen".
Zitat von SoftfaceSoftface schrieb:Bisher hatte jedoch noch keine Klage Erfolg,
Das könnte dem einen oder anderen Zeitgenosse eventuell zu dem Gedanken verhelfen, dass die Rechtslage geklärt wäre.
Zitat von SoftfaceSoftface schrieb:denn die Rechtssprechung richtet sich nach geltendem Recht und Gesetz.
Ei, Potzblitz, wer hätte das gedacht.
Zitat von SoftfaceSoftface schrieb:Oder man setzt das Gesetz
weiterhin mit Gewalt durch
Das haben Gesetze allgemein so an sich: am Ende steht dahinter, wenn man vorher 25 Optionen ignoriert und ausschlägt, die Staatsgewalt.
Zitat von SoftfaceSoftface schrieb:Die Gerichte haben auch wirklich wichtigere Dinge zu tun. Somit wird der Kläger auch zu einem gesellschaftlich schädlichen Aspekt , da er mit Klagen daherkommt, die offensichtlich unbegründet sind , anstatt seinen Pflichten nachzukommen.
Korrekt.
Zitat von SoftfaceSoftface schrieb:Wer jetzt immer noch nicht aufgibt, erhält die Konsequenzen: Hohe Schulden, Mahnkosten, Vollstreckung, Pfändung
Wie bei allen anderen Schulden auch, wenn man, wie oben geschrieben, vorher alle anderen Optionen ignoriert oder ausschlägt.
Zitat von SoftfaceSoftface schrieb:und damit verbundene soziale Ausgrenzung.
Ob "hohe" Schulden von jährlich unter 300€ (plus pro Jahr ca. das Gleiche an Mahn- und sonstigen Gebühren obendrauf, wenn man es ausreizt) gleich zur gesellschaftlichen Ächtung führen darf getrost bezweifelt werden. Man "erwirbt" halt eine beschissene Bonität und erhält völlig nachvollziehbar auf deren Grund weitere Probleme, aber auch hier funktioniert das System: es warnt völlig korrekterweise davor, Verträge mit Menschen abzuschließen, die völlig uneinsichtig auf vermeintlichen Rechten beharren und einfach mal entscheiden, ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachzukommen.
Zitat von SoftfaceSoftface schrieb:Trotzdem gab und gibt es Kläger, die nicht nachgeben und weiterkämpfen.
Die sind dann halt
a) selber Schuld
b) vermutlich nicht die Schlauesten und
c) querulatorisch veranlagt
Zitat von SoftfaceSoftface schrieb:Dass Unschuldige in einer Republik mit demokratischen Grundsätzen in so eine Lebenssituation geraten können ist ein Misstand, der dringend behoben werden muss.
Um "Schuld" geht es hier nicht, sondern um weniger als 20€ im Monat. Man muss schon hart und stur daran arbeiten, das zu einem Problem aufzublasen - das System ist hier eigentlich idiotensicher, wenn man es drauf anlegt da unbedingt ein Problem bekommen zu wollen kann das System nichts dafür.
Zitat von SoftfaceSoftface schrieb:Es sind nicht nur eine Handvoll alkoholkranker ,unzurechnungsfähiger Dorftrottel, als welche diese hier gelegentlich unverschämterweise bezeichnet werden, es sind gleichwertige Angehörige unserer Gesellschaft, die sich dieser Gewalt entgegenstellen, und zwar solange, bis dieses Unrecht vom Gesetzgeber bereinigt wird.
Es sind Angehörige dieser Gesellschaft die sich im vollen Wissen um die Konsequenzen bewusst entscheiden einen dummen Weg einzuschlagen um über Summen zu streiten, die bei den meisten Berufstätigen unter "Gelegenheitsausgaben" laufen, und jahrelang daran arbeiten das zu einem lebensbestimmenden Problemfaktor für sich selbst aufzublasen. Zu jeder Zeit kann jeder Einzelne von Ihnen dieses "Unrecht" durch das Bezahlen von geringen Summen aus der Welt schaffen.


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21.01.2026 um 19:01
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das ist richtig, aber nichts Besonderes, sondern das Prinzip von öffentlichen Gebühren allgemein. Ich muss ja z.B. auch die Gebühren für Müllabfuhr zahlen, auch wenn ich nur die Hälfte der Tonnen vollmache, die mir "zustehen".
Vorteil für die Müllabfuhr! Wenn ich meine Tonne vom Volumen her nicht ausreize, kann ich eine kleinere und damit kostengünstigere bestellen und/oder meinen Müll nur aller 4 Wochen abholen lassen und somit die Kosten senken.


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21.01.2026 um 19:22
Wie wäre eigentlich folgende Idee?

Steuerfinanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks und staatliche Subvention der Senderbetriebskosten für ALLE Anbieter von Rundfunkprogrammen, die von deutschen Boden aus senden. Zu den Senderbetriebskosten sollen alle Ausgaben gehören, die beim Betrieb der Sendestellen anfallen. Damit könnten auch nicht kommerzielle private Anbieter auch eine Chance bekommen.

Im Übrigen soll die Programmvielfalt nur durch die Menge verfügbarer Frequenzen beschränkt werden.


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21.01.2026 um 19:52
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Steuerfinanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks und staatliche Subvention der Senderbetriebskosten für ALLE Anbieter von Rundfunkprogrammen, die von deutschen Boden aus senden.
_Aus der Erinnerung_

Hat man aus guten Gründen nicht gemacht um der Politik nicht zu große und zu leichte Einflußmöglichkeiten zu geben. Der BGH oder das BVerfG hat dazu auch mal geurteilt, daß eine Steuerfinanzierung illegal sei.

Ich meine dazu hätte ich vor Jahren auch mal was geschrieben, bin allgemein heute zu faul zum Suchen.....


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22.01.2026 um 11:06
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das war zu Zeiten, als ein Radio oder ein Fernseher noch eine signifikante Anschaffung war und viele Haushalte keine hatten. Damals konnte man auch noch getrennte für "nur Radio" oder "Radio und TV" bezahlen. Unter anderem der Preisverfall bei den Endgeräten, stärker aber noch die Verbreitung von Internet, Smartphones und anderen Endgeräten, die alle in der Lage sind, auf Radio und/oder TV bzw. Mediatheken und Streaming zuzugreifen haben dazu geführt, dass dieses Zahlungsmodell von der Realität überholt wurden.
@bgeoweh

Das Problem am Rechtsempfinden, nicht am gesprochenen Recht dabei ist Folgendes:

Natürlich wurde durch die Weiterentwicklung der Technik extrem erschwert, das 'Schwarzsehen' nachzuweisen. Das kann aber eigentlich nicht das Problem der 'Nichtgucker' sein, es wurde aber zu deren Problem gemacht. Von daher kann ich verstehen, dass das nicht als gerecht empfunden wird.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das ist richtig, aber nichts Besonderes, sondern das Prinzip von öffentlichen Gebühren allgemein. Ich muss ja z.B. auch die Gebühren für Müllabfuhr zahlen, auch wenn ich nur die Hälfte der Tonnen vollmache, die mir "zustehen".
Guter Vergleich. Wenn er ÖR die Müllabfuhr ist, ist dann die Mediathek der Wertstoffhof? Immerhin kann man seine Müllgebühren senken, die Müllgebühren für den ÖR nicht.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Um "Schuld" geht es hier nicht, sondern um weniger als 20€ im Monat. Man muss schon hart und stur daran arbeiten, das zu einem Problem aufzublasen - das System ist hier eigentlich idiotensicher, wenn man es drauf anlegt da unbedingt ein Problem bekommen zu wollen kann das System nichts dafür.
Da würde ich in der Tat auch keine Stunde Lebenszeit für einen sinnlosen Kampf opfern.


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22.01.2026 um 17:35
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Natürlich wurde durch die Weiterentwicklung der Technik extrem erschwert, das 'Schwarzsehen' nachzuweisen.
Wenn jemand Internet-TV oder Kabelfernsehen nutzt, dann ist dies leicht möglich. Bei Röhrenfernsehern kann man nach der 15,625 kHz Streustrahlung der Zeilenablenkspulen fanden. Welche charakteristische Emissionen haben eigentlich Flachbildschirme?


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22.01.2026 um 17:59
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Welche charakteristische Emissionen haben eigentlich Flachbildschirme
Die sind so groß, die sieht man schon aus großer Entfernung.
Könnten. aber auch nur zum Zocken verwendet werden, also erst mal alle Haushalte unter Generalverdacht stellen.


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22.01.2026 um 18:55
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Welche charakteristische Emissionen haben eigentlich Flachbildschirme?
Zumindest keine die explizit darauf hinweist das diese als Empfänger von irgendwas genutzt werden was selbst für Röhrengeräte gilt.


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24.01.2026 um 18:11
Zitat von DerThoragDerThorag schrieb:Vorteil für die Müllabfuhr!
Deswegen wollen wir ja auch eine Reform. Es muss möglich sein, niederschweflige Angebote frei empfangen zu können. Das ist Auftrag der Presse.

Zusätzliche Angebote kann man ja mit Abomodellen versehen. Dann verbessert sich auch das Fernsehen, weil mehr auf die Zuschauer eingegangen wird - ohne das übermäßig Werbung gesendet wird.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das kann aber eigentlich nicht das Problem der 'Nichtgucker' sein, es wurde aber zu deren Problem gemacht.
Wer soll sowas kontrollieren? Es ist doch eben wie bei der Müllabfuhr - wer eine Wohnung hat, der zahlt.


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25.01.2026 um 05:22
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Wer soll sowas kontrollieren?
@SvenLE

Darüber müssten sich eigentlich die Anbieter des Beitragsservice Gedanken machen. Die Idee 'Wer ein Dach über dem Kopf hat guckt auch Wetten dass' ist schon ein bisschen simpel.

Netflix muss auch selbst technisch dafür sorgen, dass nur die gucken, die zahlen.
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:ist doch eben wie bei der Müllabfuhr - wer eine Wohnung hat, der zahlt.
Und wer wenig Müll produziert, kann auch weniger zahlen. Ein Leben ohne Müllproduktion jeglicher Art ist auch kaum vorstellbar, ein Leben ohne 'Wetten dass' und 'magazin royal' hingegen schon.


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25.01.2026 um 09:55
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Netflix muss auch selbst technisch dafür sorgen, dass nur die gucken, die zahlen.
Das ist ein privater Anbieter und hat nichts mit dem ÖRR zu tun. Es geht hier um die rechtliche Pflicht, Informationen an die Bürger zu vermitteln. Das schliesst auch die Dummies der rechten Szene ein.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und wer wenig Müll produziert, kann auch weniger zahlen.
Du musst immer eine Grundgebühr zahlen. Der Rest ist aufkommensabhängig.


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25.01.2026 um 10:08
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Es geht hier um die rechtliche Pflicht, Informationen an die Bürger zu vermitteln.
@SvenLE

Der ÖRR ist also in einer Pflicht. Und der Bürger, der ihn nicht schauen oder hören will steht deshalb in welcher exakten Pflicht?

Eine Apotheke steht auch in einem Versorgungsauftrag, der eine Pflicht darstellt. Dennoch kann sie ihre Betriebskosten nicht auf die Anwohner abwälzen, die eine andere Apotheke besuchen wollen.

Und beim ÖRR sind -was für ein glücklicher Zufall für den ÖRR- Grundgebühr und Maximalgebühr exakt identisch.


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25.01.2026 um 10:13
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Das schliesst auch die Dummies der rechten Szene ein.
Vor allem schließt es die Dummies der linken Szene ein.


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25.01.2026 um 10:38
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und der Bürger, der ihn nicht schauen oder hören will steht deshalb in welcher exakten Pflicht?
Es ist deine persönliche Freiheit, dich von Medien fernzuhalten. Es ist aber Staatsaufgabe, die Bürger umfassend zu informieren:
Wegen seiner „Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft“ kommt dem Rundfunk hierbei eine herausragende kommunikative Bedeutung zu, weshalb sich das Normziel von Art. 5 Abs. 1 GG schließlich nur dann erreichen lässt, sofern der Rundfunk frei, umfassend und wahrheitsgemäß informiert. Daraus resultiert für den Rundfunk eine besondere Verantwortungsbeziehung gegenüber der Allgemeinheit6. Da der Rundfunk zugleich aber auch eine Sache der Allgemeinheit ist, muss er „in voller Unabhängigkeit überparteilich betrieben und von jeder Beeinflussung freigehalten werden“. Insoweit nehmen die Rundfunkanstalten eine öffentliche Aufgabe war und üben für das Staatsganze eine integrierende Funktion aus.
Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/481528/af7bf6460dd9f7c07e51917f1ce9ff96/wd-10-046-16-pdf-data.pdf

Damit muss sich auch jeder daran beteiligen.


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25.01.2026 um 11:07
@SvenLE

Aus Deinem Link ergibt sich auch keine Jedermannspflicht, an der Bezahlung des ÖRR auch dann teilzunehmen, wenn man ihn nicht in Anspruch nehmen will.

Ich bin gar kein Gegner eines ÖRR. Die Idee ist gut, die Umsetzung hat in über 70 Jahren sehr viel Wildwuchs erlebt, der völlig unnötig ist, RBB ist als Beispiel zunächst ausreichend.

Ein stringenter Nachweis der Zahlungspflicht für Nichtnutzer existiert aber nun mal nicht.


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25.01.2026 um 11:19
Wenn man bedenkt das ich für die GEZ soviel Zahle wie für mehrere Streaminganbieter im Jahr, obwohl ich es bis auf ein wenig Radio im Jahr überhaupt nicht nutze ist es schon ein wenig traurig.
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Es ist aber Staatsaufgabe, die Bürger umfassend zu informieren.
Sicherlich aber nicht um Serien und Shows für ansonsten Arbeitslose Schauspieler zu produzieren. Das Preis Leistungsverhältnis für mich ist halt unterirdisch schlecht.


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25.01.2026 um 11:35
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ein stringenter Nachweis der Zahlungspflicht für Nichtnutzer existiert aber nun mal nicht.
Doch, dass ist im Staatsvertrag geregelt. Da der Staat für die Einrichtung des ÖRR verantwortlich ist, muss er sich auch um die Finanzierung kümmern.

https://www.rundfunkbeitrag.de/pxy/assets/4e51a426980e625defa738110a5aac106c558895/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf


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25.01.2026 um 11:42
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Da der Staat für die Einrichtung des ÖRR verantwortlich ist, muss er sich auch um die Finanzierung kümmern.
Es ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, WIE diese Finanzierung vonstatten gehen soll. Man könnte auch ein Gebührenmodell für die Nutzung, einer Finanzierung aus Steuermitteln oder die Einrichtung einer Stiftung, die den Laden trägt, beschließen und die Staatsverträge entsprechend anpassen. Dass das grundsätzlich geht hat man ja mit dem Wechsel vom Gebühren- zum Haushaltsbeitragmodell demonstriert, es ist nicht verboten das Modell erneut zu ändern.


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